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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gebrauchsabschlag Amazon


alpha-centauri
2019-11-26, 11:34:24
Mir wurden so eben 90€ abgezogen und vom Widerruf einbehalten .. ich hab eben den Support kontaktiert. Ist euch auch sowas mal passiert?

Ich kann wirklich ausschliessen, dass die Produkt "gebraucht" wurden und es nicht mehr als Auspacken, anschliessen und begutachten war..

Effe
2019-11-26, 11:35:36
Bitte nicht so viele Informationen auf einmal!

Heimatsuchender
2019-11-26, 11:37:06
Was für ein Artikel? Was genau hast du gemacht?

alpha-centauri
2019-11-26, 11:42:54
Das weiss ich ja noch nicht. Das waren 4 kleine Lampen, eine davon hab ich behalten, den Rest ging zurück.

Ich weiss ja noch garnicht, für welches Produkt oder für welchen Grund die 1/3 einbehalten haben.

Lowkey
2019-11-26, 11:45:49
Ruf halt dort an und frag nach. Und dann erstatte uns Bericht.


Amazon hat eine immense Schwemme aus Widerruf und baut intern nach und nach um. Immer mehr Reparaturverträge mit Herstellern, immer weniger Rabatte auf WHDs und nur noch Rabatte auf ausgewählte WHDs. Vor ein paar Jahren gab es innerhalb der 2 Jahre bei jedem Anruf noch ein paar Monate Prime gratis und Geld zurück. Es würde mich nicht überraschen, wenn Amazon bei über 90% Marktanteil langsam aber sicher das geltende Recht ausschöpft.

USS-VOYAGER
2019-11-26, 12:04:12
Hab gestern was zurück geschickt und musste das erste mal 3,50€ für den Rückversand zahlen.
Bin mal gespannt wie viel ich vom Artikel selber zurück bekomme.

Heimatsuchender
2019-11-26, 12:25:09
Ruf halt dort an und frag nach. Und dann erstatte uns Bericht.


Amazon hat eine immense Schwemme aus Widerruf und baut intern nach und nach um. Immer mehr Reparaturverträge mit Herstellern, immer weniger Rabatte auf WHDs und nur noch Rabatte auf ausgewählte WHDs. Vor ein paar Jahren gab es innerhalb der 2 Jahre bei jedem Anruf noch ein paar Monate Prime gratis und Geld zurück. Es würde mich nicht überraschen, wenn Amazon bei über 90% Marktanteil langsam aber sicher das geltende Recht ausschöpft.


Das war aber auch irgendwann zu erwarten.

CSI
2019-11-26, 12:42:09
Die "Lampen", hast du die angebohrt etc.... ? Dann kann ich das durchaus verstehen

taddy
2019-11-26, 12:43:58
Hab gestern was zurück geschickt und musste das erste mal 3,50€ für den Rückversand zahlen.
Bin mal gespannt wie viel ich vom Artikel selber zurück bekomme.

Dann war es vermutlich über den Marketplace, aufpassen, wo man etwas kauft, Amazon ist schon lange kein reines Amazon mehr.

Ich finde es vollkommen gerechtfertigt, dass das Rückgaberecht eingedampft wird, was das für eine Ressourcenverschwendung ist.

Ich habe in den Jahren meiner Amazon Nutzung vermutlich knapp eine 5 stellige Summe da gelassen, insgesamt incl Marketplace, es kommt extrem selten vor, dass ich etwas zurückschicken muss.

Wieso ist das bei euch anders? Wer kauft sich 4 Lampen und schickt 3 zurück? Macht man sich vor dem Kauf keine Gedanken?

Simon Moon
2019-11-26, 12:57:23
Ich kann wirklich ausschliessen, dass die Produkt "gebraucht" wurden und es nicht mehr als Auspacken, anschliessen und begutachten war..


Also ich würde auspacken, anschliessen und begutachten für eine Form des Gebrauches halten, du nicht? Im Endeffekt geht es darum, dass das Produkt benutzt wurde und nicht wieder als Neuware weiterverkauft werden kann - oder fändest du es toll, wenn du den vollen Preis für ein Produkt zahlst, dass nicht mehr in der ungeöffneten OVP ist?

Lowkey
2019-11-26, 13:01:00
Das war sogar früher im Einzelhandel üblich. Geöffnete Ware gab es manchmal und auch zum Normalpreis. Der Händler versicherte die Vollständigkeit und Funktion.

Amazon hat über extreme Kulanz die Kundschaft immens vergrößert und nun rudern sie vllt zurück. Wir verwöhnte Kunden verstehen die Welt nicht mehr und pochen auf Rechte, die wir niemals hatten.

USS-VOYAGER
2019-11-26, 13:19:52
Dann war es vermutlich über den Marketplace, aufpassen, wo man etwas kauft, Amazon ist schon lange kein reines Amazon mehr.


Nein kein Marketplace, Verkauft und Versand durch Amazon.

Heimatsuchender
2019-11-26, 13:23:53
Dann war es vermutlich über den Marketplace, aufpassen, wo man etwas kauft, Amazon ist schon lange kein reines Amazon mehr.

