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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kleines Nebengewerbe mit An/Verkauf Online, irgendwelche Fallstricke?


Daredevil
2019-04-20, 22:54:08
Moin!

Hätte mal ne kleine Frage bzw. ersuche Input für ein kleines Hirngespinst. :)

Aktuell kaufe ich privat gerne B-Ware bzw. Outlet Ware Online bei diversen Online Händlern, um meinen Basteltrieb zu stillen und natürlich beim Kauf Geld zu sparen.
Das klappt in privatem Maße zumindest aktuell so gut, dass ich quasi immer Kostendeckend bei Ebay ( Kleinanzeigen ) verkaufen kann, manchmal wird auch mehr geboten als vorher gekauft.
Da ich logischer weise nur soviel kaufe, wie ich benötige, aber nebenbei immer mal vermehrt richtig gute Schnäppchen finde, habe ich mich gefragt, wieso das ganze nicht als Nebengewerbe anmelden und ab dafür?
Einfach nur aus Spaß an der Freude und wenn monatlich 200-300€ extra dabei rumkommen, wäre das als Praxis und Erfahrung für Selbstständigkeit ebenfalls keine schlechte Übung, so mit Buchführung ect.

Nun weiß ich aber auch, das Händler sein bedeutet, das man Verantwortung übernehmen muss. Deswegen mal folgende Frage und folgendes Szenario.

Ich sehe z.B. aktuell 8 "sehr gut" erhaltene Nintendo Switch Konsolen für 210€ inkl. MWST. Der aktuelle Neupreis beträgt 292€.
Die Konsolen würde ich ggf. für knapp 250€ verkaufen können, was ~300€ Gewinn verspricht, welches natürlich versteuert wird bei In/Outcome usw, das ist klar.
Da ich als Händler aber natürlich eine gewisse Gewährleistung übernehme, frage ich mich, ob ich die bei Beanspruchung auf meinen Händler übertragen kann? ( Der bietet z.B. 2 Jahre Gewährleistung an )

Sprich:
Ich kaufe Switch bei Händler X
Ich verkaufe Switch an Kunde A
Kunde A meldet Gewährleistung an und schickt mir die Kiste zu
Ich melde das gleiche bei Händler X an und schicke es nach Händler X
Ich warte auf Händler X und teile Kunde A seine Entscheidung mit.

Der Tod eines jeden guten Onlineshops sind Reklamationen und diverse Problemchen mit Kunden.
Wenn ich also selbst bei einem Händler kaufe, wo ich diese Leistungen bekomme, sichere ich mich indirekt damit ab?

Dass ich den Kram natürlich vorher selbst sichte und teste ist klar.
Habe ich irgendwo nen Denkfehler? Mache ich es mir damit zu einfach? (:

Ideen und Tipps zu meinem Hirngespinst? :D

Mfg DD

PS: Der Hauptgedanke bei dieser Idee besteht nicht darin, krass reich zu werden, sondern Erfahrung zu sammeln bei Selbstständigkeit und dem "Online Business", Buchführung, gescheite Steuerabgabe ect. Ich würde gerne einen Einblick in diese Materie bekommen und wissen, wo man welche Stellschrauben ansetzen kann, was es für Workflows gibt, wie man das ganze realisiert usw.

Zafi
2019-04-20, 23:25:27
Ich bin selbstständig und hatte zu Beginn meiner Selbstständigkeit auch Verkauf im Angebot. Doch weil ich in Vorleistung gegangen bin, fiel ich zweimal bei betrügerischen Kunden böse auf die Nase. Auch bei Kunden die irgendwann doch zahlen, kann es problematisch werden, weil die Zahlung verschleppt wird und dich der Geld-Mangel dein Unternehmen paralysiert. Oder mit zusätzlichem Aufwand verbunden ist. Heute mach ich es nicht mehr. Für mich war es ein totales Verlust Geschäft. Ich habe dann schon sehr früh nur meine Zeit vermarktet und ab dann lief es rund.

Falls du trotzdem Händler werden willst, dann mach es vielleicht wie die etablierten Shops. Kauf nur von Distributoren/Herstellern, an die du Gewährleistungs und Garantie Ansprüche direkt weiter leiten kannst. Manche Distributoren (war zumindest früher so) boten auch an direkt an deine Kunden zu verschicken, dann brauchst du nichtmal ein Lager. Du kannst auch deren Datenbank exportieren um dein Shop-System mit 100.000 Produkten einfach zu pflegen. Aber da habe ich zu wenig und zu veraltete Informationen. Da müsstest du dich mit dem ein oder anderen Distributor auseinander setzen und dich erkundigen, was für Möglichkeiten er/sie/es dir bieten.

Viel Glück!

Daredevil
2019-04-21, 00:09:24
Dropshipping usw. meinst du, mh? Ja, da habe ich schon öfter mal was von gelesen.
Es soll sich bei mir aber auch nicht um hunderte von Produkten handeln, sondern eher wenige und dafür preis intensive, die ich halt auch noch mit meinem privat Hobby behandeln kann. Ich würde dafür halt einen kleinen vierstelligen Betrag zu Verfügung stellen für relativ sichere Käufe und ansonsten halt das eigene Vermögen Umwälzen.
Also ich möchte mich selber damit befassen ( Pflege, Fotos, Bearbeitung ect. )

Ich werden deswegen auch keinen Shop eröffnen, oder großartig bei Ebay tätig werden wollen.
Auf den Kleinanzeigen fahre ich aktuell ganz gut, das würde ich auch so beibehalten wollen.

Und ja, die Sache mit der Gewährleistung und Garantie, das ist halt wichtig.
Wenn du nun von Media Markt ein iPhone kaufst und es weiter verkaufst, der Kunde aber Gewährleistungsansprüche an dich stellt, kannst du die doch persönlich bei Media Markt anmelden, oder? Media Markt wäre ja in dem Falle nichts anderes als ein Händler, welcher dir eine Gewährleistung einräumt.

GSXR-1000
2019-04-21, 00:17:45
Moin!

Hätte mal ne kleine Frage bzw. ersuche Input für ein kleines Hirngespinst. :)

Aktuell kaufe ich privat gerne B-Ware bzw. Outlet Ware Online bei diversen Online Händlern, um meinen Basteltrieb zu stillen und natürlich beim Kauf Geld zu sparen.
Das klappt in privatem Maße zumindest aktuell so gut, dass ich quasi immer Kostendeckend bei Ebay ( Kleinanzeigen ) verkaufen kann, manchmal wird auch mehr geboten als vorher gekauft.
Da ich logischer weise nur soviel kaufe, wie ich benötige, aber nebenbei immer mal vermehrt richtig gute Schnäppchen finde, habe ich mich gefragt, wieso das ganze nicht als Nebengewerbe anmelden und ab dafür?
Einfach nur aus Spaß an der Freude und wenn monatlich 200-300€ extra dabei rumkommen, wäre das als Praxis und Erfahrung für Selbstständigkeit ebenfalls keine schlechte Übung, so mit Buchführung ect.

Nun weiß ich aber auch, das Händler sein bedeutet, das man Verantwortung übernehmen muss. Deswegen mal folgende Frage und folgendes Szenario.

Ich sehe z.B. aktuell 8 "sehr gut" erhaltene Nintendo Switch Konsolen für 210€ inkl. MWST. Der aktuelle Neupreis beträgt 292€.
Die Konsolen würde ich ggf. für knapp 250€ verkaufen können, was ~300€ Gewinn verspricht, welches natürlich versteuert wird bei In/Outcome usw, das ist klar.
Da ich als Händler aber natürlich eine gewisse Gewährleistung übernehme, frage ich mich, ob ich die bei Beanspruchung auf meinen Händler übertragen kann? ( Der bietet z.B. 2 Jahre Gewährleistung an )

Sprich:
Ich kaufe Switch bei Händler X
Ich verkaufe Switch an Kunde A
Kunde A meldet Gewährleistung an und schickt mir die Kiste zu
Ich melde das gleiche bei Händler X an und schicke es nach Händler X
Ich warte auf Händler X und teile Kunde A seine Entscheidung mit.

Der Tod eines jeden guten Onlineshops sind Reklamationen und diverse Problemchen mit Kunden.
Wenn ich also selbst bei einem Händler kaufe, wo ich diese Leistungen bekomme, sichere ich mich indirekt damit ab?

Dass ich den Kram natürlich vorher selbst sichte und teste ist klar.
Habe ich irgendwo nen Denkfehler? Mache ich es mir damit zu einfach? (:

Ideen und Tipps zu meinem Hirngespinst? :D

Mfg DD

PS: Der Hauptgedanke bei dieser Idee besteht nicht darin, krass reich zu werden, sondern Erfahrung zu sammeln bei Selbstständigkeit und dem "Online Business", Buchführung, gescheite Steuerabgabe ect. Ich würde gerne einen Einblick in diese Materie bekommen und wissen, wo man welche Stellschrauben ansetzen kann, was es für Workflows gibt, wie man das ganze realisiert usw.

Du hast einen Denkfehler.
Du kannst die Gewährleistungsansprüche des Kunden nicht an deinen Vorlieferanten weitergeben. Bzw, du kannst im Anschluss eine Reklamation weiterleiten, es entbindet dich aber nicht von der Pflicht die Gewährleistungsansprüche des Kunden direkt zu erfüllen. Die Gewährleistung des Kunden ist direkt gegen dich gerichtet und ist nicht weiterleitbar. Der Kunde ist ausschliesslich dein Vertragspartner und damit ist es eine Leistungsvereinbarung direkt zwischen euch beiden.

Ich halte es für abenteuerlich ein Geschäft zu eröffnen, nur um Erfahrung in Buchführung etc zu sammeln. Wenn das deine Intention ist, warum bietest du nicht einem Kleingewerbetreibenden in deiner Bekanntschaft einfach Hilfe in diesem Bereich an, und laesst dich ggf nach Einarbeitung dafuer vergüten? Da gibts normalerweise genug Leute die sich gerne beim Papierkram helfen lassen.
Vollkommen unerfahren sowas auf eigenes Risiko zu machen? Wozu?

Nebenbei: Zum Thema USt: Als Kleingewerbetreibender unter 17,5 TEUR Umsatz p.a. kannst du für oder gegen USt-pflicht optieren. Auch hier solltest du dich vorher informieren, da diese Entscheidung bindend ist und verschiedene Auswirkungen hat.

Lass dich auf jeden Fall beraten. Die erste BP kommt bestimmt.

Zafi
2019-04-21, 01:19:41
Ich persönlich finde die Kleinunternehmerregelung sehr gefährlich und würde sie nicht empfehlen. Natürlich ist es von Vorteil, wenn man keine UST abführen muss, erst recht wenn man auch von Privat kauft. Aber einem Freund von mir wurde hier vom Finanzamt übel mitgespielt.

Zuerst einmal möchte ich sagen, dass ich persönlich sehr positive Erfahrungen mit dem Finanzamt gemacht habe. Sie sind sehr hilfsbereit und freundlich. Daher kann man da ruhig mal anrufen, wenn man Fragen hat.

Bei meinem Spezi (ein Handwerker, der unter die Kleinunternehmerregelung fiel) verlief die Sache aber sehr ungut. Er kam über die Kleinunternehmer-Grenze und hätte im Folgejahr wechseln müssen. Er bat aber beim Finanzamt darum, dass er noch ein Jahr aussetzen könne, was ihm der Finanzamt-Mitarbeiter gestattete. Im Folgejahr arbeitete er dann 8 Monate und bekam dann Rückmeldung vom Finanzamt, dass er es versäumt hatte UST abzuführen. Das Finanzamt bestand dann plötzlich darauf nachträglich UST doch einzuziehen. UST die mein Spezi garnicht kassiert hatte. Also musst er dann die UST seiner Einnahmen selbst aufbringen. Und gerade wenn man nicht viel verdient ist dass dann schon ein Genickbruch. Seine Ersparnisse waren auf jedenfall mit einem Schlag futsch und er musste von der Hand in den Mund leben.

Da als Bemessungsgrenze der "Umsatz" genommen wird, könnte der TS (als Händler) im ersten Jahr sehr schnell drüber kommen und wäre im Folgejahr schon UST pflichtig. Also (mein Rat) besser gleich mit UST anfangen, dann hat man schon Erfahrung damit. Vor allem sammelt man die Erfahrung, wenn mit dem Unternehmen noch wenig los ist. Und man kann sein Unternehmen auch besser einschätzen. Wenn es nämlich nur lukrativ ist, wenn man als Kleinunternehmer tätig ist, dann kann man es sich gleich in die Haare schmieren.

@Daredevil
Wieviel Gewinn erwartest du pro Jahr? Denn sollte dein Gewinn pro Jahr unter 600 Euro liegen, dann brauchst du kein Gewerbe. Dies ist (laut Google) für Privatpersonen steuerfrei. Erst darüber musst du wohl ein Gewerbe anmelden und deinen Gewinn versteuern.

soLofox
2019-04-21, 12:21:02
Alleine wegen Widerruf würde ich die Finger davon lassen, als kleiner Händler.

Man kennt doch selber die ganzen Kommentare "wenn's nicht gefällt, geht's eben zurück". Abgesehen von den ganzen Betrügern, die in zig Online Shops ihr Unwesen treiben. Amazon z.B. jucken solche Betrüger kaum, bei einem kleinen Online Shop sieht das ganz anders aus.

Wenn du dann eine Retour bekommst, wo auf einmal eine stark genutzte Konsole drin ist, die du kaum noch verkauft bekommst. Oder defekte Ware. Möglicherweise auch noch vorher vom Käufer ausgetauscht.

Und bei eBay selber mit PayPal bist du sowieso der Verlierer.

Ob dir der ganze Stress ein paar hundert Euro im Monat wert ist, musst du natürlich selber wissen. Kann natürlich auch einwandfrei klappen. Ich persönlich hätte keinen Bock auf Widerruf.

Blackpitty
2019-04-21, 12:38:06
halt das ganze doch einfach im kleinen Rahmen und verkaufe keine Stückzahlen sondern immer gelegentlich mal wieder was

Dann musst du auch nicht irgendein Gewerbe anmelden oder sonstiges

Franconian
2019-04-21, 12:41:58
Dieses. Unauffällig agieren und Geld und Nerven sparen.

PacmanX100
2019-04-21, 16:58:29
Amazon z.B. jucken solche Betrüger kaum, bei einem kleinen Online Shop sieht das ganz anders aus.

Übrigens uns das wissen viele gar nicht, verlangt Amazon 8 bis 15% Provision auf Verkäufe. Das lohnt sich einfach nicht mehr ;) Bei ebay sind es ja auch schon 10% plus PP 1,9%. Selbst mit Überweisung wird es nicht besser.
Gerade bei Elektronikartikeln ist die Gewinnmarge schon so gering das da nichtmal die Abwicklung eines Falls reingeholt wird. Und was ist mit Versandkosten? Viele Kunden erwarten auch günstigen Versand aber Paketpreise werden bald wieder steigen so wie es aussieht.

Verkauf lohnt fast nur über eine eigene Plattform ohne Gebühren, am besten den eigenen Onlineshop (womit es wieder zum Betrieb wird) oder eben privat wodurch der Aufwand mit der Menge erheblich steigt. Wer kann sich vorstellen jeden Tag 30 Artikel bei ebay kleinanzeigen zu verticken? Das ist ein riesen Aufwand sich da die ganzen Termine und Zuschriften anzutun ;)

Daredevil
2019-04-22, 13:48:37
Danke für eure Antworten bislang, ich gehe das jetzt mal nach und nach durch.

Du hast einen Denkfehler.
Du kannst die Gewährleistungsansprüche des Kunden nicht an deinen Vorlieferanten weitergeben. Bzw, du kannst im Anschluss eine Reklamation weiterleiten, es entbindet dich aber nicht von der Pflicht die Gewährleistungsansprüche des Kunden direkt zu erfüllen. Die Gewährleistung des Kunden ist direkt gegen dich gerichtet und ist nicht weiterleitbar. Der Kunde ist ausschliesslich dein Vertragspartner und damit ist es eine Leistungsvereinbarung direkt zwischen euch beiden.

Ich halte es für abenteuerlich ein Geschäft zu eröffnen, nur um Erfahrung in Buchführung etc zu sammeln. Wenn das deine Intention ist, warum bietest du nicht einem Kleingewerbetreibenden in deiner Bekanntschaft einfach Hilfe in diesem Bereich an, und laesst dich ggf nach Einarbeitung dafuer vergüten? Da gibts normalerweise genug Leute die sich gerne beim Papierkram helfen lassen.
Vollkommen unerfahren sowas auf eigenes Risiko zu machen? Wozu?

Nebenbei: Zum Thema USt: Als Kleingewerbetreibender unter 17,5 TEUR Umsatz p.a. kannst du für oder gegen USt-pflicht optieren. Auch hier solltest du dich vorher informieren, da diese Entscheidung bindend ist und verschiedene Auswirkungen hat.

Lass dich auf jeden Fall beraten. Die erste BP kommt bestimmt.
Genau, dass ich Gewährleistungsansprüche nicht weitergeben kann, ist mir bekannt.
Aber ich kann diese doch ebenso in Anspruch nehmen, im ( nicht wissenden ) Auftrag des Kunden, oder nicht?
Also wenn er mir mit Begründung XYZ einen Artikel zurücksendet, kann ich diesen ebenso bei z.B. Amazon einreichen und dort auf Entscheidung ect. warten, richtig? Da ich es bei Amazon gekauft hätte, wäre ich natürlich derjenige, welcher ( Auch als gewerblicher Händler? ) Ansprüche stellen kann, das wäre dann halt quasi nur als "Zwischenschritt", den ich übernehmen könnte.
Das mit dem "woanders lernen" ist natürlich auch eine Möglichkeit, ich würde gerne das ganze aber von Grund auf aufbauen, mit jedem Fallstrick und Stein, der mit dabei in den Weg gelegt wird. Natürlich möchte ich mich dabei nicht finanziell ruinieren, das ganze möchte ich schon sicher angehen, das ist klar.
Selbst wenn ich nur 100 Sata Kabel in der Woche verschicke, die ich zum Einkaufspreis verkaufe, ich will halt wissen, wie das ganze so läuft. GGf. auch mit einer Steuerberater, im auf Nummer sicher zu gehen.

Das mit dem Informieren ist natürlich klar, das mache ich ja Stückweise schon hiermit. :)

Ich persönlich finde die Kleinunternehmerregelung sehr gefährlich und würde sie nicht empfehlen. Natürlich ist es von Vorteil, wenn man keine UST abführen muss, erst recht wenn man auch von Privat kauft. Aber einem Freund von mir wurde hier vom Finanzamt übel mitgespielt.

Zuerst einmal möchte ich sagen, dass ich persönlich sehr positive Erfahrungen mit dem Finanzamt gemacht habe. Sie sind sehr hilfsbereit und freundlich. Daher kann man da ruhig mal anrufen, wenn man Fragen hat.

Bei meinem Spezi (ein Handwerker, der unter die Kleinunternehmerregelung fiel) verlief die Sache aber sehr ungut. Er kam über die Kleinunternehmer-Grenze und hätte im Folgejahr wechseln müssen. Er bat aber beim Finanzamt darum, dass er noch ein Jahr aussetzen könne, was ihm der Finanzamt-Mitarbeiter gestattete. Im Folgejahr arbeitete er dann 8 Monate und bekam dann Rückmeldung vom Finanzamt, dass er es versäumt hatte UST abzuführen. Das Finanzamt bestand dann plötzlich darauf nachträglich UST doch einzuziehen. UST die mein Spezi garnicht kassiert hatte. Also musst er dann die UST seiner Einnahmen selbst aufbringen. Und gerade wenn man nicht viel verdient ist dass dann schon ein Genickbruch. Seine Ersparnisse waren auf jedenfall mit einem Schlag futsch und er musste von der Hand in den Mund leben.

Da als Bemessungsgrenze der "Umsatz" genommen wird, könnte der TS (als Händler) im ersten Jahr sehr schnell drüber kommen und wäre im Folgejahr schon UST pflichtig. Also (mein Rat) besser gleich mit UST anfangen, dann hat man schon Erfahrung damit. Vor allem sammelt man die Erfahrung, wenn mit dem Unternehmen noch wenig los ist. Und man kann sein Unternehmen auch besser einschätzen. Wenn es nämlich nur lukrativ ist, wenn man als Kleinunternehmer tätig ist, dann kann man es sich gleich in die Haare schmieren.

@Daredevil
Wieviel Gewinn erwartest du pro Jahr? Denn sollte dein Gewinn pro Jahr unter 600 Euro liegen, dann brauchst du kein Gewerbe. Dies ist (laut Google) für Privatpersonen steuerfrei. Erst darüber musst du wohl ein Gewerbe anmelden und deinen Gewinn versteuern.
Ich denke, wenn ich wirklich Geld und Zeit in die Sache investiere, wären jährlich locker die 17,5k Umsatz gesprengt, da ich selber halt mit relativ wenig Gewinn verkaufen würde, dafür aber halt mit Preisintensiven Artikeln, so dass halt schon der ein oder andere Euro als Gewinn dabei rumkommt.
Den letzten Artikel, den ich bei Alternate gebraucht gekauft habe ( 24 Mon Gewährleistung seitens Alternate ), könnte ich aktuell locker mit 50€ Gewinn verkaufen. Das wären dann ~950€ Umsatz. Je nach Angebotlage wäre das im Monat 5-10 mal möglich. Deswegen wären die 17500€ Umsatz wohl ein leichtes, auch wenn der Gewinn dabei recht überschaubar wäre.

Das mit dem UST klingt also vermutlich so richtig, aber da müsste ich mir nochmal gut Gedanken bei machen und auch mal in der Behörde/Finanzamt nachfragen. Unsinn möchte ich natürlich nicht machen.

Alleine wegen Widerruf würde ich die Finger davon lassen, als kleiner Händler.

Man kennt doch selber die ganzen Kommentare "wenn's nicht gefällt, geht's eben zurück". Abgesehen von den ganzen Betrügern, die in zig Online Shops ihr Unwesen treiben. Amazon z.B. jucken solche Betrüger kaum, bei einem kleinen Online Shop sieht das ganz anders aus.

Wenn du dann eine Retour bekommst, wo auf einmal eine stark genutzte Konsole drin ist, die du kaum noch verkauft bekommst. Oder defekte Ware. Möglicherweise auch noch vorher vom Käufer ausgetauscht.

Und bei eBay selber mit PayPal bist du sowieso der Verlierer.

Ob dir der ganze Stress ein paar hundert Euro im Monat wert ist, musst du natürlich selber wissen. Kann natürlich auch einwandfrei klappen. Ich persönlich hätte keinen Bock auf Widerruf.
Genau darum gehts hier im Thread.
Ich will nicht wahllos gebrauchte halbschrotte Mining Karten bei nem Second Hand Verkäufer holen und die dann weiter an den Mann bringen, sondern will mich schon beim Kauf absichern, indem ich Produkte kaufe, wo ich ebenso dort einen Gewährleistungsanspruch habe.
Beispiel: Alternate bietet 2 Jahre Gewährleistung in ihrem Outlet Shop.

Ich habe bis dato auch nicht vor Paypal zu akzeptieren oder mich bei EBay oder Amazon auf dem Marketplace rumzulungern.
Meine privaten Verkäufe habe ich bislang Deutschlandweit und risikolos über die Ebay Kleinanzeigen vertrieben ( ggf. Social Media Gruppen ect. ) und fahre damit bislang ziemlich gut und auch sicher.
GGf. könnte ich mir noch selbst einen eigenen Shop vorstellen als Übersicht, aber das ist erstmal ganz hinten im Kopf.


halt das ganze doch einfach im kleinen Rahmen und verkaufe keine Stückzahlen sondern immer gelegentlich mal wieder was

Dann musst du auch nicht irgendein Gewerbe anmelden oder sonstiges
Dieses. Unauffällig agieren und Geld und Nerven sparen.
Das ist zwar ein guter Tipp, könnte mir aber irgendwann halt auch das Genick brechen.

Wenn ich jeden Monat für 1000€ Hardware ( privat ) kaufe und sie im Nachfolgemonat für 1100€ abstoße, ist dort halt eine gewisse Regelmäßigkeit zu finden.
Wenn ich aber die rechtliche Möglichkeit hätte, das ganze auf 10x zu skalieren, ist es eben nicht mehr unauffällig agieren.
So liegt das Geld halt auf der Straße und keiner kümmert sich rum.


Übrigens uns das wissen viele gar nicht, verlangt Amazon 8 bis 15% Provision auf Verkäufe. Das lohnt sich einfach nicht mehr ;) Bei ebay sind es ja auch schon 10% plus PP 1,9%. Selbst mit Überweisung wird es nicht besser.
Gerade bei Elektronikartikeln ist die Gewinnmarge schon so gering das da nichtmal die Abwicklung eines Falls reingeholt wird. Und was ist mit Versandkosten? Viele Kunden erwarten auch günstigen Versand aber Paketpreise werden bald wieder steigen so wie es aussieht.

Verkauf lohnt fast nur über eine eigene Plattform ohne Gebühren, am besten den eigenen Onlineshop (womit es wieder zum Betrieb wird) oder eben privat wodurch der Aufwand mit der Menge erheblich steigt. Wer kann sich vorstellen jeden Tag 30 Artikel bei ebay kleinanzeigen zu verticken? Das ist ein riesen Aufwand sich da die ganzen Termine und Zuschriften anzutun ;)
Wie oben schon geschrieben, fahre ich mit den Kleinanzeigen ganz gut, Online als auch Lokal. Da muss ich weder Gebühren zahlen, noch werde ich auf Paypal gezwungen ect.
Da sich die Anzahl der angebotenen Produkte überschaubar gestalten würde, ( Maximal... ~10 ? ), wäre das mit dem Schriftverkehr nicht tragisch, das nehme ich gerne in Kauf.
Es ist halt auch so, dass ich selber und stark fluktuierend Produkte anbieten würde. Es kann auch mal einen Monat kein guten Deal geben, dafür im nächsten Monat halt 10. Ich selbst entscheide über mein Portfolio und kann selbst auch mal aussteigen, wenn ich möchte.

Mein "Shop" wäre als im Grunde nur der Service, extrem gute Schnäppchen zu finden, sie zu sichten und sie halt weiter zu verkaufen in einem Maße, das sie attraktiver angeboten werden. ( ggf. das ganze mit meinem Hobby als Technerd in Verbindung zu bringen. :D )
Weiteres Beispiel:

Neupreis:
https://abload.de/img/unbenann2ta0k2z.png

Gebrauchtpreis:
https://abload.de/img/unbenanntgzjcq.png
Das ist halt ne riesen Spanne.
Einmal kaufen wäre schon cool, aber 10x eben auch, das ist halt kein Privatkram mehr.
Das muss halt von der Sicherheit der Retouren und Ansprüchen geklärt werden, um kein Risiko einzugehen und den Steuerkram gescheit zu erledigen.
Und klar geht dafür Zeit drauf, die kann ich mir aber nehmen, das wäre kein Problem. Ich arbeite in der Woche nur 3 Tage.

GSXR-1000
2019-04-22, 19:36:39
Danke für eure Antworten bislang, ich gehe das jetzt mal nach und nach durch.


Genau, dass ich Gewährleistungsansprüche nicht weitergeben kann, ist mir bekannt.
Aber ich kann diese doch ebenso in Anspruch nehmen, im ( nicht wissenden ) Auftrag des Kunden, oder nicht?
Also wenn er mir mit Begründung XYZ einen Artikel zurücksendet, kann ich diesen ebenso bei z.B. Amazon einreichen und dort auf Entscheidung ect. warten, richtig? Da ich es bei Amazon gekauft hätte, wäre ich natürlich derjenige, welcher ( Auch als gewerblicher Händler? ) Ansprüche stellen kann, das wäre dann halt quasi nur als "Zwischenschritt", den ich übernehmen könnte.
Das mit dem "woanders lernen" ist natürlich auch eine Möglichkeit, ich würde gerne das ganze aber von Grund auf aufbauen, mit jedem Fallstrick und Stein, der mit dabei in den Weg gelegt wird. Natürlich möchte ich mich dabei nicht finanziell ruinieren, das ganze möchte ich schon sicher angehen, das ist klar.
Selbst wenn ich nur 100 Sata Kabel in der Woche verschicke, die ich zum Einkaufspreis verkaufe, ich will halt wissen, wie das ganze so läuft. GGf. auch mit einer Steuerberater, im auf Nummer sicher zu gehen.

Das mit dem Informieren ist natürlich klar, das mache ich ja Stückweise schon hiermit. :)


I.



Nein. Die Gewährleistung ist eine Haftung des (gewerblichen) Verkäufers gegenüber dem privaten Endkunden.
Grundlage für die Gesetzgebung ist die Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie (EG-RL 99/44).


Also nein, du kannst Gewährleistungsansprüche als gewerblicher Händler nicht 1 zu 1 weitergebeen, das ist genau das was ich sagte. Zwischen Kaufleuten (das bist du in diesem Falle) gelten andere Regelungen. Wenn du also bei Amazon kaufst betrifft das nicht das Gewährleistungsrecht.

Und vor allem kannst du den Kunden nicht warten lassen, bis du etwaige Reklamation befriedigt hast. Der Kunde hat das Recht auf Nacherfüllung mit der Konsequenz das du in diesem Falle vorhersehbar in Vorleistung gehen musst.
Du übernimmst keinen Zwischenschritt sondern in jedem Falle die komplette Haftung gegenüber dem Kunden, vollkommen unabhängig davon ob du deine Kosten im Nachgang woanders befriedigen kannst.

Nochwas zum Thema Ust: Bedenke zwingend, wenn du zur USt optierst oder diese aufgrund des Umsatzes verpflichtend ist: Du musst dann ggf OHNE Vstabzug einkaufen (zum Beispiel wenn Kauf von privat oder von anderen Kleinsthändlern wie in Ebay und Kleinanzeigen üblich) musst aber umgekehrt zwingend mit USt verkaufen.
Sprich: du kaufst Brutto für Netto ein, musst aber Netto zzgl USt verkaufen.

Einfaches Beispiel: du kaufst etwas für 300 EUR ein (ohne VSt Abzug) und verkaufst es für 350 EUR. Hier musst du allerdings USt ausweisen.
Sprich: 294,12 EUR Netto zzgl 55,88 EUR USt. Die Ust musst du an das FA abführen. Sprich: Trotz 50 EUR Aufschlag hättest du bei diesem Geschäft sogar noch deutlichen Verlust gemacht.
Überlege dir also bitte frühzeitig, ob das von dir gedachte Modell auch funktioniert.
Es gibt zwar für solche Fälle noch die Möglichkeit der Differenzbesteuerung, hierfür sind allerdings erhöhte AUfzeichnungspflichten notwendig und insgesamt deutlich komplexere Buchhaltung. Ebenso bedeutet diese Art der Besteuerung, das du faktisch, durch den USt Ausweis deinem Kunden gegenüber deinen EK dokumentierst. Ob du das wolltest, bzw deine Kunden das akzeptieren würden... musst du selbst wissen.

Mortalvision
2019-04-22, 20:01:05
Lieber Daredevil!

Du bist IT-ler und denkst binär ;D

Kaufleute denken aber: wie kann ich andere Leute clever dazu verleiten, mein Produkt als günstig/wertvoll zu empfinden, und trotzdem richtig viel Geld zu bezahlen. Dazu nutzen sie zudem alle erdenklichen Tricks und Hinterlisten, um buchhalterisch (auch gegenüber dem Finanzamt) gut dazustehen, stecken sich aber hintenrum wann immer möglich die Taschen voll.

Das ist nicht deine Welt, und daher könntest du eher deine Fachqualifikation verkaufen! Sei es für das Zusammenbauen (hier lässt sich das vertraglich so regeln, dass du stets auf Auftrag des Kunden handelst, z.B. baue mir x Teile zusammen, ganz gleich, ob das Zusammengebaute dann funktioniert) oder für die Beratung im Hardwareverkauf (auch da Auftragsprinzip: bitte empfehlen Sie mir eine Konfiguration für Einsatz X, ganz gleich, ob diese auch funktioniert, da es ja nur eine Empfehlung, kein Versprechen für das Funktionieren ist).

24p
2019-04-22, 20:03:41
Wie soll er etwas verkaufen, was man im Forum kostenlos haben kann?

GSXR-1000
2019-04-22, 20:15:19
Lieber Daredevil!

Du bist IT-ler und denkst binär ;D

Kaufleute denken aber: wie kann ich andere Leute clever dazu verleiten, mein Produkt als günstig/wertvoll zu empfinden, und trotzdem richtig viel Geld zu bezahlen. Dazu nutzen sie zudem alle erdenklichen Tricks und Hinterlisten, um buchhalterisch (auch gegenüber dem Finanzamt) gut dazustehen, stecken sich aber hintenrum wann immer möglich die Taschen voll.

.

Das ist natürlich Käse.

Ich gehe auch davon aus, das das Ironie sein soll. Wenn nicht... weia.

MiamiNice
2019-04-22, 20:32:37
Mich kannst Du auch gerne fragen bei Fragen zu Amazon, Paypal, Ebay, Kleinanzeigen, Kleinunternehmen, Logos, Versand, eigenen Server mit Shopsystem, ach egal. Quasi alles was dazu gehört so einen Laden zu eröffnen und zu führen.
Habe mittlerweile etliche Jahre Erfahrung und kenne wohl die meisten Fallstricke, hoffentlich :biggrin:
Bei Steuern bin ich allerdings nicht fit, ein Hoch auf den Steuerberater ;D

Daredevil
2019-04-22, 22:04:36
Gut, dann ist es wohl doch nicht so einfach, wie ich mir das gedacht habe. Dann muss ich mir das mal durch den Kopf gehen lassen. Danke GSXR!
Oder halt so große Margen schaffen, dass es sich auch so lohnt..... ich meine.... der "Pfandleiher" aka Second Hand Handy Verchecker um die Ecke macht das ganze ja auch irgendwie wirtschaftlich.
Dann wälze ich mir Richtlinien und schaue, wie das andere machen. Never change a running System.

@MiamiNice
Ich komme gerne drauf zurück, erstmal muss ich gerade die Basis schaffen. :D
Gegebenfalls nehme ich mir halt auch einfach nen Steuerberater mal zur Seite bzw. lasse mich dort mal beraten. Wird ja auch nicht die Welt kosten, da gibts ja feste Sätze, mh?

@Mortalvision
Tatsächlich bin ich nur im Herzen ITler, auf dem Papier und Hauptberuflich bin ich ein klassischer Kaufmann im Einzelhandel. :)
Ich weiß aber eins, was ich schon drölftausend mal in meinem Leben gelernt habe. Dont fuck with the Finanzamt. :D
Das will ich jetzt nicht unbedingt durch so ein Projekt triggern.

Ist aber natürlich auch ein guter Vorschlag, den ich natürlich auch schon das ein oder andere male so erledigt habe, aber nur ganz privater Natur. Also Beratung, Zusammenstellung und Zusammenbauen.
Das das ist aber dann doch was anderes, wie das, was ich vorhatte.

GSXR-1000
2019-04-22, 23:27:32
Gut, dann ist es wohl doch nicht so einfach, wie ich mir das gedacht habe. Dann muss ich mir das mal durch den Kopf gehen lassen. Danke GSXR!
Oder halt so große Margen schaffen, dass es sich auch so lohnt..... ich meine.... der "Pfandleiher" aka Second Hand Handy Verchecker um die Ecke macht das ganze ja auch irgendwie wirtschaftlich.
Dann wälze ich mir Richtlinien und schaue, wie das andere machen. Never change a running System.

.


Der kauft das ganze auch zu ganz anderen Preisen ein.
Wenn du 50-70%+ als regulaere Marge hast, rechnet sich das auch.
Beim Pfandleiher kommt noch dazu:
Er gibt dem Verpfändenden nur einen Bruchteil des Wertes als Kredit (gerne mal unter 50%). Dazu kassiert er fuer die Laufzeit laufend Gebühren und das nochmals extra, wenn das Teil nicht ausgelöst wird.
Zudem hat der Pfandleiher garkein Interesse beim Verkauf grossen Gewinn zu machen, denn alles was ueber den Kredit und die aufgelaufenen Gebühren hinausgeht steht dem Pfandgeber zu. Also muss er genau seinen Anspruch rausbekommen, darueber hinaus nix.

Sowas mit deiner Geschäftsidee zu vergleichen ist eben genau die kurzsichtigkeit die ich meinte. Man sollte sich generell ERST mit der Materie beschaeftigen und einen echten Plan haben bevor man das Business startet.

@Steuerberater: Ja es gibt feste Sätze die du vereinbaren kannst, zum Beispiel monatliche Kostennote plus Pauschale fuer Jahresabschluss. Die Kosten sind aber vermutlich höher als du dir vorstellst, zumindest wenn du das von einem seriösen StB machen laesst.

Simon Moon
2019-04-23, 00:18:32
Und vor allem kannst du den Kunden nicht warten lassen, bis du etwaige Reklamation befriedigt hast. Der Kunde hat das Recht auf Nacherfüllung mit der Konsequenz das du in diesem Falle vorhersehbar in Vorleistung gehen musst.
Du übernimmst keinen Zwischenschritt sondern in jedem Falle die komplette Haftung gegenüber dem Kunden, vollkommen unabhängig davon ob du deine Kosten im Nachgang woanders befriedigen kannst.



Das stimmt nur zur Hälfte. Du übernimmst nicht die komplette Haftung, sondern nur die Gewährleistung. Als Händler kannst du aber praktisch gesehen nicht feststellen, ob ein Gewährleistungsanspruch besteht, dafür braucht es spezialisierte Techniker welche das Produkt kennen. Diese Servicecenter haben dann meist Verträge mit dem Hersteller / Distributor / Händler (je nach Lieferkette), die entsprechenden Produkte zu analysieren und reparieren. Dabei kann es aber dann eben unter entsprechenden Bedingungen durchaus die Garantie ablehnen (etwa wenn da Wasser im Laptop ist oder eine andere unsachgemässe Handhabung erkennbar ist). Natürlich bleibt der Händler Vertragspartner des Kunden und die Garantieansprüche des Händlers an den Hersteller / Distributor sind nicht prinzipiell genau gleich wie die Gewährleistungsansprüche des Kunden an den Händler - im normalfall ergeben sich da aber keine echten Diskrepanzen.




