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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Erste Steuererklärung


Modmaker
2018-10-28, 15:51:11
Seid gegrüßt,

da ich seit Ende letzten Jahres vom Studium in die Arbeitswelt gewechselt bin, steht das Thema einer jährlichen Steuererklärung an - und ich habe so gut wie keine Ahnung von dem Thema.

1) Für das letzte Jahr würde ich wohl einiges wiederbekommen, da ich für Nov. und Dez. Lohnsteuer gezahlt habe, aber unter dem Freibetrag geblieben bin (den Rest das Jahres noch ohne nennenswerte Verdienst im Studium). Sonst habe ich nie Lohnsteuer zahlen müssen, da meine Studentenjobs nicht über den Freibetrag gekommen sind.

Sollte man trotzdem für die vergangen Jahre eine Lohnsteuererklärung dann machen?

2) Welche Software ist für einen Newbie für mich zu empfehlen, sodass ich Schritt für Schritt als normaler AN (keine Vermietung o. ä.) meine Erklärung erstellen und abgeben kann?

3) Gibt es gute Portale/Foren/Seiten wo man sich bei aufkommenden Fragestellungen etwas einlesen kann?

Gruß
Mod

[dzp]Viper
2018-10-28, 15:57:38
Benutze Wiso auch wenn es 20 Euro kostet. Damit geht das wirklich einfach. Man wird sozusagen durchgeführt und man kann sich auch zu jedem Punkt zusätzlich alles gut erklären lassen.
Wiso streicht auch direkt alle Sachen die für dich nicht relevant sind.

Mortalvision
2018-10-28, 16:00:28
Elster Software downloaden. Zertifikatsdatei und passwort bekommst du dann per email und post.

Da trägst du deine Werte aus dem Lohnzettel gesamt 2017 ein. Dann klickst du auf Steuer berechnen, und bekommst eine erste unverbindliche Schätzung. Kann gut sein, dass du alle gezahlte EKSt zurückbekommst bei nur 2 Monaten Arbeit.

Studenten müssen nur dann eine Steuererklärung abgeben, wenn sie eigenes Einkommen hatten (Geld von Mama und Papa ist steuerfrei)

Modmaker
2018-10-28, 16:05:18
Danke für die ersten Tipps.

Also lohnt sich eine Steuererklärung für meine Studienzeit nicht, oder? Meinte mal, dass jemand was von Pauschalen sagte, die man aus dem Erststudium absetzen konnte. Habe da jetzt aber direkt nichts gefunden zu.

Die SW schaue ich mir auch mal an. (y)

Mortalvision
2018-10-28, 16:33:39
Dein Studium solltest du bei der Rentenversicherung melden.

Heelix01
2018-10-28, 17:11:39
Ich hab recht entspannt auf dem Smartphone mit Smartsteuer gearbeitet. Ziemlich simpel und im Normalfall: zur Miete, nen Job, keinen anderen Nebeneinkünfte, Frau und Kind, alles schnell zu machen.
Hilfe wo man welche pauschalen ohne Nachweise eintragen kann etc. alles dabei.

Paar Euro hat es gekostet aber mit App komplett entspannt gewesen.

NiCoSt
2018-10-28, 17:25:30
Dein Studium solltest du bei der Rentenversicherung melden.

Wie geht das? Bringt das wirklich was? In der Zeit hat man doch idr nichts eingezahlt?!

Korfox
2018-10-28, 17:56:45
Danke für die ersten Tipps.

Also lohnt sich eine Steuererklärung für meine Studienzeit nicht, oder? Meinte mal, dass jemand was von Pauschalen sagte, die man aus dem Erststudium absetzen konnte. Habe da jetzt aber direkt nichts gefunden zu.

Die SW schaue ich mir auch mal an. (y)

Wenn du als Student keine Steuern gezahlt hast kannst du auch nichts zurück bekommen.
Wenn dein/e Partner/in da Steuer gezahlt hat und ihr zusammen gewohnt habt kann sie sich als außerordentliche Belastung angeben.

GSXR-1000
2018-10-28, 17:59:43
Wie geht das? Bringt das wirklich was? In der Zeit hat man doch idr nichts eingezahlt?!
Natürlich bringt das was. Die spätere Rente ergibt sich im wesentlichen aus 2 Punkten:
Versicherungsjahre und Versicherungseinzahlung.
Ausbildungszeit ist Rentenversicherungszeit (sprich es werden Versicherungspunkte (Quotient aus Jahren und Beitrag) erzielt. In solchem Falle (Beitragsfreie Jahre) wird für die RV Berechnung afaik die Durchschnittsrentenpunkte angesetzt, sprich es wird so getan, als ob fuer diese Zeit der jeweilige durchschnittliche Beitragssatz bezahlt wurde.
Dasselbe gilt auch fuer Kindeserziehung etc. Hier kommen die Punkte sogar on top zum regulaeren Beitrag, wenn man denn eben weiterarbeitet.