Ich finde es vollkommen gerechtfertigt, dass das Rückgaberecht eingedampft wird, was das für eine Ressourcenverschwendung ist.

Ich habe in den Jahren meiner Amazon Nutzung vermutlich knapp eine 5 stellige Summe da gelassen, insgesamt incl Marketplace, es kommt extrem selten vor, dass ich etwas zurückschicken muss.

Wieso ist das bei euch anders? Wer kauft sich 4 Lampen und schickt 3 zurück? Macht man sich vor dem Kauf keine Gedanken?



Bei bestimmten Artikeln und einigen Rücksendegründen berechnet Amazon mittlerweile anteilige Versandkosten.

Chrisch
2019-11-26, 13:37:58
Korrekt, wenn wenn man z.B. dann im Browser zurück geht bevor man die Rücksendung abschließt und einen anderen Rücksendegrund auswählt ist es kostenlos.

Lowkey
2019-11-26, 14:11:04
"gefällt mir nicht" ist so eine Falle.

alpha-centauri
2019-11-26, 18:20:31
"gefällt mir nicht" ist so eine Falle.

Das könnte sein. Weil es dann ja kein widerruf ist.

Es geht hier um 90€. Nicht 9€.

Und das waren kleine LED Tischlampen.

Und jetzt kommt und hört auf mit dem Nöhlen von "Du böhser Rücksenda" - keiner zwingt einen online sein Glück mit FBA Ramsch zu versuchen.

Ich hab jetzt grad die überforderte hotline mit nem spanisch/deutschen dran.

Der wollte mir in den nächsten 2 Tagen was zurück buchen....

Vielleicht haben die auch einfach was falsch einge-EDvT-

Erbsenkönig
2019-11-26, 18:37:14
Also ich würde auspacken, anschliessen und begutachten für eine Form des Gebrauches halten, du nicht? Im Endeffekt geht es darum, dass das Produkt benutzt wurde und nicht wieder als Neuware weiterverkauft werden kann - oder fändest du es toll, wenn du den vollen Preis für ein Produkt zahlst, dass nicht mehr in der ungeöffneten OVP ist?

Beim Widerruf im Zusammenhang mit Fernabsatzverträgen gestattet aber einem das Gesetz gerade diese Prüfung:

§ 357 VII Nr. 1 BGB:

(7) Der Verbraucher hat Wertersatz für einen Wertverlust der Ware zu leisten, wenn

1. der Wertverlust auf einen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren nicht notwendig war

Das Ganze zielt darauf ab, dass manche die Waren ramponiert zurückschicken, aber nicht auf die "normale Prüfung" der Ware.

Khaane
2019-11-26, 20:31:12
Wenn Lampe ausgepackt und benutzt, Amazon darf abziehen dir Geld.

Du anrufst bei Hotline und die Frau kann dir genaues sagen, warum das Geld nicht zurückgebucht wurde.

GSXR-1000
2019-11-26, 20:45:33
B



Das Ganze zielt darauf ab, dass manche die Waren ramponiert zurückschicken, aber nicht auf die "normale Prüfung" der Ware.

Und jetzt erklaerst du mir noch inwiefern LED Lampen ausgepackt und "geprüft" werden muessen? Was genau bitte muss vom Kunden geprüft werden?
Wenn ich mir ueber die Beschaffenheit einer Ware nicht im klaren bin, Kaufe ich sie entweder vor Ort in einem Laden wo ich die Möglichkeit habe es vorgefuehrt zu bekommen oder es Ausstellungsstuecke gibt. Oder ich informiere mich beispielsweise ueber youtube etc wie das in realitas aussieht.
Diese Pascha Mentalitaet "ach ich lass mir einfach mal alles kommen und was mir nicht passt schick ich zurueck" ist grenzwertig abartig. Und das selbst kulante Läden wie Amazon das nicht auf dauer mitmachen werden, war absehbar. Ich wuerde mich sehr freuen, wenn auch Amazon zu einem normalen Geschaeftsgebaren zurueckkehren wuerde und entstehende Kosten auch verursacherbezogen weiterbelasten. Das wuerde auch den Druck von kleineren Händlern nehmen. Und es wuerde endlich wieder zu einem normalen handeln fuehren. Mit Verantwortung auf beiden Seiten, weg von Geiz ist geil und Paschakunden.

taddy
2019-11-26, 20:52:56
Das könnte sein. Weil es dann ja kein widerruf ist.

Es geht hier um 90€. Nicht 9€.

Und das waren kleine LED Tischlampen.

Und jetzt kommt und hört auf mit dem Nöhlen von "Du böhser Rücksenda" - keiner zwingt einen online sein Glück mit FBA Ramsch zu versuchen.

Ich hab jetzt grad die überforderte hotline mit nem spanisch/deutschen dran.

Der wollte mir in den nächsten 2 Tagen was zurück buchen....

Vielleicht haben die auch einfach was falsch einge-EDvT-

Und gibt es nun eine Erklärung, warum du nun 3/4 deiner Lieferung zurückgeschickt hast?!?