Aber ich kann diese doch ebenso in Anspruch nehmen, im ( nicht wissenden ) Auftrag des Kunden, oder nicht?
Also wenn er mir mit Begründung XYZ einen Artikel zurücksendet, kann ich diesen ebenso bei z.B. Amazon einreichen und dort auf Entscheidung ect. warten, richtig? Da ich es bei Amazon gekauft hätte, wäre ich natürlich derjenige, welcher ( Auch als gewerblicher Händler? ) Ansprüche stellen kann, das wäre dann halt quasi nur als "Zwischenschritt", den ich übernehmen könnte.


Jein. Wenn du als normaler Privatkunde bei Amazon kaufst, kannst du die Ansprüche natürlich einfach so an Amazon weiter reichen - das ist aber dämlich. U.a. wegen der UST Problematik, die GSXR schon angesprochen hat. Ein anderes Problem tut sich dann aber bei der Garantieabwicklung auf - du erhälst nämlich entsprechend ab deinem Kaufdatum 2 Jahre Gewährleistung - die Zeit, welche der Artikel dann also bei dir rumliegt, bis er verkauft wird, ist dann genau der Zeitraum, in dem dein Kde dir ggü. Ansprüche stellen kann, die du nicht mehr weiter reichen kannst. Darum schliessen gehen Händler im Normalfall entsprechende Verträge mit ihrem Disti ein, damit sie die Gewährleistung ab ihrem Verkaufsdatum rechnen können.------

Ein weiterer Punkt ist, dass du deine Kunden nur mit langen Wartezeiten verärgerst, wenn du als Händler den Umweg über Amazon gehst, da die dann eben das Produkt auch wieder in die vom Hersteller / Distributor bestimmte Servicestelle senden - da nimmst du lieber direkt mit der Servicestelle Kontakt auf und ersparst dir Amazon als zusätzliche Zwischenstufe.



Insgesamt erfordert die Garantieabwicklung aber immer auch Erfahrung und Kenntnis der RMA Abläufe der jeweiligen Produkte. Manche Hersteller wie Logitech etwa tauschen defekte Tastaturen prinzipiell aus ohne gross zu prüfen (klar, wenn da ein Keyboard in zwei Hälften ist... ). Häufig gibt es DoA Fristen, in welchen Produkte auch einfach ausgetauscht werden können usw.






Ich denke, wenn ich wirklich Geld und Zeit in die Sache investiere, wären jährlich locker die 17,5k Umsatz gesprengt, da ich selber halt mit relativ wenig Gewinn verkaufen würde, dafür aber halt mit Preisintensiven Artikeln, so dass halt schon der ein oder andere Euro als Gewinn dabei rumkommt.
Den letzten Artikel, den ich bei Alternate gebraucht gekauft habe ( 24 Mon Gewährleistung seitens Alternate ), könnte ich aktuell locker mit 50€ Gewinn verkaufen. Das wären dann ~950€ Umsatz. Je nach Angebotlage wäre das im Monat 5-10 mal möglich. Deswegen wären die 17500€ Umsatz wohl ein leichtes, auch wenn der Gewinn dabei recht überschaubar wäre.


Diese Milchmädchen Rechnung skaliert einfach nicht. Die Chance, dass du einen Dummen findest, der die 50€ mehr zahlt, als er woanders müsste, ist bei einem Stück noch relativ gross. Je grösser jedoch dein Lagerbestand ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass du einen Ladenhüter mit Verlust verkaufen musst oder eben ganz drauf sitzen bleibst. Ein weiterer Grund, wieso richtige Händler dann eben auch zu einem Distributor oder Hersteller gehen und Verträge aushandeln, welche dieses Risiko mildern - etwa in dem diese nachträgliche offizielle Preissenkungen kompensieren. Oder etwa Cashback anbieten, wenn du eine bestimmte Menge von Produkt x abgesetzt hast. Oder sie geben dir Werbekostenzuschüsse, damit du ihre Produkte hervorhebst / bewirbst. Natürlich brauchst du da auch eine gewisse Grösse um in eine Verhandlungsposition zu kommen.



PS: Ich hab jahrelang bei einem grossen CH OnlineShop, der nun auch in DE aktiv scheint X-D, gearbeitet und u.a. schwierige Reklamationen bearbeitet und grössere Offerten erstellt - daher weiss ich ziemlich gut wie es in der Branche läuft.

Mortalvision
2019-04-23, 00:34:11
Das ist natürlich Käse.

Ich gehe auch davon aus, das das Ironie sein soll. Wenn nicht... weia.

Nö, stimmt schon. "Ehrbare" Kaufleute findest du selten, denn sie werden abgezockt. google mal nach Spieltheorie in Verbindung mit Legalität/Illegalität von kaufmännischen Handlungen. Dazu beachtest du, dass dieser Beruf überdurchschnittlich Psychopathen/ Soziopathen anzieht, die sich einen drauf :usex: machen, wenn sie jemanden abziehen können.

GSXR-1000
2019-04-23, 00:47:00
Das stimmt nur zur Hälfte. Du übernimmst nicht die komplette Haftung, sondern nur die Gewährleistung.

Da wir nur über Gewährleistung sprachen, ist diese Einschränkung selbstredend.


Als Händler kannst du aber praktisch gesehen nicht feststellen, ob ein Gewährleistungsanspruch besteht, dafür braucht es spezialisierte Techniker welche das Produkt kennen.

Falsch. Die Feststellung das das Gerät einen Mangel hat, reicht aus. Das lässt sich in aller Regel leicht feststellen. in 99% sind es offensichtliche Funktionsausfaelle oder Teilausfaelle.
In den ersten 6 Monaten wird zugunsten des Kunden angenommen, das der Mangel dem Produkt schon zum Kauf innewohnte. Danach erst kann vielleicht strittig sein ob es sich um Gewährleistung handelt. Einen spezialisierten Techniker braucht man bei offensichtlicher Fehlfunktion in keinem Falle. Es interessiert schlicht nicht, warum etwas nicht funktioniert.


Diese Servicecenter haben dann meist Verträge mit dem Hersteller / Distributor / Händler (je nach Lieferkette), die entsprechenden Produkte zu analysieren und reparieren.

Die Servicecenter haben mit dem zugrundeliegenden Vertragsverhaeltnis nix zu tun. Siehe oben.
Der Händler allein ist zur Nacherfüllung gegenüber dem Kunden verpflichtet.


Dabei kann es aber dann eben unter entsprechenden Bedingungen durchaus die Garantie ablehnen

Es geht nicht um Garantie.

(etwa wenn da Wasser im Laptop ist oder eine andere unsachgemässe Handhabung erkennbar ist).

Dazu muss die unsachgemässe Handhabung nachgewiesen werden. In den ersten 6 Monaten ist das eher nicht die option. Wie gesagt: Ein Gerät ohne Funktion mit nicht sichtbarer Beschädigung-> Gewährleistung. Du hast auch nicht unbegrenzt Zeit fuer Nacherfüllung.


Natürlich bleibt der Händler Vertragspartner des Kunden und die Garantieansprüche des Händlers an den Hersteller / Distributor sind nicht prinzipiell genau gleich wie die Gewährleistungsansprüche des Kunden an den Händler - im normalfall ergeben sich da aber keine echten Diskrepanzen.

So ein Quatsch. Gewährleistung ist eine gesetzlich geregelte und verpflichtende Leistung des Händlers gegenüber dem Kunden. Garantie ist eine freiwillige und vollkommen selbst definierte Leistung des HERSTELLERS.
Die werden selten bis nie uebereinstimmen. Allein schon nicht in Zeitdauer und Ausschlusskriterien. Zudem: Gewaehrleistung ist IMMER gerichtlich einklagbar. Versuch das mal mit Garantien inklusive Kleingedruckten. Zudem ist bei Garantien in aller Regel Gerichtsstand des Herstellers, bei Gewährtleistung der Ort des Kunden.



Jein. Wenn du als normaler Privatkunde bei Amazon kaufst, kannst du die Ansprüche natürlich einfach so an Amazon weiter reichen - das ist aber dämlich. U.a. wegen der UST Problematik, die GSXR schon angesprochen hat. Ein anderes Problem tut sich dann aber bei der Garantieabwicklung auf - du erhälst nämlich entsprechend ab deinem Kaufdatum 2 Jahre Gewährleistung - die Zeit, welche der Artikel dann also bei dir rumliegt, bis er verkauft wird, ist dann genau der Zeitraum, in dem dein Kde dir ggü. Ansprüche stellen kann, die du nicht mehr weiter reichen kannst. Darum schliessen gehen Händler im Normalfall entsprechende Verträge mit ihrem Disti ein, damit sie die Gewährleistung ab ihrem Verkaufsdatum rechnen können.------


Er kauft in diesem Falle nicht als Privatkunde ein sondern als Gewerbetreibender. Es gilt also dort keine Gewährleistung. Bitte fang doch mal an zwischen Gewährleistung und Garantie zu unterscheiden.


Ein weiterer Punkt ist, dass du deine Kunden nur mit langen Wartezeiten verärgerst, wenn du als Händler den Umweg über Amazon gehst, da die dann eben das Produkt auch wieder in die vom Hersteller / Distributor bestimmte Servicestelle senden - da nimmst du lieber direkt mit der Servicestelle Kontakt auf und ersparst dir Amazon als zusätzliche Zwischenstufe.

Du bist gesetzlich zur schnellstmöglichen Nacherfüllung verpflichtet. Du verärgerst Kunden dadurch also nicht nur, sondern brichst geltende Gesetze.







PS: Ich hab jahrelang bei einem grossen CH OnlineShop, der nun auch in DE aktiv scheint X-D, gearbeitet und u.a. schwierige Reklamationen bearbeitet und grössere Offerten erstellt - daher weiss ich ziemlich gut wie es in der Branche läuft.

Offensichtlich hat man es aber versäumt, dir grundsätzliche Definitionen, wie zum Beispiel Gewährleistung und Garantie beizubringen. Aber Schweiz ist ja auch nicht EU... vielleicht gilt dort die EU Verbrauchskaufrichtlinie nicht, die in D die Grundlage des Gewährleistungsrecht ist.

GSXR-1000
2019-04-23, 00:47:56
Nö, stimmt schon. "Ehrbare" Kaufleute findest du selten, denn sie werden abgezockt. google mal nach Spieltheorie in Verbindung mit Legalität/Illegalität von kaufmännischen Handlungen. Dazu beachtest du, dass dieser Beruf überdurchschnittlich Psychopathen/ Soziopathen anzieht, die sich einen drauf :usex: machen, wenn sie jemanden abziehen können.


Ja ne, ist schon klar.
Erstaunlich in welcher Blase manche Menschen so leben...

MiamiNice
2019-04-23, 00:54:51
@MiamiNice
Ich komme gerne drauf zurück, erstmal muss ich gerade die Basis schaffen. :D
Gegebenfalls nehme ich mir halt auch einfach nen Steuerberater mal zur Seite bzw. lasse mich dort mal beraten. Wird ja auch nicht die Welt kosten, da gibts ja feste Sätze, mh?


Kann man nicht pauschalisieren. Kommt auf den Berater an, den Umfang und vor allem wie viel er tun soll bzw. wie viel Vorarbeit Du leistest. Man kann z.b. eine kleine DATEV kaufen und Belege und so Kram selbst scannen dann macht der SB nur noch einen minimal Job. Oder man sammelt halt alles irgendwie in einer Kiste und stellt die dem SB einmal pro Monat in das Büro. Das ist dann die maximal teure Variante ;D Diverse Zwischenschritte mit analogen sortieren und so gibt es auch noch aber das solltest Du dann mit dem SB klären.

Einer hier gab Dir den Tip das so lange wie es nur geht privat zu machen und nicht aufzufallen. Dem kann ich mich nur anschließen. Wo kein Kläger, da kein Richter und wenn du einmal einen Gewerbeschein bzw. die Eintragung ins Handelsregister in den Händen hältst hast auf einmal ganz viele Kläger die was von Dir wollen. Pflichten und so. Den Schritt geht man wenn es nicht mehr anders geht bzw. es zu groß wird.

Grüße

Nö, stimmt schon. "Ehrbare" Kaufleute findest du selten, denn sie werden abgezockt. google mal nach Spieltheorie in Verbindung mit Legalität/Illegalität von kaufmännischen Handlungen. Dazu beachtest du, dass dieser Beruf überdurchschnittlich Psychopathen/ Soziopathen anzieht, die sich einen drauf :usex: machen, wenn sie jemanden abziehen können.

Ich stimme Dir zu wenn Du Deinen Text auf den KFZ Verkäufer reduzierst. Die sind meist so wie Du schreibst und müssen das auch sein.
Für den normalen Kaufmann trifft das meiner Erfahrung nach nicht zu. Vielleicht noch auf paar Ebay/Kleinanzeigen Heinis aber die Masse an Geschäftsleuten da draußen ist zwar auf den eigenen Vorteil bedacht aber nicht "überdurchschnittlich Psychopathen/ Soziopathen". Sorry

GSXR-1000
2019-04-23, 01:19:10
Einer hier gab Dir den Tip das so lange wie es nur geht privat zu machen und nicht aufzufallen. Dem kann ich mich nur anschließen. Wo kein Kläger, da kein Richter und wenn du einmal einen Gewerbeschein bzw. die Eintragung ins Handelsregister in den Händen hältst hast auf einmal ganz viele Kläger die was von Dir wollen. Pflichten und so. Den Schritt geht man wenn es nicht mehr anders geht bzw. es zu groß wird.



Das ist der maximal schlechte Tipp.
Nur EIN unzufriedener Kunde, der dir ans Bein pissen will, kann genau dieser Kläger sein. Du lehnst Gewährleistung ab, weil du ja nicht gewerblich bist, er guckt mal wieviel du so auf ebay so anbietest, scheisst dich wegen illegaler Gewerbetaetigkeit an, BINGO.
Eines kann ich dir aus Erfahrung versichern, kriegt die Finanzverwaltung sowas mit, wirds ganz schnell, ganz bitter. Da gibts auch ganz klare Anordnung inzwischen in solchen Fällen alle Register zu ziehen. Und das ist generell auch korrekt so.

Simon Moon
2019-04-23, 01:35:11
Falsch. Die Feststellung das das Gerät einen Mangel hat, reicht aus. Das lässt sich in aller Regel leicht feststellen. in 99% sind es offensichtliche Funktionsausfaelle oder Teilausfaelle.
In den ersten 6 Monaten wird zugunsten des Kunden angenommen, das der Mangel dem Produkt schon zum Kauf innewohnte. Danach erst kann vielleicht strittig sein ob es sich um Gewährleistung handelt. Einen spezialisierten Techniker braucht man bei offensichtlicher Fehlfunktion in keinem Falle. Es interessiert schlicht nicht, warum etwas nicht funktioniert.


Klar interessiert das, um exakt zu sein, ist es genau DAS Kriterium, ob es unter Gewährleistung geht oder nicht. Und ja, es wird in den ersten 6 Monaten oder hier sogar im ersten Jahr, angenommen, dass der Mangel schon zum Kauf bestand (und versteckt war) - das bedeutet aber nicht, dass der Händler das ungeprüft akzeptieren muss, er ist schlicht in der Nachweispflicht, wenn der Mangel durch unsachgemässe Nutzung entstand. Und darum sendet er es an die Servicestelle zur Analyse.




Die Servicecenter haben mit dem zugrundeliegenden Vertragsverhaeltnis nix zu tun. Siehe oben.
Der Händler allein ist zur Nacherfüllung gegenüber dem Kunden verpflichtet.


Du hast schlicht keine Ahnung von der Branche, also halt mal die Füsse still und versuch zu verstehen, statt zu kläffen wie ein kleiner Hund. Die Händler arbeiten sehr wohl mit den Servicestellen zusammen und wenn ein Servicecenter die Garantie (ja, Garantie, denn als Händler hast du, wie du selbst schon geschrieben hast, keine Gewährleistungsansprüche in dem Sinne) ablehnt, dann hat das auch einen Grund - und dieser Grund schliesst dann im Normalfall auch den Anspruch des Endkunden auf Gewährleistung aus. Natürlich kannst du dann vor Gericht - aber glaub mir, wenn da von einer Servicestelle eine unsachgemässe Nutzung dokumentiert wurde, stehen deine Karten eher schlecht.




Dazu muss die unsachgemässe Handhabung nachgewiesen werden. In den ersten 6 Monaten ist das eher nicht die option.



Doch, es ist genau die "Option" in den ersten 6 Monaten. Praktisch gesehen sogar über die gesamte Gewährleistungsdauer - es wird also effektiv darauf verzichtet, dem Kunden in der restlichen Gewährleistungsfrist aufzubürden, nachzuweisen, dass der Schaden bereits beim Kauf bestand.




So ein Quatsch. Gewährleistung ist eine gesetzlich geregelte und verpflichtende Leistung des Händlers gegenüber dem Kunden. Garantie ist eine freiwillige und vollkommen selbst definierte Leistung des HERSTELLERS.
Die werden selten bis nie uebereinstimmen. Allein schon nicht in Zeitdauer und Ausschlusskriterien. Zudem: Gewaehrleistung ist IMMER gerichtlich einklagbar. Versuch das mal mit Garantien inklusive Kleingedruckten. Zudem ist bei Garantien in aller Regel Gerichtsstand des Herstellers, bei Gewährtleistung der Ort des Kunden.



Ja, aus deiner beschränkten Sicht als Privatkäufer stimmt diese Perspektive. Ich sprech jedoch aus der Perspektive des Händlers, der mangels Gewährleistungsanspruch, diesen über die Garantie regelt. Und die sind in der Praxis eben meist Deckungsgleich bzw. die Garantie geht weiter. Zumindest wenn der Hersteller eine lokale Niederlassung hat und du über die/den offiziellen Disti einkaufst. Wenn du natürlich auf eigene Faust importierst oder als Endkunde kaufst, wird die Sache wesentlich komplizierter.




Offensichtlich hat man es aber versäumt, dir grundsätzliche Definitionen, wie zum Beispiel Gewährleistung und Garantie beizubringen. Aber Schweiz ist ja auch nicht EU... vielleicht gilt dort die EU Verbrauchskaufrichtlinie nicht, die in D die Grundlage des Gewährleistungsrecht ist.


Die Gewährleistung in der Schweiz ist nicht gross anders als in der EU. Und Reklamationen hab ich u.a. deswegen behandelt, weil ich mich mit der Materie sehr gut auskannte - ansonsten schreibst du nicht mit hysterischen Anwälten im Namen der GL eines Mrd. Konzerns :biggrin:

GSXR-1000
2019-04-23, 01:50:37
@ Simon: Mit Verlaub du redest in einer Tour Müll.

Das Ein Distributor oder ein Hersteller gibt mir als Händler keine "Garantie", sondern es gibt Lieferverträge. Aus denen ergeben sich regelmässig Reklamationsansprüche bei fehlerhaften Produkten. Auch das hat wiederum NICHTS mit Garantie oder Gewährleistung zu tun.

Natürlich kannst du jedem Kunden sagen: Egal ob irgendeiner Veranlassung, sichtbare Beschädigung o.ä. besteht, egal ob frisch aus der Verpackung, ich lasse das vom technischen Dienst prüfen, dauert vier Wochen, viel Spass bis dahin.
Erstens muss der Kunde das nicht akzeptieren (die Zeitdauer für die Nacherfüllung muss angemessen sein, sonst kommen auch noch andere Optionen in Betracht, je nach Gerätschaft muss sogar Ersatz fuer die Zeit der Prüfung gestellt werden). Zweitens wird ein solcher Kunde sicherlich nicht wiederkommen.
Nochmal: Den Aufwand den du zur Prüfung ansetzt liegt NICHT in der Verantwortung des Kunden und kann auch nicht auf diesen abgewälzt werden.

Aber es wird OT...

Simon Moon
2019-04-23, 02:37:53
Das Ein Distributor oder ein Hersteller gibt mir als Händler keine "Garantie", sondern es gibt Lieferverträge. Aus denen ergeben sich regelmässig Reklamationsansprüche bei fehlerhaften Produkten. Auch das hat wiederum NICHTS mit Garantie oder Gewährleistung zu tun.

Dude, der Disti gibt dem Händler in der Regel einfach die Garantiebedingungen des Herstellers weiter. Komplexer wird es dann mit Marken wie früher etwa Huawei oder Xiaomi, die keine lokale Niederlassung haben - da kommt es dann darauf an, was der Importeur (meist ist das ein auch ein Distributor) "anbietet". Genauso wie bei Parallelimporten (insbesondere Apple ist da mit ihren iPhones sehr heikel, Samsung dagegen scheisst drauf woher ihre Geräte kommen), wo es wegen der u.U. langen Garantieabwicklung übers Ausland sinnvoll ist einen Lagerbestand an SWAP-Geräten zu führen. Generell interessieren die Begriffe "Garantie", "Gewährleistung" oder "Liefervertrag" aber nicht im daily Business - es geht darum zufriedenstellende Lösungen zu finden, nicht sich über rechtliche Begriffe die Haare zu spalten.

Natürlich kannst du jedem Kunden sagen: Egal ob irgendeiner Veranlassung, sichtbare Beschädigung o.ä. besteht, egal ob frisch aus der Verpackung, ich lasse das vom technischen Dienst prüfen, dauert vier Wochen, viel Spass bis dahin.



Wenn es "frisch" aus der Verpackung ist, gibt es in aller Regel DoA Fristen auf die Produkte.



Erstens muss der Kunde das nicht akzeptieren (die Zeitdauer für die Nacherfüllung muss angemessen sein, sonst kommen auch noch andere Optionen in Betracht, je nach Gerätschaft muss sogar Ersatz fuer die Zeit der Prüfung gestellt werden). Zweitens wird ein solcher Kunde sicherlich nicht wiederkommen.



Angemessen heisst in der CH nach Gerichtsurteilen <3 Monate. Festplatten, SSDs, Peripherie uvm. wird häufig von den Herstellern gar nicht kontrolliert - d.h. es ist auch kein Problem die Produkte direkt auszutauschen und die Gutschrift nachträglich vom SC einzufordern. Bei Fernsehern, Computern und Hifi dauert eine Garantieabwicklung dann im Normalfall 1 - 2 Wochen und wenn nach einem Monat noch nichts klar ist, dann schaut man ob man den Artikel noch an Lager hat und austauschen kann und wenn nicht, ob man vielleicht ein ähnliches Modell hat, das man offerieren könnte oder bietet eben Rückerstattung an. Wobei bei Computern im Normalfall kein Defekt vorliegt, sondern der Anwender schlicht sein Windows zugemüllt hat - da spielt man dann das OS aus Kulanz einfach neu auf. Ein Anspruch auf ein Ersatzgerät besteht zumindest in der CH nicht nach Gewährleistung, ist aber etwa bei Smartphones ganz normal.
Und zu Zweitens: Bei manchen Kunden, will man auch nicht, dass die wiederkommen. Etwa die, die es nicht interessiert, dass ihr Laptop in den Brunnen gefallen ist und trotzdem auf Gewährleistung pochen. JEDES MAL. Oder die, die nicht kapieren, dass ihr iPhone XY, dass sie vor 23 Monaten im Abverkauf erworben haben, eben nun nicht mehr lieferbar ist und man als Händler daher schauen muss, ob das noch repariert / gegen ein refurbished ausgetauscht werden kann (und nein, es besteht kein Anspruch, dass dein Händler dir da bei Ollis Schunkelladen, der noch eins für 2k € an Lager hat, einen Austausch bestellt). Oder die, die meinen Gewährleistung decke ab, wenn sie nach einem halben Jahr merken, dass Feature XY, welches sie sich im Produktbeschrieb dazu halluziniert haben, nicht Teil der Spezifikation ist.



Nochmal: Den Aufwand den du zur Prüfung ansetzt liegt NICHT in der Verantwortung des Kunden und kann auch nicht auf diesen abgewälzt werden. Uebrigens: genau daher gibt es die Beweislastumkehr in den ersten 6 Monaten.


Der einzige Aufwand für den Kunden besteht darin, das defekte Gerät an den Händler zurück zu leiten - der übernimmt dann alles weitere zur Prüfung. Und Beweislastumkehr hat in der Praxis schlicht keine Bedeutung, da die Gewährleistung generell gewährt wird, wenn nicht eine unsachgemässe Handhabung nachgewiesen werden kann.

Ach... und btw: zu deinem letzten Satz: Ich schreibe nicht nur, sondern ich dinnere nahezu wöchentlich mit unserem CEO eines fortune 500 Unternehmens, ansaessig in der Schweiz. Und habe unbeschraenkte Zeichnungsberechtigung fuer dieses unser Unternehmen. Weil ich von derlei Dingen keine Ahnung habe....



Trotzdem hast du von der Branche um die es hier geht keine Ahnung. Das ist auch nicht schlimm, schlimm ist nur, dass du deinen Minderwertigkeitskomplex trotzdem mit Besserwisserei bestätigen musst.

GSXR-1000
2019-04-23, 06:08:30
Dude, der Disti gibt dem Händler in der Regel einfach die Garantiebedingungen des Herstellers weiter. Komplexer wird es dann mit Marken wie früher etwa Huawei oder Xiaomi, die keine lokale Niederlassung haben - da kommt es dann darauf an, was der Importeur (meist ist das ein auch ein Distributor) "anbietet". Genauso wie bei Parallelimporten (insbesondere Apple ist da mit ihren iPhones sehr heikel, Samsung dagegen scheisst drauf woher ihre Geräte kommen), wo es wegen der u.U. langen Garantieabwicklung übers Ausland sinnvoll ist einen Lagerbestand an SWAP-Geräten zu führen. Generell interessieren die Begriffe "Garantie", "Gewährleistung" oder "Liefervertrag" aber nicht im daily Business - es geht darum zufriedenstellende Lösungen zu finden, nicht sich über rechtliche Begriffe die Haare zu spalten.


Dude, Garantie gibt ein Hersteller gegenüber dem Endverbraucher. GARANTIEbedingungen sehen natuergemaess ANDERS aus als Liefer- oder Leistungsverträge. Logischerweise, da es sich um vollkommen andere Sachverhalte handelt. Ich habe selber lange genug in meinen Studienzeiten im Computerbusiness gearbeitet. Ich weiss wie Lieferverträge aussehen.
Ein Händler hat im übrigen mit GARANTIEbedingungen garnichts am Hut, da er diese dem Kunden garnicht schuldet, das ist ein Vertragsverhaeltnis direkt zwischen Kunde und Hersteller.
Der Händler KANN, wenn er will den Garantieanspruch des Kunden weiterleiten, eine Haftung ergibt sich hieraus aber nicht, ebensowenig ein Übergang.


Angemessen heisst in der CH nach Gerichtsurteilen <3 Monate.

In Deutschland sieht das anders aus. Selbst bei komplexen und teuren Produkten.
Siehe als Musterprozess dieses: https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/freizeit-alltag/nacherfuellung-und-maengelbeseitigung-muss-man-eine-frist-setzen

6 Wochen sind selbst in solchen Fällen mehr als eine angemessene Frist.

Nebenbei: Gemaess deutschem Recht ist für die Prüfung des Mangels Erfüllungsort der Standort des Verkäufers. Sprich ab dort beginnt die angemessene Nacherfüllungsfrist. Alles Nachgelagerte interessiert nicht.





Festplatten, SSDs, Peripherie uvm. wird häufig von den Herstellern gar nicht kontrolliert - d.h. es ist auch kein Problem die Produkte direkt auszutauschen und die Gutschrift nachträglich vom SC einzufordern. Bei Fernsehern, Computern und Hifi dauert eine Garantieabwicklung dann im Normalfall 1 - 2 Wochen

Q.e.d. Um genau diese Art von Produkten ging es. Denn wenn du gelesen haettest, genau solche möchte der Kollege verkaufen. Und hier wird jeder Kunde zurecht sofortige Abwicklung verlangen.
Darauf bezog sich auch meine Abwehr gegenüber deinen Ausführungen.

Interessant übrigens, auch für den TS ist, das der Kunde in D die Wahl der Nacherfüllung hat, der Kunde kann also frei entscheiden, ob er Nachbesserung oder Nachlieferung verlangt. Zumindest insoweit beides möglich ist, oder aber eine der Lösungen nicht exorbitant viel teurer ist. Auch das müsste der Händler dann im Einzelfall zur Abwehr der Ansprüche nachweisen.


Trotzdem hast du von der Branche um die es hier geht keine Ahnung. Das ist auch nicht schlimm, schlimm ist nur, dass du deinen Minderwertigkeitskomplex trotzdem mit Besserwisserei bestätigen musst.

Dazu sag ich nichts, ich kenne das von meinen Züricher kollegen gern gepflegte Selbstbewusstsein ja. Kleines Land, Grosses Selbstbewusstsein. Nur wenns dann um Lösungen geht, dann kommt man doch recht kleinlaut angeschlichen und würde doch gerne Hilfe haben. Weil man ja nur ein deutscher Besserwisser mit Minderwertigkeitskomplexen ist. Passt schon.

Simon Moon
2019-04-23, 07:56:33
Der Händler KANN, wenn er will den Garantieanspruch des Kunden weiterleiten,


Und das ist auch das übliche Vorgehen, wenn der Hersteller eine lokale Vertretung hat. Es interessiert den Kunden nämlich im Endeffekt nicht, wie der Händler seine Gewährleistungspficht erfüllt - ob er einen Zauberer hat, der das Gerät magisch repariert oder ob im Hintergrund eine Garantieabwicklung stattfindet, ist schlicht egal, solange die Gewährleistung erfüllt wird. Und im Normalfall geht die Abwicklung weit über die Anforderungen der Gewährleistung - ausser natürlich bei Spinnern die wie irre auf ihr Recht pochen, da gibts dann halt keine Extrawurst, sondern nur was der Gesetzestext verlangt. :biggrin:



6 Wochen sind selbst in solchen Fällen mehr als eine angemessene Frist.

Kannst du denn auch lesen? Ich schrieb ja explizit, dass branchenüblich nach spätestens einem Monat eine Lösung vorhanden ist.





Q.e.d. Um genau diese Art von Produkten ging es. Denn wenn du gelesen haettest, genau solche möchte der Kollege verkaufen. Und hier wird jeder Kunde zurecht sofortige Abwicklung verlangen.
Darauf bezog sich auch meine Abwehr gegenüber deinen Ausführungen.


Peripheriegeräte für 900€? ;D




Dazu sag ich nichts, ich kenne das von meinen Züricher kollegen gern gepflegte Selbstbewusstsein ja. Kleines Land, Grosses Selbstbewusstsein. Nur wenns dann um Lösungen geht, dann kommt man doch recht kleinlaut angeschlichen und würde doch gerne Hilfe haben. Weil man ja nur ein deutscher Besserwisser mit Minderwertigkeitskomplexen ist. Passt schon.


WTF? Ich will doch keine Lösungen von dir, wie kommst du nur auf so etwas Wirres? Und vor allem löst deine Rechtsauffassung keine Probleme in der Praxis, sondern manifestiert sich nur in sinnlosen Grabenkriegen. Zum Glück kommt diese Denke von "Ich klag mein Recht ein, egal wie absurd meine Auffassung davon ist", nur von gestörten Privatkunden und planlosen Kleinklitschen - Im Normalfall (und erst Recht im B2B) gehts darum, wie man möglichst schnell eine Lösung findet, die für beide Seiten zufriedenstellend ist.

GSXR-1000
2019-04-23, 08:35:30
Und das ist auch das übliche Vorgehen, wenn der Hersteller eine lokale Vertretung hat.


Ich muss bei dir wohl alles Fett schreiben. Ich zitiere mich selbst nochmal:

"Der Händler KANN, wenn er will den Garantieanspruch des Kunden weiterleiten, eine Haftung ergibt sich hieraus aber nicht, ebensowenig ein Übergang."


Bitte lerne ENDLICH den Unterschied zwischen GARANTIE und GEWÄHRLEISTUNG. Ich benutze beide Begriffe exakt und trennscharf weil es vollkommen unterschiedliche Sachverhalte sind. Wenn ich Garantie sage, meine ich auch Garantie, wenn ich Gewährleistung sage, meine ich Gewährleistung. Du wirfst ständig alles in einen Topf.


Es interessiert den Kunden nämlich im Endeffekt nicht, wie der Händler seine Gewährleistungspficht erfüllt - ob er einen Zauberer hat, der das Gerät magisch repariert oder ob im Hintergrund eine Garantieabwicklung stattfindet, ist schlicht egal, solange die Gewährleistung erfüllt wird.

Und auch das ist falsch. Zumindest in Deutschland hat der Kunde das Recht die Art der Nacherfüllung zu wählen, Nachlieferung oder Nachbesserung (Reperatur) sind grundsätzlich gleichrangig und nach Wunsch des Kunden zu gewähren, es sei denn es sprechen erhebliche Hindernisse dagegen, was vom Verkäufer im Einzelfall nachzuweisen ist.
Insofern, es zeigt sich, das du von Gewährleistungsrecht keine Ahnung hast.


Und im Normalfall geht die Abwicklung weit über die Anforderungen der Gewährleistung - ausser natürlich bei Spinnern die wie irre auf ihr Recht pochen, da gibts dann halt keine Extrawurst, sondern nur was der Gesetzestext verlangt. :biggrin:

Hä? Inwiefern geht eine Abwicklung über die Anforderung der Gewährleistung hinaus? Gibts dann nach der Reperatur eine Goldkante oder wie? Die Gewährleistung hat nur eine Anforderung: Ein mangelfreies Gerät, nach Wahl des Kunden durch Nachlieferung oder Nachbesserung. (siehe §439 BGB, beides ist gleichrangig und die Wahl steht dem Kunden frei).



Peripheriegeräte für 900€? ;D

Seit wann definiert sich ein Gerätetyp nach dem Preis?????? Ein Plotter beispielsweise ist auch ein Peripheriegerät (weisst du eigentlich was das ist?) und kostet gerne mal 5 bis 6-stellig. Oder nimm VR Hardware. Auch gerne mal 4-stellig. Also was du raushaust, Hammer.

Zum anderen: Bei einfacher Unterhaltungselektronik (und dazu gehören Handys beispielsweise auch) ist branchenüblich sofortige Prüfung und sofortige oder sehr kurzfristige Nacherfüllung. Ausser vielleicht beim Applestore, das weiss ich nicht, da kauf ich nicht.
Es ist auch garkein Problem. Solche Artikel sind Massenware und damit die Nacherfüllung simpel. Sollte sich im Nachgang tatsächlich herausstellen, das ein Verschulden des Kunden vorliegt, ist auch das problemlos händelbar. Normale Verkäufer lassen sich in einem solchen Abwicklungsfall die Daten des Kunden geben. Man kann also problemlos später den Kunden in Regress nehmen sofern notwendig. So wird das in aller Regel auch gehandhabt.



? Ich will doch keine Lösungen von dir, wie kommst du nur auf so etwas Wirres? Und vor allem löst deine Rechtsauffassung keine Probleme in der Praxis, sondern manifestiert sich nur in sinnlosen Grabenkriegen.

Es ist nicht meine "Rechtsauffassung" sondern schlicht in der EU und Deutschland geltendes Recht.



Zum Glück kommt diese Denke von "Ich klag mein Recht ein, egal wie absurd meine Auffassung davon ist", nur von gestörten Privatkunden und planlosen Kleinklitschen -

Ich hab noch nie einen Händler verklagt. War auch nie nötig. Es gibt auch keinen Laden, in dem ich als Kunde nicht weiterhin gerne gesehen würde..
Und "planlose Kleinklitsche, falls sich das auf mich bezieht,... witzig wie ein Schweizer eins der grössten in der Schweiz ansässigen Unternehmen so als "planlose Kleinklitsche" bezeichnet...passt.


Im Normalfall (und erst Recht im B2B) gehts darum, wie man möglichst schnell eine Lösung findet, die für beide Seiten zufriedenstellend ist.

Korrekt. Wir sind aber nicht im B2B. Und vor allem: Zufriedenstellend kann für mich als Kunde nur eine Lösung sein, die mich vollkommen zufriedenstellt. Und das ist sie dann, wenn meine Rechtsansprüche umgesetzt werden und ich umgehend und zeitnah ein mangelfreies Gerät in der Hand habe, für das ich ja auch einen entsprechenden Preis bezahlt habe. Die nachgelagerten Probleme des Händlers, wie er das defekte Gerät ersetzt bekommt, können und werden nicht mein Problem sein. Diese Organisation obliegt dem Händler, dafür betreibt er ein Gewerbe.

Simon Moon
2019-04-23, 09:40:47
Bitte lerne ENDLICH den Unterschied zwischen GARANTIE und GEWÄHRLEISTUNG. Ich benutze beide Begriffe exakt und trennscharf weil es vollkommen unterschiedliche Sachverhalte sind. Wenn ich Garantie sage, meine ich auch Garantie, wenn ich Gewährleistung sage, meine ich Gewährleistung. Du wirfst ständig alles in einen Topf.



Ich verstehe den Unterschied schon, du kannst einfach nicht lesen.



Und auch das ist falsch. Zumindest in Deutschland hat der Kunde das Recht die Art der Nacherfüllung zu wählen, Nachlieferung oder Nachbesserung (Reperatur) sind grundsätzlich gleichrangig und nach Wunsch des Kunden zu gewähren, es sei denn es sprechen erhebliche Hindernisse dagegen, was vom Verkäufer im Einzelfall nachzuweisen ist.

Besten Dank für Ihre Anfrage


Wir verstehen Ihren Wunsch zur Nachlieferung und würden diesem gerne nachkommen. Da zurzeit jedoch unklar ist, ob wir vom Hersteller ein repariertes Gerät oder eine Gutschrift erhalten, wäre ein Austausch nur mit erheblichen Mehrkosten möglich, da wir das reparierte Gerät zu grossen Teilen abschreiben müssten. Wir haben jedoch bei der entsprechenden Servicestelle angefragt, ob wir in diesem Fall eine Gutschrift erhalten, welche die Kosten für eine Nachlieferung deckt. Sobald wir eine Rückmeldung von der entsprechenden Stelle haben, werden wir uns unverzüglich wieder bei Ihnen melden.



Besten Dank für Ihr Verständnis


Freundliche Grüsse




Hä? Inwiefern geht eine Abwicklung über die Anforderung der Gewährleistung hinaus? Gibts dann nach der Reperatur eine Goldkante oder wie? Die Gewährleistung hat nur eine Anforderung: Ein mangelfreies Gerät, nach Wahl des Kunden durch Nachlieferung oder Nachbesserung. (siehe §439 BGB, beides ist gleichrangig und die Wahl steht dem Kunden frei).

Ein mangelfreies Gerät kann etwa auch ein refurbished Gerät sein, es muss kein Neugerät sein. Auch verlängert sich die Gewährleistungsfrist nicht nach dem Austausch. In vielen Fällen schickt man aber einfach ein Neugerät zu, mit neuer Gewährleistungsfrist. Das geht z.b. über die Anforderungen aus. Oder man offeriert eine Garantieverlängerung, weil das Gerät repariert wurde - auch das geht über die Gewährleistung hinaus. Oder man bietet eine Geforce 1060 an, weil die Geforce 960 nicht mehr repariert werden kann / EOL ist - auch das geht über die Gewährleistung hinaus. ... es gibt im Geschäftsalltag so viele Fälle, die Gewährleistung ist da schlicht das Minimum.




Seit wann definiert sich ein Gerätetyp nach dem Preis?????? Ein Plotter beispielsweise ist auch ein Peripheriegerät (weisst du eigentlich was das ist?) und kostet gerne mal 5 bis 6-stellig. Oder nimm VR Hardware. Auch gerne mal 4-stellig. Also was du raushaust, Hammer.

Du bist einfach nur gestört. Was ist dein Punkt? Gerade Plotter werden so mal garantiert nicht einfach so ausgetauscht - Das sind keine Mainstream Artikel, die man einfach mal so an Lager führt und einfach so austauschen könnte. Ist aber auch nicht schlimm, denn Plotter und Drucker haben meist eine OnSite Garantie, bei der ein Techniker vor Ort kommt und nachbessert. Kannst natürlich auch auf Gewährleistung pochen, und das Mortsteil in Gewährleistung geben.



Mit Peripherie beziehe ich mich auf Mäuse, Tastaturen, Headsets u.ä., dort wird ausgetauscht weil sich der Aufwand zur Prüfung usw. bei einem <100€ Artikel schlicht nicht rentiert.



Zum anderen: Bei einfacher Unterhaltungselektronik (und dazu gehören Handys beispielsweise auch) ist branchenüblich sofortige Prüfung und sofortige oder sehr kurzfristige Nacherfüllung. Ausser vielleicht beim Applestore, das weiss ich nicht, da kauf ich nicht.


Am besten wendet man sich hierbei direkt an die Servicestelle. Denn diese hat auch die Infrastruktur um den Schaden zu analysieren - und gerade bei Smartphones wird das nach der DoA Frist immer gemacht. Ganz fies waren (sind?) da Samsunggeräte, welche einen Feuchtigkeitssensor haben, der einzig dazu dient, einen Wasserschaden festzustellen. Natürlich kannst du dich auch an deinen Händler wenden, dann leitets der eben an die Servicestelle weiter - geht einfach etwa eine Arbeitswoche länger.



Es ist auch garkein Problem. Solche Artikel sind Massenware und damit die Nacherfüllung simpel. Sollte sich im Nachgang tatsächlich herausstellen, das ein Verschulden des Kunden vorliegt, ist auch das problemlos händelbar. Normale Verkäufer lassen sich in einem solchen Abwicklungsfall die Daten des Kunden geben. Man kann also problemlos später den Kunden in Regress nehmen sofern notwendig. So wird das in aller Regel auch gehandhabt.

"problemlos händelbar" :ulol: Der ist richtig gut. Ein echter Schenkelklopfer. Im Normalfall ist der Kunde gerade in dem Fall richtig angepisst - denn sobald der seinen Ersatz hat, hat sich für ihn die Sache erledigt. Wenn da im Nachhinein der Händler kommt und sagt, der Schaden geht nicht unter Gewährleistung, du musst jetzt deinen Ersatz blechen. Da kannst du sicher sein, dass er weit wütender ist, als wenn du ihm Vorfeld erklärst, dass der Artikel eben erst noch geprüft werden muss.


Ich hab noch nie einen Händler verklagt. War auch nie nötig. Es gibt auch keinen Laden, in dem ich als Kunde nicht weiterhin gerne gesehen würde..

Klar wär ich zu dir freundlich, wenn du mein Kunde wärst. Wieso sollte ich mir den Wahnsinn denn auch länger antun, als notwendig?


Und "planlose Kleinklitsche, falls sich das auf mich bezieht,... witzig wie ein Schweizer eins der grössten in der Schweiz ansässigen Unternehmen so als "planlose Kleinklitsche" bezeichnet...passt.

Nein, das bezog sich nicht auf dich, du bist kein Einkäufer. Du gehörst zu der Sorte von Privatkunden.





Korrekt. Wir sind aber nicht im B2B. Und vor allem: Zufriedenstellend kann für mich als Kunde nur eine Lösung sein, die mich vollkommen zufriedenstellt. Und das ist sie dann, wenn meine Rechtsansprüche umgesetzt werden und ich umgehend und zeitnah ein mangelfreies Gerät in der Hand habe, für das ich ja auch einen entsprechenden Preis bezahlt habe. Die nachgelagerten Probleme des Händlers, wie er das defekte Gerät ersetzt bekommt, können und werden nicht mein Problem sein. Diese Organisation obliegt dem Händler, dafür betreibt er ein Gewerbe.


Keinen normalen Menschen interessieren "Rechtsansprüche". Ein normaler Nutzer sieht das Problem, dass sein Artikel kaputt ist und er diesen aber nutzen möchte. Für den Händler gilt es dann unter den gegebenen Bedingungen möglichst effizient eine Lösung zu finden. Das ist in der Praxis aber eben nicht immer optimal zu lösen. Bspw. wenn dein neues Galaxy S11 nach zwei Wochen kaputt geht, aber wegen der grossen Nachfrage keine an Lager sind. Was würdest du als Händler hier für eine Lösung anbieten? Wie würdest du vorgehen?

MiamiNice
2019-04-23, 09:42:41
Das ist der maximal schlechte Tipp.
Nur EIN unzufriedener Kunde, der dir ans Bein pissen will, kann genau dieser Kläger sein. Du lehnst Gewährleistung ab, weil du ja nicht gewerblich bist, er guckt mal wieviel du so auf ebay so anbietest, scheisst dich wegen illegaler Gewerbetaetigkeit an, BINGO.
Eines kann ich dir aus Erfahrung versichern, kriegt die Finanzverwaltung sowas mit, wirds ganz schnell, ganz bitter. Da gibts auch ganz klare Anordnung inzwischen in solchen Fällen alle Register zu ziehen. Und das ist generell auch korrekt so.

Wir sprachen bisher von Kleinanzeigen.
Locker bleiben ;)

BTW:

Was ihr beiden euch hier liefert, ist imo nicht zweckdienlich. Ihr beide schlagt ein wenig über das Ziel hinaus.

GSXR-1000
2019-04-23, 11:52:06
Wie Miami schon zu recht sagte, wird es OT.
Deshalb nur kurz zu gravierenden Fehlern in deinen Aussagen um andere vor Rechtsirrtümern zu schützen.



Ein mangelfreies Gerät kann etwa auch ein refurbished Gerät sein, es muss kein Neugerät sein. Auch verlängert sich die Gewährleistungsfrist nicht nach dem Austausch. In vielen Fällen schickt man aber einfach ein Neugerät zu, mit neuer Gewährleistungsfrist. Das geht z.b. über die Anforderungen aus.

Falsch. Das entspricht genau den gesetzlichen Vorgaben.
Bei einem völligen Austausch des Geräts beginnt die Verjährungsfrist gem. BGB auch neu zu laufen.
Hierbei ist es übrigens unerheblich ob es sich um refurbished oder komplette Neuware handelt, das Gesetz macht hier keinen Unterschied.


Oder man bietet eine Geforce 1060 an, weil die Geforce 960 nicht mehr repariert werden kann / EOL ist - auch das geht über die Gewährleistung hinaus. ... es gibt im Geschäftsalltag so viele Fälle, die Gewährleistung ist da schlicht das Minimum.

Auch das ist genau gesetzeskonform und nicht einen Deut drüber.
Im falle der Unmöglichkeit der Nacherfüllung durch Nachlieferung oder Nachbesserung (das ist das was du beschreibst) gibt es genau 2 Alternativmöglichkeiten: Wandlung (sprich Rückabwicklung des Kaufvertrages, sprich Geld zurück für den Kunden) oder Ersatzlieferung des nächsthöheren Geräts, mit mindestens den ursprünglich zugesicherten Eigenschaften. Beide Seiten (vor allem der Händler) wird sich im eigenen Interesse im Regelfall immer gegen Wandlung und für 2. Möglichkeit entscheiden. Ist aber alles genau wie im Gesetz vorgesehen und nicht einen Deut drüber.


Du bist einfach nur gestört. Was ist dein Punkt? Gerade Plotter werden so mal garantiert nicht einfach so ausgetauscht - Das sind keine Mainstream Artikel, die man einfach mal so an Lager führt und einfach so austauschen könnte. Ist aber auch nicht schlimm, denn Plotter und Drucker haben meist eine OnSite Garantie, bei der ein Techniker vor Ort kommt und nachbessert. Kannst natürlich auch auf Gewährleistung pochen, und das Mortsteil in Gewährleistung geben.
Und wieder liegst du falsch. DIe Kosten für Abbau, Transport etc würden auch in diesem Fall ausschliesslich zu Lasten des Händlers gehen. Ich kann dies ganz entspannt beauftragen. Siehe hierzu auch: (Urteil des EuGH vom 16.6.2011 – Az. C-87/09 und C-65/09).


Am besten wendet man sich hierbei direkt an die Servicestelle. Denn diese hat auch die Infrastruktur um den Schaden zu analysieren - und gerade bei Smartphones wird das nach der DoA Frist immer gemacht. Ganz fies waren (sind?) da Samsunggeräte, welche einen Feuchtigkeitssensor haben, der einzig dazu dient, einen Wasserschaden festzustellen. Natürlich kannst du dich auch an deinen Händler wenden, dann leitets der eben an die Servicestelle weiter - geht einfach etwa eine Arbeitswoche länger.

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1. Ist mir als Kunde in der Regel die "Servicestelle" (nennt man das in der Schweiz so?) nicht bekannt.
2. Habe ich zu der Servicestelle kein Vertragsverhältnis und kann somit keine Leistung in Auftrag geben als Endkunde (zumindest im Rahmen der Gewährleistung, über die wir hier sprechen). Ein Auftrag an diese Stelle wäre also im Zweifel ein kostenpflichtiger Auftrag den ich erteile.
Es besteht für mich als Endkunde nur ein maßgebliches Vertragsverhältnis, nämlich das zum Händler. Nur an dieses kann ich mich halten. In Deutschland wird das auch so gehandhabt. Ich kann mich beispielsweise im Normalfall OHNE Einschalten des Händlers nicht direkt an Huawei wenden als Endkunde, jedenfalls NICHT, wenn ich mich auf meine Ansprüche aus Gewährleistung beziehe. Allenfalls wenn ich mich auf die Herstellergarantie bezöge, was letztlich eher eine Kulanzhandlung des Herstellers wäre. Denn nochmals: Die Garantie ist eine absolut freiwillige Leistung. Zudem wäre in diesem beschriebenen Fall bei einem Geräteaustausch die Gewährleistungsfrist nicht verlängert. Wieso sollte ich das also als Kunde tun?




Keinen normalen Menschen interessieren "Rechtsansprüche". Ein normaler Nutzer sieht das Problem, dass sein Artikel kaputt ist und er diesen aber nutzen möchte. Für den Händler gilt es dann unter den gegebenen Bedingungen möglichst effizient eine Lösung zu finden. Das ist in der Praxis aber eben nicht immer optimal zu lösen. .

Das ist aber nicht mein Problem. Es ist ein beidseitiges Leistungsverhältnis. Ich habe meine Leistung zu 100% durch Zahlung erbracht, also darf ich vom Händler 100% die vereinbarte Gegenleistung erwarten. Wie er das anstellt, ist sein Problem, auch diesen Aufwand bezahle ich mit dem Preis den ich ihm zahle, denn es sollte Teil der kalkulation sein. Umgekehrt kümmert es den Händler ebenso einen Dreck, wenn ich mit dem gekauften Produkt nicht zufrieden bin, obwohl es Mangelfrei ist. Auch das wird er nicht zu seinem Problem machen.


Bspw. wenn dein neues Galaxy S11 nach zwei Wochen kaputt geht, aber wegen der grossen Nachfrage keine an Lager sind. Was würdest du als Händler hier für eine Lösung anbieten? Wie würdest du vorgehen?

Ganz einfach. Dem Kunden ein möglichst adäquates Modell zum Übergang als Ersatz überlassen, bis das echte Ersatzgerät da ist. Zum Beispiel das vorgängermodell, ggf. refurbished oder Rückläufer aus Reklamationen, die hat man normalerweise eh vorrätig.
Ansonsten den Kunden fragen, ob die Wartezeit okay ist, wenn nicht, Wandlung anbieten. So sieht es übrigens auch das Gesetz vor.


@Miami: Ich wäre da sehr vorsichtig. Ob Kleinanzeigen oder nicht, danach geht die Finanzverwaltung nicht in der Bewertung ob es sich um gewerbsmässiges Handeln handelt. Hier werden Kriterien der "Nachhaltigkeit", der "Gewinnerzielungsabsicht" und der "Regelmässigkeit" angewandt. Nicht der Ort des Handelns. Hierzu hat es nun wahrlich schon etliche Urteile gegeben, bei denen sich Einige gewaltig auf den Hosenboden gesetzt haben.

MiamiNice
2019-04-23, 12:06:21
@Miami: Ich wäre da sehr vorsichtig. Ob Kleinanzeigen oder nicht, danach geht die Finanzverwaltung nicht in der Bewertung ob es sich um gewerbsmässiges Handeln handelt. Hier werden Kriterien der "Nachhaltigkeit", der "Gewinnerzielungsabsicht" und der "Regelmässigkeit" angewandt. Nicht der Ort des Handelns. Hierzu hat es nun wahrlich schon etliche Urteile gegeben, bei denen sich Einige gewaltig auf den Hosenboden gesetzt haben.

Das ist mir tatsächlich bewusst allerdings gibt es imo kein logging auf Kleinanzeigen. Sprich Dein Gegenüber kann nicht erfassen, so weit ich informiert bin, wie aktiv Du bist und was Du umsetzt.
Ohne handfeste Infos - kein Kläger.
Auf Ebay stimme ich Dir allerdings natürlich uneingeschränkt zu.

Simon Moon
2019-04-23, 20:15:49
Ganz einfach. Dem Kunden ein möglichst adäquates Modell zum Übergang als Ersatz überlassen, bis das echte Ersatzgerät da ist. Zum Beispiel das vorgängermodell, ggf. refurbished oder Rückläufer aus Reklamationen, die hat man normalerweise eh vorrätig.
Ansonsten den Kunden fragen, ob die Wartezeit okay ist, wenn nicht, Wandlung anbieten. So sieht es übrigens auch das Gesetz vor.


Dein Kunde ist nun richtig sauer. Er hat eh schon ein Galaxy S10, aber das 11er extra 3 Monate vorbestellt, damit er es als einer der ersten hat. Du bietest ihm keine Lösung und fragst einfach ob die unbestimmte Wartezeit ok ist. Er nimmt die Wandlung an und geht zur Konkurrenz, die ihm wenigstens Auskunft über den Liefertermin gibt. Seine Firma wird natürlich ihre Geräte auch nicht mehr bei dir beziehen.


Du hättest natürlich noch schauen können, ob du einen anderen Disti im Lieferantenverzeichnis hat, der das S11 lagernd hat. Oder bei der Servicestelle anfragen, ob die das Gerät ersetzen können bzw. wie lang denn die Rep geht. Wenn alles nichts bringt, hättest du dem Kunden eine Preisminderung oder sonst ein kleines Gadget als Entschuldigung für die Umstände offerieren können. Aber du versteckst dich hinter deinen ollen Paragraphen und denkst keinen Millimeter darüber hinaus, damit wirst du in der Realität immer scheitern.

Langlay
2019-04-23, 20:27:12
Du hättest natürlich noch schauen können, ob du einen anderen Disti im Lieferantenverzeichnis hat, der das S11 lagernd hat.


Echt jetzt? Dein Planspiel ist etwas geht kaputt und ist nicht neu bei den Grosshändlern ranzuschaffen und deine Lösung ist es einfach bei einem anderen Grösshändler nachfragen.

Ja, also auf die Idee kommt man natürlich nicht sofort.

Simon Moon
2019-04-23, 23:38:54
Ich gebs auf, ausser Zafi hat in diesem Thread keiner auch nur eine Idee wie die Branche funktioniert.

Daredevil
2019-04-24, 00:19:26
Deswegen gibts diesen Thread ja auch, damit man an Infos kommt. :D
Das viele es unterschiedlich handhaben, machts für mich natürlich nicht einfacher, setzt mir aber auch die Realität in den Kopf.
Wenn ich Lust auf Steuerhinterziehung hätte, würde ich meine Cryptos verkaufen, aber das ist ja nun mal nicht der Sinn, den ich hier verfolgen möchte. Das klingt zwar alles ganz lustig und profitabel, ist aber ( für mich ) nicht das richtige.

Ich will halt kein "Business" darauf aufbauen, dass ich nicht die benötigten Steuern und Abgaben zahle. Das ist zwar keine Gewinnmaximierung, aber halt eine Naivitätsminimierung. :)

Wie würdet ihr denn meinen Plan angehen wollen?
Sprich, ihr kennt eine ( Händler ) Quelle, wo ihr Dinge ( Wie Neu ) kaufen könnt, welche ihr mit 10-20% Gewinn weiter vertreiben könnt.
Was wäre da so eure Herangehensweise? :)

MiamiNice
2019-04-24, 00:23:31
Kommt auf die Dinge an. Magst präziser werden?
Hoffentlich keine PC Hardware ^^^

Habe ich es richtig verstanden das Du gebrauchte Artikel aller Art kaufst, aufarbeitest und wieder verkaufst? Was heißt "wie neu". Der Artikelzustand ist schon sehr relevant.
Sprechen wir dann von elektronischen Artikeln wie TVs oder eher antike Dinge oder ähnliches?

Langlay
2019-04-24, 00:52:26
Sprich, ihr kennt eine ( Händler ) Quelle, wo ihr Dinge ( Wie Neu ) kaufen könnt, welche ihr mit 10-20% Gewinn weiter vertreiben könnt.


10-20% Gewinn ist etwas anderes als 10-20% Marge.

Daredevil
2019-04-24, 00:55:20
Ich bin hier ja schon öfter mal präziser geworden.
Also z.B. ne 2080ti von Alternate aus dem B-Ware Shop kaufen für ~800€, wenn sie mal im Angebot ist und dann für 900€ verkaufen. Mal als Beispiel.

Ich würde die Karte dann selbst bei mir sichten, testen, entsprechend für den Verkauf vorbereiten ( Bilder, Beschreibung, Angebot ect. ) bei den Kleinanzeigen z.B. und dann halt weiter verkaufen, halt natürlich in gebrauchtem Zustand.
Also quasi das, was ich aktuell auch privat mache, wenn ich Bock habe auf neue Hardware, sie aber ohne großartig Verlust weiter verkaufen möchte.
Von Alternate habe ich ja dann privat normalerweise 24 Monate Gewährleistung ab kauf, aber als Händler kann ich das ja anscheinend nicht in Anspruch nehmen.

Da wäre der Kauf von z.B. iPhones als B-Ware sinnvoller, oder?
Kann ich dort denn die Garantie in Anspruch nehmen bzw. den Kunden darauf verweisen?
Also ich kaufe ein ausgepacktes, aber neues iPhone bei Händler X für 700€ und verkaufe es dann für 800€.
Im Falle einer Reklamation o.ä. könnten sie mir doch theoretisch das Gerät zusenden und ich gehe damit direkt zum Apple Store bzw. kann den Kunden dahin verweisen?! ( Eher letzteres wohl nicht. )

Darum gehts ja in dem Thread.
Wie bekomme ich Kram gewerblich verkauft, ohne ein zu großes Risiko mit scheiß Kunden einzugehen und nicht vom Finanzamt gegängelt zu werden. :D

@Langlay
Ja, das ist natürlich falsch benannt, stimmt.

MiamiNice
2019-04-24, 01:08:14
Habe Dir mal einen Link raus gesucht. Vieles trifft für Dich nicht zu wie spezielle Genehmigungen, es soll Dir vermitteln was es für ein Aufwand ist. Ein eigener Shop steht btw. ziemlich schnell, wobei ich auf Kleinanzeigen bleiben würde aus Google technischer Sicht. Deswegen fragte ich auch nach der Art der Artikel. Einen eigenen Shop in dem Bereich mit B-Ware kannst Du quasi vergessen, denke ich. Zu viele andere Händler und da bekannt werden ist sehr schwer.
Amazon und Ebay dürften Deine 10-20% auffressen. Generell frisst vieles Deine 10-20% auf, das macht man dann normal über die Menge. Aber auf große Mengen wirst Du wahrscheinlich nicht kommen.

Ergo: Ich würde es lassen. Ab und an wie Du es jetzt machst für einen netten Nebenverdienst und gut sein lassen. Ein Gewerbeschein ändert Dein Leben nachhaltig, das lohnt für so wenig, wie ich annehme, nicht.

Gönn Dir lieber die Ruhe und spar Dir den Stress, die Chance davon zu leben oder damit reich zu werden sind zu gering.

Wäre meine Meinung dazu.

https://www.selbststaendig.de/gewerbe-anmelden

Daredevil
2019-04-24, 01:22:59
Danke für den Link, das schau ich mir mal Morgen in Ruhe an. :)

Zum "B-Ware Shop", es muss für mich auch kein Shop sein. Ich verkaufe ja wie gesagt auch aktuell gut und gerne mal über die Kleinanzeigen und das funktioniert ganz wunderbar.
Die Idee kam mir ja nur rein aus der Laune, weil ich eben diesen Prozess weiter skalieren kann, sprich nicht nur für mich kaufe und nach einer weile dann verkaufe, sondern gezielt für den Verkauf kaufe und das ist etwas, was in meinen Augen halt funktioniert, eben mit dieser Marge.
Die ganzen steuerrechtlichen Sachen sind da natürlich noch nicht voll umfänglich mit einberechnet, die Infos und Links hole ich mir ja gerne hier bei denen, die davon wirklich Ahnung haben und bei den Behörden dann selber. :)

Ich meine...... zur 20% Aktion bei Alternate gab es 10-20 2080ti für ~770€.
Das sind alles Karten, die man komplett Safe für 850€ an den Mann bringen kann und es auch sofort wieder los wird.
Die Marge ist zwar nicht riesen groß, aber die Wiederverkaufbarkeit innerhalb kürzester Zeit ist halt gegeben, um nicht auf dem Kram sitzen zu bleiben.
Da sinds dann 80€ Marge, davon wird ne gute Ecke abgeführt und der Deal ist für mich safe. Das war mein Gedanke. :D

Wäre ich mir nicht sicher, dass ich Produkt xyz nicht verkaufen könnte, weil ich die Marktpreise kenne, würde ich da auch nicht eingreifen. So liegt das potential aber brach.
Ich will weder ein riesen Onlineshop werden, noch mit großen Einzelhändlern konkurrieren, es geht nur darum, die Diamanten im Outlet zu finden, aber halt nicht nur privat.

Ruhe brauche ich nicht, ich will was machen. :)

MiamiNice
2019-04-24, 08:14:20
Wie viele dieser Deals machst Du so im Monat? Als Gewerbe kannst Du nicht mehr einfach verkaufen und vergessen. Lies mal die Diskussion von Simon und GSXR, die beiden schreiben viel, die Wahrheit liegt irgendwo in der Mitte.
Meiner Meinung nach ist GSXR ein wenig steif und Simon meint es ein Stück zu gut aber was sie schreiben ist schon realistisch und dies kommt auch auch Dich zu. Als Gewerbe treibender musst Du immer Gewährleistung geben. Damit solltest Du Dich unbedingt in der Tiefe auseinander setzen eher Du diesen Schritt gehst.

Ich hatte damals meinen eigenen HW Laden in der City, so einen Tante Emma PC Laden, wo man sich zum quatschen über HW getroffen hat. Diese sinnlichen Zeiten sind lange vorbei. Das HW Geschäft ist hart, die Margen klein und es geht nur noch über Masse.

Maximal ein Kleingewerbe anmelden und weiter Kleinanzeigen nutzen. Aber wirklich nur wenn der Umfang derart groß ist das man Angst vor dem Finanzamt bekommt. https://sevdesk.de/lexikon/kleingewerbe/

Ich persönlich bin da eher von der Fraktion direkt einen kompletten Onlineshop aufzusetzen und die ganze Palette incl. B-Ware verkaufen. Aber der HW Bereich ist sowas von abgegrast, leider. Ich würde es noch immer machen wenn es lohnen würde, aber da gibt es weit weit lohnendere Felder mit mehreren 100% Profiten.

€: 10-20% sind einfach unglaublich wenig Devil, überleg Dir das gut.