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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zurück aus Elternzeit - Probleme


JesusFreak_83
2018-07-24, 10:05:47
Hallo zusammen,

Meine Frau wollte nach 2 Jahren Elternzeit zurück zu ihrer Praxis. Davor arbeitete sie zu 50% und will auch so wieder einsteigen. Gestern eröffnete ihr Chef, dass er sie nicht wieder zurück in die Praxis nehmen kann da "er sonst aufgrund der Anzahl der Mitarbeiter er einen Datenschutzbeauftragten benötigen würde und diesen könne (oder wolle) er sich nicht leisten. Wenn er sie wieder einstellt müsste er jemand anders entlassen".

Wie würdet ihr vorgehen?
Pocht sie auf Teufel komm raus auf ihr Recht wird eine andere entlassen und sie macht sich keine Freunde (bei 9 Frauen in der Praxis die Hölle).
Kündigt sie, kriegt sie kein Alo.
Er darf ihr in Elternzeit nicht kündigen.
Gerne würde sie woanders arbeiten, aber es besteht ja noch ein Arbeitsvertrag.

Habt ihr Ideen?

Grüße

Semmel
2018-07-24, 10:16:55
Gestern eröffnete ihr Chef, dass er sie nicht wieder zurück in die Praxis nehmen kann da "er sonst aufgrund der Anzahl der Mitarbeiter er einen Datenschutzbeauftragten benötigen würde und diesen könne (oder wolle) er sich nicht leisten.

Selbst wenn ein Datenschutzbeauftragter nötig ist, dann heißt das noch lange nicht, dass dafür ein neuer Miarbeiter nötig wäre oder dass das gar ein Vollezeit-Job wäre. Das "ist" einfach jemand und derjenige ist dadurch zeitlich nicht nennenswert eingeschränkt bei so einer kleinen Firma.

Eine Idee: Wie wärs, wenn sich deine Frau dazu bereit erklärt, die Datenschutzbeauftragte zu werden? :wink:
Dafür muss der Chef nur einen Fortbildungskurs zahlen, mehr nicht. Keiner muss entlassen werden und der Chef hat die Option, in Zukunft noch weitere Mitarbeiter einzustellen. (was damit auch die Aufteilung in mehrere Teilzeitstellen ermöglicht, falls auch andere Kolleginnen in Elterzeit gehen wollen)

Lawmachine79
2018-07-24, 10:38:38
Eine Idee: Wie wärs, wenn sich deine Frau dazu bereit erklärt, die Datenschutzbeauftragte zu werden? :wink:

War auch mein erster Gedanke.

Karümel
2018-07-24, 10:53:49
War auch mein erster Gedanke.

Wer tut sich das denn freiwillig an?

Surrogat
2018-07-24, 10:57:01
auf Weiterführung des Arbeitsverhältnisses bestehen, sollte er wirklich jemand anders deswegen kündigen, werden die anderen Damen das verstehn denn jede von denen könnte ebenso behandelt werden wenn sie aus Elternzeit zurück will

Lawmachine79
2018-07-24, 11:08:33
Wer tut sich das denn freiwillig an?
Ja, ich hasse Datenschutz. Auch als Rechtsgebiet. Haben wir in der Kanzlei, gut, dass der Kelch an mir vorübergegangen ist.

[dzp]Viper
2018-07-24, 11:17:38
Was der Chef möchte ist erstmal irrelevant. Es besteht ein Arbeitsvertrag Punkt Ende aus. Dass sie wiederkommt, war ja auch klar und mit Sicherheit Monate vorher geklärt. Da hätte er sich vorher Gedanken machen müssen.

Er kann sie bei vollem Gehalt beurlauben... wäre sicher für sie auch nicht schlecht.. wobei, dann zählt sie ja trotzdem als Mitarbeiterin.

Mit Ende der Elternzeit läuft der Arbeitsvertrag ganz normal weiter. Er wird also gar nicht drum herum kommen entweder jemanden zu kündigen oder eben einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.

Natürlich könnte deine Frau einer Kündigung zustimmen. Aber da würde ich dann so richtig schön verhandeln und eine dicke fette Ablösesumme herausschlagen.

P.S. Theoretisch könnte deine Frau die Elternzeit auf 3 Jahre verlängern und trotzdem auf 15-30 Stunde/Woche Basis arbeiten. Der Chef könnte nichts machen und sie wäre unkündbar...

Wenn Sie während der Elternzeit weiterhin arbeiten möchten, geht dies in Teilzeit mit 15 bis 30 Stunden je Woche. Arbeiten Sie weniger oder mehr, verlieren Sie den Anspruch auf Eltern-Teilzeit. Im besten Fall machen Sie sich schon während der Schwangerschaft Gedanken darüber, wie Sie in der Elternzeit arbeiten möchten oder ob Sie die gesamte Zeit zuhause bleiben wollen.

Die Vereinbarung einer Teilzeitbeschäftigung gilt in der Regel nur für die Dauer der Elternzeit. Ist die Elternzeit beendet, muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber wieder in Vollzeit zur Verfügung stehen. Sollte der Arbeitnehmer auch nach der Elternzeit nur noch in Teilzeit arbeiten wollen, muss dies dem Arbeitgeber rechtzeitig, am besten schon beim Beantragen der Elternzeit, schriftlich mitgeteilt werden. Wer dem Arbeitgeber dabei auch schon konkrete Vorschläge zu bieten hat, wie die Umsetzung einer Teilzeitbeschäftigung aussehen könnte, hat dabei bessere Chancen, dass seine Wünsche berücksichtigt werden.

Die Teilzeittätigkeit muss nicht zwingend die ganze Elternzeit hindurch beibehalten werden. Jeder Elternteil kann aus rechtlicher Sicht über zwei gesonderte Zeiträume hinweg eine Teilzeitbeschäftigung beantragen.
Der Arbeitgeber kann zwar dagegen sein, müsste dies aber extrem genau begründen..... was außer in Spezialsituationen fast unmöglich ist. In diesem Fall, mit seiner Begründung eines Datenschutzbeauftragten, wäre das nicht möglich für ihn.

P.S. In allen Varianten könnte eine Rechtsberatung nicht verkehrt sein. Wenn der Chef sich wirklich quer stellt, dann geht es am Ende nur noch über einen Anwalt (spätestens wenn es um eine Ablösesumme geht...)

Franconian
2018-07-24, 11:19:37
Was Viper sagt. Alles andere ist Unsinn.

Jego
2018-07-24, 11:25:54
Den Datenschutzbeauftragten könnte man auch extern bestellen, die Kosten hierfür sind ebenfalls überschaubar. So schlecht scheint die Praxis ja nicht zu laufen, wenn er 9 Damen beschäftigt.

myMind
2018-07-24, 11:28:42
"Wenn er sie wieder einstellt müsste er jemand anders entlassen".

Was heist denn "wieder einstellen"? Sie ist doch gar nicht gekündigt. Das Arbeitsverhältnis ruhte doch nur.

Ich wär mir mal gar nicht so sicher, ob die ruhenden Arbeitsverhältnisse nicht auch zur Mitarbeiterzahl zählen und er sowieso schon längst einen Datenbeauftragten hätte einsetzen müssen.

Typisches Arbeitgeberverhalten, eigene Probleme der Betriebsführung zu den Problemen der Mitarbeiter zu machen, statt sie zu lösen. Ich frag' mich was der Typ jetzt erwartet? Dass sie freiwillig auf sozialen Druck hin kündigt und damit die Existenz der gerade gegründeten eigenen Familie aufs Spiel setzt? Manche Leute ticken echt nicht ganz sauber.

JesusFreak_83
2018-07-24, 11:53:13
Danke für die vielen Antworten und neue Aspekte die wir so noch nicht gesehen haben.
Was der Chef genau erwartet wissen wir selbst nichz. Evtl. weiß nichtmal er es.