Screemer
2019-11-26, 21:39:21
Die Lampen passen halt nicht für den geplanten Aufstellungsort oder sie angedachte Funktionalität war nicht gegeben. Merkt man halt erst wenn die da auch wirklich stehen :eek: soll man sich jetzt Pappmaché-Dummies bauen um zu sehen wie was aussieht?

nemesiz
2019-11-26, 21:58:27
lustig wie viele Leute hier wieder den Dicken markieren aber am Ende die ersten Sind die bei sowas hier auch dann posten.


Sorry Leute aber "Gebrauchsabschlag" innerhalb der FAG Rückgabezeit ist "bulls***" solange es

keine Sonderanfertigung war
kein Hygieneartikel war
nichts war was nach regulärer "ok passt, behalte ich" test eine Aufbereitung braucht oder eben nicht mehr so einfach zu verkaufen ist.

Leider sind in dem Bereich Rückgabe, Gewährleistung, Garantie, Widerruf, Rücktritt usw zu viel Schwallereien im Umlauf,
das geht sogar so weit dass so manche Rechtsabteilung von Händlern oder Firmen dem Kunden absoluten Mist erzählen.

Also,
4 Lampen gekauft
ausgepackt, hingestellt, passen nicht (zu wenig Licht, optisch nicht usw)
dann hat Amazon die ohne Angabe von Gründen zurückzunehmen. Punkt.
Auch hat da dann nichts abgezogen zu werden, Punkt.

Sollte dieses Amazon dieses verhalten des Kunden nicht mögen dann kann es den Kunden einschränken oder für weitere dinge ausschließen, das war ja vor kurzem erst Thema.
Es kann aber nicht einfach mal einen Gerbauchsabschlag einbehalten.

Hier hat nunmal auch per Gesetz der Händler das Risiko und muss solche Dinge tragen (andere möglichkeit habe ich ja genannt).

Mein Posting bezieht sich jetzt aber auf die von Amazon oder dem Gesetzgeber gewährte rückgabefrist beim FAG.


PS:
ich hatte das auch schon,
Produkt gekauft, nach 3 Wochen defekt
Reparatur (1 Woche)
nach 2 Wochen wieder defekt
(Reparatur)
kein Fehler gefunden (der aber klar da war, das aber auch so ne Sache)


Da hies es auch nach langem hin und her (z.B. man muss 4 mal reparieren lassen, muss immer der gleiche Fehler sein, Wandlung gibt es nicht, Rückabwicklung gegen Kaufpreis gibt es nicht usw) wollte man dann auch einen Gebrauchsabschlag berechnen usw...

Da musste man dann auch der Rechtsabteilung klar machen dass sie gerne den Kunden für doof erklären kann nur eben nicht DIESEN.


Kleine Anmerkung...
ja, selbst bei einem hochpresigem Handy kann man vom Händler (der EK liegt ja meistens weit unter dem VK) nach einer Zeit von z.b. 3-4 Wochen einen 1zu1 tausch verlangen ohne reparatur.

Ist halt alles sehr mühselig und, man muss auch leider sagen, man kann auch Händler verstehen weil viele das dann doch ausnutzen/betrügen.

GSXR-1000
2019-11-26, 22:26:18
lustig wie viele Leute hier wieder den Dicken markieren aber am Ende die ersten Sind die bei sowas hier auch dann posten.


Sorry Leute aber "Gebrauchsabschlag" innerhalb der FAG Rückgabezeit ist "bulls***" solange es

keine Sonderanfertigung war
kein Hygieneartikel war
nichts war was nach regulärer "ok passt, behalte ich" test eine Aufbereitung braucht oder eben nicht mehr so einfach zu verkaufen ist.

Leider sind in dem Bereich Rückgabe, Gewährleistung, Garantie, Widerruf, Rücktritt usw zu viel Schwallereien im Umlauf,
das geht sogar so weit dass so manche Rechtsabteilung von Händlern oder Firmen dem Kunden absoluten Mist erzählen.

Also,
4 Lampen gekauft
ausgepackt, hingestellt, passen nicht (zu wenig Licht, optisch nicht usw)
dann hat Amazon die ohne Angabe von Gründen zurückzunehmen. Punkt.
Auch hat da dann nichts abgezogen zu werden, Punkt.

Sollte dieses Amazon dieses verhalten des Kunden nicht mögen dann kann es den Kunden einschränken oder für weitere dinge ausschließen, das war ja vor kurzem erst Thema.
Es kann aber nicht einfach mal einen Gerbauchsabschlag einbehalten.

Hier hat nunmal auch per Gesetz der Händler das Risiko und muss solche Dinge tragen (andere möglichkeit habe ich ja genannt).

Mein Posting bezieht sich jetzt aber auf die von Amazon oder dem Gesetzgeber gewährte rückgabefrist beim FAG.


PS:
ich hatte das auch schon,
Produkt gekauft, nach 3 Wochen defekt
Reparatur (1 Woche)
nach 2 Wochen wieder defekt
(Reparatur)
kein Fehler gefunden (der aber klar da war, das aber auch so ne Sache)


Da hies es auch nach langem hin und her (z.B. man muss 4 mal reparieren lassen, muss immer der gleiche Fehler sein, Wandlung gibt es nicht, Rückabwicklung gegen Kaufpreis gibt es nicht usw) wollte man dann auch einen Gebrauchsabschlag berechnen usw...

