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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Von Anwalt abgezockt?


Mars81
2019-09-26, 09:21:35
Guten Morgen alle miteinander,

ich habe folgendes Problem:

Mit meinem ehemaligen Arbeitgeber kam es zu einem Rechtsstreit wegen einem Wettbewerbsverbot. Er wollte das Karenzgeld nicht zahlen und daraufhin habe ich ihn verklagt. Nachdem es im Gütetermin zu keiner Einigung kam, habe ich mich im Nachhinein (persönlich, ohne Zutun unserer Anwälte) mit ihm auf eine Abfindung von 14.000 EUR geeinigt.

Davon musste ich nun ca. 4.000 Euro Einkommensteuer abtreten. Soweit so gut.

Nun aber kam die Rechnung des Anwalts: Nicht nur soll ich ihm eine Einigungsgebühr in Höhe von 1.300 Euro zuzüglich einer Verfahrensgebühr in Höhe von 700 EUR für den Vergleich abtreten, sondern auch noch eine Terminsgebühr über 1.200 EUR, eine zusätzliche Verfahrensgebühr über 660 EUR und eine Einigungsgebühr über 500 EUR für das gerichtliche Verfahren. Alles in allem zuzüglich USt über 4.600 EUR!

Der Anwalt kassiert also doppelt: Einmal für das Verfahren (das überhaupt nicht fertig verhandelt wurde, weil es zu einem Vergleich kam) und zusätzlich für den Vergleich (der ohne großes Zutun der Anwälte zustande kam).

Im ursprünglichen Gerichtsbeschluss gab es keinen Hinweis auf den Streitwert. Auf meine Nachfrage hin hat mir mein Anwalt über seine Sekretärin mitgeteilt, dass das Gericht den Streitwert in einem separaten Beschluss festlegen wird. Diesen Beschluss von Mitte August habe ich nie zu Gesicht bekommen. Stattdessen geht aus einem Beschluss von September hervor, dass gegen diesen ursprünglichen Beschluss Beschwerde erhoben wurde. Dieses Beschwerdeschreiben liegt mir ebenfalls nicht vor.

Die Abfindung wurde nicht an mich, sondern an meinen Anwalt ausgezahlt und auch auf mehrmalige Nachfrage wurde der Betrag bis dato nicht an mich überwiesen. Stattdessen heißt es in der Rechnung, dass ich bei meinem Anwalt ein Guthaben hätte. Kein Wort davon wann dieses Guthaben ausgezahlt wird.

Mein Anwalt hat mir immer gesagt, dass ich mit der Gegenseite einen Vergleich schließen sollte, da dies am wenigsten Kosten verursacht. Nun kam es zu einem Vergleich und die Kosten haben sich verdoppelt.

Meine Frage:
Ist das das normale Gebaren eines Anwalts? An wen kann ich mich wenden um diesen Gerichtsbeschluss bezüglich des Streitwerts überprüfen zu lassen? Und an wen um die Rechnung des Anwalts zu prüfen?

_Slayer_
2019-09-26, 13:00:31
Einfach mal bei der zuständigen Anwaltskammer nachfragen.

Die geben ihm dann schon eins auf den Deckel.

Mars81
2019-09-26, 13:30:34
So, ich habe mit "meinem" Anwalt nochmals gesprochen. Er hat mir die Rechnung erklärt und rein formal hat wohl alles seine Richtigkeit.

Dennoch gibt es einige Dinge die mir an seinem Verhalten sauer aufstoßen:

1. Die Abfindung ist seit 3 Wochen auf seinem Konto aber wurde bis heute nicht ausgezahlt.

Begründung Anwalt: Die erste Woche war er im Urlaub, die zweite Woche hatte er keine Zeit und in der dritte Woche kam es zu Problemen bei der Überweisung: eine Online-Überweisung konnte nicht getätigt werden, da der Überweisungsbetrag 5000,- EUR überschreitet, deshalb musste die Überweisung manuell getätigt werden und die Bank lässt sich nun Zeit diese auszuführen.

2. Wichtige Dokumente bezüglich des Honorars wurden mir erst auf Nachfrage ausgehändigt.

Begründung Anwalt: Das war ein Versehen.

3. Auf meine mehrmalige Frage (einmal zu Beginn des Rechtsstreits, dann noch einmal vor dem Vergleich und ich glaube auch zum Gütetermin) nach den Anwaltskosten kam von ihm jedes Mal die Antwort, dass er das vorher überhaupt nicht abschätzen könne und das die Gebühren alleinig vom Gericht abhängen.

