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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rechnung vom Autohaus nach Haftpflichtreparatur


lipp
2019-07-26, 09:01:32
Hallo Leute,

letztes Jahr wurde an meinem Wagen ein Schaden verursacht, dieser wurde dann auch im März diesen Jahres repariert und von der gegnerischen Versicherung bezahlt - soweit, so normal.

aber: gestern hatte ich Post vom Autohaus (wo ich den wagen gekauft und auch hab reparieren lassen), dass ich doch eine Selbstbeteiligung i.H.v. 150eur und zudem noch die Mehrwertsteuer des Reparatur-/Rechnungsbetrages i.H.v. 711,xx eur an das autohaus bezahlen soll.

also ich rief ich die dame an, die mir die Rechnung (ohne Einzelaufstellung oder sonstiges) erstellt hat. sie wollte mir erzählen, dass das ganz normal sei, woraufhin ich ihr nochmal erzählt habe, dass ich geschädigter war, die reparatur von der gegnerischen versicherung gezahlt wurde und überhaupt wofür eine SB? war ja kein kaskoschaden und wenn überhaupt müsste dann doch meine versicherung sich bei mir melden und nicht das autohaus!? sie wollte es nochmal prüfen und mich zurückrufen, ist natürlich nicht passiert.

hat schonmal jemand so einen unfug gehört? kann mir jemand sagen, was sich dahinter verbergen "könnte"?

Irgendwie ist mir nicht klar, warum ich als geschädigter nun noch knapp 860 eur zahlen soll!?

dargo
2019-07-26, 09:07:49
Solange das kein Vandalismus, ergo Kaskoschaden, (und davon gehe ich nicht aus, schließlich schreibst du die andere Versicherung übernimmt die Kosten) war hast du gar nichts aus der eigenen Tasche zu bezahlen.

btw.
Das mit der Märchensteuer, die man dir da noch zusätzlich aufs Auge drücken will ist schon ein guter Witz. :ulol: Hast du eigentlich einen Gutachter gehabt? Bei 711€ Märchensteuer lag der Schaden schon bei ca. 3.700-3.800€.

Worf
2019-07-26, 09:32:49
Das was die gegnerische Versicherung zahlt ist kein Kaskofall, sondern Haftpflicht. Da gibt es keine Selbstbeteiligung. Und das was die gegnerische Versicherung an die Werkstatt zahlt ist mit der Mehrwertsteuer.
Die Mehrwertsteuer wird nur einbehalten, wenn du dir einen Betrag auszahlen lassen würdest ohne Reparatur.

Rancor
2019-07-26, 09:47:04
Gerade wenn es ein Haftpflichtschaden ist und du eine Abtretungserklärung an das Autohaus gestellt hast, dann sollte sich das Autohaus eigentlich mit der Versicherung auseinandersetzten. Dir als Geschädigter darf kein Nachteil im Falle eines Haftpflichtschadens enstehen. Selbst wenn dir Forderungen berechtigt wären, müssten Sie von der Versicherung des Unfallgegner getragen werden.

lipp
2019-07-26, 12:59:59
wie sich herausgestellt hat, war es ein Fehler vom Autohaus. Vielen Dank für eure meinungen!

Hier kann zu.

/dev/NULL
2019-07-26, 14:44:15
:-)

Ich bin mir sicher das Autohaus hätte den Fehler auch bemerkt wenn Du bezahlt hättest. NICHT

Blediator16
2019-07-27, 18:20:55
Sie sagen es war ein Fehler und du belässt es dabei? :freak:

GSXR-1000
2019-07-27, 18:28:48
Sie sagen es war ein Fehler und du belässt es dabei? :freak:
Was genau schlaegst du vor soll er tun? Entschaedigung verlangen? Wenn ja, wofuer genau? Oder gleich satisfaktion verlangen durch Duell im Morgengrauen?

Oh mann, wirklich...ich bin sehr froh weder geschaeftlich noch privat mit einigen hier zu tun zu haben, wenn ich sowas lese...

Butter
2019-07-28, 23:25:40
Ich würde mich ans Werktor ketten, bis der Buchhalter sich selbst ausgepeitscht hat.