Er kann aber, wenn sie im januar nach Beendigung der Elternzeit, sie unmittelbar danach fristgerecht kündigen + ein schlechtes Arbeitszeugnis (quasi als Strafe) ausstellen und somit ein weiterkommen erschweren.
Im Telefonat meinte er, dass er ihr ein super Arbeitszeugnis geben wird (wenn sie sich dem sozialen Druck beugt) <- Vermutung.

maximum
2018-07-24, 12:02:43
Danke für die vielen Antworten und neue Aspekte die wir so noch nicht gesehen haben.
Was der Chef genau erwartet wissen wir selbst nichz. Evtl. weiß nichtmal er es.


Er kann aber, wenn sie im januar nach Beendigung der Elternzeit, sie unmittelbar danach fristgerecht kündigen + ein schlechtes Arbeitszeugnis (quasi als Strafe) ausstellen und somit ein weiterkommen erschweren.
Im Telefonat meinte er, dass er ihr ein super Arbeitszeugnis geben wird (wenn sie sich dem sozialen Druck beugt) <- Vermutung.


Ja davon kann sie sich ganz viel Schoki kaufen. Auf den gültigen Arbeitsvertrag pochen, wenn er sie kündigt und ein schlechtes Zeugnis ausstellt -> zum Anwalt für Arbeitsrecht.

[dzp]Viper
2018-07-24, 12:04:31
Deswegen.. Elternzeit auf 3 Jahre verlängern und 30 Stunden/Woche Arbeiten gehen.

Wie lange hat sie denn dort (incl. Mutterschutz + Elternzeit) gearbeitet? Je nachdem wie lange das war, gibt es Kündigungsfristen die mehrere Monate betragen können.

https://damm-pp.de/Arbeitsrecht/images/Kuendigungsfristen.jpg

Alles weitere, falls es doch zur Kündigung beim ersten Arbeitstag kommt, hier:

https://www.arbeitsvertrag.org/kuendigung-nach-elternzeit/

P.S. Zur Kündigungsfrist kommt auch Resturlaub von vor der Elternzeit dazu.... nicht vergessen.

iuno
2018-07-24, 12:16:28
Wenn Gesundheitsdaten verarbeitet werden (?) ist so oder so ein Datenschutzbeauftragter nötig.

myMind
2018-07-24, 12:32:20
...bei 9 Frauen in der Praxis die Hölle...
Könnte es sein, dass das "Problem" gar nicht die Bereitstellung des Datenschutzbeauftragten ist, sondern der Verlust des Status "Kleinbetrieb", was den Arbeitgeber hier aufschreckt?

Arbeiten in der Praxis in der Regel mehr als 10 Mitarbeiter? <<< hier zählen z.B. auch ruhende Arbeitsverhältnisse.

Korfox
2018-07-24, 13:00:00
Er kann aber, wenn sie im januar nach Beendigung der Elternzeit, sie unmittelbar danach fristgerecht kündigen + ein schlechtes Arbeitszeugnis (quasi als Strafe) ausstellen und somit ein weiterkommen erschweren.
Gibt ja keinen Arbeitnehmerschutz in Deutschland, oder wie?
Er kann ihr erstmal gar nichts.
Er kann nicht ohne triftigen Grund kündigen (sprich: Fehlverhalten/Verletzung der Vertragspflichten, oder betriebsbedingt).
Der Datenschutzbeauftragte rechtfertigt sehr sicher keine betriebsbedingte Kündigung und es müsste eine nachvollziehbare Sozialauswahl getroffen werden, bei der eine junge Mutter mit bereits länger bestehendem Arbeitsverhältnis sicher nicht ganz oben auf der Liste steht.
Und schlechte Arbeitszeugnisse? Wohin darf ich zum lachen gehen? Farg' doch Mal Cerise oder Moshi, wie viel Freiheiten der AG bei den Arbeitszeugnissen hat ;).

nimrod
2018-07-24, 13:58:29
hi, also laut IHK verhält sich das bei sensiblen daten (gesundheitsdaten) anders. die praxis benötigt auch bei weniger als 10 mitarbeitern, die regelmäßig zugriff auf diese daten haben, bereits einen datenschutzbeauftragten.

**
Sobald ein Unternehmen zehn Mitarbeiter hat, die regelmäßig Zugriff auf Kunden- oder Mitarbeiterdaten haben, ist die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten zwingend. Das war auch bislang schon so. Sonderregeln gelten für Unternehmen, die mit besonders sensiblen Daten umgehen, beispielsweise mit Gesundheitsdaten. Diese Unternehmen müssen auch bei weniger Mitarbeitern einen Datenschutzbeauftragten bestellen. Auch das ist nichts Neues.
**

Quelle:
https://www.rhein-neckar.ihk24.de/recht/wirtschaftsrecht/Betrieb_Daten/EU-Datenschutzgrundverordnung/3346762

bleipumpe
2018-07-24, 18:43:40
Wenn Gesundheitsdaten verarbeitet werden (?) ist so oder so ein Datenschutzbeauftragter nötig.
Nein. In einer Arztpraxis erst ab 10 Mitarbeitern. Bei einer Gemeinschaftspraxis mit mehreren Ärzten scheiden sich im Moment die Geister wegen des Wortes „umfangreich“ im Art 35 DSVGO.

Mortalvision
2018-07-24, 19:27:35
In der Tat: "Beauftragter", d.h. diese Aufgabe kann der Arzt mal schön an sich selbst delegieren. Ende der Vorstellung. Ich rieche hier vielmehr unsaubere Luft!

Rush
2018-07-24, 19:50:34
Die Probleme des Chefs sind nicht die Probleme deiner Frau!

Monger
2018-07-24, 19:52:54
Ich hoffe doch mal, dass die restlichen Mitarbeiter dieses durchschaubare Spiel nicht mitspielen. Das ist schon dreist.

Wenn er unbedingt weniger Mitarbeiter will, kann er ja mal ein Angebot zur Abfindung unterbreiten.
Ansonsten: Was bereits gesagt wurde. Der Vertrag ruht nur, die unterschwellige Drohung mit dem Arbeitszeugnis ist absurd.
Idealerweise mal vorfühlen, ob er mit anderen Angestellten schon ähnliche Dinger drehen wollte.

Mortalvision
2018-07-24, 20:17:50
Das nächste Mal evtl. "protokollieren"!

Heelix01
2018-07-24, 20:47:10
Der Trick ist ja den Ersatz für MA in Elternzeit befristet für genau diese Zeit zu holen.

Wie schon x mal gesagt wurde deine Frau wird ja nicht wieder eingestellt! Sie ist die ganze Zeit angestellt und kommt den ersten Tag nach der Elternzeit normal zur Arbeit, ihr Chef kann sie beurlauben oder Arbeiten lassen, euch kann beides recht sein.

Schwester beim Arzt sollte man relativ easy einen neuen Job finden. Über das Arbeitszeugnis müsst ihr euch auch keine Gedanken machen, das lässt sich leicht einklagen. Praktisch nicht schön das ganze aber auch das geht vorbei und am Ende wird alles gut!

Das Büro meiner Frau wurde in ihrer Elternzeit geschlossen und im Stammsitz nur 50km entfernt war kein Platz, alle alten Kollegen wurden entlassen und sie im Mutterschutz war halt nicht kündbar.

Meine Frau hat sich dann betriebsbedingt kündigen lassen, keine Sperre vom Amt und 1250 netto pauschales alg 1 ist schon ok, besonders wenn man vorher <50% stelle hatte.

iuno
2018-07-24, 20:47:58
Nein. In einer Arztpraxis erst ab 10 Mitarbeitern.
Die Tatbestaende sind disjunkt. Jeder muss einen DSB benennen, wenn mehr als 10 MA staendig mit der Verarbeitung betraut sind. Wenn Gesundheitsdaten (in umfangreichem Masse) verarbeitet werden, ist in jedem Fall ein DSB zu benennen. Es muessen nicht beide Tatbestaende gleichzeitig zutreffen, sondern einer.

