Surrogat
2018-06-20, 11:41:07
Hallo,
habe hier eine Bekannte der seinerzeit jemand ins Auto gefahren ist, da die Dame anschließend aus gesundheitlichen Gründen längere zeit durch diverse Krankenhäuser gereicht wurde und nicht die Kraft zur Regelung des Unfallschadens hatte (Sie war nicht schuld), frage ich mich nun wann so ein Unfallschaden eigentlich verjährt, also der Anspruch an die Versicherung des Verursachers....
Weiss da jemand was?
Danke
habe hier eine Bekannte der seinerzeit jemand ins Auto gefahren ist, da die Dame anschließend aus gesundheitlichen Gründen längere zeit durch diverse Krankenhäuser gereicht wurde und nicht die Kraft zur Regelung des Unfallschadens hatte (Sie war nicht schuld), frage ich mich nun wann so ein Unfallschaden eigentlich verjährt, also der Anspruch an die Versicherung des Verursachers....
Weiss da jemand was?
Danke