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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wer hat die Vorfahrt (Erklärung für Dumme)?


deekey777
2019-09-26, 10:21:55
https://goo.gl/maps/CEDC2Ls8qzbbXdsG8

Ich hoffe, dass der Link geht. (Schaltet bitte zwsichen Straßen- und Earth-Ansicht hin und her)

Erklärung: "Am Gailgraben" ist eine ganz normale Fahrbahn, die nach rechts abknickt und irgendwann endet. Dort fahren ganz normal Autos, Radfahrer Fußgänger laufen. Die Brücke über die Leine ist ein gemeinsamer Fußgänger- und Radweg, an auf beiden Seiten steht in Fahrtrichtung ein Zusatzschild "Ende" unter dem Fußgänger-/Radweg. Auch wo die ganzen Kleingärten sind, verläuft ein gemeinsamer Radweg. Bordsteine gibt es dort nicht.

Ich fahre morgens mit dem Fahrrad "Am Gailgraben" in Richtung Leine und biege dann nach links in den gemeinsamen Radweg. Jetzt kommen entgegen Radfahrer von der Leinebrücke und fahren entweder auf "Am Gailgraben" oder biegen aus ihrer Sicht nach rechts ab (in den Radweg entlang der Kleingärten).

Wer ist wartepflichtig? Aus meiner Sicht nicht ich, sondern Radfahrer, die von den gemeinsamen Radwegen auf die Fahrbahn (Am Gailgraben) fahren. Es ist ja kleine gleichberechtigte Kreuzung, oder?

HarryHirsch
2019-09-26, 10:38:37
[..] Es ist ja kleine gleichberechtigte Kreuzung, oder?

doch.
du musst warten

siegemaster
2019-09-26, 10:46:06
Da der Rad-/Gehweg über die Brücke meiner Meinung nach der Straße "Am Gailgraben" untergeordnet ist bin ich der Meinung, dass du in diesem Fall Vorfahrt hast.

deekey777
2019-09-26, 10:47:03
doch.
du musst warten
Woraus ergibt sich das?

HarryHirsch
2019-09-26, 10:51:14
ich sehe da weder einen abgesenkten bordstein noch schilder die die vorfahrt regeln.
woraus schließt du dass du vorfahrt hast? weil google die brücke gestrichelt darstellt?

deekey777
2019-09-26, 11:04:28
ich sehe da weder einen abgesenkten bordstein noch schilder die die vorfahrt regeln.
woraus schließt du dass du vorfahrt hast? weil google die brücke gestrichelt darstellt?
Das ist keine Erklärung.

MiamiNice
2019-09-26, 11:11:27
An der Kreuzung gelten ganz normale Reglen, da nicht anders ausgeschildert. Da erübrigt sich doch jede Diskussion. Der der die Räder rechts einschlägt hat Vorfahrt. Ende aus, Micky Maus.

Rechts vor links und so ;)

Ben Carter
2019-09-26, 11:18:05
Sofern nicht anders ausgeschildert, sollte ganz normal die Rechtsregel gelten.

siegemaster
2019-09-26, 11:25:26
Damit es eine Kreuzung ist müsste die Brücke aber eine Straße sein, oder? Wo ist der Kundschafter?

MiamiNice
2019-09-26, 11:26:52
Damit es eine Kreuzung ist müsste die Brücke aber eine Straße sein, oder? Wo ist der Kundschafter?


Nein, das wird ggf. über extra Vorfahrt Schilder gelöst. Sind die nicht vorhanden gilt rechts vor links auch wenn es nur Wege sind.
Eine Kreuzung ist eine Kreuzung sobald sich 2 Wege kreuzen und nicht wenn alle Wege gleich berechtigt sind.

HarryHirsch
2019-09-26, 11:26:58
Damit es eine Kreuzung ist müsste die Brücke aber eine Straße sein, oder? Wo ist der Kundschafter?

gute idee, der sollte das wissen

FeuerHoden
2019-09-26, 11:28:33
Wenn sich auf der Brücke Fußgänger frei bewegen dürfen, dann gilt das als verkehrsberuhigter Bereich und hat gegenüber dem fließenden Verkehr Nachrang.

Ein Klein-LKW der dort stünde (um Arbeiten an der Brücke auszuführen) und sich in den Verkehr einordnen müsste hätte dort niemals Vorrang, und zu 100% die gleiche Regel gilt für Fahrräder.

MiamiNice
2019-09-26, 11:34:54
Wenn sich auf der Brücke Fußgänger frei bewegen dürfen, dann gilt das als verkehrsberuhigter Bereich und hat gegenüber dem fließenden Verkehr Nachrang.