Da musste man dann auch der Rechtsabteilung klar machen dass sie gerne den Kunden für doof erklären kann nur eben nicht DIESEN.


Kleine Anmerkung...
ja, selbst bei einem hochpresigem Handy kann man vom Händler (der EK liegt ja meistens weit unter dem VK) nach einer Zeit von z.b. 3-4 Wochen einen 1zu1 tausch verlangen ohne reparatur.

Ist halt alles sehr mühselig und, man muss auch leider sagen, man kann auch Händler verstehen weil viele das dann doch ausnutzen/betrügen.

Gut gebrüllt Löwe.
Nur leider wirfst du anderen Schwallerei vor und tust genau selbiges.
Fängt damit an das FAG für Fernmeldeanlagengesetz steht. Oder Finanzausgleich. Mitnichten aber für Fernabsatzgesetz (FernAbsG).
Es mag ja sogar sein, das rechtlich einiges moeglich ist. Das gesetz sollte aber einen Interessenausgleich sicherstellen. Daraus leiten Kunden aber inzwischen gern ansprueche ab, die nicht in intention des gesetzes liegt.
Ich wuerde mich freuen wenn das gesetz so angepasst wird, das es dem interessenausgleich dient und nicht den kunden bevorteilt.
Das fuehrt naemlich zu einem handel, den eigentlich nur noch die grossen betreiben koennen. Der markt wird kanabalisiert weil die kleinen haendler schlicht nicht die kosten fuer den umtauschwahn tragen koennen und gleichzeitig konkurrenzfaehige preise bieten.
Ebenso ist die perversion von massenhaft vernichteter ruecklaeufer in neuwarenqualitaet eine folge der leider fehlerhaften gesetzgebung. Hier muss dringend nachgebessert werden.

Sumpfmolch
2019-11-26, 22:34:52
Ich hab irgendwie überlesen in welchem Zustand die Lampen/deren Verpackung zurück geschickt wurden?

downforze
2019-11-27, 14:48:05
Gut gebrüllt Löwe.
Nur leider wirfst du anderen Schwallerei vor und tust genau selbiges.
Fängt damit an das FAG für Fernmeldeanlagengesetz steht. Oder Finanzausgleich. Mitnichten aber für Fernabsatzgesetz (FernAbsG).
Es mag ja sogar sein, das rechtlich einiges moeglich ist. Das gesetz sollte aber einen Interessenausgleich sicherstellen. Daraus leiten Kunden aber inzwischen gern ansprueche ab, die nicht in intention des gesetzes liegt.
Ich wuerde mich freuen wenn das gesetz so angepasst wird, das es dem interessenausgleich dient und nicht den kunden bevorteilt.
Das fuehrt naemlich zu einem handel, den eigentlich nur noch die grossen betreiben koennen. Der markt wird kanabalisiert weil die kleinen haendler schlicht nicht die kosten fuer den umtauschwahn tragen koennen und gleichzeitig konkurrenzfaehige preise bieten.
Ebenso ist die perversion von massenhaft vernichteter ruecklaeufer in neuwarenqualitaet eine folge der leider fehlerhaften gesetzgebung. Hier muss dringend nachgebessert werden.
Da wurde schon lange nachgebessert, weil der Kunde immer die Rücksendekosten trägt, es sei denn der Händler ist nett. Beim Fernabsatz ist es nun mal so, dass dem Kunden ein paar Wochen zum Testen gegeben werden müssen, denn das kann er wie im Geschäft vor Ort logischerweise nicht.
Selbstverständlich dürfen Lampen auf Funktion getestet werden.
Ich finde Amazon in Sachen Warehousedealz bei den Rücksendungen da schon recht fortschrittlich. Gewisse Dinge wie Hygieneartikel sind von Gesetzes wegen her automatisch Schrott. Da könnte man noch ansetzen. Auf der anderen Seite ist es weitaus effizienter wenn ein DHL-Auto die Pakete verteilt, als wenn 150 Personen einzeln in die Stadt fahren.

siegemaster
2019-11-27, 21:41:04
In diesem Zusammenhang lohnt es sich immer in die Rückgabebedingungen seines Vertragspartners zu schauen:

https://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html?nodeId=201819200

Ohne zu suchen ist dort dick folgender Satz zu lesen:

"Bitte beachten Sie, dass ein zurückgesandter Artikel gemäß unseren Rückgabebedingungen im selben Zustand sein muss, in dem Sie ihn erhalten haben. Das bedeutet, dass neue Artikel in genau dem Zustand zurückgegeben werden müssen, in dem Sie sie von Amazon erhalten haben (einschließlich aller Zubehörteile). Ist ein zurückgesandter Artikel nicht in diesem Zustand, kann die Erstattung verringert werden. Wenn Sie ein Geschenk erhalten haben und es zurücksenden möchten, wird das Geschenk bewertet und Sie erhalten möglicherweise eine verringerte Erstattung wie oben beschrieben"

Ich bin kein Anwalt aber ich denke, der o.g. Absatz wurde von einem abgesegnet. Sorry, wahrscheinlich hast du die Lampen irgendwie wieder in die Produktverpackung gepresst, sodass die überhaupt niemand mehr gebrauchen kann :ulol:

Simon Moon
2019-11-27, 22:14:14
Beim Widerruf im Zusammenhang mit Fernabsatzverträgen gestattet aber einem das Gesetz gerade diese Prüfung:

§ 357 VII Nr. 1 BGB:



Das Ganze zielt darauf ab, dass manche die Waren ramponiert zurückschicken, aber nicht auf die "normale Prüfung" der Ware.


