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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mieterpflicht?


/dev/NULL
2018-10-01, 09:33:21
In der §Einliegerwohnung sitzt ein Mieter, der pauschale Miete mit Heizung und Wasser bezahlt (da es keine seperaten Zähler für Warmwasser gibt).

Wasserenthärtungsanlage musste in rasender Geschwindigkeit, mit Salz und Co befüllt werden.

Stellt sich heraus: beim Mieter läuft die Toilette durch.. rausgekommen, weil in seinem Urlaub die Wasseruhr (Kaltwasser) ständig läuft und wir ihn nicht erreicht haben - also mit Notschlüssel die Wohnung geöffnet. Haben ihn informiert, nach seiner Aussage ist das seit knapp 1 Jahr so. schätze mal mehr als 200l/Tag, das probieren wir aber noch aus.

O-Ton: "Da muss ich mich ja nicht drum kümmern, ist nicht meine Aufgabe"

Ja mit pauschaler Abrechnung ist er vermutlich fein raus, aber hat er nicht eine Mieterpflicht Schaden abzuwenden? Wir haben jede angezeigte Reparatur sofort machen lassen - er hat aber keinen Ton gesagt.

edit: vermute mal:
§536c BGB (http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__536c.html)
http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/anzeigepflicht.html

Blackpitty
2018-10-01, 10:14:38
ohne dir jetzt direkt helfen zu können und der Schaden ist ja schon entstanden, aber lässt sich nicht ein Zähler zumindest für das Wasser nachrüsten?

Für die Heizung gibt es doch auch solche Zähler am Heizkörper für Wohnungen die keine Ableseuhr haben.

Wenn ich irgendwo pauschal nur bezahlen würde, würd ich auch jeden Morgen 2 Stunden lang duschen knalle heiß und voll aufgedreht anstatt sonst nur 5-10 Minuten.....

Annator
2018-10-01, 10:44:52
Man kann auch die Kosten nach Anzahl Personen oder qm abrechnen. Nachteil ist halt, dass man jedes Jahr eine Abrechnung machen muss. Mit Pauschalen ist das einfacher. Wir machen auch eine Pauschale aber es wohnt auch meine Schwiegermutter in der Einliegerwohnung. Bei fremden würde ich nach qm abrechnen.

O-Ton: "Da muss ich mich ja nicht drum kümmern, ist nicht meine Aufgabe"
Wie du bereits selber herausgefunden hast hat er so recht er muss es aber melden.

/dev/NULL
2018-10-01, 10:49:21
Warum muss man dann Wasser verschwenden, nur weil man nichts dafür bezahlen muss?
Ich denke der Mieter arbeitet intensiv daran das bisher entspannte Mietverhältnis, dass wir sein mehr als 10 Jahren haben, zu beeinflussen.

Klebedinger für die Heizung würden wohl gehen, Wasseruhr im Warmwasserstrang ist problematisch, da gemeinsame Zirkulationsleitung im Haus, usw..
Zwei Sanitärfirmen haben da abgewunken und gemeint, da käme keine sinnvolle/geeichte/wirtschaftlich sinnvolle Einbaulösung bei raus.

Aber ggf sollte man zumindest den Kaltwasseranteil mal der normalen Miete aufschlagen.




O-Ton: "Da muss ich mich ja nicht drum kümmern, ist nicht meine Aufgabe"


Wie du bereits selber herausgefunden hast hat er so recht er muss es aber melden.

Genau und dieses melden hat er nach seinen eigenen Angaben seit einem Jahr nicht getan.

dreas
2018-10-01, 11:02:54
das mieterverhalten ist schon assi. ich würde jetzt die wassermenge, die da durch läuft, für einen tag messen und hochrechnen zur nachberechnung. da bissl druck aufzubauen kann nicht schaden.

Sven77
2018-10-01, 11:10:04
Damit kommt er ohne anständigen Zähler den man zur Abrechnung braucht nicht durch. Entweder rüstet man so um das eine sinnvolle und genau Abrechnung möglich ist oder man nimmt solche Begebenheiten hin. Rechtlich hat er da genau 0 Handhabe gegen über dem Mieter..