Auch wenn das hier greifen würde, der verkehrsberuhigter Bereich ist hier nicht beschildert, selbst wenn doch, gelte an der Kreuzung auch rechts vor links. Das wäre in Falle einer Spielstraße anders, die gilt als abgesenkter Bordstein und wenn Du daraus kommst hast Du immer Vorfahrt zu gewähren.

Es ist hier total egal welcher Art die Straßen oder Wege sind. Kreuzung -> keine Sonderregelung durch Beschilderung -> rechts vor links.

Döner-Ente
2019-09-26, 11:37:59
Wenn sich auf der Brücke Fußgänger frei bewegen dürfen, dann gilt das als verkehrsberuhigter Bereich und hat gegenüber dem fließenden Verkehr Nachrang.



+1. Wenn es keine "Autobrücke", sondern eine Fußgänger-Radfahrerbrücke ist, hat der reguläre Straßenverkehr Vorrang.
Nachdem aber die meisten Radfahrer in solchen Situationen ohnehin einfach losfahren, wenn sie eine Lücke sehen, dürfte die Frage aber ohnehin eher akademischer Natur sein.

Filp
2019-09-26, 11:49:19
Wenn da nicht ein entsprechendes Schild steht, ist es kein verkehrsberuhigte Bereich!
https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/e/e2/Zeichen_325.1_-_Beginn_eines_verkehrsberuhigten_Bereichs%2C_StVO_2009.svg/404px-Zeichen_325.1_-_Beginn_eines_verkehrsberuhigten_Bereichs%2C_StVO_2009.svg.png

FeuerHoden
2019-09-26, 11:53:53
Vom Threadstarter: Die Brücke über die Leine ist ein gemeinsamer Fußgänger- und Radweg
Somit keine Zufahrt für Autos und fällt damit nicht unter die Vorfahrtregel.

Annator
2019-09-26, 11:57:16
https://verkehrslexikon.de/Module/Radwegkreuzung_mit_Strasse.php

Würde sagen du musst warten.

Dieses Vorfahrtsrecht der Radfahrerin wurde nicht dadurch unterbrochen, dass diese zwecks Überquerung der Bstraße, kurzfristig vom Radweg auf die Straße fahren musste. Dies ergibt sich nach Auffassung des Gerichts bereits daraus, dass sie als von rechts kommender Verkehr gegenüber dem Verkehr von der Bachstraße kommend, Vorfahrt hatte.

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rspr5325.php

Bin grad am überlegen wo ich hier so eine Situation habe. Radweg geht auf normale Straße ohne Ampeln etc.. Ist mir noch nichts eingefallen.

deekey777
2019-09-26, 12:02:35
Sofern nicht anders ausgeschildert, sollte ganz normal die Rechtsregel gelten.
An der Kreuzung gelten ganz normale Reglen, da nicht anders ausgeschildert. Da erübrigt sich doch jede Diskussion. Der der die Räder rechts einschlägt hat Vorfahrt. Ende aus, Micky Maus.

Rechts vor links und so ;)

Und das gilt, wenn der "Am Gailgraben" gänzlich entlang der Leine folgt (sprich von den Häusern zu den Kleingärten) und der gemeinsame Radweg/Fußgänger auf der Brücke über die Leine ist (und dort auch endet) und dort, wo die Autos geparkt sind?

MiamiNice
2019-09-26, 12:03:01
Das Deekey warten muss steht imo gar nicht zur Diskussion. Wir sollten eher darüber diskutieren warum diese, sehr einfache, Frage so viele unterschiedliche Antworten erzeugt. Es sollte in Deutschland eine Führerschein erneuerungs Pflicht eingeführt werden. Alle 3-5 Jahre zum Nachtest und ab 50 jedes Jahr + ärtzliche Untersuchung.
Kann doch nicht angehen das Leute am Straßenverkehr teilnehmen die die Grundregeln nicht beherrschen ^^

deekey777
2019-09-26, 12:05:30
https://verkehrslexikon.de/Module/Radwegkreuzung_mit_Strasse.php

Würde sagen du musst warten.



http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rspr5325.php

Kenne ich schon, passt aber nicht zum Sachverhalt.

deekey777
2019-09-26, 12:06:04
Das Deekey warten muss steht imo gar nicht zur Diskussion. Wir sollten eher darüber diskutieren warum diese, sehr einfache, Frage so viele unterschiedliche Antworten erzeugt. Es sollte in Deutschland eine Führerschein erneuerungs Pflicht eingeführt werden. Alle 3-5 Jahre zum Nachtest und ab 50 jedes Jahr + ärtzliche Untersuchung.
Kann doch nicht angehen das Leute am Straßenverkehr teilnehmen die die Grundregeln nicht beherrschen ^^
Dann begründe doch deine Auffassung!

