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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Neuer Arbeitsvertrag / Kündigungsfrist


Butter
2019-03-06, 21:15:14
Evtl weiss das jemand von Euch, ich wechsel innerhalb eines Konzerns, Aufhebungsvertrag wird unterschrieben, meine Dienstjahre (20) werden in den neuen Vertrag übernommen.

Trotzdem steht im Vertrag, dass von jeder Partei mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden kann.

Ist das rechtens oder zählt dann doch die längere durch die Betriebszugehörigkeit.

_CaBaL_
2019-03-06, 21:20:38
Für Dich gilt in dem Fall, dass Du dann nur mit einer Frist von 3 Monaten kündigen kannst und nicht wie gesetzlich 4 Wochen. Andersherum gilt aber weiterhin die gesetzliche Frist, bei 20 Jahren liegt die bei 7 Monaten zum Monatsende. Das kann der Arbeitgeber nicht mit einer Klausel aushebeln.

interzone
2019-03-06, 21:25:32
Für Dich gilt in dem Fall, dass Du dann nur mit einer Frist von 3 Monaten kündigen kannst und nicht wie gesetzlich 4 Wochen. Andersherum gilt aber weiterhin die gesetzliche Frist, bei 20 Jahren liegt die bei 7 Monaten zum Monatsende. Das kann der Arbeitgeber nicht mit einer Klausel aushebeln.
innerhalb eines Konzern kann aber auch bedeuten, dass er einen Vertrag mit einer anderen Firma/Rechtsform (innerhalb des Konzerns) abschließt.
In dem Fall ist seine Frage durchaus nicht so einfach zu beantworten.
Ich würde empfehlen, Dich an den Betriebsrat zu wenden, und da eine Auskunft für diesen Fall bzw. Lösung suchen.

mercutio
2019-03-07, 08:16:14
So eine Klausel habe ich damals auch leichtfertig unterschrieben. Ich habe 6 Wochen Kd-Frist zum Quartalsende.
Heute weiß ich, dass dies einen Wechsel in einen anderen Job so gut wie unmöglich macht. In allen Stellenanzeigen wird immer "ab sofort" gesucht. Da brauche ich mich erfahrungsgemäß gar nicht mehr bewerben. Man muss schon Glück haben, dass da genau zur passenden Zeit (also so 6-8 Wo vor Quartalsende) ein interessanter Job auftaucht.
Frag einfach, ob man das nicht in 4 Wochen zum Monatsende ändern kann. Fragen kostet ja nix.

Die gelbe Eule
2019-03-07, 11:30:55
In welchem Bezug stehen die 3 Monate genau? Nicht das sie dir eine neue Probezeit aufdrücken und du dann weg bist.

Ein Aufhebungsvertrag ist selten gut, Du verlierst mit Pech sämtliche Ansprüche aus diesem. Eher nur Vorteile für den Arbeitgeber.

Der Betriebsrat hat hier nach 87.1 BetrVG kein Mitbestimmungsrecht, da es eine Vereinbarung zwischen Dir und dem AG ist. Auch eher selten das jemand dort im Arbeitsrecht richtig firm ist, dir da weiterzuhelfen.

Meine Tendenz geht er dazu, das die 3 Monate rechtens sind. Du bekommst ja einen neuen Vertrag, den alten hast Du aufgehoben, woraus Dir Ansprüche entstehen. In Bezug auf die Kündigungsfrist stehst Du besser da, als gesetzlich vorgeschrieben. Trotzdem steht es Dir frei das besser auszuhandeln.

PacmanX100
2019-03-08, 12:56:42
Aufhebungsvertrag würde ich nicht so leichtfertig unterschreiben, das Risiko ist da das man vorhandene Ansprüche einfach fallen lässt (Abfindung, Arbeitslosengeld etc.) und wie schon geschrieben kann es passieren das eine erneute Probezeit gilt die ein umsonst-Kündigen möglich macht.

Wieso machte die Firma keine Änderungskündigung als Beispiel? So unterschreibt man einen neuen Vertrag mit den geänderten Bedingungen.
Kündigungsfrist heraufsetzen ist auch manchmal problematisch bei Jobwechseln.

Auf jeden Fall genau durchlesen was da alles drin steht. Im Zweifel ist man nämlich selber schuld.

mercutio
2019-03-08, 14:23:40
...Wieso machte die Firma keine Änderungskündigung als Beispiel? ...
*hust
Vielleicht weils nicht legal ist?

deekey777
2019-03-08, 14:49:06
Evtl weiss das jemand von Euch, ich wechsel innerhalb eines Konzerns, Aufhebungsvertrag wird unterschrieben, meine Dienstjahre (20) werden in den neuen Vertrag übernommen.

Trotzdem steht im Vertrag, dass von jeder Partei mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden kann.