On Topic:
In der jetzigen Version kann man eigentlich es erstmal auch rein mit Elster probieren (Das Steuerprogramm der Finanzverwaltungen). Gerade wenn man keine komplizierten Sachverhalte hat (Einkünfte aus Vermietung, selbst genutztes Wohneigentum- Abschreibungen etc), dann ist das normalerweise absolut ausreichend. Auch die Erklärungen und Plausibilitaetspruefungen stehen kaum hinter kommerziellen Programmen hinterher, wenn man den auf Videoerläuterungen verzichten kann.
Das Ergebnis ist eigentlich in allen Fällen sowieso gleich. Für den normalen Arbeitnehmer gibt es kaum noch relevante Variationsmöglichkeiten.
Für eine Sache allerdings empfehlen sich Programme wie Wiso: Wenn man zum Beispiel viele steuerlich absetzbare Dienstreisen macht, erzeugt Wiso eine schöne zur Erklärung passende Aufstellung. Bei Elster muss man sowas per Hand dazu erstellen.

cartman5214
2018-10-28, 19:18:36
Wenn du als Student keine Steuern gezahlt hast kannst du auch nichts zurück bekommen.
Wenn dein/e Partner/in da Steuer gezahlt hat und ihr zusammen gewohnt habt kann sie sich als außerordentliche Belastung angeben.

Nicht ganz richtig. Evtl. ergibt sich bei der richtigen Konstellation ein Verlustvortrag. Da sind aber viele Möglichkeiten in den letzten Jahren gestrichen worden. Geht z.B. nur noch bei Zweitstudium bzw. Studium nach Ausbildung.

Modmaker
2018-10-28, 22:21:44
Nicht ganz richtig. Evtl. ergibt sich bei der richtigen Konstellation ein Verlustvortrag. Da sind aber viele Möglichkeiten in den letzten Jahren gestrichen worden. Geht z.B. nur noch bei Zweitstudium bzw. Studium nach Ausbildung.

Das wäre z.B. bei mir der Fall, da ich ein Master-Studium noch gemacht habe.

Allerdings habe ich im Jahr 2017 nur 11/17 und 12/17 gearbeitet, sodass ich noch unter dem Grundfreibetrag liege. Verfallen dann diese Werbungskosten des Zweitstudiums? Bzw. wird erst der Grundfreibetrag aufgebraucht und dann die Werbungskosten oder anders herum

Bin schon die ganze Zeit am recherchieren...

foobi
2018-10-28, 22:57:54
Du kannst auch für die letzten Jahre in denen du noch nicht gearbeitet hast Steuererklärungen erstellen und dort deine Studienkosten als Werbungskosten eintragen. Da du wie du schreibst in dieser Zeit keine steuerpflichtigen Einnahmen hattest, gibts natürlich nichts mit dem du diese Werbungskosten verrechnen kannst. Stattdessen kannst du diese Verluste aber sammeln und sie zB mit deinen späteren Einnahmen aus deinem Berufsleben verrechnen.

Hinweis: Das Finanzamt wird dieses Vorgehen unter keinen Umständen akzeptieren, das heißt die Arbeit mit den Steuererklärungen für die früheren Jahren ist erstmal für die Katz. Aber es sind mehrere Gerichtsverfahren am Laufen. Falls das Vorgehen des Bundesfinanzministeriums irgendwann für verfassungswidrig erklärt werden sollte kannst du deine Steuerbescheide aus der Studienzeit aus der Schublade holen und Steuern zurückfordern. Wenn du für die Studienzeit nie Steuererklärungen abgegeben und Werbungskosten geltend gemacht hattest, geht das natürlich nicht.

https://www.steuertipps.de/beruf-job/werbungskosten-arbeitszimmer/erstausbildung-werbungskostenabzug-rueckt-naeher

Die Meldung bei der Rentenversicherung kannst du dir meiner Ansicht nach sparen, da ein Besuch einer Hochschule / Fachhochschule sich nicht rentensteigernd auswirkt.

GSXR-1000
2018-10-29, 02:01:23
Die Meldung bei der Rentenversicherung kannst du dir meiner Ansicht nach sparen, da ein Besuch einer Hochschule / Fachhochschule sich nicht rentensteigernd auswirkt.