Kundschafter
2019-09-26, 12:07:11
Hier ist schon der Arzt. :D

Wie jetzt, ich muss meinen Feinden helfen ? Anwaltspussy. :tongue:

Ok, ich schau mal drüber, auch wenn StVO nicht so mein Ding ist.
Rot ist deekey, grün die anderen Radfahrer, richtig ?

https://s17.directupload.net/images/190926/kb395gsv.jpg (https://www.directupload.net)

Annator
2019-09-26, 12:07:55
Kenne ich schon, passt aber nicht zum Sachverhalt.

Die Brücke ist der Radweg und Am Gailgraben ist die Straße. Wenn du nach Links weg willst musst du warten. Exakt die gleiche Situation.

MiamiNice
2019-09-26, 12:12:27
Dann begründe doch deine Auffassung!

Habe ich doch schon mehrmals, ließ doch bitte.

Hier ist schon der Arzt. :D

Wie jetzt, ich muss meinen Feinden helfen ? Anwaltspussy. :tongue:

Ok, ich schau mal drüber, auch wenn StVO nicht so mein Ding ist.
Rot ist deekey, grün die anderen Radfahrer, richtig ?

https://s17.directupload.net/images/190926/kb395gsv.jpg (https://www.directupload.net)

Nein, der grüne fährt nach rechts, nicht nach links.
Beide biegen in den selben Weg ein, stehen sich an der Kreuzung aber gegenüber.
Keine Schilder, keine Spielstaße oder abgesenkter Bordstein.

deekey777
2019-09-26, 12:13:49
Die Brücke ist der Radweg und Am Gailgraben ist die Straße.
Nein, der Radweg in der Entscheidung des Gerichts folgte einer (vorfahrtsberechtigten) Straße, darum hatte die Radfahrerin Vorfahrt (sprich auf § 9 StVO kommt nicht an).

Das Landgericht Karlsruhe (Urteil vom 31.07.2009 - 9 S 61/09) hat entschieden:

Wenn an einer Kreuzung oder Einmündung keine Verkehrszeichen die Vorfahrt regeln, gilt der allgemeine Grundsatz "rechts vor links". An dieser Vorfahrtsberechtigung nimmt auch der parallel verlaufender Radweg teil. Radwege folgen in der Bestimmung des Vorfahrtrechts der Straße, der sie zugehören, und zwar unabhängig davon, ob der Radweg auf der Straße selbst verläuft oder durch Randstein oder Bewuchs von der Straße getrennt ist.

Kundschafter
2019-09-26, 12:16:18
Nein, der grüne fährt nach rechts, nicht nach links.

Stimmt, falsch oder zu schnell gelesen. Habe gelesen..."aus meiner Sicht nach rechts".

Ich werte weiter aus. :biggrin:

deekey777
2019-09-26, 12:19:39
Hier ist schon der Arzt. :D

Wie jetzt, ich muss meinen Feinden helfen ? Anwaltspussy. :tongue:

Ok, ich schau mal drüber, auch wenn StVO nicht so mein Ding ist.
Rot ist deekey, grün die anderen Radfahrer, richtig ?

https://s17.directupload.net/images/190926/kb395gsv.jpg (https://www.directupload.net)
Genau. Der linksabbiegende Radfahrer ist zwar wartepflichtig, aber nicht wirklich relevant, weil wir rechts aneinander vorbeifahren müssen.

Ist der geradeaus fahrende Radfahrer mir gegenüber wartepflichtig oder nicht?
Wenn ja, warum soll das dann eine (gleichberechtigte) Kreuzung im Sinne der StVO (§ 8 StVO) sein?

Definition der Kreuzung ist:
https://verkehrslexikon.de/TexteA/Kreuzung01.php

"Eine Kreuzung ist die Schnittfläche zweier oder mehrerer sich schneidender Fahrbahnen verschiedener Straßen, die sich jenseits, u.U. seitlich versetzt, fortsetzen (vgl. Senat, a.a.O.; Jagusch/Hentschel, a.a.O., § 8 Rdn. 32; Mühlhaus! Janiszewski, a. a. 0., § 8 Rdn. 4, alle m.w.N.).

Also bedarf es sich zwei schneidender Fahrbahnen.

MiamiNice
2019-09-26, 12:19:40
Stimmt, falsch oder zu schnell gelesen. Habe gelesen..."aus meiner Sicht nach rechts".

Ich werte weiter aus. :biggrin:

Zu klären wäre ob der grüne Radfahrer besondere/andere Rechte hat weil er von einem Fuß/Radweg kommt und nicht von einer Straße. Meiner Meinung nach macht das keinen Unterschied, weil nicht beschildert.