4. Auf die Nachfrage, ob man über das Honorar noch mal sprechen könnte (es handelt sich dabei immerhin um mehr als 30% der Abfindungssumme) hat er mir erklärt, dass das rechtlich nicht zulässig sei. Die Anwaltsgebühren sind gesetzlich festgelegt und dürften nicht verändert (also auch nicht unterschritten) werden! Leider habe ich diese Aussage nur mündlich.

Bezüglich Anwaltskammer: Danke für den Tipp, aber die für diesen Anwalt zuständige Kammer fühlt sich für Anwaltsgebühren nicht zuständig:

Die Rechtsanwaltskammer [...] gibt keine Auskünfte zu Anwaltsgebühren. Eine Vermittlung zwischen Anwalt und Mandant ist grundsätzlich nur möglich, wenn der Anwalt zustimmt. Bei Uneinigkeiten über außergerichtliche Gebühren bietet die Rechtsanwaltskammer ein kostenpflichtiges Schiedsgutachten an, wenn beide Seiten einverstanden sind und der Sachverhalt unstreitig ist.

Großmeister_Varius
2019-09-26, 14:02:08
Hier steht was dazu:

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/3-die-gebuehren-des-rvg-iii-einigungsgebuehr_idesk_PI17574_HI12049364.html

"Mitwirkung beim Abschluss des Vertrags bedeutet jede Tätigkeit, die der Anwalt bezüglich der Einigung entfaltet. Nach Anmerkung Abs. 2 zu Nr. 1000 VV RVG ist klar, dass er die Einigungsgebühr abrechnen kann, wenn er nicht unmittelbar bei Vertragsschluss dabei ist, seine Mitwirkung aber in der Beratung oder Beteiligung an den Verhandlungen bestand. Stellt der Mandant die Mitwirkung des Anwalts in Abrede, trägt der Mandant die Beweislast dafür, dass der Anwalt nicht ursächlich an der Einigung mitgewirkt hat."

Offenbar kann der Anwalt so eine Einigungsgebühr bereits fordern, wenn er nur "irgendwie beteiligt" ist an dem Vergleich. Unter gewissen Vorraussetzungen kann man diesen Betrag aber senken. Ob das in deinem Fall zutrifft, musst du natürlich prüfen.

vad4r
2019-09-26, 14:30:19
Ich bin da wirklich nicht bewandert, finde es aber schon recht hart, das die Abfindung erst versteuert wird und dann der Anwalt sich seinen Batzen von dem versteuerten Geld abschneidet, sich die Anteile aber von der ursprünglichen Summe ableitet?

14000€ Abfindung und 5000 bleiben über > wtf?

ich auch
2019-09-26, 14:36:11
Ich bin da wirklich nicht bewandert, finde es aber schon recht hart, das die Abfindung erst versteuert wird und dann der Anwalt sich seinen Batzen von dem versteuerten Geld abschneidet, sich die Anteile aber von der ursprünglichen Summe ableitet?

14000€ Abfindung und 5000 bleiben über > wtf?
mein Bruders Frau hatte letztes Jahr eine Abfindung von fast 110000 Euro bekommen,etwas über die Hälfte wurde versteuert,ja das ist nicht so schön,aber wohl normal.

Mars81
2019-09-26, 14:55:56
Ich bin da wirklich nicht bewandert, finde es aber schon recht hart, das die Abfindung erst versteuert wird und dann der Anwalt sich seinen Batzen von dem versteuerten Geld abschneidet, sich die Anteile aber von der ursprünglichen Summe ableitet?

14000€ Abfindung und 5000 bleiben über > wtf?

Jup, der Streitwert und damit die Anwaltsgebühren wurden danach berechnet was ich maximal bekommen hätte falls ich den Rechtsstreit ausgefochten und gewonnen hätte und nicht danach, was ich tatsächlich ausbezahlt bekommen habe.

Lawmachine79
2019-09-26, 15:12:46
Wie genau ist das denn gelaufen? Wenn ich das richtig verstehe, ist das kein gerichtlicher, sondern ein außergerichtlicher Vergleich. Hast Du die Klage dann zurückgenommen?

In der Tat brauchst Du einen Streitwertbeschluss, um die Gebühren überprüfen zu können. Habt Ihr in der Klageschrift einen vorläufig geschätzten Streitwert angegeben (k.a. ob das bei solchen Streitigkeiten üblich ist)? Hat Dein RA gesagt, warum er gegen den Streitwertbeschluss Beschwerde eingelegt hat?

_Slayer_
2019-09-26, 15:56:05
Die Anwaltskosten etc. auf jeden Fall als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen.
Außerdem besteht evtl. die Möglichkeit die Abfindung mit einem besonderen Steuersatz zu besteuern.

Mars81
2019-09-26, 16:30:05
Der Vergleich wurde gerichtlich geschlossen. Nachdem ich meinem Anwalt erzählt habe, dass ich mich mit der Gegenpartei auf eine Summe geeinigt habe, hat mich mein Anwalt zuerst beglückwünscht und danach gesagt dass er alles weitere in die Wege leitet.

Der Streitwert belief sich für das Verfahren auf 8.400,- EUR (gemäß Klageschrift) und für den Vergleich auf 35.700,- Euro (die im Raum stehende Karenzsumme + Mehrwert).

Davon soll ich eine 1,3 Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV über die 8.400,- EUR bezahlen, eine 0,8 Verfahrensgebühr Nr. 3101 Nr. 2 VV über 27.300,- EUR (35.700-8.400), eine 1,2 Terminsgebühr Nr. 3104 VV über 35.700,- EUR (??!), eine 1,0 Einigungsgebühr Nr 3104 VV über 8.400,- EUR und eine 1,5 Einigungsgebühr Nr. 1000 VV über 27.300 EUR.

Vor allem, dass sich die Terminsgebühr (für einen einzelnen Gütetermin) auf den gesamten Streitwert beziehen soll ist in meinen Augen nicht verständlich. Wenn überhaupt kann man die Terminsgebühr doch nur auf den den Termin betreffenden Streitwert (also 8.400,- EUR) anrechnen, oder etwa nicht?


PS

OK, anscheinend kann eine Terminsgebühr auch auf eine Mitwirkung an auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechungen auch ohne Beteiligung des Gerichts angewendet werden.

Ändert aber nichts daran, das ich das Verhalten des Anwalts äußerst verwerflich finde: Er lässt mich über die voraussichtlichen Kosten im unklaren, er lässt sich über 3 Wochen Zeit für eine Überweisung und zweigt vorher ohne meine Zustimmung noch sein Honorar ab (normalerweise sollte nach meinem Empfinden die Abfindung in Gänze an mich weitergeleitet werden und im Anschluss daran kann eine Rechnung gestellt werden), er begründet seine Unwilligkeit über das Honorar zu verhandeln damit, dass ihm rechtlich die Hände gebunden wäre (ist das wirklich so?). Wichtige Dokumente wurden mir erst auf Nachfrage zugestellt.


PPS

Die betreffenden Dokumente (Streitwert und Beschwerde) wurden mir inzwischen zugeschickt. Der Streitwert des Verfahrens wurde im 1. Beschluss gemäß der ursprünglichen Klageschrift festgelegt. Dagegen hat der gegnerische Anwalt Beschwerde eingelegt, mit der Begründung dass es eine aktualisierte Klageschrift mit einem neuen Streitwert gibt. Dieser Beschwerde wurde stattgegeben.

GSXR-1000
2019-09-26, 17:19:31
Ich bin da wirklich nicht bewandert, finde es aber schon recht hart, das die Abfindung erst versteuert wird und dann der Anwalt sich seinen Batzen von dem versteuerten Geld abschneidet, sich die Anteile aber von der ursprünglichen Summe ableitet?

14000€ Abfindung und 5000 bleiben über > wtf?

Ganz so ist es nicht. In der steuererklaerung kann man die kosten des rechtsstreit geltend machen. Dies widerum mindert die steuer in entsprechender hoehe und fuehrt zu einer steuererstattung. Hat also final alles seine richtigkeit und ist so gesehen ein bruttoaufwand

hesTeR-
2019-09-26, 17:32:51
kann man da nicht evtl die Verbraucherzentrale um rat bitten? die haben doch auch anwälte und es ist ja eine art Dienstleistung die du gebucht hast.

BTB
2019-09-26, 18:10:49
Jup, der Streitwert und damit die Anwaltsgebühren wurden danach berechnet was ich maximal bekommen hätte falls ich den Rechtsstreit ausgefochten und gewonnen hätte und nicht danach, was ich tatsächlich ausbezahlt bekommen habe.