Lassen wir mal das Gesetz aussen vor und benutzen unseren (hoffentlich) gesunden Menschenverstand. Er bestellt 4 Lampen und behält die, welche im am besten gefällt. Die anderen 3 sendet er in einer geöffneten OVP zurück. Was soll der Händler nun mit diesen 3 Lampen machen? Als Neuware verkaufen? Ui, da seh ich, dass gerade die, welche hier schon auf ihr "Recht" pochen, die ersten sind, welche an die Decke gehen, dass ihr neues Produkt nicht mehr in der ungeöffneten OVP ist.


Bleibt eigentlich nur wegschmeissen oder als gebraucht verkaufen. In dem Fall gibts dann zwei Optionen: Dem Verursacher die Kosten in Rechnung stellen oder die Kosten auf die anderen Kunden, welche nicht 3/4 zurücksenden, umwälzen. Aber scheinbar zahlen hier einige gerne für den Aufwand den andere verursachen. :rolleyes:

Erbsenkönig
2019-11-27, 22:23:36
Und jetzt erklaerst du mir noch inwiefern LED Lampen ausgepackt und "geprüft" werden muessen? Was genau bitte muss vom Kunden geprüft werden?
Wenn ich mir ueber die Beschaffenheit einer Ware nicht im klaren bin, Kaufe ich sie entweder vor Ort in einem Laden wo ich die Möglichkeit habe es vorgefuehrt zu bekommen oder es Ausstellungsstuecke gibt. Oder ich informiere mich beispielsweise ueber youtube etc wie das in realitas aussieht.
Diese Pascha Mentalitaet "ach ich lass mir einfach mal alles kommen und was mir nicht passt schick ich zurueck" ist grenzwertig abartig. Und das selbst kulante Läden wie Amazon das nicht auf dauer mitmachen werden, war absehbar. Ich wuerde mich sehr freuen, wenn auch Amazon zu einem normalen Geschaeftsgebaren zurueckkehren wuerde und entstehende Kosten auch verursacherbezogen weiterbelasten. Das wuerde auch den Druck von kleineren Händlern nehmen. Und es wuerde endlich wieder zu einem normalen handeln fuehren. Mit Verantwortung auf beiden Seiten, weg von Geiz ist geil und Paschakunden.

Was pampst du mich denn hier so blöd von der Seite an? Bemerkt, dass du hier noch nicht rumgestänkert hast und nun hat es dir unter den Fingernägeln gebrannt oder wie?

Erbsenkönig
2019-11-27, 22:29:51
Lassen wir mal das Gesetz aussen vor und benutzen unseren (hoffentlich) gesunden Menschenverstand. Er bestellt 4 Lampen und behält die, welche im am besten gefällt. Die anderen 3 sendet er in einer geöffneten OVP zurück. Was soll der Händler nun mit diesen 3 Lampen machen? Als Neuware verkaufen? Ui, da seh ich, dass gerade die, welche hier schon auf ihr "Recht" pochen, die ersten sind, welche an die Decke gehen, dass ihr neues Produkt nicht mehr in der ungeöffneten OVP ist.


Bleibt eigentlich nur wegschmeissen oder als gebraucht verkaufen. In dem Fall gibts dann zwei Optionen: Dem Verursacher die Kosten in Rechnung stellen oder die Kosten auf die anderen Kunden, welche nicht 3/4 zurücksenden, umwälzen. Aber scheinbar zahlen hier einige gerne für den Aufwand den andere verursachen. :rolleyes:

Das ist ein berechtigter Einwand, gleichzeitig aber eben das Geschäftsrisiko des Verkäufers und nicht das Problem des Käufers. Genauso wie es auch mein Risiko ist, bestimmte Dinge im Handel vor Ort zu kaufen, die dort "zum Probieren" zur Verfügung stehen. Man denke nur an Kleidungsstücke oder etwa auch Instrumente. Das ist auch keine "jungfräuliche Ware" mehr.

Simon Moon
2019-11-27, 22:42:06
Das ist ein berechtigter Einwand, gleichzeitig aber eben das Geschäftsrisiko des Verkäufers und nicht das Problem des Käufers. Genauso wie es auch mein Risiko ist, bestimmte Dinge im Handel vor Ort zu kaufen, die dort "zum Probieren" zur Verfügung stehen. Man denke nur an Kleidungsstücke oder etwa auch Instrumente. Das ist auch keine "jungfräuliche Ware" mehr.


Nein, es ist nicht "Geschäftsrisiko" - das versuch ich dir ja gerade eben zu erklären. Die Kosten zahlt im Endeffekt entweder jeder Kunde oder eben der Verursacher - aber bestimmt nicht Bezos oder ein anderer Angestellter bei Amazon. Deine Einstellung scheint also zu sein "ist nicht mein Problem, sondern das der anderen Kunden".