Kundschafter
2019-09-26, 12:23:51
Ist es jetzt so richtig ?

https://s17.directupload.net/images/190926/p6wnmvn9.jpg (https://www.directupload.net)

Also dann würde ich es, OHNE GEWÄHR und ohne es vor Ort sehen zu können, erstmal so bewerten:

Treffen ein gemeinsamer Geh- und Radweg und eine ohne Beschränkung dem Fahrzeug gewidmete Straße aufeinander, handelt es sich um eine Kreuzung i. S. d. § 8 Abs. 1 StVO, an der »rechts vor links« gilt (OLG Karlsruhe, Urt. v. 30.05.2012 – 1 U 193/11 –, VersR 2012, 1270).

MiamiNice
2019-09-26, 12:27:12
jop

Kundschafter
2019-09-26, 12:29:05
Nachtrag angehängt, sorry, war zu langsam. Wie immer. :D
Obwohl...beim Sex........

Annator
2019-09-26, 12:30:47
Sieht wohl so aus:

https://digitale-schulbank.de/rad/Schleifweg1.jpg

MiamiNice
2019-09-26, 12:31:16
;D
:up:

Sieht wohl so aus:

https://digitale-schulbank.de/rad/Schleifweg1.jpg

Das sich da die Frage überhaupt stellt. Mit ein bisschen Freundlichkeit am morgen sollte es dort gar keine Berührungspunkte geben.

Kundschafter
2019-09-26, 12:32:46
Sieht wohl so aus[/URL]

Dann denke ich mir mal...das Urteil und meine Einschätzung passt.

Kann man hier auch was gewinnen ? :biggrin:

Noch ´n Nachtrag: bekomme ich jetzt demnächst so eine ähnliche PN wie eben...dass jemand ein 10 Euro Ticket bekommen hat...nehme ich auch Beratungsgebühren. :tongue::tongue::tongue:

MiamiNice
2019-09-26, 12:44:29
Es war klar wer hier warten muss und wer nicht. Aber typisch deutsch halt muss erst ein Anwalt kommen der das Offensichtliche bestätigt. ;D
Deswegen geht es Deinem Berufsstand doch auch so gut ;)

Kundschafter
2019-09-26, 12:58:09
Öhm...Miami....Deekey ist der Anwalt.

Ich bin der scheiss Bulle. Oder peile ich deinen Post nicht richtig....:eek:

Und für die Radfahrer ist diese PDf ganz interessant (DL bei Medien zum Artiekl, rechts), habe ich mir auch mal geladen:

https://www.adfc.de/artikel/verkehrsrecht-fuer-radfahrende/

deekey777
2019-09-26, 13:02:14
Sieht wohl so aus:

https://digitale-schulbank.de/rad/Schleifweg1.jpg
Genau die Stelle ist es. Die Fahrbahn (heißt gar nicht Gailgraben, sondern andere Straße, aber nicht relevant) biegt nach rechts, der Rad/Geweg über die Leine endet und wird nicht fortgesetzt. Links ist ein neuer Radweg (das ist auch der Unterschied zur Entscheidung aus Karlsruhe).

MiamiNice
2019-09-26, 13:04:01
Öhm...Miami....Deekey ist der Anwalt.

Ich bin der scheiss Bulle. Oder peile ich deinen Post nicht richtig....:eek:

Und für die Radfahrer ist diese PDf ganz interessant (DL bei Medien zum Artiekl, rechts), habe ich mir auch mal geladen:

https://www.adfc.de/artikel/verkehrsrecht-fuer-radfahrende/

Oh, das habe ich falsch verstanden :biggrin:
Du bist Bulle? Dann sind wir ja natürlich Feinde ;D
Wegelagerer nenne ich euch. Moderne Wegelagerer mit staatlicher Unterstützung um die Bevölkerung auszurauben. ^^

Genau die Stelle ist es. Die Fahrbahn (heißt gar nicht Gailgraben, sondern andere Straße, aber nicht relevant) biegt nach rechts, der Rad/Geweg über die Leine endet und wird nicht fortgesetzt. Links ist ein neuer Radweg (das ist auch der Unterschied zur Entscheidung aus Karlsruhe).

Du bist Anwalt?

Kundschafter
2019-09-26, 13:05:11
Neuer Radweg, aha. Meine Glaskugel ist leider defekt.
Ansonsten halt, wenn gar nichts geht, §1, gegenseitige Rücksichtnahme.

