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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kindergeld bei behinderte Erwachsene Vollwaise


USS-VOYAGER
2019-02-19, 20:40:29
Ich habe schon ein wenig im Internet gelesen aber so wirklich schlau werde ich nicht. Ich bin 35 Jahre alt und bekomme oder bekam noch mein Kindergeld wegen einer Behinderung steht mir ein leben lang das Kindergeld zu.
Das Kindergeld musste meine Mutter beantragen aber ich habe es ausgezahlt bekommen. Nun ist aber meine Mutter vor 4-5 Monaten gestorben und bekomme nun das Kindergeld nicht mehr und ich werde wohl für die 4-5 Monate wo ich das Kindergeld noch bekommen habe wieder zurück zahlen müssen.
Nun habe ich drei verschiedene Aussagen gelesen die da wären.
Es gibt jetzt kein Kindergeld mehr.
Die Schwester kann es für mich beantragen.
Ich selber kann es für mich beantragen.

Vielleicht kennt sich ja jemand hier aus und kann mir weiter helfen?
Ich habe einen Antrag den ich für mich selbst Stellen kann gefunden aber keinen wo die Schwester einen Antrage für mich stellen kann.
Ehrlicherweise bin ich auf das Geld ziemlich angewiesen und es wäre schon ein Problem wenn das jetzt weg fallen würde vor allem wenn ich jetzt die 4-5 Monate noch zurück zahlen müsste.

vad4r
2019-02-19, 21:20:37
Wie sieht es denn mit einer Pflegestufe aus?

USS-VOYAGER
2019-02-19, 21:55:32
Eine Pflegestufe dürfte nicht drin sein.

Korfox
2019-02-20, 09:01:50
Ich hätte vermutet, dass der Kindergeldanspruch dann durch einen Waisenrentenanspruch abgelöst wird, aber wenn ich das richtig sehe besteht der Anspruch bei Behinderung nur bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres :(.

Der Antrag auf das Kindergeld muss von der Person gestellt werden, die dich betreut (also Pflegeeltern, Geschwister, Vormund(?)). Der Anspruch besteht ja nur, wenn du dich nicht selbst versorgen kannst und folglich eine Betreuung brauchst.

Da du bisher berechtigt warst und davon ausgehst, weiterhin berechtigt zu sein, dürfte der Grad der Behinderung ja mindestens 50 sein.

Mit dem Grad der Behinderung hast du zwar nicht zwingend einen Pflegegrad, aber für Wohngeld könnte es durchaus reichen (wobei man da dann wieder schauen muss, weil das Sozialamt das ja postwendend einstreicht... im Endeffekt macht man sich ohne Pflegegrad also sicher Arbeit ohne Return...). Dazu gibt es aber sicher hier geeignetere, als mich, um dazu was zu sagen. Ich kann mir vorstellen, dass pest oder GSRX da was wissen.

Backbone
2019-02-20, 11:09:16
Kindergeld ist ein Anspruch der Eltern, nicht des Kindes. Wenn keine Eltern (mehr) da sind, erlischt logischerweise auch der Anspruch aufs Kindergeld.

USS-VOYAGER
2019-02-20, 13:57:10
Der Grad der Behinderung ist 70%. Geld vom Sozialamt bekomme ich/wir nicht.
Ich habe eben bei der Familienkassen angerufen und nachgefragt. Als Vollwaise kann man selber ein Antrag stellen aber nur bis 27. Die Schwester könnte für mich den Antrag stellen aber nur wenn ich auch bei ihr Wohnen würde und sie mich Pflegen würde.
Aber das ist ja nicht der Fall.
Aber das waren ja jetzt auch die gleichen Voraussetzungen für den Antrag der über meine Mutter lief. Demnach hätte ich ja eigentlich auch bei ihr Wohnen müssen zur Pflege das war ja auch nicht der Fall und das wussten die bei der Kindergeld Kasse auch. Bei den Antrag hat man ja angekreuzt das ich in ein eigenen Haushalt lebe und nicht bei der Mutter.

Wie sieht das mit dem Ehepartner aus? Kann sie nicht den Vormund und die Betreuung übernehmen und das Kindergeld beantragen?

_Slayer_
2019-02-20, 14:10:59
Ganz einfach:
bist du außerstande dich selbst zu unterhalten?
Wenn nein, gibt´s kein Kindergeld.
Hätte deine Mutter auch nicht bekommen können, bzw. ist das wohl nie wieder vom Finanzamt geprüft worden.

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32.html

§ 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 EStG
Gilt für den Kinderfreibetrag, ist aber auch auf das Kindergeld anzuwenden. Beides im EStG geregelt.
§32 ff EStG (Kinderfreibeträge)
§62 ff EStG (Kindergeld)


Anspruch auf Kindergeld haben nur die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten.