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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Lohnsteuerhilfeverein trotz Mieteinahmen?


Cheesandonion
2019-11-06, 09:42:24
Geht um geringe Mieteinnahmen von einem Garagenstellplatz (~400€ / Jahr). Mein Lohnsteuerhilfeverein meint, dass Sie mich deswegen nicht betreuen können. Die Steuererklärung würde der zum Lohnsteuerverein gehörende Steuerberater machen...Ich hab damals (glaube ich) irgendwas zu unterschrieben, kann mich aber nicht mehr genau erinnern.

Jetzt war ich neulich wieder beim Lohnsteuerhilfeverein. Einen Monat später bekam ich dann die Rechnung ausgestellt vom Steuerbüro. Diese Rechnung für die Steuererklärung die ich nun bekommen habe ist fast doppelt so teuer ausgefallen wie vor der Umstellung Lohnsteuerhilfeverein->Steuerberater.

Im Netz liest man dagegen, dass man bis zu 13.000 Euro pro Kalenderjahr aus Mieteinnahmen und Kapitalvermögen erzielen darf. Davon bin ich mit den 400€ im Jahr aber himmelweit entfernt.

Was sind eure Meinung dazu? ich fühle mich selbst hinters Licht geführt.

josefYY
2019-11-06, 12:27:41
Im Netz liest man dagegen, dass man bis zu 13.000 Euro pro Kalenderjahr aus Mieteinnahmen und Kapitalvermögen erzielen darf. Davon bin ich mit den 400€ im Jahr aber himmelweit entfernt.

Ich verstehe diesen Satz nicht.
Du kannst soviel Mieteinahmen oder Einahmen aus Kapitalvermögen erzielen wie du willst.
Musst es halt nur versteuern.
Bei Erträgen aus Kapitalvermögen gibt es einen Freibetrag in Höhe 801,- für Singles, falls du das meinst.
Bei Freibeträge für Mieteinnahmen kenne ich mich nicht aus.

_Slayer_
2019-11-06, 12:37:28
Das kommt wohl auf den Lohnsteuerhilfeverein an.

Manche machen das unter der Hand, mit mehr Mieteinnahmen/Photovoltaikanlage etc auch...

Ich würde einfach den Verein wechseln, oder die Steuererklärung selber machen.

Z. B. Wiso, das Aldi Programm, oder mit Elster.

Einfach die Daten aus dem alten Jahr übernehmen.

Screemer
2019-11-06, 12:37:35
Ich verstehe diesen Satz nicht.
Du kannst soviel Mieteinahmen oder Einahmen aus Kapitalvermögen erzielen wie du willst.
Musst es halt nur versteuern.
Bei Erträgen aus Kapitalvermögen gibt es einen Freibetrag in Höhe 801,- für Singles, falls du das meinst.
Bei Freibeträge für Mieteinnahmen kenne ich mich nicht aus.

Es geht darum, dass die Lohnsteuerhilfe bzw. sein Verein ihm die Hilfe (kostenfreie Steuererklärung für Mitglieder) verweigert hat und deren Steuerberater den vollen Satz verrechnet hat, obwohl er nach seiner Recherche bis zu 13k€ Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung erzielen kann und der Verein trotzdem seine Leistung erbringt. Scheinbar ist das auch noch ohne Rücksprache geschehen. Das müsste aber eigentlich in der Satzung geregelt sein.

Semmel
2019-11-06, 12:53:14
Steuererklärung selber machen?
Das Meiste ist doch sowieso immer das Gleiche wie im Vorjahr.

Cheesandonion
2019-11-06, 12:55:44
Es geht darum, dass die Lohnsteuerhilfe bzw. sein Verein ihm die Hilfe (kostenfreie Steuererklärung für Mitglieder) verweigert hat und deren Steuerberater den vollen Satz verrechnet hat, obwohl er nach seiner Recherche bis zu 13k€ Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung erzielen kann und der Verein trotzdem seine Leistung erbringt. Scheinbar ist das auch noch ohne Rücksprache geschehen. Das müsste aber eigentlich in der Satzung geregelt sein.

genau so ist der Sachverhalt!
Auch auf der Webseite vom Lohnsteuerhilfeverein, ist die besagte Grenze von 13.000€ notiert.

Jetzt ist das Kind auch schon im Brunnen, da die Steuerklärung schon gemacht wurde.

Korfox
2019-11-06, 13:19:51
Meine Niederlassung der LoHi macht mir problemfrei meine Lohnsteuererklärung. Die Mieteinkünfte laufen halt als Anlage V(?) über jemand anders - bzw. liefen zeitweise auch über die Sachbearbeiterin der LoHi, wurden aber komplett getrennt verrechnet*. Der Verein muss nur ankreuzen, dass da noch eine Anlage dazu kommt, die Anlage kannst du sonstwo machen (lassen).

*
Ich hatte in dem Fall also zwei Rechnungen. Den Mitgliedsbeitrag bei der LoHi und die ~200€ Steuerberatung außerhalb des Vereins. Wobei die Dame allgemein die Kosten bevorzugt so umlegt, dass für den Kunden ein Minimum rauskommt und er dafür halt wiederkommt (wie hier richtig angemerkt könnte man es ja auch selbst machen, die Zeit ist mir aber den Mitgliedsbeitrag mehr als wert).