Oder...RUF MICH AN......(also nicht mich..aber....):
https://www.pd-goe.polizei-nds.de/dienststellen/pi_goettingen/einsatz--und-streifendienst-1-718.html

Kundschafter
2019-09-26, 13:06:59
Dann sind wir ja natürlich Feinde

Macht nix. Bist nicht der Erste, den ich überlebe. :P
Ich verteile übrigens keine Tickets (gaaaaanz kleine Ausnahmen würde es schon geben), fahre selbst wie ´ne Sau.

Korfox
2019-09-26, 13:07:11
bekomme ich jetzt demnächst so eine ähnliche PN wie eben:tongue::tongue::tongue:
Echt jetzt? :freak:

Ich bin der scheiss Bulle. Oder peile ich deinen Post nicht richtig....:eek:

Nene, Miami hat es eindeutig mit einem Beteiligten der Exekutiven grad verzockt :D.

deekey777
2019-09-26, 13:07:42
Öhm...Miami....Deekey ist der Anwalt.

Ich bin der scheiss Bulle. Oder peile ich deinen Post nicht richtig....:eek:

Und für die Radfahrer ist diese PDf ganz interessant (DL bei Medien zum Artiekl, rechts), habe ich mir auch mal geladen:

https://www.adfc.de/artikel/verkehrsrecht-fuer-radfahrende/
In erster Linie bin ich Radfahrer.

MiamiNice
2019-09-26, 13:11:07
Nene, Miami hat es eindeutig mit einem Beteiligten der Exekutiven grad verzockt :D.

Ist auch nicht der Erste ;D

In erster Linie bin ich Radfahrer.

Es ist eine Kreuzung. Du kannst Dich Anwalt like daran aufhängen ob sich dort 2 Fahrbahnen schneiden oder nicht. Bringt Dir aber nichts weil da keine Schilder stehen die die Vorfahrt regeln. Ergo gilt rechts vor links und gegenseitige Rücksichtnahme.

Tut mir leid aber Du musst warten.

Korfox
2019-09-26, 13:11:09
Genau die Stelle ist es. Die Fahrbahn (heißt gar nicht Gailgraben, sondern andere Straße, aber nicht relevant) biegt nach rechts, der Rad/Geweg über die Leine endet und wird nicht fortgesetzt. Links ist ein neuer Radweg (das ist auch der Unterschied zur Entscheidung aus Karlsruhe).
Interessiert sich die StVO wirklich für Straßennamen?

Dann wäre das bei mir vor der Haustür ja große klasse. Da biegt der Name der Hautverkehrsader nach links in den alten Ortskern ab, derweil die Hauptverkehrsader selbst mit neuem Namen geradeaus weiterläuft. Dann hätte man also Vorfahrt, wenn man aus dem alten Ortskern kommt?
Vor allem... unter dem Umstand, dass der Straßenname etwas regelt würde es ja bedeuten, dass die Verkehrsteilnehmer alle wissen müssen, welche der Straßen wie heißt.

Oder habe ich jetzt dein Argument falsch verstanden?

Kundschafter
2019-09-26, 13:12:20
Nene, Miami hat es eindeutig mit einem Beteiligten der Exekutiven grad verzockt :D.

Sind schon unterwegs. ;D

https://s17.directupload.net/images/190926/okqzzyw7.jpg (https://www.directupload.net)

deekey777
2019-09-26, 13:17:34
Interessiert sich die StVO wirklich für Straßennamen?

Dann wäre das bei mir vor der Haustür ja große klasse. Da biegt der Name der Hautverkehrsader nach links in den alten Ortskern ab, derweil die Hauptverkehrsader selbst mit neuem Namen geradeaus weiterläuft. Dann hätte man also Vorfahrt, wenn man aus dem alten Ortskern kommt?
Vor allem... unter dem Umstand, dass der Straßenname etwas regelt würde es ja bedeuten, dass die Verkehrsteilnehmer alle wissen müssen, welche der Straßen wie heißt.

Oder habe ich jetzt dein Argument falsch verstanden?

Ich habe die Straße fälschlicherweise als Gailgraben bezeichnet, auf dem Foto sieht einen anderen Namen.

Und es ist keine Kreuzung, weil der Radweg von der Leinebrücke nicht fortgesetzt wird, er endet dort.

Damit es keine Missverständnisse gibt: Auf dem Heimweg fahre ich über die Brücke in Gailgraben rein und lasse nicht nur die Radfahrer, die von rechts kommen (Rechts vor Links), sondern auch den Verkehr, der aus meiner Fahrtrichtung links kommt. Und denen ist es egal, dass ich nach der hier geäußerter Ansicht Vorfahrt habe. Die Radfahrer schauen nicht einmal in meine Richtung, sondern fahren einfach gerade aus.

deekey777
2019-09-26, 13:19:06
Ist auch nicht der Erste ;D



Es ist eine Kreuzung. Du kannst Dich Anwalt like daran aufhängen ob sich dort 2 Fahrbahnen schneiden oder nicht. Bringt Dir aber nichts weil da keine Schilder stehen die die Vorfahrt regeln. Ergo gilt rechts vor links und gegenseitige Rücksichtnahme.