Bei einer Gemeinschaftspraxis mit mehreren Ärzten scheiden sich im Moment die Geister wegen des Wortes „umfangreich“ im Art 35 DSVGO.
Art. 35 Regelt die DSFA, die, wenn noetig, ein weiteres Kriterium fuer die Benennung eines DSB sein kann. Ich gehe einfach mal davon aus, du redest trotzdem von 37 und hast dich nur verschrieben.
Woher hast du, dass Gemeinschaftspraxen anders behandelt/kategorisiert werden sollen? Wenn momentan noch umstritten ist, wann Daten "umfangreich" verarbeitet werden, tut man jedenfalls nicht gut daran, auf Risiko zu fahren. Dazu steht was in EG91, S4, was sich einerseits aber wieder auf Art. 35 bezieht, was in dem Fall aber trotzdem als Orientierungshilfe taugt, da die Grundsaetze ja gleich sind. Andererseits heikel:
"wenn die Verarbeitung personenbezogene Daten von Patienten oder von Mandanten betrifft und durch einen einzelnen Arzt [...] erfolgt". Tatsaechlich ist es der Arzt+9 MA, da waere ich seeehr vorsichtig.

In der Tat: "Beauftragter", d.h. diese Aufgabe kann der Arzt mal schön an sich selbst delegieren. Ende der Vorstellung.
Der DSB hat kontrollierende Funktion und stuende in einem Interessenskonflikt, wenn er sich selbst ueberwachen muss. Insofern nein, kann er nicht. Ausserdem muss man entsprechende Kenntnisse haben, die ein Arzt in der Regel vermutlich nicht hat.

blood_spencer
2018-07-24, 21:17:59
Vor allem erstmal klar machen, dass man diese billige Manipulation seitens des Chefs durchschaut. Ich persönlich würde unter so jemanden nicht mehr arbeiten wollen - wer weiss was für Kapriolen da in Zukunft innerhalb dieses Arbeitsverhältnisses noch auf einen warten. Solchen Leuten muss man aus Prinzip Paroli bieten.

Deshalb: Sachlich die vertragliche und gesetzliche Situation erläutern und klar machen, dass man sein Recht bei Bedarf auch vor Gericht einfordern wird. Alternativ den Weg der Abfindung zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses anbieten (welche Höhe angemessen wäre müsst ihr selbst für euch entscheiden).

Auf die unterschwellige Drohung mit dem Arbeitszeugnis würde ich einen feuchten F*ck geben. Das sind halt die psychologischen Taschenspielertricks von Leuten denen man keine Personalverantwortung geben sollte.

Monger
2018-07-24, 22:50:34
Was sie noch machen kann: Es verschriftlichen. N bissl doof stellen, und schriftlich rekapitulieren. Quasi:

Sehr geehrter Herr X,
In Bezug auf unser Telefongespräch vom Y - nur um Missverständnissen vorzubeugen, habe ich die folgenden ihrer Aussagen richtig verstanden?
...
Ich möchte das gerne nochmal schwarz auf weiß vor mir haben, bevor ich da eine Entscheidung treffe.

Sollte er doof genug sein darauf schriftlich zu reagieren, könnt ihr ihm das vor einem eventuellen Arbeitsgericht vor die Nase halten. Viele Richter verstehen da gar keinen Humor. Aber selbst wenn nicht, ist so eine zeitnahe Mail ein Indiz, und kann bei Aussage gegen Aussage helfen.
Wenn er nicht darauf reagiert, weißt du wenigstens wie der Hase läuft.

Avalance
2018-07-26, 09:47:42
Sehe ich auch so. Das witzige ist, generell wird immer versucht dem "schwachen Geschlecht" die Tür vor der Nase zuzuknallen und auf den Überraschungseffekt gehofft - und somit einen "Deal" abzuhandeln. Man wird quasi um den Finger gewickelt und merkt´s unter Umständen nicht mal.

"Wir müssten wegen Dir liebe Mitarbeiter/in Kündigen, willst du das wirklich? Du bekommst ein Klasse Arbeitszeugnis und 3 Monate on Top" und erstaunlicherweise steigen da sogar Leute drauf ein die im gehobenen Management sitzen, obwohl sie es besser wissen müssten und eigentlich Karrieregeil & Abfindungsheiss sind.

Auf der anderen Seite hätte ich natürlich auch gar keinen Bock mehr auch nur Ansatzweise - aus der Elternzeit kommend - mit solchen Vorraussetzungen in der Firma wieder anzufangen, was im Affekt heraus eben leider den Effekt verstärkt, dass die Leute dann von Sich aus Kündigen (bzw sich gegenseitig einigen) und der Arbeitgeber fein raus ist. Sowas passiert dann sehr schnell (wobei man Zeit hat drüber zu schlafen bzw das nicht "jetzt sofort" geschehen muss) und im worst case - dich stellt mit kleinem Kind keiner mehr ein ;) und die Bundesargentur sagt "hey sie haben doch gekündigt"...

Unterste Kanone - Aufklärung und drüber schlafen hilft. Hätte ich übrigens nicht gedacht, dass das auch heute noch ein Problem ist, habe solche Fälle aber aktuell auch live im Bekanntenkreis. Ich hoffe bei meiner Frau & auch bei mir wird das nicht auch so ablaufen ;D ich für meinen Teil würde vermutlich richtig ausrasten. Habt ihr eine Rechtsschutz? Tendenziell ist das verhalten was Ihr Chef an den Tag legt faktisch ein k.O. Kriterium für ihn, er hat (was ich so lese) wenn man es drauf anlassen kommen würde eigentlich überhaupt keine Chance vor Gericht.

Philipus II
2018-07-26, 20:02:32
Ich persönlich würde auf eine Abfindung hinverhandeln. Theoretisch ist das Recht klar auf Seiten deiner Frau. Praktisch möchten nur wenige Leute jeden Tag in den Nahkampf ziehen.

Poook
2018-07-27, 00:49:38
Der Fall ist so klar, dass dem sein Anwalt ihm schon zu einer außergerichtlichen Regelung raten wird. Für solche Fälle hat der Richter vermutlich schon einen Vordruck zur Urteilsbegründung parat.

Korfox
2018-07-27, 06:00:10
Meine Frau hat sich dann betriebsbedingt kündigen lassen, keine Sperre vom Amt und 1250 netto pauschales alg 1 ist schon ok, besonders wenn man vorher <50% stelle hatte.
Das ist der Punkt. Betriebsbedingt.
Das wird der Arzt nicht machen können, wenn die Praxis nicht am Abgrund steht ;).

JesusFreak_83
2018-07-27, 12:07:31
Also wir werden oder versuchen auf jeden Fall dagegen vorzugehen. Meine Frau hat schonmal angerufen und um ein Zeugnis gebeten dass sie auch diese Woche bekommen wird.
Nächste Woche hat sie auch schon ein Vorstellungsgespräch in einer anderen Praxis.

Problematisch ist halt, dass das nur telefonisch gesagt wurde. Die Idee mit dem auf etwas dumm stellen und einen Brief schreiben wird nicht klappen.

Also zurück will sie definitiv nicht mehr.

Sollte meine Frau die neue Stelle bekommen, wie muss man dann weiter vorgehen? Sie ist ja mich in einem Arbeitsverhältniss. Kündigt Sie das Arbeitsverhältnis um die neue Stelle anzutreten wird das mit Klagen etc nichts. Oder?
Also muss ihr jetziger Chef sie kündigen müssen. Und da er (hoffentlich) weiß, dass das nicht geht und hofft, dass sie kündigt, wird er sie nicht kündigen.
Und dann?

