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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : KFZ-Unfall: Erstattung Wertminderung?


Ash-Zayr
2019-03-12, 07:38:45
Hallo,
gestern ist mir in Abwesenheit auf unserem Firmengelände ein Gast-Anlieferer mit einem schweren LKW in mein parkendes Auto rangiert. Ich wurde dann nur über das Intranet aufmerksam, vonwegen Fahrer Kennzeichen XY solle sich im Pers melden...dort hatte der Fahrer seine Daten hinterlassen (ist das nicht schon Fahrerflucht streng genommen? Hatte gelernt, man darf die Unfallstelle nicht verlassen...egal).
Ich hatte bei der gegnerischen Versicherung angerufen - Die Spedition hatte den Schaden noch nicht gemeldet. Gutachten sei nicht nötig, bis 3000 darf schon repariert werden....vonwegen....hatte den Wagen direkt mit zertrümmerter Heckscheibe, Schaden an Heckklappe, hintere Säule und Stoßfänger zu Skoda gebracht....Ersatzwagen bekommen (eine Klasse unter meinem) und Abtretungserklärung unterschrieben. War dabei als Gutachter den Wagen aufnahm und fragte ihn, ob ich bei dem Schaden nun bei Wiederverkauf das berüchtigte "Unfallwagen: JA" angeben muss....und ja, in dem Ausmass ja. Aber das sei ja eine Wertminderung, die mir ja flöten geht, selbst wenn ich nun den reinen Schaden reguliert bekäme. Und da sagte er, in seinem Gutachten würde er so eine Wertminderung ausweisen.

Was bedeutet das? Wenn alles glatt läuft, bekomme ich in einigen Tagen das reparierte Auto zurück, und die Versicherung wird mir die im Gutachten ausgewiesene Wertminderung direkt zahlen müssen?

Was haltet ihr von dem Rat, im Reflex bei allem einen Anwelt zu nehmen? Hier ist es ja völlig unstrittig...parkender Wagen auf regulärem Stellplatz. LKW hatte ohne Einweiser rangiert. Ich habe Zeugen...alles ok...aber wird sich eine Versicherung querstellen, da direkt noch so einen Wert an mich zu zahlen? Wie sind eure Erfahrungen?

danke
Ash

Kundschafter
2019-03-12, 07:49:29
1. Ganz streng genommen steht der Tatverdacht der umgangssprachlichen Unfallflucht im Raum.
https://dejure.org/gesetze/StGB/142.html
Absatz 1

2. Die Summe der Wertminderung aus dem Gutachten sollte von der gegn. Verischerung an dich gezahlt werden.

3. Mit Anwalt kannst du vielleicht noch ein paar Euro rausholen (sog. Pauschale...Telefonkosten etc. pp.). Allein vielleicht auch, wenn du gut formulieren kannst. Und hast mit allem weniger zu tun.

dreas
2019-03-12, 08:42:33
1. Ganz streng genommen steht der Tatverdacht der umgangssprachlichen Unfallflucht im Raum.
https://dejure.org/gesetze/StGB/142.html
das stimmt zwar, hilft ash aber nicht wirklich weiter und würgt dem unfallgegener nur eine rein. er hat ja den schaden zugegeben und die lage ist wohl eindeutig.


2. Die Summe der Wertminderung aus dem Gutachten sollte von der gegn. Verischerung an dich gezahlt werden.

Das wird sie auch tun. das ist kein punkt wo sich versicherungen in der regel drücken. (hatte ich selbst letztes jahr)


3. Mit Anwalt kannst du vielleicht noch ein paar Euro rausholen (sog. Pauschale...Telefonkosten etc. pp.). Allein vielleicht auch, wenn du gut formulieren kannst. Und hast mit allem weniger zu tun.
ash hatte die abtretung bereits unterschrieben, da jetzt noch einen anwalt einzuschalten macht wenig sinn. die kosten und der stress werden den herausholbaren mehrwert vermutlich übersteigen.