Und gerade bei Kleidern ist es eingepreist, dass man halt 3/4 Rücksendungen wegschmeist - ist natürlich ökologisch super.

Heimatsuchender
2019-11-27, 22:43:23
Hm. Mich würde interessieren, ob wir hier noch die Info bekommen, warum Amazon nicht den vollen Betrag erstattet hat. Im Augenblick wird nur wild rumspekuliert.

Sollte Amazon jetzt die Daumenschrauben anziehen, hätte ich (persönlich) auch kein Problem damit.

masteruser
2019-11-28, 03:15:33
In diesem Zusammenhang lohnt es sich immer in die Rückgabebedingungen seines Vertragspartners zu schauen:

Es handelt sich doch um...
Unsere besondere Rückgabefrist zu Weihnachten: Sämtliche Artikel, die von Amazon.de zwischen dem 1. November und dem 31. Dezember 2019 (jeweils einschließlich) versandt werden, können bis einschließlich 31. Januar 2020 zurückgegeben werden,

Heißt wenn ein Geschenk nicht gefällt, wird der Beschenkte das Teil auch nicht auspacken und benutzen; alles was über die 14 Tage der gesetzlichen Rückgabelfrist drüber hinaus geht.
Innerhalb der 14 Tage, kann jeder die Ware so in testen, wie diese es auch im Laden vor Ort möglich wäre. Auspacken, Lampen testen, und wieder einpacken, dafür darf es kein Gebrauchtwertabschlag geben.
Wenn das nach diesen Zeitraum geschieht, kann der Anbieter eigene Bedingungen setzen, und ggf. bei Gebrauch die Rücknahme verweigern, oder einen Abschlag verrechnen .

taddy
2019-11-28, 06:17:01
Hm. Mich würde interessieren, ob wir hier noch die Info bekommen, warum Amazon nicht den vollen Betrag erstattet hat. Im Augenblick wird nur wild rumspekuliert.

Sollte Amazon jetzt die Daumenschrauben anziehen, hätte ich (persönlich) auch kein Problem damit.

Genau so sehe ich das auch, vor allem weil wir immer noch nicht wissen, warum er Mal eben 75%!! seiner Bestellung eben zurückgeschickt hat.

Das man von einem Vertrag innerhalb von 2 Wochen zurücktreten (bzw Amazon diese Zeit sogar verlängert) kann ist eine feine Sache, dass der Händler aber dann auf sprichwörtlich Tonnen an "Mal eben angefasst, aber will ich doch nicht haben" sitzen bleibt, die er auch nicht mehr zum vollen Preis verkaufen kann, dann soll der Zurücksender halt zahlen.

Ist bei Klamottenkauf schwierig, auch bei Gerätschaften muss man manchmal erst einen Testlauf machen, um zu merken, dass der Staubsauger nur Lärm aber keine Saugleistung hat oder die Heckenschere nicht durch das Dickicht kommt, aber man sollte es halt nicht übertreiben. 75% der Ware geöffnet zurückzusenden (waren es 4 identische, oder eine andere Bauart/Wattzahl?) ist meinem Verständnis nach übertrieben

Stormtrooper
2019-11-28, 07:48:27
Naja, im Geschäft darf ich auch keine eingeschweißte Ware öffnen oder ein Siegel aufbrechen um es zu testen.
Ich würde zB auch nie ein Handy annehmen, bei welchem das Originalsiegel beschädigt ist.

GSXR-1000
2019-11-28, 07:52:42
Es handelt sich doch um...

Heißt wenn ein Geschenk nicht gefällt, wird der Beschenkte das Teil auch nicht auspacken und benutzen; alles was über die 14 Tage der gesetzlichen Rückgabelfrist drüber hinaus geht.
Innerhalb der 14 Tage, kann jeder die Ware so in testen, wie diese es auch im Laden vor Ort möglich wäre. Auspacken, Lampen testen, und wieder einpacken, dafür darf es kein Gebrauchtwertabschlag geben.
Wenn das nach diesen Zeitraum geschieht, kann der Anbieter eigene Bedingungen setzen, und ggf. bei Gebrauch die Rücknahme verweigern, oder einen Abschlag verrechnen .

Du solltest schon auch die Feinheiten des Textes beachten.
Ich lese da: Können zurückgegeben werden. "Kostenfrei zurückgegeben werden", "ohne Abschlag zurückgegeben werden". lese ich da explizit nicht.
Auch steht da garnichts dazu, ob und in welcher Form rueckverguetung stattfindet, kann zum Beispiel auch ausschliesslich in Gutscheinen erfolgen.

Mr.Fency Pants
2019-11-28, 09:53:47
Ich glaube, dass die Kunden einfach zu sehr verwöhnt wurden und die "Ich bin Kunde, also König" Mentalität da um sich greift. Dieses Verhältnis muss imo wieder korrigiert werden, ein Geschäft, nicht nur B2B, sondern auch B2C, muss auf Augenhöhe stattfinden.

