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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mietvertrag von Oma übernehmen/sich reinschreiben


Gast
2019-04-03, 14:45:37
Hallo, ich wohne in einer Großstadt, wie alle sicherlich mitgekriegt haben, ist die Wohnungssituation alles andere als einfach. Meine Oma hatte aus diesem Grund die Idee, im Fall ihres Ablebens, dass ich, in den Mietvertrag mit übernommen werde, um die Wohnung mit recht guten Konditionen langfristig zu übernehmen.

Ich bin mit rechtlicher Situation vollkommen überfordert. Kann ich bei dem Vermieter einfach so, eine Mietvertrag Änderung beantragen und mich da reinschreiben lassen? Was ich lese ist, dass der Vermieter beim Argument Pflege in der Familie, nicht nein sagen darf. Das wäre nicht mal gelogen, da meine Oma 83 ist und ich ihr tatsächlich tatkräftig unterstütze.

Also wie gehe ich das am besten an? Danke

RaumKraehe
2019-04-03, 15:29:58
Ich bin auch kein Rechtsexperte, Oma ist vor 6 Monaten gestorben und das Thema kam irgend wie auf. Allem Anschein nach kann der Erbe (meine Mutter) quasi den Mietvertrag übernehmen. Hat mich auch gewundert.

Achtung: vages Halbwissen.

Mortalvision
2019-04-03, 16:14:03
Natürlich! Du übernimmst ja auch im Zweifelsfall den Kredit der Omi, an dem sie noch 20 Jahre hätte abbezahlen müssen? :ulove:

RaumKraehe
2019-04-03, 16:24:06
Natürlich! Du übernimmst ja auch im Zweifelsfall den Kredit der Omi, an dem sie noch 20 Jahre hätte abbezahlen müssen? :ulove:

Naja, ein Mietvertrag ist kein Kredit. Aber scheint eben die aktuelle Gesetzeslage zu sein.

w0mbat
2019-04-03, 16:36:01
Falls deine Oma sterben sollte vererbt sie auch ihren Mietvertrag, den kannst du dann erben, wenn du das Erben annehmen willst.

TS_Gast
2019-04-03, 18:35:59
Also die Hausverwaltung hatte heute eine Sprechstunde, also bin ich da hin.

Ich bin jetzt so schlau wie davor.
- Eine Mietvertragsänderung lehnen sie ab. "Machen wir nicht".
- Sie bieten mir einen Zusätzlichen Vertrag als Untermieter an. Jedoch befristet auf max 12 Monate. Man müsste also immer eine Verlängerung beantragen.
- Zu dem Nebenmieter Vertrag, hätten sie am liebsten auch einen Amtlichen Betreuer Ausweiß. Kann ich zwar nachvollziehen und darüber haben wir in der Familie auch schon nachgedacht, jedoch brauche ich doch keinen Ausweiß um meine Oma zu pflegen...
- Dauerhafte Lösung wollen sie jedenfalls nicht

Das Haus ist ein Sozialbau, zwischen den Zeilen hab ich raus gelesen, dass sie nach dem Tod meiner Großmutter, mich wie alle anderen gerne um die Wohnung bewerben kann. Jedoch gibts da keine Garantie, dass ich die Wohnung kriege, und selbst wenn, wäre das ja ein neuer Mietvertrag zu neuen Konditionen.
Also würde ich mit meiner Oma wohnen, dann die Wohnung verlieren, und darf mich dann neu bewerben... Was das Argument der Sozialwohnung angeht, so bin ich aus gesundheitlichen Gründen für ein Wohnberechtigungsschein zugelassen. Das wäre also eh schon mal kein Problem.
Insgesamt weiß ich jetzt immer noch nicht weiter. Überlebe mir eine kostenlose Rechtsanwaltsberatung zu organisieren um dann Rechtssicher zu wissen welche Rechte ich tatsächlich habe und wo mich die Hausverwaltung nicht abblitzen kann.

Gast
2019-04-03, 23:15:19
Geh auf jeden Fall zu einem Mieterverein oder anderen Berater.

Es wäre natürlich das beste gewesen von anfang an beide Namen drin zu haben so gibts keine schwierigkeiten.

Natürlich will dich da niemand haben, denn sie können die Miete sonst nicht neu anpassen.
Es scheint auch so zu sein das es ein Sonderkündigungsrecht gibt, diese Frist müsste er dann verstreichen lassen:
https://www.homeday.de/de/immobilienvermietung/tod-des-mieters/

Tod der Regpflicht
2019-04-04, 01:39:50
Dich in den Mietvertrag mitaufzunehmen geht nur mit Zustimmung deiner Großmutter und des Vermieters.

