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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hilfe bei Inkasso Fall


Butter
2018-09-25, 21:07:11
Ich habe bei Fuji Film Fotos auf Rechnung bestellt, habe aber wie ich gerade bemerkt habe eine falsche E-mail Adresse angegeben, ziemlich blöde.

Heute habe ich dann eine Inkasso Forderung in Höhe von 83€ bekommen, die sich aus den 10,13€ Forderung, 0,04€ Zinsen, 3€ Gläubigerkosten, 58€ Inkassokosten und 11,70€ Auslagen besteht. Ist das rechtens? Ich bin bereit die Forderung zu begleichen, aber den Rest nicht bzw. nur anteilig.

Hat einer von Euch so einen Fall schon mal gehabt?

BeetleatWar1977
2018-09-25, 21:12:57
guckst du hier zB: http://www.inkassogebuehren-rechner.de/

Opprobrium
2018-09-25, 21:20:55
Ist halt die Frage, ob sie Dir nicht zumindest eine Mahnung per Post hätten schicken müssen bevor sie ein Inkassobüro einschalten.

Deine Adresse haben sie ja, sonst hättest Du wohl die Photos nicht bekommen.

Butter
2018-09-25, 21:24:21
Das meine ich ja auch, ich werde jetzt die Kosten nicht zahlen. Die Forderung und den Rest aber schon.

BeetleatWar1977
2018-09-25, 21:26:16
Ist halt die Frage, ob sie Dir nicht zumindest eine Mahnung per Post hätten schicken müssen bevor sie ein Inkassobüro einschalten.

Deine Adresse haben sie ja, sonst hättest Du wohl die Photos nicht bekommen.
? Das wurde schon lange abgeschaft - § 286 BGB Es reicht ein angebener Zahlungtermin, danach kann (theoretisch) sofort das Inkassounternehmen beauftragt werden, die meisten Firmen schicken aber trotzdem erstmal Mahnungen, wenn er allerding die falsche Emailadresse angegeben hatte - die Schreiben müssen ja nicht per Post kommen......

Der Sandmann
2018-09-25, 21:27:26
Eine Mahnung muss nicht geschrieben werden. Mit Erhalt der Ware und der Rechnung war er im Verzug. Auf der Rechnung wird ein Zahlungsziel angegeben worden sein.

Worf
2018-09-25, 21:38:12
Wow, so geht man also mit seinen Kunden um, die mal eine Rechnung vergessen haben. Das kann ja wohl jedem passieren. Auf solche Läden kann ich verzichten. Danke für die Warnung vor Fuji Film.

[dzp]Viper
2018-09-25, 21:44:41
Wow, so geht man also mit seinen Kunden um, die mal eine Rechnung vergessen haben. Das kann ja wohl jedem passieren. Auf solche Läden kann ich verzichten. Danke für die Warnung vor Fuji Film.
1. Krasse Überreaktion von dir
2. Woher soll die Firma wissen, dass die Mailadresse falsch ist?
3. Die Firma hat sicher mehrere Zahlungserinnerungen an die (falsche) Mailadresse geschickt
4. Der Fehler des Kunden ist für das Unternehmen nicht sichtbar
5. Der Fehler liegt zu 100% auf Kundenseite
6. Spätestens als der Kunde per Mail keine Bestellbestätigung und keine Rechnung bekommen hat, hätte der Kunde sofort reagieren müssen

Dem Unternehmen hier den schwarzen Peter zuschieben zu wollen ist eindeutig falsch.

Butter
2018-09-25, 21:51:59
2. Am Fehlerbericht

Lokadamus
2018-09-25, 21:58:13
Mit Pech gibt es die falsche Mailadresse und der falsche Empfänger hat die Mail einfach ignoriert. Was soll er auch damit? Nur gibt es dann keinen Fehlerbericht.

Butter
2018-09-25, 22:00:33
Mit Pech gibt es die falsche Mailadresse und der falsche Empfänger hat die Mail einfach ignoriert. Was soll er auch damit? Nur gibt es dann keinen Fehlerbericht.

Ist ja eh egal...aber Googelmail.com gibt es nun mal nicht

just4FunTA
2018-09-25, 22:02:01
? Das wurde schon lange abgeschaft - § 286 BGB Es reicht ein angebener Zahlungtermin, danach kann (theoretisch) sofort das Inkassounternehmen beauftragt werden, die meisten Firmen schicken aber trotzdem erstmal Mahnungen, wenn er allerding die falsche Emailadresse angegeben hatte - die Schreiben müssen ja nicht per Post kommen......


Aus Gründen des Beweises empfiehlt sich, die Mahnung schriftlich abzufassen und per Fax oder Brief zu versenden. Auch wenn Zahlungsschwierigkeit oder fehlender Zahlungsbereitschaft bei Schuldner bekannt ist, sollte die Mahnung schriftlich erfolgen um keine Zeit zu verlieren. Denn der Gläubiger könnte behaupten, die E-Mail sei nicht angekommen oder im Spam-Filter gelangt. Um den Nachweis des Zugangs erbringen zu können, sollte das Mahnschreiben per Einwurfeinschreiben versendet werden.


https://www.brennecke-rechtsanwaelte.de/Mahnung-per-E-Mail-zulaessig_87558


und in diesem Fall muss er das nichtmal "behaupten" sondern es ist tatsächlich der Fall..

Opprobrium
2018-09-25, 22:24:01
Du solltest nur vor etwaigen Beanstandungen sicher sein, daß bei den gelieferten Photos keine Rechnung beilag.

just4FunTA
2018-09-25, 22:37:45
Viper;11810363']1. Krasse Überreaktion von dir
2. Woher soll die Firma wissen, dass die Mailadresse falsch ist?
3. Die Firma hat sicher mehrere Zahlungserinnerungen an die (falsche) Mailadresse geschickt
4. Der Fehler des Kunden ist für das Unternehmen nicht sichtbar
5. Der Fehler liegt zu 100% auf Kundenseite
6. Spätestens als der Kunde per Mail keine Bestellbestätigung und keine Rechnung bekommen hat, hätte der Kunde sofort reagieren müssen

Dem Unternehmen hier den schwarzen Peter zuschieben zu wollen ist eindeutig falsch.


ist doch quatsch, auf Mahnungen per Mail reagiere ich auch nicht. Ab in den Papierkorb und gut ist.. das sind doch zu 99% phishingmails..


Eine Mahnung verschickt man natürlich nur per Post, eine Firma die gleich ein inkassounternehmen engagiert wegen 10€ ohne auch nur eine Mahnung zuzustellen wird natürlich zurecht ins richtige "schlechte" Licht gerückt.



Das sich jemand beim eingeben der Email vertippt ist doch jetzt wirklich nichts außergewöhnliches.

Shaft
2018-09-25, 23:08:13
Aus Erfahrung, ist mir zwei mal bei meinen Stromanbieter passiert. Inkassounternehmen kontaktieren, Sachlage klären, mit dem Händler in Kontakt treten, ebenfalls Sachschildern und es wird sich sicher ohne weitere Kosten klären.

insane in the membrane
2018-09-25, 23:17:15
Danke auch für die Info. Es gibt ja zum Glück genügend seriöse Konkurrenz. Und viel Erfolg, wobei es hier ja wirklich eher ums Prinzip als Geld gehen sollte..

just4FunTA
2018-09-25, 23:28:18
@Shaft

jepp das sollte man natürlich als erste machen und die Sachlage einfach schildern wie sie ist. Wegen den 10€ wird wohl keiner das ganze eskalieren lassen.

Shaft
2018-09-25, 23:37:07
Ja bei mir gings auch nur um Mahnkosten, weil sich Zahlungstermin und Überweisung, naja ich habs verpennt.

Nur neigen die gerne da etwas zu übertreiben bei den Kosten, nette Art der Auftragsgeber natürlich auch nicht.

Wenn man das Sachlich angeht und vernünftig mit den Leuten redet, löst sich das in Luft auf.

sun-man
2018-09-26, 07:50:29
Ist ja eh egal...aber Googelmail.com gibt es nun mal nicht
Dann solltest Du die Domain mal fix durchs WhoIs jagen. Klar gibts die.

Mortalvision
2018-09-26, 08:05:08
Du solltest als allererstes die Hauptforderung an die Firma überweisen, nicht an das Inkassobüro.

GSXR-1000
2018-09-26, 09:13:02
Du solltest als allererstes die Hauptforderung an die Firma überweisen, nicht an das Inkassobüro.

Korrekt. Das ist schritt 1.
Ist das nachweislich geschehen, prüfen ob der inkassoforderung eine abtretung der forderung bzw die beauftragung durch den glaeubiger beilag. Vergessen die inkassofirmen nahezu immer.
Dann kannst du die forderung aufgrund dieses formfehlers anfechten. Dieser kann auch nicht nachtraeglich durch zusendung geheilt werden, wenn die hauptforderung gegenueber dem glaeubiger zwischenzeitlich beglichen wurde. Das inkasso bleibt also selbst auf den eigenen kosten sitzen.