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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Trennung, Auszug der Partnerin - Kaution


Rush
2018-11-27, 18:14:21
Hey Folks,

vielleicht hat der ein oder andere die Situation schon einmal erlebt und kann mir helfen.

Trennung, Ex-Partnerin zog Anfang September aus der Wohnung aus.
Es wurde mit dem Vermieter eine Entlassungsvereinbarung zum 30.09. geschlossen, damit sie ausscheidet.


§ 3 Haftung des Mieter 2
Der Mieter 2 haftet nach seinem Ausscheiden dem Vermieter gegenüber nur für Verbindlichkeiten, die vor seinem Ausscheiden entstanden sind. Der Mieter 1 und 2 treffen eine gesonderte Vereinbarung über die zwischen ihnen ab dem Ausscheiden des Mieters 2 bestehenden Rechte und Pflichten.

Nun geht es um die Kaution, welche in vollem Umfang von meinem Konto abging:
Sie hat Tiere mit in die Beziehung gebracht, die mit ihren Krallen eine - bei Einzug neu gemachte Holztreppe - ziemlich versaut haben (sie wurde von mir darauf hingewiesen, aber dezent ignoriert), Kratzspuren an den Türen, Kotzfleck auf einem Teppichboden, Abnutzung, weil die Viecher Ihre Schnauzen/Körper an den Wandecken gerieben haben.

Ich bot Ihr an 75% ihrer Hälfte an der Gesamtkaution geleisteten Kaution einzubehalten, da ja nicht absehbar ist wie lange ich noch in der Wohnung wohne (vermutlich noch viele Jahre).
Damit war sie nicht einverstanden und wollte den kompletten Betrag zurückhaben, was ich verneinte.

Sie schlug vor die Schäden vom Vermieter bewerten zu lassen.
Gute Idee, allerdings frage ich mich, ob es den Vermieter aufgrund der Entlassung überhaupt noch interessiert?
Oder ist dies jetzt nur eine Sache zwischen ihr und mir?
Kann Sie Ansprüche bezüglich der Kaution geltend machen?

Für jeden Tipp wäre ich dankbar.

Haarmann
2018-12-04, 07:04:13
Rush

Es ist wohl keine Ehe oder?

Ergo Dein Geld wurde eingezahlt - bleibt Deins.

Für den Schaden ist Sie verantwortlich. Gutachten von nem Handwerker einholen - Forderung stellen.

Ein Bekannter setzte einst bergeweise Geld in den Sand für die Ex mit ihren Scheissviehern. Fünfstelliger Betrag also - da würde ich schon mal abklären, wieviel das kosten würd.

Was noch dazukommt - wie gut ist die denn versichert?

Kundschafter
2018-12-04, 07:15:35
Schäden, die durch Katzen an fremden Eigentum entstehen, trägt die Privathaftpflichtversicherung.

Der Vermieter dürfte schon ein einer Begutachtung der Schäden interessiert sein. Auf alle Fälle kümmern, nicht dass er dir dann irgendwann (Auszug o.ä.) die Kosten aufdrückt.

Kaution, wenn sie geteilt gezahlt/geleistet wurde, steht ihr dann anteilmäßig auch zu, da sollte man dann kein "Schwein" sein.

GSXR-1000
2018-12-04, 08:19:12
Hey Folks,

vielleicht hat der ein oder andere die Situation schon einmal erlebt und kann mir helfen.

Trennung, Ex-Partnerin zog Anfang September aus der Wohnung aus.
Es wurde mit dem Vermieter eine Entlassungsvereinbarung zum 30.09. geschlossen, damit sie ausscheidet.



Nun geht es um die Kaution, welche in vollem Umfang von meinem Konto abging:
Sie hat Tiere mit in die Beziehung gebracht, die mit ihren Krallen eine - bei Einzug neu gemachte Holztreppe - ziemlich versaut haben (sie wurde von mir darauf hingewiesen, aber dezent ignoriert), Kratzspuren an den Türen, Kotzfleck auf einem Teppichboden, Abnutzung, weil die Viecher Ihre Schnauzen/Körper an den Wandecken gerieben haben.