Danke für die vielen tollen Antworten. Wir sehen wieder Licht am Ende des Tunnels.

Screemer
2018-07-27, 12:16:27
Ich würde empfehlen, dass ihr auf eine Abfindung hinarbeiten. Für so nen Mist hast es ihr alter Arbeitgeber gar nicht anders verdient. Wann endet die Elternzeit deiner Frau?

JesusFreak_83
2018-07-27, 12:34:09
Es war (mündlich) abgemacht, dass sie zum januar 2019 wieder kommt. Als sie letzte Woche in der Praxis anrief um zu besprechen wann und wie sie genau arbeiten soll im Januar eröffnete ihr Chef dass das, wie gesagt, nicht mehr ginge. Keine Ahnung wann er von selbst drauf gekommen wäre es ihr zu sagen, im Dezember? Am ersten neuen Arbeitstag?

Abfindung funktioniert nur über nen Anwalt, oder? Wie errechnet sich eine Abfindung?

[dzp]Viper
2018-07-27, 13:19:15
1. Eine Kündigung während der aktiven Elternzeit ist nicht rechtskräftig! Die Kündigung kann zeitigstens am ersten Arbeitstag nach der Elternzeit ausgesprochen werden.

2. Höhe der Abfindung, wird am besten über euren Anwalt abgeklärt

3. Wenn die neue Arbeitsstelle sie innerhalb der Kündigungsfrist der alten Arbeitsstelle schon haben will, dann muss sie selber kündigen. Dabei verliert Sie dann aber den Anspruch auf eine Abfindung, da sie ja selber kündigt

4. andere Variante wäre ein Aufhebungsvertrag mit Abfindung.

5. Abfindung geht auch ohne Anwalt.. wenn der Arbeitgeber dazu freiwillig bereit ist

Wichtig:
Sachen wie die Höhe der Abfindung, Schriftverkehr mit dem Arbeitgeber und co. sollte man wirklich mit seinem Anwalt besprechen. Dafür ist das Forum hier eher der falsche Ansprechpartner.
Hier können wir dir nur Möglichkeiten aufzeigen... die Details müsst ihr dann selber mit eurem Anwalt klären.

Filp
2018-07-27, 14:32:52
Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung...
Weigert sich der AG und geht ihr vor das Arbeitsgericht, kann das auch schön nach hinten losgehen, weil die Kosten beim Arbeitsgericht jede Seite für sich selbst tragen muss. Ich hab das selbst erleben müssen, dass die Kosten höher waren, als das was am Ende bei rum kam...

[dzp]Viper
2018-07-27, 14:47:08
Da hat Filp recht. Aber trotzdem sollte man es erstmal mit einem Anwalt versuchen. Man muss ja nicht bis zum Arbeitsgericht gehen. In den meisten Fällen, wenn der Arbeitgeber mit einem Anwalt kommunizieren muss, kommt es schon deutlich eher zu einem Vergleich womit dann beide Seiten zufrieden sind.

Gouvernator
2018-07-28, 10:03:23
Hä? Ich verstehe nicht das Problem. Der Arbeitgeber muss doch eine andere Frau kündigen damit sie zurückkommen kann. Warum tut ihr so das er deine Frau kündigt? Welchen Kündigungsgrund soll er denn aufführen wenn er überhaupt jemanden kündigen will? Und wenn, dann ist er in den Augen der Belegschaft eben das Arschloch und nicht deine Frau die zurückgekommen ist.
Ich würde keine neue Stelle suchen sondern, Kommunikation mit dem Chef einstellen, den ersten Arbeitstag abwarten und einfach kommen. Was der Chef dann macht sind seine Probleme. Was macht ihr denn euch für Gedanken was er noch alles braucht und wieviele Leute er bezahlen muss? Ihr habt ein Arbeitsvertrag. Fertig aus.

Argo Zero
2018-07-28, 10:07:19
Als Frau fühlt man sich extrem unwohl, wenn man zwei Jahre nicht arbeiten gegangen ist, man quasi wieder fremd ist für die Kollegen und dann weiß, dass man eigentlich nicht erwünscht ist bzw. eine Kollegin sogar indirekt rausgeworfen hat.
Kann ich vollstens nachvollziehen, dass man dort nicht mehr arbeiten möchte. Elternzeit in einen Kleinbetrieb ist aber auch sehr oft mit Problemen verbunden.

Gouvernator
2018-07-28, 10:23:22
Als Frau fühlt man sich extrem unwohl, wenn man zwei Jahre nicht arbeiten gegangen ist, man quasi wieder fremd ist für die Kollegen und dann weiß, dass man eigentlich nicht erwünscht ist bzw. eine Kollegin sogar indirekt rausgeworfen hat.
Kann ich vollstens nachvollziehen, dass man dort nicht mehr arbeiten möchte. Elternzeit in einen Kleinbetrieb ist aber auch sehr oft mit Problemen verbunden.
Haha. Psychisches Gleichgewicht seiner Frau ist wohl das wahre Problem hier. Ich habe schon ein paar Leute rausgeekelt. Je mehr man das macht umso schöner ist es. Die Chefs haben dann Respekt und andere Mitarbeiter Angst. ;D Was ist schon dabei das jemand in H4 kommt deinetwegen - bei Amazon gibt's Arbeit genug.

Mosher
2018-07-28, 10:27:44
Als Frau fühlt man sich extrem unwohl, wenn man zwei Jahre nicht arbeiten gegangen ist, man quasi wieder fremd ist für die Kollegen und dann weiß, dass man eigentlich nicht erwünscht ist bzw. eine Kollegin sogar indirekt rausgeworfen hat.
Kann ich vollstens nachvollziehen, dass man dort nicht mehr arbeiten möchte. Elternzeit in einen Kleinbetrieb ist aber auch sehr oft mit Problemen verbunden.
Hängt immer ganz vom Betrieb ab.
Bei uns neulich eine Kollegin nach 2-jähriger Elternzeit zurückgekehrt und hat eine Willkommensfeier kredenzt bekommen.

Sie war aber auch allgemein beliebt, hat gut gearbeitet und ihr Weggang blieb nicht unbemerkt.

Dann gibt es halt welche, die "mitnehmen, was geht", oft "taktisch krank machen" etc. Um die ist es dann nicht so schade und als Kleinbetrieb kann man es sich im Gegensatz zum Großkonzern oft auch nicht leisten, solche Leute ewig mitzuziehen. Ist halt leider so, dass man bei aller Liebe und Verständnis unterm Strich auch schauen muss, was Leute leisten können.

x-force
2018-07-28, 10:47:12
Hä? Ich verstehe nicht das Problem. Der Arbeitgeber muss doch eine andere Frau kündigen damit sie zurückkommen kann. Warum tut ihr so das er deine Frau kündigt? Welchen Kündigungsgrund soll er denn aufführen wenn er überhaupt jemanden kündigen will? Und wenn, dann ist er in den Augen der Belegschaft eben das Arschloch und nicht deine Frau die zurückgekommen ist.
Ich würde keine neue Stelle suchen sondern, Kommunikation mit dem Chef einstellen, den ersten Arbeitstag abwarten und einfach kommen. Was der Chef dann macht sind seine Probleme. Was macht ihr denn euch für Gedanken was er noch alles braucht und wieviele Leute er bezahlen muss? Ihr habt ein Arbeitsvertrag. Fertig aus.

genau so!

im zweifelsfall maximal eklig werden, wenn sich jemand so schamlos an dir bereichern will.

bzw. eine Kollegin sogar indirekt rausgeworfen hat.

ne dosis logik hat noch keiner frau geschadet ;)

maximum
2018-07-28, 10:57:56
Jeder Richter wird durchschauen, dass hier genau das passieren soll, was das Gesetz verhindern soll. Eine unbefristet angestellte Frau kommt aus der Elternzeit zurück und soll ihren Job verlieren. Die Gründe halte ich für vorgeschoben. Ich würde auf keinen Fall jetzt irgendwo anders einfach anfangen. Ihr sitzt am längeren Hebel, eine betriebsbedingte Kündigung muss gut begründet werden und eine Sozialauswahl muss auch stattfinden. Kann sein, dass deine Frau ein dickes Fell benötigt, wenn eine andere Dame, dann "denkt", dass sie wegen ihr rausfliegt/nicht verlängert wird. Das ist aber einfach Quatsch.

Lokadamus
2018-07-28, 15:16:19
Hä? Ich verstehe nicht das Problem. Der Arbeitgeber muss doch eine andere Frau kündigen damit sie zurückkommen kann. Warum tut ihr so das er deine Frau kündigt? Welchen Kündigungsgrund soll er denn aufführen wenn er überhaupt jemanden kündigen will? Und wenn, dann ist er in den Augen der Belegschaft eben das Arschloch und nicht deine Frau die zurückgekommen ist.
Ich würde keine neue Stelle suchen sondern, Kommunikation mit dem Chef einstellen, den ersten Arbeitstag abwarten und einfach kommen. Was der Chef dann macht sind seine Probleme. Was macht ihr denn euch für Gedanken was er noch alles braucht und wieviele Leute er bezahlen muss? Ihr habt ein Arbeitsvertrag. Fertig aus.Der Chef hat die Elternzeit vermasselt. Wenn vorher klar und am besten in Schriftform wie Mail klar gestellt wurde, dass es nur Elternzeit ist, stellt ein guter Chef für genau diesen Zeitraum jemanden ein. Diese Person wird im Allgemeinen automatisch entlassen, sobald die Person aus der Elternzeit zurückkommt. So viel zum Thema er müsse jemanden kündigen. Hat er Mist gebaut, hat er die neue Person eingestellt mit der Option zur Festanstellung ohne Rücksicht auf die Länge der Elternzeit.

Sollte er ein ernsthaftes Problem mit dem Datenschutz haben, soll er jemanden einen Kurs dafür bezahlen. Frage ist, ob es finanziell ein paar Euro mehr Gehalt dafür gibt. Wenn ich an meine frühere Arbeit denke, kann es nicht so schwer sein Datenschutzbeauftragter zu sein.

Döner-Ente
2018-07-28, 15:33:18
Der Chef hat die Elternzeit vermasselt. Wenn vorher klar und am besten in Schriftform wie Mail klar gestellt wurde, dass es nur Elternzeit ist, stellt ein guter Chef für genau diesen Zeitraum jemanden ein. Diese Person wird im Allgemeinen automatisch entlassen, sobald die Person aus der Elternzeit zurückkommt. .


Eben. Befristeten Arbeitsvertrag für die Vertretung mit der Zweckbefristung "Elternzeitvertretung für Frau Xy" machen und der Vertrag endet automatisch, wenn der Zweck nicht mehr vorliegt.

Korfox
2018-07-28, 20:59:39
Es war (mündlich) abgemacht, dass sie zum januar 2019 wieder kommt. Als sie letzte Woche in der Praxis anrief um zu besprechen wann und wie sie genau arbeiten soll im Januar eröffnete ihr Chef dass das, wie gesagt, nicht mehr ginge. Keine Ahnung wann er von selbst drauf gekommen wäre es ihr zu sagen, im Dezember? Am ersten neuen Arbeitstag?

Abfindung funktioniert nur über nen Anwalt, oder? Wie errechnet sich eine Abfindung?
Dem Elterngeldantrag muss eine schriftliche Bestätigung über die Dauer der Elternzeit beiliegen.

Ansonsten ist es natürlich ziemlich Banane, in der Situation jetzt Bewerbungsverfahren anzufangen. Und eine Rechtschutz wäre sinnvoll - jetzt könnte es noch langen, sie abzuschließen, das müsst ihr aber selbst wissen, da ihr schon wisst, dass ein Schadensfall eintritt, Die meisten Rechtsschutze haben 3 Monate Sperre auf Arbeitsrecht.

Warum es Banane ist?
Er kann nicht kündigen. Wenn er kündigt, dann klagt sie auf Wiedereinstellung - und für gewöhnlich einigt man sich dann außergerichtlich auf eine Abfindung (oder sie bekommt Recht, aber wer will denn dann da noch arbeiten, nachdem er sich reingeklagt hat?). Diese Abfindung bringt einen dann über die Zeit, bis man was neues hat.
Wenn sie jetzt schon was neues hat, dann ist die Wiedereinstellungsklage ohne Grundlage und damit ist auch die Abfindung Geschichte. Und wenn Bewerbungsverfahren laufen, dann ist das halt auch eine blöde Situation für eine Klage.

Monger
2018-07-28, 22:42:03
Ich halte Bewerben hier und jetzt auch für einen Fehler. Wenn da nicht gerade zufällig der Traumjob vor der Tür steht, ist das Risiko zu groß dass man sich damit unnötig schlechter stellt.
Kündigung abwarten, dagegen klagen, Vergleich anstreben... Die Zeit die man damit gewinnt, kann man in die Jobsuche stecken, ist aber finanziell viel besser gestellt.
Wenn ihr das Arbeitszeugnis kriegt, umgehend von nem Experten prüfen lassen, was das für ner Note entspricht.

GSXR-1000
2018-07-29, 20:27:15
Ich halte Bewerben hier und jetzt auch für einen Fehler. Wenn da nicht gerade zufällig der Traumjob vor der Tür steht, ist das Risiko zu groß dass man sich damit unnötig schlechter stellt.
Kündigung abwarten, dagegen klagen, Vergleich anstreben... Die Zeit die man damit gewinnt, kann man in die Jobsuche stecken, ist aber finanziell viel besser gestellt.
Wenn ihr das Arbeitszeugnis kriegt, umgehend von nem Experten prüfen lassen, was das für ner Note entspricht.
Meiner Erfahrung nach ist das von dir beschriebene Vorgehen meist nicht das beste. Unnötig schlechter, stellt man sich im zweifel eher dann, wenn man im Anschluss keinen, oder einen nicht so guten Job hat. Deshalb wäre mein Rat immer, sofern das Ende abzusehen ist, sich schnellstmöglich nach alternativen umzusehen und im zweifel auch auf Abfindung etc zu verzichten. Nach Steuerverrechnung bleibt davon im Zweifel eh nicht viel, es belastet und hält einen von in die Zukunft gerichtetem Handeln ab, wenn man den gerichtlichen Weg geht.
Es geht nicht um Satisfaktion und es geht nicht darum den ehemaligen Arbeitgeber zu bestrafen (jedenfalls sollte es einem nicht darum gehen) sondern es geht um die bestmögliche eigene Zukunft. Und eine vernünftige Jobsuche und eine vernünftige Zukunftsplanung benötigt vor allem 2 Dinge: Zeit und Optionen. Daher: so früh wie möglich bewerben und wenn sich die Gelegenheit ergibt: Gehen. In 99% die beste Vorgehensweise in solchen Fällen.

JesusFreak_83
2018-08-02, 08:53:30
So. Mittlerweile haben wir das Arbeitszeugnis das sehr gut ist.
Den letzten Passus des Arbeitszeugnis möchte ich, da dies die Elternzeit direkt betrifft, euch zeigen.

Also erstens endet die Elternzeit nicht wie im Text am 20.06.18 sondern erst im Januar 2019. Dies wurde klar kommuniziert, zudem bezieht meine Frau Elterngeld.

Zudem fragen wir uns was dies im Zeugnis zu suchen hat. Aber das ist egal.

Sie hatte auch schon ein Vorstellungsgespräch. Dort konnte man das Vorgehen ihres cheffes nicht verstehen (aus der stelle wurde leider nix, da er schon eine eingestellt hat und ihr nur mitteilen wollte, dass sobald eine Stelle frei wird, was bald der Fall sein wird, sie eingestellt wird).