Tut mir leid aber Du musst warten.
Es ist eine Kreuzug, obwohl der Radweg mit dem Schild "Ende" endet. Wieder was gelernt.

Aber hey, ich wünsche dir alles Gute, denn an Überheblichkeit kann man sehr schnell ersticken.

Kundschafter
2019-09-26, 13:20:51
Und denen ist es egal, dass ich nach der hier geäußerter Ansicht Vorfahrt habe. Die Radfahrer schauen nicht einmal in meine Richtung, sondern fahren einfach gerade aus.

Willkommen im realen (Straßenverkehrs)-Leben. Und zusätzlich hat noch jemand Arsch**** gesagt ? :biggrin:

Also allein auf meinem Nachhauseweg (8,5 km) könnte ich 20 Tickets schreiben. StVO kennt doch eh niemand mehr. Ich sage nur Rettungsgasse....*sing*

So, ich hör´ jetzt auf. :)

Ben Carter
2019-09-26, 13:23:10
Und das gilt, wenn der "Am Gailgraben" gänzlich entlang der Leine folgt (sprich von den Häusern zu den Kleingärten) und der gemeinsame Radweg/Fußgänger auf der Brücke über die Leine ist (und dort auch endet) und dort, wo die Autos geparkt sind?
Also angenommen, der Radweg würde in die Straße einführen, ohne dass die Straße dabei einen Knick macht, würde ich auch die Rechtsregel ansetzen. Üblicherweise dürfte dann aber die Straße zu einer Vorfahrtsstraße umgewandelt oder ein Nachrangschild beim Radweg aufgestellt werden. Und wenn das auch nicht, dann gibt's einen Zebrastreifen/Radübergang und somit muss man auch wieder warten - zumindest bei uns in Ö.

drdope
2019-09-26, 13:27:55
Willkommen im realen (Straßenverkehrs)-Leben. Und zusätzlich hat noch jemand Arsch**** gesagt ? :biggrin:

StVO kennt doch eh niemand mehr.

Es sind inzwischen auch so viele (imho) fahruntüchtige Leute unterwegs, daß man immer nur wieder an §1 StVO erinnern muß.

Ich kenne viele ältere Patienten, die noch Auto fahren, aber 5min für die 10m vom Bett zur Toilette brauchen...
Bremsschlag oder Schulterblick ist da (rein körperlich) nicht mehr drin.
Reaktionszeit ist auch jenseits von gut und böse.

Eigentlich grenzt es an ein wunder das so wenig passiert.

Kundschafter
2019-09-26, 13:34:09
Ist zwar jetzt OT und wollte mich eigentlich ausklinken, aber das stimmt völlig.
Nachbarin 1: weit über 85 Jahre. Ich schaue immer weg, wenn sie rückwärts vom Grundstück auf die Straße fährt.
Nachbarin 2, knapp über 30: innerorts mit bis zu 120 km/h unterwegs gewesen (war mal hinter ihr, zusätzlich steht im Ort so ein wie-schnell-bist-du-Automat). Andere haben auch schon gesagt, massive "Schnellfahrerin".

Habe mir abgewöhnt, mich aufzuregen. Irgendwann mäht die garantiert ein Kind/Fußgänger/Radfahrer um.

Yggdrasill
2019-09-26, 13:40:36
... Und es ist keine Kreuzung, weil der Radweg von der Leinebrücke nicht fortgesetzt wird, er endet dort. ...

Gegenfrage: Wodurch erkennt der Verkehrsteilnehmer auf der Straße dass der Radweg dort endet?
Wenn aus der restlichen Beschilderung/Nichtbeschilderung nicht eindeutig ein Vorrang festgelegt ist gilt doch ganz klar "Rechts-vor-Links". Wenn der Radweg dort endet befindet man sich eben unmittelbar wieder auf einer Straße. Da der Übergang ebenerdig ist gibt es nur gleichrangige Einmündungen. Wo ist das Problem?

MiamiNice
2019-09-26, 13:47:30
Es ist eine Kreuzug, obwohl der Radweg mit dem Schild "Ende" endet. Wieder was gelernt.

Aber hey, ich wünsche dir alles Gute, denn an Überheblichkeit kann man sehr schnell ersticken.