Ich bot Ihr an 75% ihrer Hälfte an der Gesamtkaution geleisteten Kaution einzubehalten, da ja nicht absehbar ist wie lange ich noch in der Wohnung wohne (vermutlich noch viele Jahre).
Damit war sie nicht einverstanden und wollte den kompletten Betrag zurückhaben, was ich verneinte.

Sie schlug vor die Schäden vom Vermieter bewerten zu lassen.
Gute Idee, allerdings frage ich mich, ob es den Vermieter aufgrund der Entlassung überhaupt noch interessiert?
Oder ist dies jetzt nur eine Sache zwischen ihr und mir?
Kann Sie Ansprüche bezüglich der Kaution geltend machen?

Für jeden Tipp wäre ich dankbar.
1. Die Klausel des Vermieters zielt ganz klar darauf ab, das ihr euch bezüglich der wechselseitigen Ansprüche selbst einigt (gesonderte Vereinbarung). wenn er schlau ist, wird er davon auch nicht abweichen, denn es ist euer ding.

2. Darf man fragen, wie lange ihr die Wohnung bewohnt? sind es naemlich bereits einige Jahre, dann duerfte vieles was du schreibst (du nennst das wort abnutzung ja selbst) im Bereich des normalen Verschleisses, "abwohnens" liegen. Das wiederum fällt dann unter ohnehin notwendige (und vorgesehene) schönheitsreparaturen und renovierung, für die du sie so nicht direkt "haftbar" machen kannst.
3. Haftbar machen kannst du sie nur für schäden, die du ihr direkt und komplett zuordnen und nachweisen kannst. Ist der Teppich also generell abgeranzt und der Fleck nur einer auf einem ohnehin abgerockten Teppich, wirst du die dafuer kaum nennenswert haftbar machen können, weil dir dadurch kein signifikanter (mehr-) schaden entstanden ist.
4. Desweiteren kenne ich Entscheidungen in solchen Fällen, das die entsprechende finanzielle Gegenleistung nur dann zu fordern ist, wenn der Schaden auch tatsächlich realisiert, sprich behoben wird zu diesem Zeitpunkt (beispielsweise Teppich erneuert). Lebst du nämlich weiter 10 jahre dort und bist eh zur renovierung verpflichtet (was auch schadensbeseitigung von Schäden im normalen Rahmen bedeutet), entsteht dir faktisch kein schaden.

Ich würde (auch wenn du gerne nachtrittst nach der Trennung, offensichtlich wirkst du wie der verlassene und es fliesst böses blut) auf solchen firlefanz verzichten. Der Aufwand steht in keinem Verhältnis zum ertrag (sowohl finanziel wie auch mental).
Mein Rat: Lass es.

Rancor
2018-12-04, 08:39:59
Vor allem was waren das für Tiere bitte?

Gynoug MD
2018-12-04, 09:24:15
Wildschweine.

[dzp]Viper
2018-12-04, 09:38:25
Klingt nach Katzen die nur in der Wohnung gehalten werden und nicht genug Abwechslung in der Wohnung hatten..

Rancor
2018-12-04, 10:51:48
Ja aber Kotfleck aufm Teppichboden? Srsly... Das hatte ich bei meinen Katzen noch nie
Und ich hab Katzen solange ich denken kann :D

Kundschafter
2018-12-04, 11:18:13
Mit dem LESEN habt es aber wohl nicht so. :D

Kotzfleck. Noooobs. :tongue:

Rancor
2018-12-04, 11:19:49
Ach loooooool. Ja das kann schonmal vorkommen ^^

Plutos
2018-12-04, 16:13:09
Äh, Katzen haben ihre Krallen bei Nichtbenutzung eingezogen. Wenn die Treppe also durch Krallen geschädigt wurde, müssen es Hunde gewesen sein.

M4xw0lf
2018-12-04, 17:21:14
Es sei denn die Katzis hatten keinen (ihrer Ansicht nach) adäquaten Kratzbaum, und nahmen daher die Treppe.

insane in the membrane
2018-12-04, 17:52:47
Wie hießen die Katzen denn?