GEFÄHRLICHES halbwissen... vielleicht besser Informieren.

"Der Besuch einer allgemeinbildenden Schule, einer Fach- oder Hochschule beziehungsweise die Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme ist von Ihrem 17. Geburtstag an eine Anrechnungszeit. Einen Abschluss müssen Sie nicht nachweisen. Maximal können aber nur insgesamt acht Jahre angerechnet werden."

Semmel
2018-10-29, 06:22:45
GEFÄHRLICHES halbwissen... vielleicht besser Informieren.

Mach das erstmal selber.
Rentenversicherungspunkte bringen die Ausbildungsjahre trotzdem nicht.
Es wirkt sich nur auf die Versicherungsjahre aus, die für gewisse Wartezeiten erforderlich sind.

Korfox
2018-10-29, 07:35:53
Verlustvortrag
War mir völlig unbekannt, dass es sowas gibt. Wieder was gelernt. Danke.:up:

GSXR-1000
2018-10-29, 07:41:05
Mach das erstmal selber.
Rentenversicherungspunkte bringt das alles trotzdem nichts.
Es wirkt sich nur auf die Versicherungsjahre aus, die für gewisse Wartezeiten erforderlich sind.
Falsch- das kommt jeweils im Einzelfall auf die jeweilige Ausbildung an. Fürs Hochschulstudium hast du recht, bei Fachakademie oder beispielsweise h. Handelsschule werden 75% des durchschnittlichen Bruttos angesetzt.
Das ist aber sowieso ständigem Wandel unterzogen. Auch jetzt liegen noch diverse Verfassunsbeschwerden vor, welche die Prüfung ob die Einschränkung eines Hochschulstudiums auf die reine Anrechenzeit verfassungswidrig ist.
Der Ausgang und zukünftige Regelung (vor allem bis zum Renteneintrittsalter des TS) sind imho kaum vorhersehbar. Insofern ist es natuerlich wichtig, diese Zeiten in jedem Fall vermerkt zu haben. Zudem auch Anrechenzeiten allein in vielen Fällen und Konstellationen extrem viel Relevanz haben, die massiven Einfluss auf die konkrete Rentenhöhe im Einzelfall haben können.

Semmel
2018-10-29, 07:49:04
Auch jetzt liegen noch diverse Verfassunsbeschwerden vor, welche die Prüfung ob die Einschränkung eines Hochschulstudiums auf die reine Anrechenzeit verfassungswidrig ist.

Eher wird man es für die noch verbliebenen Nischenregelungen auch noch streichen.
Fakt ist jedoch, für die Masse, die ganz normal studiert, bringt es keine Rentenpunkte.
Eine Meldung ist natürlich alleine für die Wartezeiten trotzdem sinnvoll.

Triniter
2018-10-29, 08:26:03
Die Rentenversicherung möchte aber allein deswegen schon den Nachweis über die Ausbildung damit der dortige Lebenslauf zweifelsfrei gefüllt ist. Sprich, auch wenn du keine Punkte bekommst musst trotzdem einen Nachweis erbringen was du in der Zeit gemacht hast. Rein aus der Erfahrung heraus ist das etwas was man lieber früher als später machen sollte, wer weiß schon noch mit Mitte 50 wann er genau was gemacht hat.
Sobald bei der Rentenversicherung dann alle offenen Punkte geklärt hat bekommt man dann regelmäßig den Schrieb mit der Rentenprognose.

Ansonsten wegen der Steuer: Nimm dir das günstige Wiso oder ein vergleichbares Tool und gib die Daten ein. Da bist in zwei Stunden durch und fertig ist der Spaß.

GSXR-1000
2018-10-29, 08:36:55
Die Rentenversicherung möchte aber allein deswegen schon den Nachweis über die Ausbildung damit der dortige Lebenslauf zweifelsfrei gefüllt ist. Sprich, auch wenn du keine Punkte bekommst musst trotzdem einen Nachweis erbringen was du in der Zeit gemacht hast. Rein aus der Erfahrung heraus ist das etwas was man lieber früher als später machen sollte, wer weiß schon noch mit Mitte 50 wann er genau was gemacht hat.
Sobald bei der Rentenversicherung dann alle offenen Punkte geklärt hat bekommt man dann regelmäßig den Schrieb mit der Rentenprognose.


Korrekt. Spaetestens im falle einer scheidung, die man ja keinem wuenscht, aber trotzdem vorkommt, ist man im rahmen des versorgungsausgleichs eh gezwungen die rentenluecken aufzuklaeren. Was sich jahrzehnte rueckwirkend als enorm frustrierend herausstellen kann