Cheesandonion
2019-11-06, 20:01:22
Also um zum Thema zurück zu kommen. Ich habe diverse Lohnsteuerhilfevereine angerufen um mich zu informieren. Einige sprachen davon, dass das kein Problem sei und ich meine Steuererklärung bei ihnen also dem Lohnsteuerhilfeverein abgeben kann. Andere dagegen wiesen mich darauf hin, dass zwar die 13.000 Eur Regel gelte. Jedoch seien laut Gesetz Einnahmen aus Vermietung von Garagenstellplätzen umsatzsteuerpflichtig und damit können und dürfen sie also der Lohnsteuerhilfeverein einem nicht bei der Steuererklärung helfen. Letztere Auskunft halte ich für stichhaltiger.

Korfox
2019-11-06, 20:22:30
Letztere Aussage ist korrekt, sie dürfen dir aber prinzipiell die reine Lohnsteuer machen, während die Mieteinkünfte dann von Amtswegen nachgetragen werden (und du sie selbst/woanders machen kannst).

Cheesandonion
2019-11-06, 20:34:17
Letztere Aussage ist korrekt, sie dürfen dir aber prinzipiell die reine Lohnsteuer machen, während die Mieteinkünfte dann von Amtswegen nachgetragen werden (und du sie selbst/woanders machen kannst).

Bin da nicht so der Kenner. Wie muss man sich das Nachtragen der Mieteinnahmen im Detail vorstellen? Also der Lohnsteuerhilfeverein-Sachbearbeiter macht die Einkommensteuererklärung ja mit der EDV fertig. Würde das klassisch per Hand auf dem Papier erfolgen kann ich mir das Nachtragen der Mieteinnahmen bildlich vorstellen...

Davon abgesehen, was würdet ihr mir jetzt empfehlen bzw was könnte ich tun? Ich denke ich komme nicht mehr drumherum das viele Geld für die Steuererklärung zu begleichen. Unfairerweise wurde ich was die Mehrkosten angeht überhaupt nicht aufgeklärt.

Mortalvision
2019-11-06, 22:56:05
Du musst mindestens eine Gewinn und Verlust Rechnung aufweisen und das als Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit ausweisen. Das wiederum könnte die Sozialversicherungen auf den Plan rufen dank Hinzuverdienstgrenze!

Korfox
2019-11-07, 09:54:22
Bin da nicht so der Kenner. Wie muss man sich das Nachtragen der Mieteinnahmen im Detail vorstellen? Also der Lohnsteuerhilfeverein-Sachbearbeiter macht die Einkommensteuererklärung ja mit der EDV fertig. Würde das klassisch per Hand auf dem Papier erfolgen kann ich mir das Nachtragen der Mieteinnahmen bildlich vorstellen...

Davon abgesehen, was würdet ihr mir jetzt empfehlen bzw was könnte ich tun? Ich denke ich komme nicht mehr drumherum das viele Geld für die Steuererklärung zu begleichen. Unfairerweise wurde ich was die Mehrkosten angeht überhaupt nicht aufgeklärt.
Ich kann dir auch nur sagen, wie das bei uns ist. Wir machen ja keine der Erklärungen (Lohnsteuer und Anlage V) selbst.
Hier ist eine entsprechende Erklärung aus 2014:
https://www.lohnsteuer-kompakt.de/texte/2014/303/gewerbebetrieb
Ihrem Wohnsitzfinanzamt wird die Höhe der auf Sie entfallenden Einkünfte mitgeteilt. Sie müssen deshalb immer das zuständige Finanzamt und die Steuernummer angeben, unter der diese Einkünfte festgesetzt werden. Kennen Sie die Höhe der Steuerfestsetzung nicht, tragen Sie in das entsprechende Feld „von Amts wegen“ ein.
Soweit ich weiß hat sich da wenig dran geändert.

Da der Verein dir ja die Anlage V nicht machen darf muss er da "von Amts wegen" eintragen, da er ja den Betrag nicht wissen darf. O.o

Ich würde mit dem Kerle über genau die Situation, wie ich sie dir schildere (wie man das Dilemma auflösen kann) reden. Er scheint ja sowohl für den Verein tätig zu sein, als auch Steuerberater (selbständig oder eben einer angebundenen Agentur). Er könnte das also durchaus trennen, womit die Kosten wären: Vereinsbeitrag für die Lohnsteuer und das Steuerberaterhonorar für die 400€ (btw. kannst du beides im Jahr darauf wieder absetzen...).
Ich vermute, für dieses Jahr wird sich da nichts mehr ändern. Aber du hast dann immerhin eine Einschätzung, wie es nächstes Jahr laufen würde und kannst entscheiden, ob du nicht den Laden wechselst.

_Slayer_
2019-11-08, 13:22:44
Du musst mindestens eine Gewinn und Verlust Rechnung aufweisen und das als Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit ausweisen. Das wiederum könnte die Sozialversicherungen auf den Plan rufen dank Hinzuverdienstgrenze!

Das ist grober Unfug.

Es bleibt bei einer Vermietung, diese ist auch in der Anlage V+V einzutragen.

Die Einnahmen sind Umsatzsteuerpflichtig, allerdings könnte man hier die Kleinunternehmer-Regelung anwenden.

Somit ist aber eine Umsatzsteuererklärung abzugeben. Das darf der Lohnsteuerhilfeverein nicht machen.

Also ich plädiere weiterhin für selber machen. Ist normal nicht so schwer,
außer man kommt auf so Gedanken wie Mortalvision ;D