Edit: könntet ich euch vorstellen bzw kann es sein, dass ihr Chef denkt, dass das Zeugnis zeitgleich auch eine Kündigung (was ja nicht geht) ist und für ihn daher alles geklärt und erledigt ist?

Screemer
2018-08-02, 08:56:12
Das ist ja Mal der größte Humbug den ich jemals gelesen habe. Mit dem Ding hat jeder Anwalt Gold in den Händen.

cartman5214
2018-08-02, 09:48:53
Gold? Platin!!!

Immer daran denken. Ihr seid euch selbst am nächsten. Euch schenkt hier in diesem Punkt keiner was. Ihr habt Verantwortung eurem kleinen Würmchen gegenüber und habt auch bereits gemerkt dass das mit einer neuen Stelle eventuell doch nicht so einfach ist. Deine Frau hat einen laufenden Arbeitsvertrag. Ihre Beschäftigung beginnt nach Ablauf der Elternzeit regulär wieder da diese nur ausgesetzt wurde. Eine Neueinstellung wie in dem Zeugnis formuliert steht ja gar nicht zur Debatte.

Ich würde dem Chef mitteilen dass nach Ende der Elternzeit ganz regulär die Arbeit wieder aufgenommen wird. Soll er doch sehen wie er mit dieser Situation klar kommt. Wenn es Probleme damit gibt ab zum Anwalt. Parallel kann man ja immer noch nach einer neuen Stelle suchen. Auf keinen Fall würde ich das Arbeitsverhältnis zu diesem Zeitpunkt in irgendeiner Art und Weise gegenüber dem Chef als beendet erklären oder auch nur in Erwägung ziehen in dies zu tun.

GSXR-1000
2018-08-02, 10:10:04
Gold? Platin!!!

Immer daran denken. Ihr seid euch selbst am nächsten. Euch schenkt hier in diesem Punkt keiner was. Ihr habt Verantwortung eurem kleinen Würmchen gegenüber und habt auch bereits gemerkt dass das mit einer neuen Stelle eventuell doch nicht so einfach ist. Deine Frau hat einen laufenden Arbeitsvertrag. Ihre Beschäftigung beginnt nach Ablauf der Elternzeit regulär wieder da diese nur ausgesetzt wurde. Eine Neueinstellung wie in dem Zeugnis formuliert steht ja gar nicht zur Debatte.

Ich würde dem Chef mitteilen dass nach Ende der Elternzeit ganz regulär die Arbeit wieder aufgenommen wird. Soll er doch sehen wie er mit dieser Situation klar kommt. Wenn es Probleme damit gibt ab zum Anwalt. Parallel kann man ja immer noch nach einer neuen Stelle suchen. Auf keinen Fall würde ich das Arbeitsverhältnis zu diesem Zeitpunkt in irgendeiner Art und Weise gegenüber dem Chef als beendet erklären oder auch nur in Erwägung ziehen in dies zu tun.
Jau Jau. Die pöhsen Arbeitgeber.
Schonmal überlegt, das vielleicht die Gesetzgebung auch ein bissel danebenliegen könnte? Bzw Vorgaben, die für grosse Konzerne leicht machbar sind, für ein Kleinunternehmen mit unter 10 Mitarbeitern kaum lösbar sind?
Ich meine: die Dame ist dann aufgrund einer (erneuten?) Schwangerschaft immerhin fast 3 Jahre freigestellt. Wie soll ein Kleinunternehmen für diese Zeit einen Arbeitsplatz faktisch vorhalten ohne ihn gleichzeitig vollwertig zu ersetzen? Befristete Arbeitsplätze sollens ja auch nicht sein, da wird ja auch gleich lamentiert, und je nach Arbeitsplatzprofil lässt sich geeignetes Personal auch schlicht nicht befristet einstellen. Wir haben auf dem Arbeitsmarkt inzwischen einen absoluten Nachfragemarkt, keinen ANgebotsmarkt mehr.
Hier wird immer so getan als würden die pöhsen AG sich in solchen Fällen massiv in die eigene Tasche wirtschaften. Gerade bei Firmen dieser Grössenordnung geht es aber in den meisten Fällen eher um die Frage: Überleben oder nicht.
Bei Unternehmen dieser Grösse können solche Fälle schnell dazu führen, das der ganze Laden aufgeben muss.

Mortalvision
2018-08-02, 10:15:46
Recht ist Recht, und pacta sunt servanda! Die Probleme des AG sind seine Probleme! Für Gesetzesfehler hat der seine Ärztekammer oder Berufsverband, fertig.

JesusFreak_83
2018-08-02, 10:20:12
Was uns davon läuft ist die Zeit. Elterngeld kriegen wir noch bis Dezember und dann wars das. Dann ist nur noch mein Einkommen da, reicht, ist aber knapp.

Die Idee mit der Rechtsschutz, die wir nicht haben, ist gut. Dann klappt des auch mit der 3 Monate sperrfrist.
Ob aber das großartig was bringt? Sie schafft in keinem Mulzimiliarden Konzern sondern in einer kleinen Praxis. Zudem arbeitete sie Teilzeit. Da wird das was man ggf rausschlagen kann schneller weg sein als man atmen kannn (Steuer sei dank).

Der gesamten Praxis wurde übrigens schon mitgeteilt, dass meine Frau nicht mehr kommt.

Ist es nicht besser mit dem Chef zu reden, dass sie wenigstens einen Tag eingestellt wird und er sie dann sofort kündigt? So bekäme man wenigstens noch ein Jahr alo Geld. Ginge das?

GSXR-1000
2018-08-02, 10:36:17
Recht ist Recht, und pacta sunt servanda! Die Probleme des AG sind seine Probleme! Für Gesetzesfehler hat der seine Ärztekammer oder Berufsverband, fertig.
Ja. Und weil recht recht ist und jeder das maximale aus "seinem recht" rausholen soll haben wir dann am ende 10 leute auf der strasse sitzen. Cool.
Die situation ist doch die: eine weiterbeschaeftigung ist ob dem zerschlagenen porzellan dich eh illusorisch und wird wohl auch von keiner seite realistisch angestrebt. Glaub mir, gerade mit einem kleinen kind moechtest du nicht in einer firma nach einer erfolgreichen kuendigungsklage dauerhaft arbeiten.
Also macht doch nur eine in die zukunft gerichtete planung sinn. Und die liegt sicher nicht in der firma.
Man hat doch nun fast ein halbes jahr zeit (durch elterngeld) sich eine alternative zu suchen. Was in der momentanen arbeitsmarktlage auch machbar erscheint. Darauf sollte man sich konzentrieren, anstatt den raecher der enterbten spielen zu wollen.

Maorga
2018-08-02, 10:40:43
Ach, lass doch deine Frau sich mal Arbeitlos am Arbeitsamt melden, die werden Ihr sagen sie muss dort weiterarbeiten.

Screemer
2018-08-02, 10:41:32
Was uns davon läuft ist die Zeit. Elterngeld kriegen wir noch bis Dezember und dann wars das. Dann ist nur noch mein Einkommen da, reicht, ist aber knapp.

Die Idee mit der Rechtsschutz, die wir nicht haben, ist gut. Dann klappt des auch mit der 3 Monate sperrfrist.
Ob aber das großartig was bringt? Sie schafft in keinem Mulzimiliarden Konzern sondern in einer kleinen Praxis. Zudem arbeitete sie Teilzeit. Da wird das was man ggf rausschlagen kann schneller weg sein als man atmen kannn (Steuer sei dank).

Der gesamten Praxis wurde übrigens schon mitgeteilt, dass meine Frau nicht mehr kommt.

