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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kurze Rechtsfrage an die Experten


Cyv
2019-07-14, 21:33:41
Moin Freunde,

kurze Frage an die Experten ohne dass es ausufert ;)
Wir haben eine Hochzeit ausgerichtet und nun tauchen einige Posten auf der Rechnung auf, die nie im Angebot standen oder besprochen wurden.

1. Für Kaffee&Kuchen zahlen wir Gedeckgeld, soweit abgesprochen. Allerdings wurde pro Kuchen der geliefert oder mitgebracht wurde ein Korkgeld von 15€ berechnet. Das stand nicht im Angebot und war auch nicht abgesprochen.

2. Scheinbar hat ein Gast einen Einrichtungsgegenstand von ~15€ gestohlen. Das wurde uns auf die Rechnung gesetzt. Ich bin mir ziemlich sicher, dass das nicht unser Problem sein kann. Kenne mich rechtlich aber zu wenig aus. AGB‘s haben wir soweit nicht erhalten.

3. Abgesprochen war, dass den Veggies beim Hauptgang Fisch statt Fleisch serviert wird. Erhalten haben sie einen Gemüsetaler, was nicht in der gleichen Liga spielt.

Ich bin auf eure Meinungen gespannt und danke vorab.

Monkey
2019-07-14, 21:47:35
Eine Kundin von mir hat im Juni geheiratet und hatte exakt das selbe Theater. Plötzlich standen Posten auf der Rechnung die nie vereinbart waren.

Mein Tipp, nicht zahlen und auf eine korrigierte Rechnung bestehen. Hat sie auch gemacht und plötzlich waren es "nur" Fehler bei der Buchung.

Lowkey
2019-07-14, 21:50:15
Vorneweg: wieviel Trinkgeld gab es für wie viele Mitarbeiter?


zu 1. Korkgeld wird vorher vereinbart.

zu 2. Ich behaupte es sei etwas gestohlen worden und setze es dir auf die Rechnung, denn du haftest für deine Gäste. War es überhaupt ein Gast? Eigentlich stellt man dann Anzeige gegen Unbekannt und letztlich wird es eingestellt.

zu 3. Unsere Veggies essen alle keinen Fisch. Und die Veganer brauchen Spezialfutter. Also gibt es veganes Essen für alle ohne Fisch und tierische Produkte. Die meisten Köche servieren dann wortwörtlich eine Kartoffel. Gemüsetaler ist da eine Steigerung. Die Abrechnung von veganer Kartoffel entspricht auf der Rechnung einem normalen Schnitzelmenu.

Cyv
2019-07-14, 22:17:12
Trinkgeld wollten wir persönlich überreichen, aber es war niemand am nächsten Tag da. Das machen wir bei der Nachbesprechung.

Zu 3. es war mit den veggies und dem Restaurant abgesprochen, dass es statt Rinderfilet Fisch gibt. Serviert wurden Gemüsetaler was halt nicht die gleiche Liga wie Fisch oder Rinderfilet ist.

Es gibt sogar noch ein 4, welches ich glatt vergessen habe.

4. Getränkeflatrate:
Ein Gast hat eine Runde Gin Tonic machen lassen ( in der Flatrate enthalten).
Die Servicekraff wusste nicht wie es geht, er hat es erklärt. Dabei hat er auf einen Gin gezeigt und entsprechend angeleitet. Dann kam wohl die Chefin um die Ecke und meinte dieser Gin (Bombay) wäre nicht in der Flatrate enthalten. Der Gaste musste dann 6 Gin Tonic aus eigener Tasche zahlen. Vereinbart war zwar hochwertiger Alkohol, aber scheinbar ist der Bombay zu hochwertig...
Ich werde dem Gast die knapp 50€ erstatten, aber von der Rechnung abziehen.
Besteht man auf diesen Posten werde ich diesen vom Trinkgeld abziehen. Was kann mein Gast dafür, wenn das Personal nicht eingewiesen ist...

//edit:
Im Angebot wird auf die AGBs verwiesen, welche weder im Anhang noch auf der Webseite sind :/

Surrogat
2019-07-14, 22:39:16
na da will einer aber richtig mies abkassieren, würde die knallhart vor die wahl stellen, entweder Rechnung korrigieren und zwar alles (!) oder man sieht sich vor Gericht

Korkgeld für Kuchen? Sowas gabs bei meiner Hochzeit nicht und wir haben auch selbst mitgebracht

Philipus II
2019-07-14, 22:58:12
Den nicht strittigen Teil bezahlen, beim Rest auf die Klage warten. Zu großer Wahrscheinlichkeit wird es keine Klage geben. In Anbetracht der Sach-, Rechts- und Beweislage wird spätestens der Rechtsanwalt eine realistische Einschätzung abgeben und der Betreiber des Ladens die Sache nicht weiter verfolgen, denke ich. Da der nicht strittige Teil bezahlt wurde ist der Wirt eh schon nur wenig motiviert.

Grundsätzlich gilt:
- überraschende Klauseln in AGB sind grundsätzlich unwirksam. Hier fehlt aber schon die Einbeziehung der AGB.
- nicht beauftragte Leistungen müssen nicht bezahlt werden (1, 2)
- beauftragte, aber nicht korrekt erbrachte Leistungen müssen maximal wie erbracht bezahlt werden. Eine Nachbesserung erscheint mir bei einem einmaligen Event wie einer Hochzeit schwierig. Wenn Fisch vereinbart ist ist Fisch zu liefern, soweit der Gast nicht ausdrücklich um etwas anderes bittet. (3)
- das mit dem Gin Tonic ist nicht so einfach wie die anderen beiden Punkte, aber da es ja eh Streit gibt, kann man es auch hier darauf ankommen lassen.

Ich rate aber davon ab, hier überhaupt Argumente auszutauschen und würde eher die "friss oder LMAA" Verhandlungsschiene wählen.

Rooter
2019-07-14, 23:33:37
4. Getränkeflatrate:
Ein Gast hat eine Runde Gin Tonic machen lassen ( in der Flatrate enthalten).
Die Servicekraff wusste nicht wie es geht, er hat es erklärt. Dabei hat er auf einen Gin gezeigt und entsprechend angeleitet. Dann kam wohl die Chefin um die Ecke und meinte dieser Gin (Bombay) wäre nicht in der Flatrate enthalten. Der Gaste musste dann 6 Gin Tonic aus eigener Tasche zahlen. Vereinbart war zwar hochwertiger Alkohol, aber scheinbar ist der Bombay zu hochwertig...
Ich werde dem Gast die knapp 50€ erstatten, aber von der Rechnung abziehen.Ich würde dem Laden was husten wenn die auf unserer Hochzeit von unseren Gästen €50 für Getränke verlangen würden! :ucrazy:
Im Zweifelsfall wäre sowas mit uns zu bereden.

Besteht man auf diesen Posten werde ich diesen vom Trinkgeld abziehen. Was kann mein Gast dafür, wenn das Personal nicht eingewiesen ist...Naja, das Personal kann aber auch nix dafür, dass es nicht richtig eingewiesen wurde.

MfG
Rooter

Cyv
2019-07-14, 23:46:22
Ich würde dem Laden was husten wenn die auf unserer Hochzeit von unseren Gästen €50 für Getränke verlangen würden! :ucrazy:
Im Zweifelsfall wäre sowas mit uns zu bereden.

Naja, das Personal kann aber auch nix dafür, dass es nicht richtig eingewiesen wurde.

MfG
Rooter

Ich verstehe deine Anmerkung gut. Noch weniger kann ich als Kunde dafür. Im Zweifel muss das Personal hat die Chefin fragen. Ich hoffe, dass es soweit nicht kommt. Nach genauerer Analyse der Rechnung sind noch weitere Unklarheiten aufgetreten. Es wurden 2 Menüs zuviel berechnet. Ich weiß, dass sich 2 Gäste beim Hauptgang einen Nachschlag geordert haben. Aber ein 4-Gänge-Menü deshalb doppelt abzurechnen? Die ganze Veranstaltung war ohnehin nicht gerade günstig, da kommt mir sowas extrem kleinlich vor... Vor unseren Flitterwochen war man nicht in der Lage e8ne Rechnung zu schicken, jetzt im Ausland erhalte ich eine Rechnung mit einem Zahlungsziel in 5 Tagen... echt top...

Philipus II
2019-07-14, 23:54:35
Lass' dich von Zahlungszielen nicht stressen. Klär' das doch in Ruhe nach den Flitterwochen. Eine kurze Rückmeldung, dass hier noch Gesprächsbedarf wegen Unstimmigkeiten besteht...