Ich versteh nicht, wie man sich von vornherein mehrere Sachen bestellt, bei denen klar ist, dass davon wieder was zurückgeht...Ja, man darf es laut Gesetz, aber da muss man sich auch mal selbst an die Nase fassen, ob es nötig ist und man das wirklich tun sollte, nur weil man es theoretisch könnte.

Ich weiß nicht, wie es bei Amazon ist, aber eine Möglichkeit wäre ja, dass der Kunde bis 40€ das Rückporto selbst bezahlt, dazu ist er theoretisch ja verpflichtet, k.A. ob Amazon sich darauf beruft oder das Porto selbst zahlt, zudem sollte man den Retourenweg etwas erschweren.

GSXR-1000
2019-11-28, 10:12:01
Ich glaube, dass die Kunden einfach zu sehr verwöhnt wurden und die "Ich bin Kunde, also König" Mentalität da um sich greift. Dieses Verhältnis muss imo wieder korrigiert werden, ein Geschäft, nicht nur B2B, sondern auch B2C, muss auf Augenhöhe stattfinden.

Ich versteh nicht, wie man sich von vornherein mehrere Sachen bestellt, bei denen klar ist, dass davon wieder was zurückgeht...Ja, man darf es laut Gesetz, aber da muss man sich auch mal selbst an die Nase fassen, ob es nötig ist und man das wirklich tun sollte, nur weil man es theoretisch könnte.

Ich weiß nicht, wie es bei Amazon ist, aber eine Möglichkeit wäre ja, dass der Kunde bis 40€ das Rückporto selbst bezahlt, dazu ist er theoretisch ja verpflichtet, k.A. ob Amazon sich darauf beruft oder das Porto selbst zahlt, zudem sollte man den Retourenweg etwas erschweren.

signed. Würde auch dem Markt helfen, weil es auch den Druck auf die kleineren Marktteilnehmer reduzieren würde und sie deutlich konkurrenzfähiger gegenüber den global Playern machen würde.

siegemaster
2019-11-28, 11:08:53
Ich weiß nicht, wie es bei Amazon ist, aber eine Möglichkeit wäre ja, dass der Kunde bis 40€ das Rückporto selbst bezahlt, dazu ist er theoretisch ja verpflichtet, k.A. ob Amazon sich darauf beruft oder das Porto selbst zahlt, zudem sollte man den Retourenweg etwas erschweren.
Genau das ist ja die Regelung bei Amazon. Bei allen Artikeln (außer Bekleidung, Schuhe, Handtaschen, Schmuck oder Uhren) die wegen "Nichtgefallen" retourniert werden fällt unter 40,-€ Warenwert ein Rücksendeporto von 3,50€ an.

Roadrunner3000
2019-11-28, 14:40:15
@siegemaster
Beachte, dass man bei diesen Bedingungen immer vom "Artikel" spricht, der weiterhin unverändert ist. Verpackung ist meist (bis auf eine Ausnahme) eine andere Baustelle.

@Stormtropper
Ladengeschäft eigentlich auch andere Baustelle. Abgesehen darf der Käufer die Ware auspacken, anprobieren etc., sowohl im Ladengeschaft wie auch Zuhause.

Hier ist einiges davon zusammengefasst (inklusive der einen möglichen Ausnahme):
https://t3n.de/news/rueckgabe-originalkarton-retoure-kosten-haendler-843878/
.

Ich oute mich mal als jemand, der bisher nur 1x etwas zurücksenden musste, weil die falsche Größe versendet wurde.
Selbst die Masche mit den verschiedenen Batches diverser OC-freudiger Celerons fand ich schon daneben.

Sumpfmolch
2019-11-28, 14:48:09
Wäre noch schön zu erfahren in welchem Zustand die drei zurückgeschickten Lampen waren. Schließlich hat Amazon pro Lampe 30€ Wertersatz einkassiert. Da müsste die Ware selbst oder die Verpackung stark beschädigt sein. Ansonsten kann man sich bei gebräuchlicheren Waren direkt im Amazon Warehouse darüber informieren, wieviel Wertverlust Amazon selbst je nach Beschädigungsgrad veranschlagt.

Erbsenkönig
2019-11-28, 16:18:08
Nein, es ist nicht "Geschäftsrisiko" - das versuch ich dir ja gerade eben zu erklären.

Selbstverständlich ist es das. Versandhändler bauern ihr ganzes Geschäft auf der Möglichkeit des Rückversandes auf. Wenn dann ein Teil der Waren zurückgeht, ist das ein Risiko, das sie bewusst bei der Anbietung ihrer Leistung eingehen. Die Retouren sind letztlich das, was sie dafür schlucken, dass im Gegenzug große Teile ihrer Kundschaft gerade bei Ihnen wegen der Rücksendemöglichkeit einkaufen.

Die Kosten zahlt im Endeffekt entweder jeder Kunde oder eben der Verursacher - aber bestimmt nicht Bezos oder ein anderer Angestellter bei Amazon. Deine Einstellung scheint also zu sein "ist nicht mein Problem, sondern das der anderen Kunden".