Ist es nicht besser mit dem Chef zu reden, dass sie wenigstens einen Tag eingestellt wird und er sie dann sofort kündigt? So bekäme man wenigstens noch ein Jahr alo Geld. Ginge das?
Noch mal. Was der AG gemacht hat ist sein Problem und nicht eures. Teilt im den Arbeitsantritt nach Ende der Elternzeit mit und gut. Wie er das handhabt werdet ihr dann sehen. Er wusste genau, dass er einen ma in Elternzeit hat und muss die Stelle entsprechend mit zeitlich befristeten Ersatz ausgleichen. Hat er das versäumt, dann ist das sein Problem.

@gsrx: es geht doch nicht darum, dass sie dort nicht mehr arbeiten möchte. Es geht rein um das Verhalten des AG. Warum soll er seine Fehler/Unwissenheit auf seine Angestellten abwälzen können? Ob sie sich dann eine andere Stelle sucht ist sei doch mal völlig dahingestellt. Kann sie ja machen. Der AG sollte aber begreifen, dass er sich vielleicht mit jemandem unterhalten sollte, der Ahnung von der Materie hat. Desweiteren ist das auch ein Schutz für die anderen AN ist. Das sind soweit ich das richtig verstanden habe sind das alles Frauen. Soll er mit der nächsten genau so verfahren oder sollte man ihn und vielleicht auch seine AN mit der Nase auf den von ihm fabrizierten Mist stoßen? Wie würdest du, der sich manchmal verhält wie der Rächer der enterbten, dich denn verhalten, wenn der AG deiner Frau nach der Elternzeit behaupten würde sie hätte dort keinen Arbeitsvertrag mehr?

GSXR-1000
2018-08-02, 10:43:43
Noch mal. Was der AG gemacht hat ist sein Problem und nicht eures. Teilt im den Arbeitsantritt nach Ende der Elternzeit mit und gut. Wie er das handhabt werdet ihr dann sehen. Er wusste genau, dass er einen ma in Elternzeit hat und muss die Stelle entsprechend mit zeitlich befristeten Ersatz ausgleichen. Hat er das versäumt, dann ist das sein Problem.
Und wie erfuellend glaubst du wuerde der arbeitsalltag der frau in einer solch kleinen klitsche dann wohl werden? Glaubst du im ernst das ist ne loesung? Wem ist damit gedient? Der frau sicher nicht.
Und wie der TS richtig erkannte, man verliert damit zeit. Zeit die man besser fuer jobsuche nutzen koennte. Und von einer etwaigen dollen abfindung bleibt bei teilzeitkraft und vermutlich stkl 5 nach abzuegen auch kaum was uebrig. Und mehr kann man kaum erwarten. Man steht also ein halbes jahr spaeter genau da wo man jetzt steht. Und hat nur zeit verloren.

cartman5214
2018-08-02, 10:46:31
Was uns davon läuft ist die Zeit. Elterngeld kriegen wir noch bis Dezember und dann wars das. Dann ist nur noch mein Einkommen da, reicht, ist aber knapp. genau das meinte ich mit "euch schenkt keiner was" und "Verantwortung". Hier wird es um ordentlich Geld gehen was u.U. bei euch nicht im Überfluss da ist.

Die Idee mit der Rechtsschutz, die wir nicht haben, ist gut. Dann klappt des auch mit der 3 Monate sperrfrist.
Ob aber das großartig was bringt? Sie schafft in keinem Mulzimiliarden Konzern sondern in einer kleinen Praxis. Zudem arbeitete sie Teilzeit. Da wird das was man ggf rausschlagen kann schneller weg sein als man atmen kannn (Steuer sei dank). Was wird denn rauszuschlagen sein? Abfindung in Höhe von mehreren Monatsgehältern je nach Beschäftigungsdauer und ne reguläre Kündigung. Wäre ja schon mal was. Optimal eine Weiterbeschäftigung bis deine Frau was neues hat.

Der gesamten Praxis wurde übrigens schon mitgeteilt, dass meine Frau nicht mehr kommt. In meinem BGB steht das nicht als rechtsgültige Form der Kündigung. Hat die gleiche Relevanz für deine Frau wie der Wetterbericht von morgen.

Ist es nicht besser mit dem Chef zu reden, dass sie wenigstens einen Tag eingestellt wird und er sie dann sofort kündigt? So bekäme man wenigstens noch ein Jahr alo Geld. Ginge das?
Nochmal: Deine Frau muss nicht neu eingestellt werden. Sie war/ist/wird eingestellt sein. Der Arbeitsvertrag der vor der Schwangerschaft galt gilt auch weiterhin. Sie kann am ersten Tag nach der Elternzeit pünktlich auftauchen und ihre Arbeit anbieten. Ob Cheffe diese annimmt ist egal.
Wegen dem ALG sei vorsichtig. Es ist nach der Elternzeit evtl. nicht so einfach gerade wenn die Abwesenheit länger dauerte. Es kann sein das Anwartschaften und Bemessungszeiträume nicht mehr passen und keine bzw. ein reduzierte Leistungen fliessen. https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&cad=rja&uact=8&ved=2ahUKEwjIraiY_M3cAhWIZFAKHbQRDg8QFjAAegQIABAB&url=https%3A%2F%2Ftrabhardt-arbeitsrecht.de%2Farbeitslosengeld-nach-elternzeit%2F&usg=AOvVaw1e8Fv_P6vJsQAi43BEqb4Q

Und dann nochmal die Frage nach dem WorstCase: Kündigung am ersten Tag klappt, ALG gibt es und deine Frau sucht. Die erste bewerbung ist ja nun schon gescheitert. Wie sicher seid Ihr das die nächsten Bewerbungen Erfolg haben werden? Deine Frau hat bereits einige Zeit nicht mehr gearbeitet und ist dann nach Kündigung arbeitslos. Nicht gerade förderlich. Was wenn es dauert bis die neue Stelle kommt? Was wenn es keine neue Stelle in den 12 Monaten gibt?

Klar, je nach Job und Region ist es kein Problem. Aber es gibt genug Leute die über diese Schiene H4 gefunden haben.

Zusammenfassung: Sie hat den Job, ein Verzicht ohne Alternative ist ein Vabanquespiel.

[dzp]Viper
2018-08-02, 10:47:14
Ist es nicht besser mit dem Chef zu reden, dass sie wenigstens einen Tag eingestellt wird und er sie dann sofort kündigt? So bekäme man wenigstens noch ein Jahr alo Geld. Ginge das?
Wir haben dir/euch doch alle wichtigen Informationen hier im Thread wirklich einfach und klar dargelegt:

Der Chef kann deiner Frau nicht kündigen. Kündigungen innerhalb der Elternzeit sind Null und Nichtig. (Außer in Ausnahmesituationen.. diese sind aber sehr, sehr speziell und müssen vor Gericht Hand und Fuß haben...)

Er kann die Kündigung erst am ersten Arbeitstag nach der Elternzeit aussprechen und auch erst ab dann beginnt die Kündigungsfrist.
Resturlaub von vor der Elternzeit und der Kündigungsfrist kommt auch noch dazu (oder muss ausbezahlt werden).

Es gibt kein "wenigstens einen Tag eingestellt" werden. Sie ist immer noch in einem Arbeitsverhältnis und am ersten Tag nach der Elternzeit ist es ganz normal ihr erster Arbeitstag. Punkt Ende aus...

Deine Frau soll also ganz einfach am ersten Arbeitstag auf Arbeit auftauchen und ihre Arbeitskraft, laut aktiven Arbeitsvertrag, anbieten. Schickt der Chef sie nach Hause, ist es eben so. Bezahlen muss er sie trotzdem (der Arbeitsvertrag ist ja aktiv).

