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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeitszeitgesetz §11: Sonntags/Feiertagsarbeit


boxleitnerb
2019-03-12, 14:22:10
Hallo zusammen,

eine Frage, vielleicht hat sich jemand von euch damit schon beschäftigt:

Wenn man an einem Sonntag arbeiten muss (z.B. weil man im Rahmen einer Dienstreise nur eine bestimmte Zeit vor Ort ist und ortsgebundene Tätigkeiten durchführt), wie ist der §11 auszulegen?

Ich schreibe mir die am Sonntag/Feiertag geleisteten Stunden auf, die wandern auf mein Gleitzeitkonto. Den kommenden Samstag/Sonntag habe ich eh frei.
Sind damit alle Ansprüche im Rahmen von §11 (Ausgleichstag innerhalb von 14 Tagen) abgegolten?

Damit gäbe es aber keinen Unterschied, ob ich an einem Sonntag 8h oder Mo-Do je 2h Überstunden mache. Der besondere Status des Sonntags ist damit quasi hinfällig...

Letztendlich ist meine Frage, ob ich mir die Stunden vom gearbeiteten Sonntag aufschreiben darf und zusätzlich noch den Ausgleichstag bekomme? Klingt für mich erstmal unlogisch und zu "arbeitnehmerfreundlich", kann ich mir so nicht vorstellen...

/dev/NULL
2019-03-12, 16:01:25
Bei meinem Ex- AG Hat man Sonntags aufgeschrieben und die Stunden aufs Gleitzeitkonto bekommen. Dazu kam dann ein Lohnausgleich (Sonntag +50% ?)
Mit "Tag frei" lag es in unserer Verantwortung, d.h. ich hab von meinem Gleitzeitkonto einfach gesagt: ich bin dann mal weg.

Spasstiger
2019-03-12, 18:25:24
Gibt in der Regel Sonntagszuschläge, 35-50 % typischerweise je nach Branche. Und die Zuschläge sind steuerfrei.

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Zuschlag_für_Sonntags-,_Feiertags-_und_Nachtarbeit

Die Stunden an sich (ohne Zuschläge) werden entweder zu deinem vereinbarten Stundenlohn ausbezahlt oder gehen auf ein Zeitkonto. Die Stunden kannst du z.B. mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Ersatzruhetag ausgleichen, sofern dieser in deine übliche Arbeitszeit fällt (ein freier Samstag genügt schon der gesetzlichen Anforderung, ist aber für die meisten Arbeitnehmer ohnehin kein Arbeitstag). Doppelte Stunden gibt es nicht. Falls dein AG keine Zuschläge zahlt, also die Mehrbelastung durch die Sonntagsarbeit nicht honoriert, hast du Pech.

Kurz zusammengefasst:
- Bei Sonntagsarbeit muss dir binnen zwei Wochen ein freier Werktag (Montag - Samstag) gewährt werden. Evtl. führt der freie Tag zu einem Abzug im Zeitkonto.
- Die Sonntagsarbeit selbst führt zu einem Plus im Zeitkonto oder einer Auszahlung der Stunden.
- Eine Honorierung der Sonntagsarbeit kann durch Zuschläge erfolgen, die der Staat zudem steuerfrei und sozialversicherungsfrei stellt (bis zu gewissen Obergrenzen).

Annator
2019-03-13, 00:23:37
Der Samstag reicht auch als Ausgleich. Auch wenn man da normalerweise nicht arbeiten muss. Du bekommst die Sonntagszuschläge wenn die gemäß Arbeitsvertrag / Tarifvertrag gewährt werden. Sonst halt nur die Stunden die du gearbeitet hast. Noch ein extra Tag frei bekommst du nicht. Außer das steht so im Arbeitsvertrag. :D

FYI rein rechtlich kann man gemäß Arbeitszeitgesetz sogar bis zu 19 Tage durcharbeiten da der Ausgleichstag auch in der Vergangenheit liegen kann.

boxleitnerb
2019-03-17, 06:41:37
Danke für die Infos, Jungs!