So eine Nummer hatte ich auch mal mit einem Anwalt. Scheint wohl bei einigen (und bei meinem wie ich erfahren habe) auch Methode zu sein. Er hatte mir geraten möglichst auf Maximum zu gehen um den Vergleich in die Höhe zu treiben. Das er mit dem Maximum auch die Anwaltsgebühren berechnet hat er mir so nicht mitgeteilt. Hab sogar noch verloren und blieb auf der fetten Rechnung sitzen. Hab ich dann erst nur zur Hälfte bezahlt. Nach 4 oder 5 Jahren hat er den Rest dann inklusive Zinsen eingefordert. Ich dann wieder vor Gericht (hab mich selbst verteidigt :D). Der Richter war sehr nett und hat das Ganze auch für sehr merkwürdig befunden. Ich musste dann nicht alles von dem Rest nachzahlen, in Summe aber weniger als er eigentlich haben wollte. Aber auch nur weil der Richter ein paar Lücken gefunden hat und die Beträge runtergerechnet wurden.

Fazit. Ich versuche Anwälte eigentlich zu vermeiden. Die meisten sind schlecht und bemühen sich eigentlich nur ihre Rechnung zu optimieren.

Mars81
2019-09-27, 08:29:55
Meine einzige Möglichkeit die Anwaltskosten noch zu senken bestand wohl darin, gegen den Streitwert Beschwerde einzulegen. Dieser wurde nach meinen Recherchen jedoch grundsätzlich richtig angesetzt und hat damit wenig Aussichten auf Erfolg:

Rz. 99

Beim Streit um die Verbindlichkeit oder die Einhaltung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes wird ein Gegenstandswert in Höhe der höchstgeschuldeten Karenzentschädigung angenommen.


Ändert aber nichts daran, dass mich mein Anwalt hätte warnen können, dass sich durch den Vergleich die Anwaltskosten massiv erhöhen. Dann hätte ich nämlich von einem Vergleich abgesehen und es auf ein Verfahren ankommen lassen.

EureDudeheit
2019-09-27, 08:46:32
Meine einzige Möglichkeit die Anwaltskosten noch zu senken bestand wohl darin, gegen den Streitwert Beschwerde einzulegen. Dieser wurde nach meinen Recherchen jedoch grundsätzlich richtig angesetzt und hat damit wenig Aussichten auf Erfolg:




Ändert aber nichts daran, dass mich mein Anwalt hätte warnen können, dass sich durch den Vergleich die Anwaltskosten massiv erhöhen. Dann hätte ich nämlich von einem Vergleich abgesehen und es auf ein Verfahren ankommen lassen.


Du bist in einem Verfahren. Es hätte nur anders ausgehen können, wenn der Beklagte verurteilt worden wäre. Aber 1. haben Richter auch nicht wo wirklich die Lust Urteile zu schreiben, deswegen läuft es fast immer auf einen Vergleich hinaus. 2. war der Beklagte ja kompromißbereit, also wie hätte das Verfahren dann durch Urteil enden sollen. Hätte dir aber auch nur die Einigungsgebühr gespart afaik, der Rest der Kosten bleibt gleich. Du hättest dich nur privat mit dem Arbeitgeber einigen können ohne Anwalt, hat aber anscheinend ja nicht geklappt oder du hättest dich selber vertreten können, da kein Anwaltszwang vor dem Arbeitsgericht herrscht.

Mars81
2019-09-27, 09:12:18
Du bist in einem Verfahren. Es hätte nur anders ausgehen können, wenn der Beklagte verurteilt worden wäre. Aber 1. haben Richter auch nicht wo wirklich die Lust Urteile zu schreiben, deswegen läuft es fast immer auf einen Vergleich hinaus. 2. war der Beklagte ja kompromißbereit, also wie hätte das Verfahren dann durch Urteil enden sollen. Hätte dir aber auch nur die Einigungsgebühr gespart afaik, der Rest der Kosten bleibt gleich. Du hättest dich nur privat mit dem Arbeitgeber einigen können ohne Anwalt, hat aber anscheinend ja nicht geklappt oder du hättest dich selber vertreten können, da kein Anwaltszwang vor dem Arbeitsgericht herrscht.

Nicht ganz: Im Verfahren waren nur die bisher ausstehenden Karenzzahlungen Streitgegenstand. Wenn ich nicht Kompromissbereit gewesen wäre, wäre es nicht zu einem Vergleich gekommen. Zu einem Vergleich gehören nämlich immer zwei. Dadurch, dass ein Vergleich zustandegekommen ist wurde jedoch auch das zukünftige Karenzgeld Teil des Streitwerts. Davon hat mir mein Anwalt nichts gesagt und er hat keinerlei Versuch unternommen die Kosten abzuschätzen und mir zu erläutern.

PS
Und ich habe einen Anwalt genommen, weil ich dachte der kennt sich umfassend aus und kann mich vor Fehlentscheidungen beschützen. Das einzige was dieser Anwalt jedoch konnte, ist seinen Geldbeutel vor Fehlentscheidungen zu beschützten!

