AtTheDriveIn
2019-09-18, 23:28:49
Ein Firmenwagen der privat genutzt werden darf ist mit 1% von Listenpreis und 0.03% pro km Arbeitsweg im Monat zu versteuern (geldwerter Vorteil). Soweit ist das klar. Unklar wird es für mich wenn private gezahlte Rechnungen ins Spiel kommen.
Erstes Szenario: Laut aktueller Rechtsprechung kein ein AN seine Tankrechnungen, Wäschen, etc. vom geldwerten Vorteil abziehen (Einreichen beim AG). Das gilt auch wenn ausschließlich privat gefahren wird. Wenn dem so ist, kann der AN zusätzlich noch die "Pendlerpauschale" als Werbungskosten in der Lohnsteuererklärung aufführen?
Mein Baugefühl sagt nein, denn es riecht erstmal nach einer verdoppelten Verminderung des zu versteuernden Einkommens. Lass mich gerne eines Besseren belehren.
Zweites Szenario: AG zahlt alles, auch tanken. Es entstehen AN also überhaupt keine Kosten. Werbungskosten abziehbar?
Erstes Szenario: Laut aktueller Rechtsprechung kein ein AN seine Tankrechnungen, Wäschen, etc. vom geldwerten Vorteil abziehen (Einreichen beim AG). Das gilt auch wenn ausschließlich privat gefahren wird. Wenn dem so ist, kann der AN zusätzlich noch die "Pendlerpauschale" als Werbungskosten in der Lohnsteuererklärung aufführen?
Mein Baugefühl sagt nein, denn es riecht erstmal nach einer verdoppelten Verminderung des zu versteuernden Einkommens. Lass mich gerne eines Besseren belehren.
Zweites Szenario: AG zahlt alles, auch tanken. Es entstehen AN also überhaupt keine Kosten. Werbungskosten abziehbar?