Pinoccio
2019-03-12, 09:05:38
1. Ganz streng genommen steht der Tatverdacht der umgangssprachlichen Unfallflucht im Raum.
https://dejure.org/gesetze/StGB/142.html
Absatz 1Auf einem eingezäunten Firmengelände ist es regelmäßig kein Straßenverkehr, so dass dort keine Unfallflucht begangen werden kann.
Hier käme es also auf die Umstände an, wie das Firmengelände tatsäöchlich gestaltet und gehandhabt wird.

mfg

downforze
2019-03-12, 09:07:55
Was haltet ihr von dem Rat, im Reflex bei allem einen Anwelt zu nehmen? Hier ist es ja völlig unstrittig...parkender Wagen auf regulärem Stellplatz. LKW hatte ohne Einweiser rangiert. Ich habe Zeugen...alles ok...aber wird sich eine Versicherung querstellen, da direkt noch so einen Wert an mich zu zahlen? Wie sind eure Erfahrungen?
Bei Haftpflichtschäden mit einem Verhältnis von 100 zu 0 werden Anwaltskosten immer übernommen, da vom Normalbürger nicht verlangt werden kann, dass er sich mit Ausfallpauschale, Wertminderung, Gutachten und Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung auskennt. Das gilt ab 300€ Schadensssumme.

Dir stehen zu:
vollständiger Ersatz aller Teile, die keinem natürlichen Verschleiß unterlegen

vollständiger Ersatz aller Teile, die einem natürlichen Verschleiß unterlegen mit Selbstbeteiligung in Abhängigkeit der prozentualen Abnutzung (z.B. Reifen)

Ausfallpauschale pro Tag, die sich nach der Einstufung des Unfallautos richtet (groß und viel PS = mehr Geld). Alternativ ein Ersatzwagen.

Aufwandspauschale (in der Regel 25€ von Gerichten anerkannt für Telefonate etc.)

Übernahme der Kosten des Gutachtens

Übernahme der Anwaltskosten

Wertminderung nach Gutachten (Tipp von mir: nicht die DEKRA nehmen, die Wertminderung wird hier sehr gering angesetzt. Stattdessen einen freien Gutachter wählen)

Argo Zero
2019-03-12, 09:28:15
Auch wenn’s traurig für die Menschheit ist, hier mein Rat: Hol dir einen Anwalt. Mir ist auch einer rein letztes Jahr und mein Anwalt hat nach etlichen Wochen die Geduld verloren und des Gericht bestellt. Erst dann wurde die Wertminderung laut Gutachten gezahlt und die Werkstatt bekam nach drei Monaten ihr Geld.
Es muss nicht immer notwendig sein aber die Tatsache, dass du hier schon postest und Fragen stellst, heißt, dass du mit ungleichen Wissenstand in die Sache gehst.
Ich finde es ehrlich gesagt abscheulich, aber die Werkstatt bestand fast schon darauf, dass ich mir einen Anwalt nehme und ich war im Nachhinein froh drum.
Versicherungen sind einfach bitches. Nicht alle aber wenn dann kannst du es ohne vergessen.

sun-man
2019-03-12, 09:29:57
Ich bete für Dich das das nicht de Kravag ist. Was beschisseneres habe ich noch nicht erlebt.
Anrufen? Wird einfach aufgelegt, mehrfach
Es wird um Mail gebeten. Nachfragen per Mail werden per Post beantwortet
Zum Glück war der Mitarbeiter von BMW so frei und hat alles an sich genommen. Bei mir gehts aber nur um ne neue Frontscheibe.

Ash-Zayr
2019-03-12, 09:31:12
Es ist die Kravag......
Und das Blöde bei Ersatzwagen ist, dass man dann immer auf einer 1.000,- Euro Selbstbeteiligungsvollkaskozeitbombe sitzt....wieso gilt eigentlich nicht, dass ich nur das Risiko trage, was bei meinem eigenen Wagen gilt? Komme ich da bei einer Fahrt gegen den Poller mit 300 Euro raus, zahle ich da dann 1000,-, und der völlig unverschuldete eigentliche Vorfall mit mir als Geschädigtem wird noch zum Minusgeschäft...`?

x-force
2019-03-12, 14:29:12
wenn im gutachten eine merkantile wertminderung entstanden ist, bekommst du die auch bezahlt, da gibt es keine zwei meinungen.

du bekommst das geld für einen leihwagen, mit der kohle kannst du auch taxi fahren, es zwingt dich niemand dazu, wenn du dich unsicher fühlst.

warte ab, ob die kohle stimmt und wenn nicht geh direkt zum anwalt, zum aktuellen zeitpunkt wäre das unnötiger aufwand