Deine Großmutter kann allerdings den Mietvertrag an dich vererben. Dazu muss sie dich solange sie noch lebt in ihrem Testament als Erben einsetzen. Ich gehe davon aus, dass ansonsten nicht du, sondern ihr Ehepartner bzw ihre Kinder erben würden.
Wenn sie irgendwann stirbt und bis dahin die Wohnung immer noch angemietet hat, geht der Mietvertrag automatisch auf dich über. Allerdings hat der Vermieter im Todesfall die Möglichkeit den Mietvertrag ordentlich zu kündigen. Eine Ausnahme gilt nur, wenn du bereits vor dem Tod zusammen mit deiner Großmutter in der Wohnung gewohnt hast. Dann kannst du nicht ohne besonderen Grund rausgeschmissen werden.

Das heißt du müsstest vor ihrem Tod in die Wohnung einziehen, von ihr als Erbe des Mietvertrags eingetragen werden und zusammen mit ihr bis zu ihrem Tod darin wohnen.

anderer Gast
2019-04-05, 08:03:33
der Artikel ist zwar schon was älter, aber sollte zumindest ANhaltspunkte geben können: https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/immobilien/den-mietvertrag-vererben-zu-omas-konditionen-wohnen/8584522.html

TL,DR: Der günstige Vertrag wird vererbt, aber beide Seiten (Erben und Vermieter) haben Sonderkündigungsrecht.

w0mbat
2019-04-05, 10:08:39
Das Haus ist ein Sozialbau, zwischen den Zeilen hab ich raus gelesen, dass sie nach dem Tod meiner Großmutter, mich wie alle anderen gerne um die Wohnung bewerben kann. Jedoch gibts da keine Garantie, dass ich die Wohnung kriege, und selbst wenn, wäre das ja ein neuer Mietvertrag zu neuen Konditionen.

Nochmal: der Mietvertrag wird so wie er ist vererbt, du muss nichts besonderes machen. Wenn du der Erbe bist (kann deine Oma in ihrem Testament festlegen), bekommst du den Mietvertrag zu den gleichen Konditionen. Da hat der Vermieter/die Hausverwaltung nichts mitzureden.

Wenn du der Erbe des Mietvertrages bist, hast du eine 100%ige Garantie, dass du den Mietvertrag bekommst und zwar zu den alten Konditionen. Nochmal: da hat die Hausverwaltung nichts mit zu tun, das passiert automatisch. Du muss da auch nichts mit der Hausverwaltung regeln, das liegt zwischen dem Erbe deiner Oma und dir.

Natürlich kann dir die Hausverwaltung dann kündigen, wie sie auch deiner Oma kündigen könnte. Gelten die normalen gesetzlichen Kündigungsfristen, bzw. das was der Vertrag deiner Oma regelt. Je nach dem wie lange sie dort schon wohnt kann das eine ganze Weile sein.

Zusammenfassung: die Oma soll in ihrem Testament dich als Erbe des Mietvertrages einsetzen. Dann bekommst du den. Das bedeutet aber auch, das die Verpflichtungen auf dich über gehen, also Mietkosten etc.

Du musst dich von der Hausverwaltung nirgends eintragen lassen.

Plutos
2019-04-05, 10:57:10
Eine Ausnahme gilt nur, wenn du bereits vor dem Tod zusammen mit deiner Großmutter in der Wohnung gewohnt hast. Dann kannst du nicht ohne besonderen Grund rausgeschmissen werden.

Das heißt du müsstest vor ihrem Tod in die Wohnung einziehen, von ihr als Erbe des Mietvertrags eingetragen werden und zusammen mit ihr bis zu ihrem Tod darin wohnen.
Reicht es nicht ggf. dann sogar, die Wohnung einfach als Nebenwohnsitz (des TS) anzumelden ohne weitere rechtliche Verrenkungen? Dann wäre der TS ja sozusagen Mitbewohner.

Mortalvision
2019-04-05, 13:29:15
Nein, dann wäre er nur Bewohner, aber nicht Mieter!

Ich kann das, was W0mbat gesagt hat, nur unterstreichen!

myMind
2019-04-05, 19:40:25
Wenn du der Erbe des Mietvertrages bist, hast du eine 100%ige Garantie, dass du den Mietvertrag bekommst und zwar zu den alten Konditionen. Nochmal: da hat die Hausverwaltung nichts mit zu tun, das passiert automatisch. Du muss da auch nichts mit der Hausverwaltung regeln, das liegt zwischen dem Erbe deiner Oma und dir.