Ist das rechtens oder zählt dann doch die längere durch die Betriebszugehörigkeit.
Gibt es einen Tarivertrag? Wobei Tarifverträge bei längerer Betriebszugehörigkeit sehr arbeitnehmerfreundlich sind. Sonst:
https://dejure.org/gesetze/BGB/622.html

Die gelbe Eule
2019-03-08, 14:50:14
Warum sollte sie nicht legal sein? Erstmal müssten wir wissen, warum das alte Arbeitsverhältnis aufgegeben wird und warum dieses eine Aufhebung zur Folge hat. Dies wurde bestimmt in einem Gespräch erläutert, es sei denn der TS hat selbst darum gebeten.

Inwieweit der AG ihm da entgegen kommen möchte, wenn es nicht ein neuer AG innerhalb des Konzerns ist, wissen wir ebenfalls nicht.

Der BR könnte trotzdem ins Spiel kommen, da er bei Neueinstellung mitbestimmen darf.

deekey777
2019-03-08, 15:00:12
Warum sollte sie nicht legal sein? Erstmal müssten wir wissen, warum das alte Arbeitsverhältnis aufgegeben wird und warum dieses eine Aufhebung zur Folge hat. Dies wurde bestimmt in einem Gespräch erläutert, es sei denn der TS hat selbst darum gebeten.

Inwieweit der AG ihm da entgegen kommen möchte, wenn es nicht ein neuer AG innerhalb des Konzerns ist, wissen wir ebenfalls nicht.

Der BR könnte trotzdem ins Spiel kommen, da er bei Neueinstellung mitbestimmen darf.

Was soll das denn?

Es ist gang und gäbe, dass Abteilungen ausgelagert werden und Betriebsübergänge durch Aufhebungsveträge versteckt werden sollen.

Mit dem Arbeitgeber kann man reden, dass im neuen Arbeitsvertrag gesetzliche Kündigungsfristen gelten und die bisherige Betriebszugehörigkeit übernommen wird.

Die gelbe Eule
2019-03-08, 15:11:38
Wie gesagt, wir wissen nicht was er machen wird. Vielleicht wechselt er einfach nur von Tochtergesellschaft zum Mutterkonzern.

Da er aber aufhebt, bekommt er einen ganz neuen Arbeitsvertrag, als wenn jemand anderes genau seinen Job neu antreten würde. Klar kann es Zugeständnisse geben, aber die wurden ja schon von 7 Monate der Kündigungsfrist auf 3 Monate reduziert. Der AG kam ihm also entgegen, aber nicht in vollem Maße.

Sollte man sich dann trennen müssen, hat der AG erstmal schön 4 Gehälter eingespart.


Also Butter bei die Fische, etwas mehr Infos wäre gut.

Butter
2019-03-10, 16:37:29
Ich wechsele innerhalb des Konzerns, neue Probezeit gibt es nicht, meine Betriebszugehörigkeit wird in den neuen Vertrag übernommen. Ich habe mich blöd ausgedrückt, im neuen Vertrag steht das mit den 3 Monaten. Ich wollte nur wissen, steht das Vertragsrecht über dem Gesetz? Also meine 20 Jahre = 7 Monate Kündigungsfrist über den 3 Monaten laut Vertrag, wenn ich gekündigt werde.

Die gelbe Eule
2019-03-10, 16:42:50
Du hast einen neuen Vertrag, keine Änderung deines alten. Somit sind die drei Monate legitim, deine sieben Monate die Dir aus dem alten Vertrag gesetzlich zustehen, hast Du ja aufgehoben und sind damit weg. Bleibt nur ein Weg, nachverhandeln.

Andersrum würdest ja sieben Monate warten müssen, die neue Stelle anzutreten, was Du wahrscheinlich nicht möchtest oder kannst.

Butter
2019-03-10, 17:05:58
Dann ist es also egal wie lange ich in der Firma beschäftigt bin? Der neue Vertrag wird ja auch auf Eintritt 1999 ausgestellt sein.

Die gelbe Eule
2019-03-10, 17:37:25
In diesem Falle leider ja. Ich denke Du hebst Deinen Vertrag (oder macht das der AG als Angebot?) wohl auf, damit Du sofort im neuen Job starten kannst. Ich würde also konkret nachfragen, das wenn Deine Jahre schon angerechnet und auch so behandelt werden, warum dann die Kündigungsfrist nicht übernommen wird. Warum keine Versetzung möglich, neuer Job in anderer Gesellschaft?

Bekommst Du eine Abfindung durch die Aufhebung? Wieviel Zeit liegt zwischen Abschluss Aufhebungsvertrag und Austrittsdatum?

https://www.hensche.de/Aufhebungsvertrag_Checkliste_Aufhebungsvertrag_Fallstricke_Checkliste.html

Das könnte helfen, ist gut erklärt.