Heelix01
2018-10-01, 11:16:39
Zähler unbedingt an die Heizung oder jährlich abrechnen über die Quadratmeter. So ein Verhalten endet dann in: Heizung dauerhaft an und wenn es zu warm wird macht man halt das Fenster mal auf ...

Wasser sollte normal kein Problem sein, da war das Verhalten des Mieters halt Asozial. Schäden innerhalb der Mietwohnung zum Ungunsten des Vermieters muss nen Mieter aber doch eigentlich melden !? Ist doch das selbe wie mit Schimmel !? Stand zumindest bis jetzt in ausnahmslos jeden meiner Mietverträge.

Sven77
2018-10-01, 11:20:38
Wenn die richtigen Voraussetzungen geschaffen sind kannst du dem Mieter an den Kragen. Aber das war bisher nicht der Fall. Pauschal Abrechnung ist eigentlich nicht zulässig, schon gar nicht für Wasser, die Nebenkostenabrechnung kann jederzeit angefochten werden.

Annator
2018-10-01, 11:20:50
das mieterverhalten ist schon assi. ich würde jetzt die wassermenge, die da durch läuft, für einen tag messen und hochrechnen zur nachberechnung. da bissl druck aufzubauen kann nicht schaden.

Würde ich auch so machen. Zumindest belehren was da falsch gelaufen ist. Wegen 300€ vors Gericht gehen würde ich aber wohl nicht.

dreas
2018-10-01, 11:22:38
Würde ich auch so machen. Zumindest belehren was da falsch gelaufen ist. Wegen 300€ vors Gericht gehen würde ich aber wohl nicht.

mir ist auch klar dass man damit nicht durchkommt, aber druck aufbauen und ne rechnung in den raum stellen, kann man schon. ist pädagogisch wertvoll und eventuell bekommt man ja 50%.

einfach so stehen lassen würde ich das auf keinen fall.

/dev/NULL
2018-10-01, 12:58:56
Wenn die richtigen Voraussetzungen geschaffen sind kannst du dem Mieter an den Kragen. Aber das war bisher nicht der Fall. Pauschal Abrechnung ist eigentlich nicht zulässig, schon gar nicht für Wasser, die Nebenkostenabrechnung kann jederzeit angefochten werden.

Es gibt ja derzeit keine Nebenkostenabrechnung. Das einzige was ich mir vorstellen könnte ist die Pflicht Schaden abzuhalten... und das dem Mieter unbekannt ist, dass man für Wasser und Abwasser zahlen muss halte ich für unwahrscheinlich.

Das so ein Verhalten der zukünftigen Mieter/Vermieter Situation nicht zuträglich ist ... Vielleicht muss man doch mal ein bisschen die ausgelassenen Mieterhöhungen im Auge behalten..

Verstehe den Mieter nicht.. habe jede seiner Wünsche mehr oder weniger anstandslos gemacht (neue Badewanne, neuen Fußboden), da ist sowas halt enttäuschend.

Mortalvision
2018-10-01, 13:30:48
Ist tatsächlich nicht seine Pflicht, marginale Schäden zu melden. Viele Mieter können sich auch die Kosten durch unkontrollierten Wasserdurchlauf nicht vorstellen.

Mach ihm im Gegenzug einen Termin zwecks Mängelüberprüfung in der Wohnung.

foobi
2018-10-02, 00:05:31
Ich würde mit dem Mieter sprechen, ihn auf seine Meldepflicht hinweisen und auf das gute Verhältnis der letzten Jahre verweisen.

Finanziell lässt sich das ganze am leichtesten über eine Erhöhung der Miete ausgleichen (sofern zulässig), statt über eine Nachberechnung des hochgerechneten Wasserverbrauchs... Gerade wenn du Eindruck hast der Mieter ist irgendwie auf Krawall gebürstet wird er sich vermutlich dagegen wehren.
Falls er nicht nachvollziehbar zugestimmt hat dass du Schlüssel für seine Wohnung zurückbehältst könnte er zB auf die Idee kommen die Schlösser der Wohnung auf deine Kosten auszutauschen, oder ähnliche Aktionen.

insane in the membrane
2018-10-02, 06:05:17
Ganz einfach: Von jetzt an alle paar Jahre die Miete im gesetzlichen Rahmen erhöhen und Heizkostenverteiler an die Heizkörper anbringen. Selbst, wenn sie nicht für die Abrechnung verwendet werden können (weil keine getrennten Systeme), dann schaffen sie trotzdem ein Bewusstsein für effizienteres Heizen und können dir helfen, den Umfang des regelmäßigen Mietaufschlags gerechter auf die Mietparteien umzulegen.

cartman5214
2018-10-02, 06:57:54
Einliegerwohnung sowie die beschriebenen Umstände klingen nach einem von euch und dem Mieter bewohnten Haus mit 2 Parteien? In dem Fall für den Fall der Fälle 573a BGB im Hinterkopf behalten. Ihr könntet grundlos kündigen wenn es weiter Stress gibt.

/dev/NULL
2018-10-02, 08:18:54
Falls er nicht nachvollziehbar zugestimmt hat dass du Schlüssel für seine Wohnung zurückbehältst könnte er zB auf die Idee kommen die Schlösser der Wohnung auf deine Kosten auszutauschen, oder ähnliche Aktionen.
Ist ne Zentralschließanlage und es gibt nen Panik Schlüssel.. ist ihm aber immer bekannt gewesen und bei den zwei mal wo er sich ausgeschlossen hat war er recht dankbar darüber. Wäre es anderes hätte man vermutlich zu Gefahrenabwehr die Tür aufbrechen lassen müssen - gut dass es so nicht war.

Einliegerwohnung sowie die beschriebenen Umstände klingen nach einem von euch und dem Mieter bewohnten Haus mit 2 Parteien? In dem Fall für den Fall der Fälle 573a BGB im Hinterkopf behalten. Ihr könntet grundlos kündigen wenn es weiter Stress gibt.

Ja Haus mit Einliegerwohnung aber auch nem Studentenappartment unterm Dach, folglich mehr Wohneinheiten - außerdem ist der lange Zeit sehr problemfrei da drinnen gewesen, daher muss der nicht zwingend raus - verstehe nur nicht warum er da so "Assi" ist.

myMind
2018-10-02, 17:01:04
O-Ton: "Da muss ich mich ja nicht drum kümmern, ist nicht meine Aufgabe"

Schon mal in den Mietvertrag geschaut? Da stehen durchaus mal so Sätze wie "Zeigt sich in der Wohnung ein Mangel, so muss dies der Mieter dem Vermieter unverzüglich mitteilen." drin.

Daredevil
2018-10-02, 19:11:16
Nur weil man eine Pauschale hat, darf man eigentlich eher selten "absichtlich" unnötig viel verbrauchen. Zumindest ist das so in manchen Studentenheimen im Vertrag geregelt.

Strom ist incl., darf aber nicht im Übermaß verbraucht werden.
Sonst würde ich bei dir den Wasserhahn auch an den WaKü Kreislauf anbinden, YOLO.... :D

Plutos
2018-10-02, 19:20:28
Würde ich auch so machen. Zumindest belehren was da falsch gelaufen ist. Wegen 300€ vors Gericht gehen würde ich aber wohl nicht.
mir ist auch klar dass man damit nicht durchkommt, aber druck aufbauen und ne rechnung in den raum stellen, kann man schon. ist pädagogisch wertvoll und eventuell bekommt man ja 50%.

einfach so stehen lassen würde ich das auf keinen fall.
Ist halt die Frage: was lohnt sich eigentlich? Bei meinen Preisen für Wasser+Abwasser kosten 200 Liter * 365 Tage ungefähr 200€. Da würde ich das Scheißhaus richten lassen, aber doch kein funktionierendes Mietverhältnis auf's Spiel setzen. Mieterhöhung um 20€, wenn man will, und die Sache ist refinanziert.

Ganz davon abgesehen: eine durchlaufende Spülung hört man doch auch im Haus?

Fliwatut
2018-10-02, 19:26:38
Durchlesen und dem Mieter mitteilen, dass er 50% der Kosten zu tragen hat: https://de.wikipedia.org/wiki/Schadensminderungspflicht

Bei Sturheit, ab zum Anwalt.

Muselbert
2018-10-02, 19:35:28
Ist halt die Frage: was lohnt sich eigentlich? Bei meinen Preisen für Wasser+Abwasser kosten 200 Liter * 365 Tage ungefähr 200€. Da würde ich das Scheißhaus richten lassen, aber doch kein funktionierendes Mietverhältnis auf's Spiel setzen. Mieterhöhung um 20€, wenn man will, und die Sache ist refinanziert.

Ganz davon abgesehen: eine durchlaufende Spülung hört man doch auch im Haus?
Die Spülung läuft ja nicht volle Kanne sondern bei 200L pro Tag mit ca. 2.3mL/s, was soll man da hören? Also in der Wohnung meinetwegen, aber außerhalb doch nicht.

Korfox
2018-10-02, 19:42:54
Wir haben auch eine laufende Spülung (Vermieter weiß das, es fehlt eine Dichtung). Das hört man bei uns außerhalb des Badezimmers auch nicht mehr. Und in den anderen Badezimmern auch nicht.

Plutos
2018-10-02, 19:48:07
Die Spülung läuft ja nicht volle Kanne sondern bei 200L pro Tag mit ca. 2.3mL/s, was soll man da hören? Also in der Wohnung meinetwegen, aber außerhalb doch nicht.
Wir haben auch eine laufende Spülung (Vermieter weiß das, es fehlt eine Dichtung). Das hört man bei uns außerhalb des Badezimmers auch nicht mehr. Und in den anderen Badezimmern auch nicht.
Kommt halt drauf an, wo/wie die Leitungen verlaufen. Wenn der Wasserzähler bei rechnerischen 2,3ml/s sichtbar läuft (und so ist der Verbrauch ja dem TS scheinbar aufgefallen), dann sollte das IMHO auch irgendwo hörbar sein.
Durchlesen und dem Mieter mitteilen, dass er 50% der Kosten zu tragen hat: https://de.wikipedia.org/wiki/Schadensminderungspflicht

Bei Sturheit, ab zum Anwalt.
Also manchmal frage ich mich wirklich...vor allem, wenn man so 'nen Beitrag einleitet mit "Durchlesen". Oh die Ironie!
Die Schadensminderungspflicht (genauer: Schadensminderungsobliegenheit) bezeichnet im Schadenersatzrecht die Pflicht des Geschädigten, den Schaden abzuwenden oder zu mindern oder den Schädiger auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens aufmerksam zu machen.
Das hat erstens überhaupt nix, null, nada, niente mit irgendeiner Pflicht des Mieters/Schädigers zu tun und zweitens ist das Zum-Anwalt-Rennen wegen 200€ wohl genau das Gegenteil von Schadensminderung. :facepalm:

Impia
2018-10-03, 09:40:16
Pauschale Abrechnung ist immer schlecht, ich würde es zumindest auf die Personenanzahl umlegen und ggf. eine Wasseruhr für den Garten anbringen. Für die Heizung gibt es auch Messsysteme mit denen man den realen Verbrauch ermitteln kann. Im Endeffekt zahlt man so als Vermieter weniger drauf.
Wenn er seit 10Jahren bei dir wohnt und du sonst mit ihm klar kommst -> vernünftig miteinander reden und erklären dass das Mist war!
Du weißt nicht wer da als nächstes einzieht. Ich für meinen Teil habe die Nase voll von Mietern. Als bei mir der letzte Auszog habe ich aus drei Wohnungen eine einzige gemacht die wir nun selbst bewohnen. Ist zwar etwas teurer aber schont die Nerven.

/dev/NULL
2018-10-15, 10:59:35
Mal ein paar Fotos der Zähler gemacht.
Dem Mieter der im Urlaub war das Wasser abgedreht -> Uhr steht.

Klo ist jetzt repariert. Vorher 5-17m², jetzt (erster Tag danach ) 1m² Verbrauch am Tag.
Versorger stellt eine Nachzahlung für den Wasserverbrauch von 12000€ für dieses Jahr in den Raum..

Es geht also doch eher um mehr als 200l am Tag.

sw0rdfish
2018-10-15, 11:18:35
Ja Haus mit Einliegerwohnung aber auch nem Studentenappartment unterm Dach, folglich mehr Wohneinheiten - außerdem ist der lange Zeit sehr problemfrei da drinnen gewesen, daher muss der nicht zwingend raus - verstehe nur nicht warum er da so "Assi" ist.

Würde ihr mal direkt darauf ansprechen, was das Problem ist. Irgendwas zwischen euch scheint ja nicht ganz klar zu sein.