Siehe oben. Das sind Opportunitätskosten. Das dann am Ende auch bei mir als Kunde landen kann, ist klar. Aber wieso sollte ich mir darüber den Kopf zerbrechen? Ich mache nicht einen auf "Kein Geld für xy, dann nutze ich es und schicke es dann wieder zurück" und auch nicht einen auf "Bestell ich mir halt 5 Fernseher und vielleicht behalte ich einen" und gut ist.

Und gerade bei Kleidern ist es eingepreist, dass man halt 3/4 Rücksendungen wegschmeist - ist natürlich ökologisch super.

Das ist die Sache des Händlers und nicht mein Bier. Ich zerbrech mir doch nicht den Kopf darüber, was ein Unternehmen mit Waren macht, die irgendjemand retourniert hat. Genauso bieten andere Händler auch Retouren zu etwas kleineren Preisen an. Das geht schon, wenn man denn will.

Erbsenkönig
2019-11-28, 16:20:44
Ich glaube, dass die Kunden einfach zu sehr verwöhnt wurden und die "Ich bin Kunde, also König" Mentalität da um sich greift.

Amazon etwa wirbt doch gerade mit diesem Status. Wer etwa für jede Ware eine Rücksendemöglichkeit in den 30 Tagen seit Erhalt anbietet, kann sich nachher nicht hinstellen und die Nase rümpfen, wenn die Kunden dies auch ausnutzen.

Werden Waren beschädigt und dann zurückgeschickt, ist es natürlich noch einmal eine andere Sache.

Stormtrooper
2019-11-28, 16:53:44
@Stormtropper
Ladengeschäft eigentlich auch andere Baustelle. Abgesehen darf der Käufer die Ware auspacken, anprobieren etc., sowohl im Ladengeschaft wie auch Zuhause.


Probier das mal..
Bin gespannt was der MediaMarkt sagt, wenn du ein Samsung Galaxy S10 nimmst, das Siegel öffnest und dann sagst, ich nimms doch nicht.

Mr.Fency Pants
2019-11-28, 17:01:10
Amazon etwa wirbt doch gerade mit diesem Status. Wer etwa für jede Ware eine Rücksendemöglichkeit in den 30 Tagen seit Erhalt anbietet, kann sich nachher nicht hinstellen und die Nase rümpfen, wenn die Kunden dies auch ausnutzen.

Werden Waren beschädigt und dann zurückgeschickt, ist es natürlich noch einmal eine andere Sache.

Das stimmt natürlich. Ich glaube, Amazon hat unterschätzt, dass das so häufig genutzt wird, daher siehe meinen Post vorher:

"Ja, man darf es laut Gesetz, aber da muss man sich auch mal selbst an die Nase fassen, ob es nötig ist und man das wirklich tun sollte, nur weil man es theoretisch könnte."

Das ist doch bei allen Sachen so, ein paar schlage über die Stränge und viele andere müssen es mit ausbaden. Das heißt auch nicht, dass weil Amazon einmal diese Regelung hat, dass diese auch für immer gelten muss. Ich denke, da wurde auf beiden Seiten Fehler gemacht.

da Vinci
2019-11-28, 17:21:13
Es kommt bei Amazon sicher auch darauf an, wie oft die Rückgabemöglichkeit vom Käufer schon benutzt wurde. Dementsprechend sinkt dann die Kulanz seitens Amazon bei beschädigter Verpackung, nicht mehr verkäuflicher Ware etc..

Worf
2019-11-28, 20:58:25
Probier das mal..
Bin gespannt was der MediaMarkt sagt, wenn du ein Samsung Galaxy S10 nimmst, das Siegel öffnest und dann sagst, ich nimms doch nicht.
Dafür liegt in der Regel ein offenes Gerät herum zum Anfingern.

taddy
2019-11-29, 08:20:32
Passend zum Thema.

Montag Noise Canceling Kopfhörer bestellt (ich kann nicht mehr ohne fliegen). Gestern aus der Packstation geholt, Abends gesehen, dass GENAU die, die noch eingepackt auf dem Schreibtisch stehen um 20€ reduziert worden sind.

Gerade bei der Hotline angerufen um zu klären, was wir da machen können. Wegen günstiger gesehen OVP zurückschicken und mir einen neuen zu bestellen ist ziemlich sinnlos..

Sagt die Tante am anderen Ende des Telefons aber genau das.. zurückschicken und neu bestellen :facepalm:

Korfox
2019-11-29, 08:29:47
Ja, das ist schon immer das Vorgehen. Zurückschicken und neu bestellen, inklusive großzügigem Eintrag auf deinem Kulanzkonto. Früher konnte man noch was drehen, dass man wenigstens einen kostenlosen Monat Prime rausgeholt hat, wenn man nicht zurückgesendet hat (den Eintrag gab es dann aber freilich auch... der war nur nicht in Höhe des Kaufpreises, sondern in Höhe des Monats Prime).

Mr.Fency Pants
2019-11-29, 08:43:07
Passend zum Thema.

Montag Noise Canceling Kopfhörer bestellt (ich kann nicht mehr ohne fliegen). Gestern aus der Packstation geholt, Abends gesehen, dass GENAU die, die noch eingepackt auf dem Schreibtisch stehen um 20€ reduziert worden sind.

Gerade bei der Hotline angerufen um zu klären, was wir da machen können. