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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Krankheitstage hinten dran hängen


deLuxX`
2019-08-31, 17:01:56
Hallo zusammen,

nehmen wir an, es ist arbeitsvertraglich festgehalten, dass bei längerer Krankheit als 6 Wochen pro Jahr, die darüber hinausgehenden Fehltage vom Arbeitgeber, bei Ausscheiden des Arbeitnehmers, hinten dran gehangen werden dürfen. Also wenn zum 01.06. gekündigt wird, muss bis zum 10.06. gearbeitet werden, da 10 Tage über den 6 Wochen je Jahr krankheitsbedingt gefehlt wurde.
Ist das rechtens?

nemesiz
2019-08-31, 17:11:25
Hallo zusammen,

nehmen wir an, es ist arbeitsvertraglich festgehalten, dass bei längerer Krankheit als 6 Wochen pro Jahr, die darüber hinausgehenden Fehltage vom Arbeitgeber, bei Ausscheiden des Arbeitnehmers, hinten dran gehangen werden dürfen. Also wenn zum 01.06. gekündigt wird, muss bis zum 10.06. gearbeitet werden, da 10 Tage über den 6 Wochen je Jahr krankheitsbedingt gefehlt wurde.
Ist das rechtens?

Kranktage mit Attest oder ohne?

Ohne, ggf. je nach Vertrag (können als Fehltage gelten)
Mit Attest, klares Nein (sind ja keine Fehltage)

Maorga
2019-08-31, 20:13:23
Hallo zusammen,

nehmen wir an, es ist arbeitsvertraglich festgehalten, dass bei längerer Krankheit als 6 Wochen pro Jahr, die darüber hinausgehenden Fehltage vom Arbeitgeber, bei Ausscheiden des Arbeitnehmers, hinten dran gehangen werden dürfen. Also wenn zum 01.06. gekündigt wird, muss bis zum 10.06. gearbeitet werden, da 10 Tage über den 6 Wochen je Jahr krankheitsbedingt gefehlt wurde.
Ist das rechtens?

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun

[dzp]Viper
2019-08-31, 20:13:25
Ich verstehe die Frage nicht ganz...

Wegen Krankheit mehr Arbeiten obwohl der Arbeitsvertrag gekündigt ist? Oder wie?

Normal muss man NIE nacharbeiten...

6 Wochen Krank = man bekommt das Geld vom Arbeitgeber
länger als 6 Wochen = Geld von der Krankenkasse aber reduziert

Wenn du richtig Krankgeschrieben bist, dann bist du Krankgeschrieben. Kein Arbeitgeber in Deutschland kann verlangen, dass du die Tage, die du Krank warst (selbst länger als 6 Wochen) nacharbeiten müsstest. Das ist definitiv nicht rechtens.

Wenn du länger als 6 Wochen krank bist, zahl der Arbeitgeber dir nämlich gar nichts mehr. Somit kann er auch nicht verlangen, dass du die Tage nacharbeitest... er hat dich ja eh nicht bezahlt.

Annator
2019-08-31, 23:29:44
Hallo zusammen,

nehmen wir an, es ist arbeitsvertraglich festgehalten, dass bei längerer Krankheit als 6 Wochen pro Jahr, die darüber hinausgehenden Fehltage vom Arbeitgeber, bei Ausscheiden des Arbeitnehmers, hinten dran gehangen werden dürfen. Also wenn zum 01.06. gekündigt wird, muss bis zum 10.06. gearbeitet werden, da 10 Tage über den 6 Wochen je Jahr krankheitsbedingt gefehlt wurde.
Ist das rechtens?

Das ist nur wenn der Arbeitgeber kündigt nicht man selber.

https://www.beobachter.ch/arbeit/arbeitsrecht/kundigungsfrist-krank-muss-ich-nacharbeiten

x-force
2019-09-01, 01:12:25
ob schweitzer arbeitsrecht hier weiterhilft? ;)

natürlich musst du nicht arbeiten, wenn dein vertrag abgelaufen ist.

[dzp]Viper
2019-09-01, 01:37:52
Das ist nur wenn der Arbeitgeber kündigt nicht man selber.

https://www.beobachter.ch/arbeit/arbeitsrecht/kundigungsfrist-krank-muss-ich-nacharbeiten
Der letzte Satz ist aber besonders wichtig:

Markus P., der bereits eine neue Stelle hat, kommt dies ungelegen. Muss es aber nicht: Bei der Verlängerung der Kündigungsfrist handelt es sich nämlich um *eine Schutzbestimmung – er kann also freiwillig darauf verzichten.

DerKleineCrisu
2019-09-01, 10:22:20
Was ist das für ein Arbeitsvertrag, klar kann man das als Arbeitgeber versuchen in den Vertrag rein zu schreiben aber dieser Passus ist ganz klar nicht gesetzeskonform und darum nichtig.

Es ist nur bei sogenannten Altersteilzeit und dem Blockmodell anders, da wäre es zulässig eine Nacharbeit da ja sonst die Zeit nicht voll bekommt.

Im übrigen wenn er die Nacharbeit machen würde MÜSSTE der AG das Bezahlen. Arbeit ohne Bezahlung ist auch nicht erlaubt.

Mortalvision
2019-09-01, 11:18:47
Vermutlich ist das reine Schikane, wie üblich...

Philipus II
2019-09-01, 13:51:58
In Deutschland ist das in dieser Form unzulässig.

Annator
2019-09-01, 18:53:16
ob schweitzer arbeitsrecht hier weiterhilft? ;)

natürlich musst du nicht arbeiten, wenn dein vertrag abgelaufen ist.

Ging jetzt von Schweiz aus. :)

nemesiz
2019-09-04, 08:56:17
hier fehlen aber auch echt wichtige Informationen.


Also,
was heisst länger als 6 Wochen krank?
Krankeschriebenes Krank oder ohne?

Bei uns muss man z.B. erst was vorlegen wenn man bis zu 3 Tage Krank ist,
geht es dir heute nicht gut, morgen auch nicht, dann musst du erstmal nix vorlegen.

Hier kann man meines Wissens z.B. festhalten dass wenn X Tage erreicht sind aufs Jahr gerechnet dass dann ab Tag X diese Nachgearbeitet werden.

Hat man aber eine Krankmeldung dann ist nix mit Nacharbeiten egal wie wo was.


Und zum Thema 6 Wochen krank...
hier wird oft vergessen dass beim Thema Krankengeld nicht 6 Wochen am Stück zählen sondern innerhalb von 6 Monaten 6 Wochen die gleiche Diagnose, auch gesplittet oder einzeln!