Ich weiß das ich an Überheblichkeit leide, Entschuldigung dafür! Hier bist Du allerdings eher uneinsichtig und versuchst Dich an etwas hochzuziehen was für die Beantwortung der Frage keine Relevanz hat.

deekey777
2019-09-26, 13:52:04
Gegenfrage: Wodurch erkennt der Verkehrsteilnehmer auf der Straße dass der Radweg dort endet?
Muss er das wissen? Du schreibst es doch selbst:

Wenn aus der restlichen Beschilderung/Nichtbeschilderung nicht eindeutig ein Vorrang festgelegt ist gilt doch ganz klar "Rechts-vor-Links". Wenn der Radweg dort endet befindet man sich eben unmittelbar wieder auf einer Straße. Da der Übergang ebenerdig ist gibt es nur gleichrangige Einmündungen. Wo ist das Problem?

Das Problem ist:

Ich stelle eine Frage, auf die ich keine Antwort finde. Was hier kommt: Warum fragst du überhaupt?

Ben Carter
2019-09-26, 14:02:43
Also allein auf meinem Nachhauseweg (8,5 km) könnte ich 20 Tickets schreiben. StVO kennt doch eh niemand mehr. Ich sage nur Rettungsgasse....*sing*
Ich wohne (in Österreich) in einer Straße, in die eine Spielstraße einmündet. Abgesehen davon, dass die Spielstraße als solche ausgewiesen ist, sieht sie gleich aus, wie alle anderen. Ist grundsätzlich eine 30er Zone. Wenn ich es darauf anlege, könnte ich mir sicherlich 3-4x in der Woche von den Leuten ins Auto fahren lassen, die denken, dass die Rechtsregel gilt, wenn sie aus der Spielstraße fahren.

So, ich hör´ jetzt auf. :)
Ruhig weitermachen, ist ganz unterhaltsam. :)
Mach weiter, ist unterhaltsam. :D

Kundschafter
2019-09-26, 14:04:35
Ah...mein Lieblingsurlaubsland. In knapp 2 Jahren habt ihr einen bzw. zwei neue Mitbürger.
Keine Angst...ich koste euch nichts. :) Ich bringe sogar Geld mit. :D

Ben Carter
2019-09-26, 14:06:30
Muss er das wissen?
Muss er. Darum sind Vorrang-, Stopp- und Nachrangtafeln eindeutig geformt, damit man von allen Seiten erkennt, um welches Schild es sich handelt. Denn angenommen, eine Straße, die von rechts einmündet hat Nachrang, ich sehe das aber nicht und bleibe immer stehen, um die Rechtsregel zu beachten (die hier aber ausgesetzt wurde), dann schafft das Unsicherheit bei allen.

EDIT: Ich hab nichts gegen Einwanderer :D
In welches Bundesland geht es denn?

Korfox
2019-09-26, 14:22:04
Ich habe die Straße fälschlicherweise als Gailgraben bezeichnet, auf dem Foto sieht einen anderen Namen.

Und es ist keine Kreuzung, weil der Radweg von der Leinebrücke nicht fortgesetzt wird, er endet dort.

Damit es keine Missverständnisse gibt: Auf dem Heimweg fahre ich über die Brücke in Gailgraben rein und lasse nicht nur die Radfahrer, die von rechts kommen (Rechts vor Links), sondern auch den Verkehr, der aus meiner Fahrtrichtung links kommt. Und denen ist es egal, dass ich nach der hier geäußerter Ansicht Vorfahrt habe. Die Radfahrer schauen nicht einmal in meine Richtung, sondern fahren einfach gerade aus.
Mistverständnis meinerseits.
Bleibt aber irgendwie: Um auf der durchgehenden "Straße" Vorfahrt zu haben muss ich ja irgendwie wissen, dass der Radweg da endet...

Gegenfrage: Wodurch erkennt der Verkehrsteilnehmer auf der Straße dass der Radweg dort endet?
Wenn aus der restlichen Beschilderung/Nichtbeschilderung nicht eindeutig ein Vorrang festgelegt ist gilt doch ganz klar "Rechts-vor-Links". Wenn der Radweg dort endet befindet man sich eben unmittelbar wieder auf einer Straße. Da der Übergang ebenerdig ist gibt es nur gleichrangige Einmündungen. Wo ist das Problem?
Gegenfrage:
Wenn jemand von rechts entgegen der Einbahnstraße in deine Straße einbiegen will (logischer Weise gibt es hier keine Vorfahrtsbeschilderung)...
Derjenige verdeckt für mich das Einbahnstraßenschild, er selbst weiß nicht, dass er entgegen der Einbahnstraße fährt (einfach Mal unterstellt)...
Woran erkennt man, wer Vorfahrt hat?

x-force
2019-09-26, 14:25:27
Das Deekey warten muss steht imo gar nicht zur Diskussion. Wir sollten eher darüber diskutieren warum diese, sehr einfache, Frage so viele unterschiedliche Antworten erzeugt.

einfache frage, einfache antwort!