Screemer
2018-08-02, 10:47:45
@gsrx: siehe edit oben.

cartman5214
2018-08-02, 10:53:59
Und wie erfuellend glaubst du wuerde der arbeitsalltag der frau in einer solch kleinen klitsche dann wohl werden? Glaubst du im ernst das ist ne loesung? Wem ist damit gedient? Der frau sicher nicht.
Und wie der TS richtig erkannte, man verliert damit zeit. Zeit die man besser fuer jobsuche nutzen koennte. Und von einer etwaigen dollen abfindung bleibt bei teilzeitkraft und vermutlich stkl 5 nach abzuegen auch kaum was uebrig. Und mehr kann man kaum erwarten. Man steht also ein halbes jahr spaeter genau da wo man jetzt steht. Und hat nur zeit verloren.

Das man nicht suchen sollte sagt doch keiner. Das wäre auch Wahnsinn. Auch ist die Weiterbeschäftigung evtl. holprig. Aber warum sollte man hier den Schwanz einziehen? Die Abfindung ist sicherlich nicht das Maß der Dinge. Aber als Alternative unter Umständen eine Sperre beim Amt in Verbindung mit dem dann folgenden Delta zwischen Gehalt & ALG riskieren?

Sie hat die Stelle, eine Kündigung gegen Ihren Willen dürfte kaum bis gar nicht machbar sein, parallel Bewerbungen schreiben und hoffen das es klappt. Mehr geht nicht.

Unabhängig davon hab ich ein Problem mit solchen AGs. Er wusste das er eine MA in Elternzeit hat. Er wusste wann diese wiederkommt. Er hat es nicht geschafft durch z.B. befristete Verträge dies in seiner Personalplanung zu berücksichtigen. Und weil er es nicht gebacken bekommt schmeisst er rechtswidrig ne junge Mutti mit fadenscheinigen und hirnrissigen Begründungen raus.

PHuV
2018-08-02, 11:14:14
Warum gehst Du bzw. Deine Frau nicht direkt ans Arbeitsgericht? Dafür braucht man keinen Anwalt, sie sind auch meistens AN-freundlich und entscheiden schnell.

Filp
2018-08-02, 11:16:48
Warum gehst Du bzw. Deine Frau nicht direkt ans Arbeitsgericht? Dafür braucht man keinen Anwalt, sie sind auch meistens AN-freundlich und entscheiden schnell.
Und du trägst die Kosten selbst.

[dzp]Viper
2018-08-02, 11:23:24
Und du trägst die Kosten selbst.
Wenn der Fall eindeutig ist, überträgt der Richter aber in den meisten Fällen alle Kosten dem Gegner (aka Arbeitgeber). Aber wie gesagt, dass muss nicht sein, ist aber in vielen Fällen so.

So viel kostet ein Termin beim Arbeitsgericht aber auch nicht. Die erste Beratung im Arbeitsgericht ist sogar kostenlos.

Was würde ich tun:

1. Am ersten Arbeitstag auf Arbeit erscheinen und die Arbeitskraft anbieten

2. Falls Chef mich nach Haus schickt ohne Kündigungsschreiben, nächsten Tag wieder auftauchen und Arbeitskraft anbieten

3. Falls der Chef mir die Kündigung am ersten Arbeitstag schriftlich gibt und mich beurlaubt, prüfen ob die Kündigungsfrist stimmt und darauf achten, dass das Gehalt pünktlich bis zum Ende des Arbeitsvertrages kommt

4. Während die Kündigungsfrist läuft und man zuhause ist, intensiv nach einem neuen Job suchen. Das heißt 5-6 Stunden am Tag damit verbringen nach potentiellen Stellen zu suchen, Bewerbungen zu suchen und auch Initiativbewerbungen zu schreiben


5. Falls der Chef irgendwo sich quer stellt, sofort zur Arbeitsgericht gehen und dort eine Beratung (ist kostenlos) in Anspruch nehmen. Alles weitere wird dann dort über die Berater geklärt und erklärt

cartman5214
2018-08-02, 11:24:30
Warum gehst Du bzw. Deine Frau nicht direkt ans Arbeitsgericht? Dafür braucht man keinen Anwalt, sie sind auch meistens AN-freundlich und entscheiden schnell.
Momentan ist doch noch gar nichts juristisch relevantes passiert. Es gibt keine Kündigung, keine ausstehenden Löhne,... Worüber soll den ein Gericht hier entscheiden?

JesusFreak_83
2018-08-02, 11:29:28
Momentan ist doch noch gar nichts juristisch relevantes passiert. Es gibt keine Kündigung, keine ausstehenden Löhne,... Worüber soll den ein Gericht hier entscheiden?
+1 thats it.

[dzp]Viper
2018-08-02, 11:39:09
+1 thats it.

Das passt nicht zu deiner Aussage:

Ist es nicht besser mit dem Chef zu reden, dass sie wenigstens einen Tag eingestellt wird und er sie dann sofort kündigt? So bekäme man wenigstens noch ein Jahr alo Geld. Ginge das?
Diese Aussage macht keinen Sinn wenn du oben cartman5214 zustimmst.

JesusFreak_83
2018-08-02, 11:55:43
Ja aktuell. Das Gedankenspiel mit der fortbeschäftigung und sofortiger Kündigung wäre erst nach Beendigung der Elternzeit. Also zukunftsthema.

[dzp]Viper
2018-08-02, 13:00:46
Also dann macht das so:

Sie geht am ersten Arbeitstag wieder auf Arbeit. Dann wird sie (wahrscheinlich) die schriftliche Kündigung bekommen. Sie bekommt dann noch bis zum Ende des Arbeitsvertrages Geld vom Arbeitgeber und wenn sie dann arbeitslos ist weil sie in der Zwischenzeit noch keine neue Arbeit gefunden hat, bekommt sie eben ALG I.

Jetzt kann man das natürlich so machen, dass man dem Arbeitgeber nichts sagt und einfach am ersten Arbeitstag da ist oder der IMHO bessere Weg wäre, deine Frau meldet sich jetzt nochmal beim Arbeitgeber und sie machen das beide diesen Plan "fest" (Kündigung am ersten offiziellen Arbeitstag.. einhalten der Kündigungsfristen, ansprechen auf Ablösesumme und hoffen, dass er da bisschen was springen lässt).

Das wäre in eurer Situation mit dem alten Arbeitgeber sozusagen der optimale Weg. Ob der alte Arbeitgeber nun eine Ablösesumme springen lässt oder nicht, ist dann halt das Stück Glück oder Pech....
Mit diesem Weg hättet ihr aber zumindestens die finanzielle Absicherung für die nächsten 12 Monate selbst wenn sie keinen neuen Job so schnell findet

cartman5214
2018-08-02, 13:36:33
Wenn dieser Weg gewählt wird unbedingt auf die Eingaltung der Kündigungsfrist achten. Auch müssen die Formulierungen sauber sein. Eine erkennbare aktive Mitwirkung an der Kündigung kann Sperren beim ALG verursachen. Passives akzeptieren eher wenn her.

Zur Abfindung: dem AG sollte, spätestens nach externer Beratung klar sein das er deine Frau nicht wirksam gegen ihren Willen kündigen kann. Insofern sollte bereits da klar werden das eine Abfindung gezahlt werden sollte. Paragraph 1a Kündigungsschutzgesetz bietet hier den Ausweg eine Abfindung rechtssicher innerhalb der Kündigung zu vereinbaren und ALG-schädliche Aufhebungsverträge zu vermeiden.

Vorher gilt aber immer wieder der Hinweis: kommt deine Frau wieder einfach in Lohn und Brot und falls nicht, wie sieht es mit dem ALG vor dem Hintergrund der längeren Elternzeit aus (grundsätzliche Ansprüche und Höhe)? Im Zweifel nehmt die 100-200€ für eine Erstberatung beim Anwalt in die Hand und lasst euch beraten. Ist immer noch günstiger als ab Februar dann mit nichts in der Hand dazustehen.