Erbsenkönig
2019-09-27, 09:47:30
Davon soll ich eine 1,3 Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV über die 8.400,- EUR bezahlen, eine 0,8 Verfahrensgebühr Nr. 3101 Nr. 2 VV über 27.300,- EUR (35.700-8.400)

Verstehe ich das richtig: Er rechnet 2x eine Verfahrensgebühr ab, und zwar nach Nr. 3100 und zusätzlich nach Nr. 3101 Anlage 1 RVG? Ich bin noch nicht ganz wach, aber das scheint mir doch zu viel des Guten zu sein, heißt es doch in Nr. 3101 ausdrücklich:

beträgt die Gebühr RVG 3100 ............... 0,8

sprich in dem Fall wird die Gebühr reduziert. So wie das hier abgerechnet wurde (wenn ich dich richtig verstehe), hat er die Gebühr erhöht.

Im Übrigen wundert es mich, dass da auf Nr. 3101 Nr. 2 Anlage 1 RVG Bezug genommen wird (oder denkst du nur, dass es darum geht?), da es dort heißt:

soweit Verhandlungen vor Gericht zur Einigung der Parteien oder der Beteiligten oder mit Dritten über in diesem Verfahren nicht rechtshängige Ansprüche geführt werden; der Verhandlung über solche Ansprüche steht es gleich, wenn beantragt ist, eine Einigung zu Protokoll zu nehmen oder das Zustandekommen einer Einigung festzustellen (§ 278 Absatz 6 ZPO)

Der Anspruch, übe den eine Einigung erzielt wurde, war doch hier schon mit Klageerhebung rechtshängig, und zwar genau in diesem Verfahren.:confused: Oder waren diese 35.000 € nie Gegenstand des Verfahrens? Wie kam es denn zu den von dir angegebenen 8.000 €?

EDIT: Nach dem ersten Blick in entsprechende Kommentare sollte das so seine Richtigkeit haben, gesetzt dem Falle, dass diese 35.000 € nur im Rahmen der Einigung erwähnt wurden und nicht schon vorher. Du sprichst davon, dass sich die Gegenseite darauf berufen habe, dass es eine "aktualisierte Klageschrift" gegeben habe. Hat dein Anwalt vor der erzielten Einigung deinen Klageantrag noch geändert?

Korfox
2019-09-27, 10:04:52
Unabhängig, von der genauen rechtlichen Situation sollte man sich für die Zukunft merken, dass man im Vergleich immer auch anteilig die Anwaltskosten berücksichtigen sollte.
Ich denke, die Chance ist in dem Fall sehr hoch, dass das Unternehmen, mit dem man sich kloppt, sofort auf den Zug springt, wenn in der Rechnung des Anwalts etwas komisch ist und man reduziert die abzuführenden Kosten...

Opprobrium
2019-09-27, 10:34:38
Und nicht davon ausgehen, dass ein Anwalt der sagt "ich werde alles Weitere in die Wege leiten" das aus purem Altruismus tut...

Klingt jedenfalls nach einem Widerling

Mars81
2019-09-27, 12:22:09
EDIT: Nach dem ersten Blick in entsprechende Kommentare sollte das so seine Richtigkeit haben, gesetzt dem Falle, dass diese 35.000 € nur im Rahmen der Einigung erwähnt wurden und nicht schon vorher. Du sprichst davon, dass sich die Gegenseite darauf berufen habe, dass es eine "aktualisierte Klageschrift" gegeben habe. Hat dein Anwalt vor der erzielten Einigung deinen Klageantrag noch geändert?

ehemaliger Arbeitgeber war im Zahlungsverzug -> Klage über diese Summe
Gütetermin -> keine Einigung
Arbeitgeber war zusätzlich noch über die inzwischen vergangenen 2 Monate in Verzug -> Anpassung der Klageschrift
Einigung auf 14.000€ -> das nachträgliche Wettbewerbsverbot wird damit aufgehoben -> die Gesamtsumme des Wettbewerbsverbots wird zum Streitgegenstand

Butter
2019-09-27, 12:23:05
Wäre das eigentlich alles von einer Rechtschutzversicherung gedeckt gewesen?

Korfox
2019-09-27, 13:12:36
Wenn die Rechtschutzversicherung Arbeitsrecht beinhaltet und die Police >3 Monate alt ist sollte das alles passen.

Ansonsten: Anwälte tun halt nie etwas aus Altruismus. Die wollen ja auch ihr tägliches Goldbrötchen auf dem Tisch liegen haben.

