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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Garantie bei Insolvenz des Händlers?


=Floi=
2018-06-18, 05:24:00
Hi

ist die garantie dann weg? Wie geht man da vor?

taddy
2018-06-18, 05:51:38
Hi

ist die garantie dann weg? Wie geht man da vor?

Ich fürchte, nach kurzer Recherche:

https://www.welt.de/welt_print/article3275429/Verbraucherrechte-gibt-es-auch-bei-einer-Hersteller-Insolvenz.html

Rsioux
2018-06-18, 06:52:47
Garantieansprüche bestehen gegenüber dem Hersteller, nicht gegen den Händler. Wenn der Händler insolvent ist, bestehen die Garantieansprüche gegen den Hersteller weiter.

Die Gewährleistungsansprüchen sind aufgrund der Insolvenz des Händlers aber futsch.

IceKillFX57
2018-06-18, 08:23:48
Problem ist halt nur wenn der Hersteller die Garantieabwicklung nur über den Händler anbietet. Ist ja oft bei Grafikkarten der Fall.
Aber die lassen oft mit sich reden....auch wenn es dann nicht auf deutsch ist.

Lowkey
2018-06-18, 09:42:29
Man muss nur nett fragen, was man machen kann und sollte niemals mit Ansprüchen auftreten. "Meine Karte ist defekt und SIE müssen..."


Kurz:
"Mein Händler ist im Insolvensverfahren xzy, ich habe eine Rechnung, mein Produkt ihrer Firma hat folgendes Problem und was kann ich nun machen?"

prinz_valium
2018-08-19, 14:28:53
Garantieansprüche bestehen gegenüber dem Hersteller, nicht gegen den Händler. Wenn der Händler insolvent ist, bestehen die Garantieansprüche gegen den Hersteller weiter.

Die Gewährleistungsansprüchen sind aufgrund der Insolvenz des Händlers aber futsch.

Futsch nicht. Außer es handelt sich schon um ein komplett abgeschlossenes Insolvenzverfahren.
Aber in der Insolvenz bist du dann mit deinen Gewährleistungsansprüchen genauso ein Gläubiger wie jeder andere auch.


In der Realen Welt ist es halt nur sehr schwer an etwas zu kommen.

vanquish
2018-08-19, 20:36:29
Selbst schon erlebt als K+M Elektronik Pleite ging. Du musst deine Forderung an den Insolvenzverwalter richten. Es gab dazu ein Online-Formular, das man ausfüllen konnte. Der Verwalter entscheidet dann ob und wieviel du bekommst. I. d. R. bleibt da nichts. Ich habe damals noch nicht einmal eine Antwort auf meine Forderung nach Geldausgleich/Ersatz für eine defekte 80 Euro TV-Karte erhalten.

EDIT: Und nein Hauppauge nahm nix aus Kulanz zurück. ;)
Eine Garantie seitens des Herstellers ggü. Verbrauchern/Endkunden ist IMMER freiwillig. Die gesetzliche Garantie/Gewährleistung besteht immer nur ggü. dem Verkäufer. Was bei Direktvertrieb auch der Hersteller sein kann.

Ex3cut3r
2018-08-19, 21:19:44
Ja, habe damals als home of hardware Pleite ging, auch nix bekommen, für eine Defekte 2,5 Jahre alte GTX 770. :(

bnoob
2018-08-21, 11:08:20
Hatte meine 128GB Crucial M500 exakt 2 Jahre nach Kaufdatum bei GetGoods an Crucial UK geschickt, als Austausch kam eine 250GB MX100

Davor konnte ich das nicht, weil Crucial zumindest damals eine Garantie ausgeschlossen hat, solange ein Anspruch aus gesetzlicher Gewährleistung greift, selbst wenn der Händler insolvent ist.

Garantiebedingungen können kompliziert sein.

Mega-Zord
2018-08-21, 11:45:43
Garantie = Hersteller (freiwillige Leistung)
Gewährleistung = Händler (24 Monate gesetzlich vorgeschrieben)

Kriton
2018-08-21, 12:41:29
Garantie = Hersteller (freiwillige Leistung)
Gewährleistung = Händler (24 Monate gesetzlich vorgeschrieben)

Eine Garantie muss nicht auf den Hersteller beschränkt sein. Auch der Händler kann Dir eine (eigene) Garantie geben.
Und beide Ansprüche bestehen parallel. D.h. auch wenn der Händler Dich auf die Garantie des Herstellers verweist, kannst Du darauf bestehen die Gewährleistung geltend zu machen.

siegemaster
2018-08-21, 13:27:26
Hatte mal einen defekten Ram-Riegel von Geil. Obwohl auf der Website stand dass eine Abwicklung nur über den Händler erfolgt (der war schon Jahre pleite), war dies im RMA-Prozess kein Thema. Den Kram einfach nach Taiwan geschickt und eine Woche später war der Ersatz mit FedEx-Express da.