Also allein auf meinem Nachhauseweg (8,5 km) könnte ich 20 Tickets schreiben. StVO kennt doch eh niemand mehr. Ich sage nur Rettungsgasse....*sing*

warum tust du es nicht?
vielleicht führt das ja örtlich begrenzt wirklich zu etwas mehr gesetzestreue. ;)

Moderne Wegelagerer

pass auf, diese meinungsäußerung hat meinen onkel auf dem weg zur uni via fahrrad schon ein paar scheine gekostet.

deekey777
2019-09-26, 14:35:22
Muss er. Darum sind Vorrang-, Stopp- und Nachrangtafeln eindeutig geformt, damit man von allen Seiten erkennt, um welches Schild es sich handelt. Denn angenommen, eine Straße, die von rechts einmündet hat Nachrang, ich sehe das aber nicht und bleibe immer stehen, um die Rechtsregel zu beachten (die hier aber ausgesetzt wurde), dann schafft das Unsicherheit bei allen.


Es gab in den Fragebögen zur Theorie, was gilt, wenn ich nicht weiß, wie die Vorfahrt geregelt ist: Eine der möglichen Antworten war, es gilt Rechts-vor-Links (was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß).

Die Antwort war natürlich falsch.

Ich glaub, du hast den Kernpunkt getroffen.

Was das Ende-Schild angeht: Ich glaub, das ergibt daraus, dass ich dort, wo das Foto aufgenommen wurde, sehe, dass auf der Leinebrücke ein gemeinsamer Rad-/Gehweg beginnt - also müsste er dort auch enden.

Yggdrasill
2019-09-26, 14:39:12
Gegenfrage:
Wenn jemand von rechts entgegen der Einbahnstraße in deine Straße einbiegen will (logischer Weise gibt es hier keine Vorfahrtsbeschilderung)...
Derjenige verdeckt für mich das Einbahnstraßenschild, er selbst weiß nicht, dass er entgegen der Einbahnstraße fährt (einfach Mal unterstellt)...
Woran erkennt man, wer Vorfahrt hat?
"Rechts-vor-Links", weil: "logischer Weise gibt es hier keine Vorfahrtsbeschilderung". Ist keine Beschilderung ersichtlich und der Übergang nicht durch Erhöhung oder durchgezogene weiße Linien getrennt richtet man sich doch ganz klar nach der "Rechts-vor-Links"-Regel. Bei gleicher Situation und z.B. unklarer Fahrbahnmarkierung gilt dann eindeutig §1 STVO.

Edit: Letzten Satz präzisiert.

Ben Carter
2019-09-26, 14:44:29
Ich denke nicht, dass das eine Rolle spielt, ob hier eine bestimmte Wegart beginnt oder endet (abgesehen Spielstraße). Allerdings ist das jetzt nur mein Gefühl bzw. meine Erinnerung dass damals zum Führerschein nichts dergleichen vorkam.

Btw. wenn ich mir unsicher bin: stehenbleiben, per Handzeichen dem anderen Vorrang gewähren zeigen (EDIT: gewähren tu ich ja schon durchs stehenbleiben) und dann fahren. ;)

Yggdrasill
2019-09-26, 14:50:56
Was das Ende-Schild angeht: Ich glaub, das ergibt daraus, dass ich dort, wo das Foto aufgenommen wurde, sehe, dass auf der Leinebrücke ein gemeinsamer Rad-/Gehweg beginnt - also müsste er dort auch enden.
Ich sehe schon, das Radwegende-Schild ist dein Problem. Mal angenommen diese Schilder würde den Radweg nicht am Ende der Brücke anfangen/enden lassen, sondern ständen in der Mitte der Brücke, was ändert sich dort?
Gar nichts, außer das die Einmündung klarer ersichtlich wird und man ohne Kenntnis von diesen Schildern auch immer mit anderen Verkehr als Fahrrädern über die Brücke rechnen müsste.

VfBFan
2019-09-26, 16:30:57
Das Zusatzschild "Ende" unter einem Radwegschild bedeutet doch nur, dass die Benutzungspflicht für den Radfahrer endet. Es hat keine Relevanz für irgendwelche Vorfahrtsregelungen.

dado
2019-10-10, 12:15:57
Sollte doch ganz normal Rechts-vor-Links sein?
Radwegschild hat meiner Meinung nach keinen Einfluss darauf.