Ich habe auch schon Anwälte gesehen, die haben in dem Moment das Mandat niedergelegt, in dem der Kunde unverbindlich(!) gefragt hat, ob es sinnvoll sei, Prozesskostenbeihilfe zu beantragen (ähnlicher Fall, der ehemalige Arbeitgeber hat jedoch eine sehr hohe Summe einklagen wollen, da er das Wettbewerbsverbot verletzt sah - ihm wurde auch vorgerichtlich schon vom zuständigen Richter nahegelegt, die Klage fallen zu lassen, da das einen Rückstoß erzeugen könnte...). Durch den hohen Streitwert wäre eine Gerichtsverhandlung desaströs für die eigene Kasse gewesen (Arbeitsgericht ist ja erstinstanzlich jedem seine Kosten).

Erbsenkönig
2019-09-27, 14:09:19
ehemaliger Arbeitgeber war im Zahlungsverzug -> Klage über diese Summe

Und womit war er hier in Verzug? Irgendeine Sonderzahlung?

Arbeitgeber war zusätzlich noch über die inzwischen vergangenen 2 Monate in Verzug

Das war dann normales Entgelt?

-> Anpassung der Klageschrift

Also war dann vor der Einigung "alles angeklagt"? So wie ich die Systematik im Vergütungsverzeichnis verstehe, hängt v.a. die 0,8er Einigungsgebühr daran, was bereits anhängig war und was nicht.

Lawmachine79
2019-09-27, 15:19:32
Schon mal den hier probiert?
https://anwaltverein.de/de/service/prozesskostenrechner

Was der Streitwert ist, ist immer noch unklar, Grundlage ist nicht die vorläufige Schätzung sondern der Streitwertbeschluss.

Kostenrecht ist grausig, deshalb bin ich froh, dass wir für sowas Rechtsanwaltsgehilfen haben ;D...das ist das Allererste, was ich nach dem 2.StEx aus meinem Gehirn gestrichen habe, sogar noch vor Familienrecht.

urbi
2019-09-27, 15:44:04
Warum waren die Anwälte am Vergleich nicht beteiligt?!

Kann natürlich immer sein, dass der Anwalt Mist gebaut hat (nicht ausreichend Beraten über Kostenfolgen etc), aber so kann man das nichtmal ansatzweise beurteilen.

Ein paar Sachen die Dir unklar waren / sind, sind aber einfach so geregelt.

Wenn man einen Prozessvergleich schließt dann richtet sich der Streitwert nach dem Wert der Gegenstände über die sich die Parteien verglichen haben. Das ist insbesondere dann entscheidend, wenn man erstmal nur einen Teil einklagt, sich dann aber über alles vergleicht.

Auch Verfahrens-, Termin- und Vergleichsgebühren fallen früher an, als man das als Laie vielleicht erwarten (oder hoffen) würde.

Dass der Anwalt seine Honorarforderungen gegen den Auszahlungsanspruch aufrechnet ist üblich und regelmäßig rechtlich auch unproblematisch. Der Mandant schuldet ihm Honorar, der Anwalt ist für die erstrittene Geldsumme empfangsberechtigt (was auch logisch ist, als Laie kann man doch gar nicht prüfen, ob z.B. Zinsen wirklich korrekt berechnet wurden) und gegenüber dem Mandanten zur Auszahlung verpflichtet. Soll er ihm dann erst das ganze Geld rüberschieben um dann sein Honorar zu verlangen? Das ist doch sehr umständlich.

Übrigens ist es nach § 49b Abs. 1 Satz 1 BRAO wirklich grundsätzlich unzulässig, eine niedrigere als die gesetzliche Gebühr zu vereinbaren.

Lawmachine79
2019-09-27, 15:49:37
Warum waren die Anwälte am Vergleich nicht beteiligt?!

Kann natürlich immer sein, dass der Anwalt Mist gebaut hat (nicht ausreichend Beraten über Kostenfolgen etc), aber so kann man das nichtmal ansatzweise beurteilen.

Ein paar Sachen die Dir unklar waren / sind, sind aber einfach so geregelt.

Wenn man einen Prozessvergleich schließt dann richtet sich der Streitwert nach dem Wert der Gegenstände über die sich die Parteien verglichen haben. Das ist insbesondere dann entscheidend, wenn man erstmal nur einen Teil einklagt, sich dann aber über alles vergleicht.

Auch Verfahrens-, Termin- und Vergleichsgebühren fallen früher an, als man das als Laie vielleicht erwarten (oder hoffen) würde.

Dass der Anwalt seine Honorarforderungen gegen den Auszahlungsanspruch aufrechnet ist üblich und regelmäßig rechtlich auch unproblematisch. Der Mandant schuldet ihm Honorar, der Anwalt ist für die erstrittene Geldsumme empfangsberechtigt (was auch logisch ist, als Laie kann man doch gar nicht prüfen, ob z.B. Zinsen wirklich korrekt berechnet wurden) und gegenüber dem Mandanten zur Auszahlung verpflichtet. Soll er ihm dann erst das ganze Geld rüberschieben um dann sein Honorar zu verlangen? Das ist doch sehr umständlich.

Übrigens ist es nach § 49b Abs. 1 Satz 1 BRAO wirklich grundsätzlich unzulässig, eine niedrigere als die gesetzliche Gebühr zu vereinbaren.
Naja, aber die Art, wie der Anwalt das kommuniziert hat...vor allem, dass der TS anscheinend den Streitwertbeschluss nicht erhalten hat und der Anwalt dann ohne Absprache den Beschluss angreift...ich bin kein Einzelanwalt, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass der Einzelanwalt gegenüber einer natürlichen Person, die ihn mandatiert hat, nicht über Gerichtsentscheidungen berichtet und dann ungefragt Rechtsmittel einlegt, das geht gar nicht. Wenn man mit einem Unternehmen so verfährt, wird man geteert und gefedert und das ist auch gut so. Das ist eine sauteure Dienstleistung und die sollte daher auch eine entsprechende Qualität haben.

Mars81
2019-09-27, 16:04:06
Es ging hier um ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot. Als Ausgleich für das Wettbewerbsverbot sollte ich eine monatliche Vergütung erhalten, die sogenannte Karenzentschädigung. Mein ehemaliger Arbeitgeber wollte zwar, dass ich ihm keinen Wettbewerb mache, sah aber nicht ein, dass er mich für diesen Umstand auch entlohnen sollte. Somit hat sich Monat für Monat die Summe erhöht, die mein ehemaliger Arbeitgeber im Rückstand war. Er zahlte ja nicht. Durch die Einigung und damit der Aufhebung des Wettbewerbsverbot wurde jedoch die gesamte Karenzentschädigung (monatliche Entlohnung x Laufzeit in Monaten) zum Streitgegenstand. Durch den nun höheren Streitwert haben sich die Anwaltskosten verdoppelt. Und genau über diesen Umstand hat mich mein Anwalt nicht aufgeklärt.

Mars81
2019-09-27, 16:24:23
Warum waren die Anwälte am Vergleich nicht beteiligt?!


Sie waren am Vergleich beteiligt. Und zwar nachdem ich mich mit der Gegenseite auf einen Betrag geeinigt hatte.


Kann natürlich immer sein, dass der Anwalt Mist gebaut hat (nicht ausreichend Beraten über Kostenfolgen etc), aber so kann man das nichtmal ansatzweise beurteilen.

Ein paar Sachen die Dir unklar waren / sind, sind aber einfach so geregelt.

Dafür gibt es ja Anwälte. Ich bin im Übrigen keiner.


Wenn man einen Prozessvergleich schließt dann richtet sich der Streitwert nach dem Wert der Gegenstände über die sich die Parteien verglichen haben. Das ist insbesondere dann entscheidend, wenn man erstmal nur einen Teil einklagt, sich dann aber über alles vergleicht.

Auch Verfahrens-, Termin- und Vergleichsgebühren fallen früher an, als man das als Laie vielleicht erwarten (oder hoffen) würde.


Das weiß ich jetzt auch. Es wäre aber sehr schön gewesen, wenn mir das mein Anwalt vermittelt hätte und ich es mir nicht erst im Nachhinein aus dem Internet zusammenklauben hätte müssen.


Dass der Anwalt seine Honorarforderungen gegen den Auszahlungsanspruch aufrechnet ist üblich und regelmäßig rechtlich auch unproblematisch. Der Mandant schuldet ihm Honorar, der Anwalt ist für die erstrittene Geldsumme empfangsberechtigt (was auch logisch ist, als Laie kann man doch gar nicht prüfen, ob z.B. Zinsen wirklich korrekt berechnet wurden) und gegenüber dem Mandanten zur Auszahlung verpflichtet. Soll er ihm dann erst das ganze Geld rüberschieben um dann sein Honorar zu verlangen? Das ist doch sehr umständlich.

Übrigens ist es nach § 49b Abs. 1 Satz 1 BRAO wirklich grundsätzlich unzulässig, eine niedrigere als die gesetzliche Gebühr zu vereinbaren.

Und nochmals: Es wäre schön, wenn mein Anwalt das so mit mir kommuniziert hätte.

Mars81
2019-09-27, 16:29:43
Es gab einen Streitwertbeschluss vom 13. August. Dagegen hat der gegnerische Anwalt am 10. September Beschwerde eingelegt. Und erfahren davon habe ich erst, nachdem mir mein Anwalt am 24. September seine Rechnung vorlegt, der er den neuen Beschluss vom 12. September beilegt.

Ich verlange ja nicht, dass ich die Beschlüsse als Push-Nachricht auf mein Handy bekomme. Aber mehr als 6 Wochen später und das auch erst auf Nachfrage?!

urbi
2019-09-27, 16:56:12
Ich wollte Dir keine Vorwürfe machen, eher dafür sensibilisieren dass es manchmal wirklich zwei Seiten einer Geschichte gibt und man manches nicht dem Anwalt, sondern dem Gesetzgeber ankreiden muss.

Ob wirklich eine Pflichtverletzung vorliegt, die dann ggf. zu Schadensersatz führen kann, kann man so einfach nicht sagen. Dazu ist der Fall zu komplex. Wenn Du da wirklich was erreichen willst, musst Du wohl oder übel zu einem anderen Anwalt und ihn das prüfen lassen.

Auch wenn der Fall den Umständen nach klar wäre wären die Folgen wahrscheinlich nicht ganz so absehbar wie das "Bauchgefühl", dass hier etwas schief gelaufen ist:

Einerseits hat der Rechtsanwalt natürlich Aufklärungspflichten und muss auch für das Rechtsschutzziel des Mandanten den sichersten Weg gehen. Andererseits aber geht es ja um die gesetzlichen Gebühren. Da hat der Rechtsanwalt zwar aufzuklären, dass der Gegenstandwert entscheidend ist, aber die Pflicht geht darüber auch nicht unendlich weit hinaus...

Alternativ kannst Du ja auch einfach nochmal das Gespräch mit Deinem Anwalt suchen, wenn das Verhältnis nicht schon zu zerrüttet ist.

Mars81
2019-09-27, 17:36:05
Ich buche das jetzt einfach unter Lehrgeld. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.

JaDz
2019-09-27, 20:31:47
… oder du suchst dir einen Anwalt und verklagst den anderen Anwalt … oh, wait …

Florida Man
2019-09-28, 10:20:36
Genau deshalb stimmt man einem Vergleich nur zu, wenn die Summe die tatsächliche Forderung maßgeblich übersteigt. Hättest Du auf einen Vergleich verzichtet und es wäre zu einem Urteil gekommen, dann hätte Dein Ex-Arbeitgeber Deine Prozesskosten tragen müssen.

Korfox
2019-09-28, 10:51:41
Florida Man: Arbeitsgericht ist erdtinstanzlich Kostentrennung/-Teilung und die Kosten können nur in Extremfällen auf die unterlegen Partei umgelegt werden (z. B. wenn jemand offensichtlich mit dem Ziel dem anderen finanziell massiv zu Schaden mehrfach in Folge ohne Erfolgsaussichten klagt). Standard ist, dass jeder seinen Kram selbst löhnen muss.
Daher ist eine Arbeitsrechtschutz so wertvoll.

urbi
2019-09-30, 17:28:43
Naja, aber die Art, wie der Anwalt das kommuniziert hat...vor allem, dass der TS anscheinend den Streitwertbeschluss nicht erhalten hat und der Anwalt dann ohne Absprache den Beschluss angreift...ich bin kein Einzelanwalt, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass der Einzelanwalt gegenüber einer natürlichen Person, die ihn mandatiert hat, nicht über Gerichtsentscheidungen berichtet und dann ungefragt Rechtsmittel einlegt, das geht gar nicht. Wenn man mit einem Unternehmen so verfährt, wird man geteert und gefedert und das ist auch gut so. Das ist eine sauteure Dienstleistung und die sollte daher auch eine entsprechende Qualität haben.

Das hatte ich ganz überlesen. Beschwerde gegen hat so wie ich das verstanden habe die Gegenseite eingelegt. Allerdings finde ich, dass Du trotzdem recht hast: Da scheint es ein ganz gehöriges Informationsdefizit zu geben. Ich könnte mir sogar vorstellen, dass das Absicht war, weil er vorher irgendwo "Mist" gebaut hat. Dass man die Kosten und Gebühren für den eigenen Mandanten im Blick behalten muss ist doch eigentlich Gegenstand jeder Anwaltsklausur im zweiten Staatsexamen. Vor dem Hintergrund finde ich es komisch, dass es zu dem Vergleich in dieser Form gekommen ist.