Natürlich kann dir die Hausverwaltung dann kündigen, wie sie auch deiner Oma kündigen könnte. Gelten die normalen gesetzlichen Kündigungsfristen, bzw. das was der Vertrag deiner Oma regelt. Je nach dem wie lange sie dort schon wohnt kann das eine ganze Weile sein.

Das ist so nicht ganz richtig. Es gibt ein außerordentliches Kündigungsrecht. Siehe
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__563.html
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__564.html

Screemer
2019-04-05, 19:50:45
das nur zum tragen kommt, wenn der erbe nicht eintritt oder triftige gründe vorliegen die gegen den erben als Mieter sprechen:

(4) Der Vermieter kann das Mietverhältnis innerhalb eines Monats, nachdem er von dem endgültigen Eintritt in das Mietverhältnis Kenntnis erlangt hat, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen, wenn in der Person des Eingetretenen ein wichtiger Grund vorliegt.
[...]In diesem Fall ist sowohl der Erbe als auch der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis innerhalb eines Monats außerordentlich mit der gesetzlichen Frist zu kündigen, dass ein Eintritt in das Mietverhältnis oder dessen Fortsetzung nicht erfolgt sind.

myMind
2019-04-05, 20:16:11
... darum hatte ich ja auch noch den §564 verlinkt, der hier zutreffen könnte. Und da gibt es eine beiderseitige außerordentliche Kündigungsmöglichkeit.
Soweit ich das verstehe, müsste man aber erstmal auch die Erbfolge klären.

TS_Gast
2019-04-06, 18:19:14
Danke für die vielen Antworten.

Ein entsprechendes Testament anlegen wäre in dem Fall kein Problem. Ich werde versuchen am Montag hier beim Mieterbund vorbeizuschauen und da nochmal anzufragen.

Zusätzlich suche ich im Internet nach einem passendem Testament Muster was ich dann meine Oma unterschreiben lassen würde. Dass ich die Wohnung übernehme ist ja ihr ausdrücklicher Wunsch, da gibt es keine Probleme.

Ansonsten wohnt sie seit 23 Jahren in der Wohnung. Wenn man also andere Gründe anbringen müsste um mich/sie dort rauszudrängen müssen es schon verdammt gute sein, soweit ich die hier verlinkten Paragraphen richtig verstehe.

MfG

TS_Gast
2019-04-08, 19:57:29
Guten Tag, ich habe eine Anfrage beim Mieterbund gestellt und auch schon eine Antwort erhalten, die sich in etwa mit dem Deckt was ich hier von euch verlinkt gekriegt habe.


Gemäß § 563 Absatz 2 BGB gibt es die Möglichkeit, dass andere Familienangehörige, die mit dem Mieter einen gemeinsamen Haushalt führen, mit dem Tod des Mieters in das Mietverhältnis eintreten, wenn nicht die Kinder, der Ehegatte oder der Lebenspartner eintreten. Dasselbe gilt für Personen, die mit dem Mieter einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt führen. Sofern dies ggf. auf Sie zutrifft, würde eine solche Eintrittsmöglichkeit bestehen. Es besteht allerdings für den Vermieter ein außerordentliches Kündigungsrecht mit gesetzlicher 3-monatiger Frist, wenn in der Person des Eintretenden ein wichtiger Grund vorliegt.

Sofern ein Eintritt der in § 563 BGB genannten Personen nicht erfolgt (und Sie ggf. ebenfalls nicht unter die Regelung fallen), würden gemäß § 564 BGB die Erben in das Mietverhältnis eintreten. Dies kann grundsätzlich auch testamentarisch verfügt werden und auch eine Übertragung der Erbanteile an einen Dritten ist grundsätzlich möglich. Allerdings gibt es im Zusammenhang mit dem Eintritt der Erben in das Mietverhältnis ein außerordentliches Kündigungsrecht auch für den Vermieter, welches nicht an ein berechtigtes Kündigungsinteresse gebunden ist.

Ein neuer Mietvertrag muss im Zusammenhang mit dem Eintritt in das bestehende Mietverhältnis nicht abgeschlossen werden.


Wenn ich das richtig verstehe, kann der Vermieter im fall eines Testament mit Frist von 3 Monaten nein sagen und mir dann das Mietverhältnis kündigen.
Um das zu umgehen, müsste ich ab "morgen" bei meiner Oma einziehen um mit ihr "ein gemeinsamen Haushalt zu führen" (wie auch immer das genau definiert ist). Erst dann braucht der Vermieter einen "wichtiger Grund". Um das Mietverhältnis zu beenden. Hab ich das so richtig Verstanden?
Danke

MfG