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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nachtschicht Freizeitausgleich


Spasstiger
2018-09-10, 20:03:44
Angenommen folgender Fall:
Drei Nachtschichten in Folge von Freitag bis Sonntag. Dienstende um 7 Uhr. Dann den Rest des Montags frei (wird als freier Tag gewertet) und am Dienstag Dienstbeginn um 06:45 Uhr. Die Schichten haben wegen der erforderlichen Übergabe einen Überlapp von 15 Minuten. Vor Dienstbeginn und nach Dienstende muss zwingend die Dienstkleidung an- bzw. ausgezogen werden, was nochmal jeweils 5 Minuten kostet und nicht zur Ruhezeit gezählt werden kann.

Zu den Fragen:
1. Ist die Ruhezeit am freien Tag von 23 h 35 min nach einem Nachtschichtblock konform mit dem Arbeitszeitgesetz und der Forderung: "Die Arbeitszeit der Nacht- und Schichtarbeitnehmer ist nach den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit festzulegen." (Arbeitszeitgesetz § 6 Absatz 1)?
2. Darf der Montag trotz der Ruhezeit von weniger als 24 h als Freizeitausgleich für den Sonntag gewertet werden? Wird Freizeitausgleich gewährt, reduziert sich der steuerfreie Schichtzuschlag [/EDIT: an Feiertagen] für den Sonntag von 135% auf 35%, was sich bei einer knapp 10 Stunden langen Nachtschicht finanziell erheblich auswirkt.

Grauluchs
2018-09-10, 21:35:15
Da ich auch Schicht arbeite finden ähnliche Themengespräche auch bei uns des öfteren statt.
Leider gibts da immer irgendwelche Schlupflöcher in die die Firmen sich retten.
Am besten mal Betriebsrat( die bei uns im Tal der Ahnungslosen sitzen ) oder deine Gewerkschaft ansprechen.

Die Frage die sich mir stellt, wie hast du den Rest der Woche gearbeitet, und auch die Woche davor.
Kommst du etwa über deine wöchentliche maximale Arbeitszeit ?
Laut einem neuen Gesetz sind sogar Nachtschichtzuschläge von 40% unter bestimmten Bedingungen drin.
Die NICHT auf eine z.B gezahlte Schichtzulage angerechnet werden dürfen.
Ich arbeite z.B bis Morgens 6Uhr, bei mir zählt der Tag auch als frei, ich habe allerdings den nächsten Tag auch immer noch frei, 4er Wechselschicht mit 12h Schichten.

Soweit mir bekannt muss/sollte wenn der Arbeitsgeber eine bestimmte Arbeitskleidung fordert die Umkleidezeit bezahlt werden.
Bei uns wird sogar die Duschzeit bezahlt ( 10min pro Schicht )

Spasstiger
2018-09-10, 22:13:20
Geht nicht um mich, sondern um meine Frau und sie hat die oben beschriebene Situation für sich durch Schichttausch mit einer Kollegin gelöst.
Aber es wäre schon interessant, geltendes Recht und deren Interpretation durch Juristen zu kennen, um eventuelle Ansprüche zu ermitteln.
Die Umkleidezeit wurde noch nie bezahlt, allerdings wurde sie schon darauf hingewiesen, dass sie in der Pause nicht in Dienstkleidung raus darf, nachdem sie mehrfach unwissentlich dagegen verstoßen hatte. Umgekehrt darf sie nicht in Straßenkleidung auf Station.

Ein anderes Problem ist, dass sie kontinuierlich Minusstunden aufbaut, weil sie meist nur in kurze Schichten eingeteilt wird. Das aber wie im August geschehen bis zu 26-mal innerhalb eines Monats. Offiziell sieht ihr Vertrag eine 5-Tage-Woche vor, so wird auch der Urlaubanspruch berechnet. Sie arbeitet in der Regel jedes zweite Wochenende durch, bekommt unter der Woche aber nur alle zwei Wochen einen Tag frei. Ergo in der Regel 6 freie Tage im Monat, was aus meiner Sicht einer 5,8-Tage-Woche entspricht.

Grauluchs
2018-09-11, 07:27:52
Wie schon gesagt Betriebsrat oder Gewerkschaft
Alternativ selber reinlesen https://www.arbeitsrechte.de/arbeitszeitgesetz/
da dürfte dann schon einiges drinstehen.
Im Normalfall steht zum Thema Arbeitszeit fast immer was im Tarifvertrag, nur der darf ja nicht schlechter Ausfallen als das Gesetz( Gesetz ist immer das Mindestmaß)

siegemaster
2018-09-11, 10:04:11
Zu den Fragen:
1. Ist die Ruhezeit am freien Tag von 23 h 35 min nach einem Nachtschichtblock konform mit dem Arbeitszeitgesetz und der Forderung: "Die Arbeitszeit der Nacht- und Schichtarbeitnehmer ist nach den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit festzulegen." (Arbeitszeitgesetz § 6 Absatz 1)?
2. Darf der Montag trotz der Ruhezeit von weniger als 24 h als Freizeitausgleich für den Sonntag gewertet werden? Wird Freizeitausgleich gewährt, reduziert sich der steuerfreie Schichtzuschlag [/EDIT: an Feiertagen] für den Sonntag von 135% auf 35%, was sich bei einer knapp 10 Stunden langen Nachtschicht finanziell erheblich auswirkt.

Also beim Montag bin ich mir nicht so sicher, ich habe im Hinterkopf dass es mindestens 24h sein müssen. Hat sie denn noch andere Tage in der Woche frei?
Das mit dem Sonntagszuschlag ist jedoch rechtens. Der Gesetzgeber sieht vor, dass man einen Freizeitausgleich bekommt. Wenn dies nicht möglich oder gewünscht vom Arbeitnehmer ist muss er dafür finanziell (100%) entschädigt werden. Die 35% Sind dann sozusagen Bonus.

Hat sie einen TVöD-Vertrag? Asklepios?