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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zwischenzeugnis Anspruch verwirkt?


Spasstiger
2018-12-10, 00:03:04
Ich habe vor 1,5 Jahren einen Betriebsübergang gem. § 613a BGB mitgemacht. Ich wurde damals nicht darauf hingewiesen, dass ich Anspruch auf ein Zwischenzeugnis hatte. Da ein erneuter Betriebsübergang ansteht und diesmal der Anspruch auf ein wohlwollendes Zwischenzeugnis in einer Betriebsvereinbarung festgehalten wurde, habe ich nun ein Zwischenzeugnis für meine gesamte Arbeitszeit im aktuellen und vorigen Betrieb angefordert. Nun war die Rückmeldung, dass der Anspruch auf ein Zeugnis im vorigen Betrieb wohl verwirkt sei und damit nur ein Zeugnis über die aktuelle Tätigkeit ausgestellt werden kann. Wie ist die rechtliche Situation? Ich möchte meine Tãtigkeiten lückenlos dokumentiert und beurteilt haben ab Beginn der Konzernzugehörigkeit.

Philipus II
2018-12-10, 19:24:28
Warum sollte der Anspruch bereits nach 1,5 Jahren verwirkt sein?

VoooDooo
2018-12-10, 19:29:52
ich habe mir vor kurzem selbst ein Arbeitszeugnis geschrieben und es vor Abgabe bei meinem alten AG prüfen lassen. Ich zitiere mal kurz einen Ausschnitt aus der Antwort:
"Bitte beachten Sie, dass im Arbeitsvertrag enthaltenen Ausschlussfristen greifen würden bzw. den Grundsatz, dass die Zeugniserteilung in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung der schnellen Verwirkung unterliegt. Somit wäre Ihr Anspruch, bei fehlender Kooperationsbereitschaft des Arbeitgebers, auf Zeugniserteilung eigentlich nach drei Jahren schon erloschen."

Sephiroth
2018-12-10, 21:05:16
https://www.berufsstrategie.de/bewerbung-karriere-soft-skills/arbeitszeugnis-arbeitszeugnisse.php#arbeitzeugnis-ausstellungsfrist
Laut Gesetz konnte ein Arbeitnehmer früher ein Arbeitszeugnis bis zu 30 Jahre nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses einfordern. Mit dem neuen Schuldrecht, das am 01. Januar 2002 in Kraft trat, ist dieser zeitliche Rahmen im Anspruch auf ein Arbeitszeugnis nun auf drei Jahre begrenzt. Einige tarifrechtliche Ausschlussfristen betragen im Öffentlichen Dienst nur sechs und im Baugewerbe sogar nur zwei Monate.

Die 3 Jahre kommen aus § 195 BGB (https://dejure.org/gesetze/BGB/195.html) und gelten seit dem 1.1.2002 (https://www.meyer-koering.de/meldungen/136/auswirkungen-der-schuldrechtsreform-auf-das-arbeitsrecht).

Spasstiger
2018-12-16, 23:19:40
/EDIT: Kann geschlossen werden, das Thema wird vom AG nächstes Jahr geklärt.

Spasstiger
2019-03-06, 22:10:18
Ich habe mit meinem Chef das Zeugnis aufgesetzt und wir haben auch alle Tätigkeiten in den drei Organisationen aufgenommen, in denen ich seit meinem Eintritt vor drei Jahren gearbeitet hatte (aktuell bin ich in der vierten Organisation seit Eintritt).
Allerdings warte ich jetzt auch schon wieder seit 5 Wochen auf eine Freigabe und Zustellung durch die Personalabteilung. Seit Beantragung des Zeugnisses sind jetzt drei Monate vergangen.

Mein Chef drängt mich mittlerweile in den Personalthemen zu Zurückhaltung, es gibt auch andere Dinge, die im Moment falsch/zu meinem Nachteil laufen (Gehaltsbestandteile werden nicht in vereinbarter Höhe gewährt, keine Auskunft über Zeitkontenstände trotz mehrmaliger Nachfrage). Eine schrittweise Verlagerung des Geschäfts an einen 100 km entfernten Standort ab April steht auch im Raum entgegen dem klaren Bekenntnis in der Betriebsvereinbarung, dass keine nachteiligen Maßnahmen durch den Betriebsübergang geplant seien. Umso wichtiger wäre mir das qualifizierte Zwischenzeugnis für den Fall der Fälle.

Spasstiger
2019-06-12, 00:24:19
Habe am Wochenende nach mehr als 6 Monaten das angeforderte Zeugnis erhalten.

D3fault
2019-06-12, 18:28:24
hört sich schon traurig an, das das bei dir so lange gedauert hat. Scheint aber die Regel zu werden.

Nach der Auflösung einer Niederlassung im Östlichen Teils Bayerns hat das teilweise bis zu mehr als 6 Monaten geführt.

Ich durfte meins teilweise noch selber schreiben, nachdem keiner mehr da war um meine Arbeite beurteilen oder auch nur Ansatzweise eingrenzen zu können.

PacmanX100
2019-06-13, 11:15:54
Ist leider die Regel. Mein letzter AG hat trotz schriftlicher Aufforderung bisher keins ausgestellt. Scheinbar müssen wir heute mit Anwalt drohen um eins zu bekommen. Ob das dann gut ausfällt ist die nächste Frage ;)

Cerise
2019-06-13, 18:03:22
Ist leider die Regel. Mein letzter AG hat trotz schriftlicher Aufforderung bisher keins ausgestellt. Scheinbar müssen wir heute mit Anwalt drohen um eins zu bekommen. Ob das dann gut ausfällt ist die nächste Frage ;)

Da der AG sonst gleich die nächste Klage am Hals hat wird es gut sein :biggrin: