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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : mal eine Frage zum passenden Anwalt


rokko
2019-08-19, 14:16:44
Ich hatte ein Gerät als Garantiefall zum Service geschickt.
Es ist dort auch angekommen und wurde getauscht. Anschliessend wurde es laut dem Servicepartner per versichertem Versand an mich geliefert.

Habe Paketnummer usw. ja bekommen. Laut lieferdienst habe ich sogar den Empfang per Unterschrift quittiert.

Allerdings ist tatsächlich niemals bei mir etwas angekommen und ich habe auch nichts unterschrieben.
Servicepartner verweist mich an den Lieferdienst.
Lieferdienst verweist mich auf seine Daten nach denen ausgeliefert wurde.
(bin mir sicher hier nicht der erste mit dem Problem zu sein)

Die Frage ist wie weiter vorgehen. Da jetzt beide Seiten mehr als 14 Tage Zeit hatten denke ich hier wird man nur noch hingehalten.
1. wer ist denn da nun eigentlich zuständig? Servicepartner oder Lieferdienst?
2. welchen Anwaltsgruppe ist denn da eher spezialisiert?

Quadral
2019-08-19, 14:30:02
Hatten neulich sowas ähnliches mit einem Handy. Laut GLS wurde es zugestellt (auch mit Unterschrift). Bei uns ist aber nie etwas angekommen. Habe mir von GLS die Unterschrift schicken lassen und dann Vodafone kontaktiert. Musste nur versichern, dass keiner die Unterschrift kennt und auch keiner unserer Mitarbeiter das Paket angenommen hat. Die haben das dann untereinander geklärt und wir haben ein neues Gerät bekommen.

Annator
2019-08-19, 14:51:49
Der Versender muss dir afaik die Unterschrift vom Versanddienstleister besorgen, weil die ja einen Vertrag untereinander haben. Sonst halt Anzeige erstatten. Als Anwalt sollte da jeder in Frage kommen.

Freestaler
2019-08-19, 16:37:17
Hmm also wenn du den Inhalt der Sendung nicht mehr willst -> Scheidungsanwalt, sonst eher einer der sich mit Verbraucherrechte auskennt. *Konntenichtanders*

rokko
2019-08-19, 18:17:23
Also ich bin ja irgendwie der Meinung das der Versanddienstleister hier in der Pflicht ist.
Oder zumindest der Servicedienstleister.
Bin aber ehrlich gesagt auch nicht mehr willens zu warten. Dachte eben nur das sich da irgendein spezieller Anwalt empfiehlt.

Aber das ich als Kunde nun die Lauferei habe zeigt mal wieder wirklich die Servicewüste der Unternehmen.:mad:

Zafi
2019-08-19, 18:17:49
Kann es sein, dass einer deiner Nachbarn das Paket angenommen hat, nun aber im Urlaub ist? Prüf das lieber genau nach und geh auch Klingeln durch die nahe Nachbarschaft und zu den üblichen Verdächtigen. Sollte das nichts bringen, dann ist der Händler zuständig. Denn nur mit ihm hast du einen (Kauf-)Vertrag geschlossen.

Der Händler wiederum kann den Versanddienstleister ans Bein pinkeln. Der kam ihm natürlich aufzeigen, dass der Empfang quittiert wurde. Aber da der Lieferant auch selbst hätte unterschreiben können, ist diese Unterschrift nichts wert und es greift die Versandversicherung.

Einen Anwalt brauchst du erstmal nicht. Denn solltest du vom Händler nichts mehr hören, dann kannst du gegen ihn Strafanzeige wegen Betrugs erstatten. (du hast bezahlt, du hast nichts bekommen).

Was den Lieferdienst anbelangt, braucht dich der garnicht interessieren, da dieser als verlängerter Arm des Händlers fungiert. Aber nur mal Interessehalber, welcher Lieferdienst war es?

rokko
2019-08-19, 18:19:58
DPD.

Und die paar Nachbarn habe ich schon abgeklpappert man kennt sich.
Meinste wirklich keinen Anwalt sonder gleich zur Polizei wegen Betrug?

[dzp]Viper
2019-08-19, 18:26:27
DPD.

Und die paar Nachbarn habe ich schon abgeklpappert man kennt sich.
Meinste wirklich keinen Anwalt sonder gleich zur Polizei wegen Betrug?

Lass dir mal von DPD die Unterschrift zeigen... Jemand muss ja unterschrieben haben.
Vielleicht hat der DPD Mann den Fehler gemacht und deinen Namen als Empfänger eingetragen aber dann woanders abgegeben. Dann sollte die Unterschrift aber erkennbar ein anderer Name sein

Für einen Anwalt ist es noch zu früh.. meiner Meinung nach

rokko
2019-08-19, 18:43:39
Das Problem ist das "ich als Kunde" bei DPD nichtmal nen Ansprechpartner habe. Allerdings sehe ich mich auch nicht in der Pflicht da Nachforschungen anstellen zu müssen.

Es wird schon so sein das der Fehler bei DPD liegt. Nur müsste da nicht erstmal der Servicepartner rechtliche Schritte einleiten da er der Auftraggeber ist?
Und sollte man bei DPD nicht auch ein Interesse haben sowas aufzuklären?

Bei der Anzeige wen genau muss man da anzeigen? Ich kam mit diesem Thema noch nie in Berührung.

Filp
2019-08-19, 18:48:41
Das ist immer der beste Weg... "Ich kümmere mich um gar nichts, die Anderen müssen das machen."
Weit kommst du damit nirgendwo...

Zafi
2019-08-19, 18:50:44
Meinste wirklich keinen Anwalt sonder gleich zur Polizei wegen Betrug?

Es wäre schon hilfreich, wenn du beim Händler erneut nachfragst usw. um dann (sofern es denn vor Gericht kommt) aufzeigen kannst, dass du viele Kontaktversuche und Lösungsversuche hinter dir hast. Sollte sich nichts tun, dann mit Anzeige drohen. Und falls es auch da keine Lösung gibt, dann anzeigen.

Natürlich kannst du auch einen Anwalt einschalten, aber es kann gut sein, dass du auf den Anwaltskosten sitzen bleibst. Im Grunde wird der nur Briefe schreiben und dem Händler klar machen, dass du es ernst meinst. Zum Schluss wird er dann auch nur zur Anzeige raten können. Da dies strafrechtlich und nicht zivilrechtlich ist.

Bei einer Anzeige musst du den anzeigen, von dem du geschädigt wurdest. Deinem Händler hast du Geld gegeben, aber er hat dir nichts gegeben. Also den Händler. Der DPD hat sich dir gegenüber zu nichts verpflichtet, also sind sie dir gegenüber auch in keiner Bringschuld.

Lyka
2019-08-19, 18:52:26
in diesem Fall hat er aber Recht. Ich habe ewig und drei Tage im Versandsupport gearbeitet für einen Internet/Mobilfunkanbieter.
Zum einen konnten wir DHL/Hermes die Unterschrift einsehen, aber Nachforschung selbst haben wir eingeleitet. Kunde musste sich halt melden bei uns.

rokko
2019-08-19, 19:06:21
Oh ich habe reichlich E-Mail Kontakt mit dem Servicepartner gehabt. Die wollen angeblich auch Auskunft von DPD und Unterschriftenvergleich.
Ist für mich schwer nachvollziehbar das DPD hier Wochen braucht um eine Unterschrift zu prüfen oder wo letztlich das Paket geblieben ist.

Ich glaube ich werde jetzt noch die Woche abwarten und dann Montag mal schauen wo es eine Polizeistation gibt.
(unsere wurde vor Jahren geschlossen):freak:

Lyka
2019-08-19, 19:13:45
Dann muss der Servicepartner dir normalerweise eine Eidesstattliche Erklärung zuschicken ... Mist, wenn er das unterlässt

Zafi
2019-08-19, 21:54:43
Könnte es vielleicht einer dieser Fake-Shops sein, die momentan in aller Munde sind? Oder war es ein Händler, den du kennst und bei dem du schon öfter bestellt hast.

rokko
2019-08-19, 22:20:47
Hmm nein Zotac ist schon kein Fake-Shop.
Wie gesagt es handelt sich um eine Garantieleistung.

Ging letztlich nur um die Lüfter welche nicht mehr wollten. Und da Zotac die nicht mehr tauschen konnte gabs als Austausch ein neueres Modell.
Ist allerdings wie gesagt bei mir nie eingetroffen.

GSXR-1000
2019-08-20, 05:27:07
Ich versteh mal wieder nicht, was eine Anzeige bringen soll?
Die Anzeige bewirkt eine strafrechtliche Verfolgung, dein Problem ist aber ein zivilrechtliches.
Die Strafverfolgung löst dein Problem nicht, zumal ich ob deiner Aussagen keinen ausreichenden Anfangsverdacht des Betruges gegen Händler oder DPD sehen kann. Die Beweislast hierfuer laege bei dir.
Zielführender waere, wenn du nicht weiterkommst zivilklage zu erheben, oder ggf. falls du den Gegenwert der Karte einforderst, nach erfolgloser Forderung Mahnbescheid einstellst.
Dazu brauchst du eigentlich keinen Anwalt.
Klage uebrigens gegen den Händler, DPD hat kein vertragsverhaeltnis oder Leistungsschuldnerschaft gegenüber dir.

Eine Klage wuerde erst dann Sinn machen, wenn DPD eindeutig eine erfolgte Übergabe und Unterschrift an Eides Statt versichert und dokumentiert.
Dann könntest zu Anzeige wegen Urkundenfälschung, Unterschlagung u.ggf. Diebstahl stellen. Dann allerdings gegen Unbekannt. Nicht gegen DPD oder den Händler.
Die Erfolgschancen einer solchen Ermittlung sind allerdings in solchen Fällen erfahrungsgemaess nahe Null.

Rancor
2019-08-20, 08:40:22
Wir hatten das einen ähnlichen Fall in der Firma vor ein paar Jahren. Angeblich soll ein Kollege ein Paket angenommen haben, was hier nie angekommen ist.
Auf dem Ablieferungsnachweis war aber seine Unterschrift drauf.

Unsere Firma hat darauf hin dies bei dem Lieferanten reklamiert und mitgeteilt das der Kollege an dem Tag gar nicht in der Firma war und somit das Paket garnicht annehmen konnte. Der Lieferant hat sich davon aber nichts angenommen und beharrte darauf das das Paket abgeliefert wurde und stellte natürlich daraufhin die Rechnung. Diese wurde von uns nicht beglichen.

Man hat sich dann vor Gericht getroffen und wir haben logischerweise gewonnen, das wir nachweisen konnten das der Kollege an dem Tag nicht in der Firma war. Irgendwie hat der Fahrer des Paketdienstleisters die Unterschrift gefälscht und zwar so, das der Kollege sogar gesagt hat das das seine Unterschrift ist.

Wäre der Kollege nicht im Urlaub gewesen wäre es ungleich schwerer gewesen zu beweisen, das das Paket nie angekommen ist.

urbi
2019-08-20, 09:19:48
Ich hatte ein Gerät als Garantiefall zum Service geschickt.
Es ist dort auch angekommen und wurde getauscht. Anschliessend wurde es laut dem Servicepartner per versichertem Versand an mich geliefert.

Habe Paketnummer usw. ja bekommen. Laut lieferdienst habe ich sogar den Empfang per Unterschrift quittiert.

Allerdings ist tatsächlich niemals bei mir etwas angekommen und ich habe auch nichts unterschrieben.
Servicepartner verweist mich an den Lieferdienst.
Lieferdienst verweist mich auf seine Daten nach denen ausgeliefert wurde.
(bin mir sicher hier nicht der erste mit dem Problem zu sein)

Die Frage ist wie weiter vorgehen. Da jetzt beide Seiten mehr als 14 Tage Zeit hatten denke ich hier wird man nur noch hingehalten.
1. wer ist denn da nun eigentlich zuständig? Servicepartner oder Lieferdienst?
2. welchen Anwaltsgruppe ist denn da eher spezialisiert?

zu 1: Kommt drauf an. Eine blöde Antwort, aber es fehlen Informationen die essenziell sind (Wo gekauft, online/offline? Garantie oder Gewährleistung? etc).

zu 2: Ganz unabhängig davon was bei Nr. 1 heraus kommt ist das ein 0815-Vertragsrechtsfall. Das ist das tägliche Brot eines jeden Zivilrecht-Anwalts.