Heelix01
2018-12-04, 20:10:02
Wie gesagt wurde, Kaution von deinem Konto = deine Kaution. Ich frage mich wo ihr Abspruch auf die Kaution erwächst wenn sie von deinem Konto abging. Am Ende wart ihr nicht verheiratet, quasi 2 komplett unabhängige Leute die temporär sich eine Wohnung geteilt haben. Ist wie bei Anschaffung das Konto das verwendet wurde dem gehört es bei BAR Geschäften geht auch der Name auf der Rechnung ... gemeinschaftliches Wirtschaftskonto ist der Arsch natürlich weit offen wenn Anschaffungen dort getätigt wurden.

Grundlegend solltest du sie aber drauf hinweisen das Schäden durchaus höher sein können als die Kaution und da es ihre Katzen eventuell erheblichen Schaden an der Treppe verursacht haben welchen Sie bitte begleichen soll.

Der Sandmann
2018-12-04, 20:21:04
Ihr steht beide im Mietvertrag und sie möchte bei Auszug jetzt 500 der 1000€ Kaution?

Armaq
2018-12-04, 22:19:47
Du hast Kaution gezahlt und sie will Kaution von dir? WTF?

Ich hab die Kaution beim Mieter hinterlegt, meine Ex zog vor Jahren aus und natürlich hab ich ihr keinen Cent Kaution gegeben? Woher kommt denn der Mist?

Mortalvision
2018-12-04, 22:23:23
Irgendeinen Nachweis, dass du die Kaution bezahlt hast?

rmdd53
2018-12-04, 22:50:44
Nun geht es um die Kaution, welche in vollem Umfang von meinem Konto abging:



Na sicher - Kontoauszug.

Mortalvision
2018-12-05, 06:24:41
Also, dann ist das doch leeres Hörensagen ihrerseits.

Filp
2018-12-05, 07:16:48
So wie er es schreibt, wird sie ihm dir hälfte der Kaution gegeben haben und er hat sie dann überwiesen. Macht ja auch Sinn, dass nicht in zwei Überweisungen zu machen, ich habe es genauso gemacht. Ich würde aber im Falle einer Trennung nie auf die Idee kommen meiner Freundin ihren Teil nicht wieder zu geben, weil es ja von mir überwiesen wurde.

Sven77
2018-12-05, 09:17:42
So hab ich das auch verstanden. Die Kaution ist übrigens nicht gedacht um etwaige Schäden die entstanden sind abzurechnen, diese gilt nur als Sicherheit. Und zumindest bei mir war es kein Problem Schäden die durch Tiere entstanden sind (in dem Fall durch einen Hund) über die Versicherung abzuwickeln.

Haarmann
2018-12-05, 13:02:16
So hab ich das auch verstanden. Die Kaution ist übrigens nicht gedacht um etwaige Schäden die entstanden sind abzurechnen, diese gilt nur als Sicherheit. Und zumindest bei mir war es kein Problem Schäden die durch Tiere entstanden sind (in dem Fall durch einen Hund) über die Versicherung abzuwickeln.

Durchaus eine interessante Nebenfrage - anhand des Wortes Schnauze tippe ich auch auf Hunde - und die gelten als erziehbar - Katzen eher weniger. Da würde ich jetzt nichtmals 1% der Kosten übernehmen ...
Falls es die Rasse Mops war... mein Beileid ;).

Philipus II
2018-12-11, 20:25:15
Du hast die Kaution bezahlt, du wirst sie zurück erhalten. Solange deine Ex keinen Nachweis über eine Teilzahlung ihrerseits führen kann ist alles safe.

Vega2002
2018-12-11, 20:52:36
Ich würde ihr die Kaution schon zurück geben! Allerdings erst nach der Betriebskostenabrechnung und nachdem sie (durch ihre Katzen), die Beschädigungen reparieren lassen hat!

Korfox
2018-12-12, 06:44:30
Wie sollen denn die Katzen die Beschädigungen reparieren? :uponder: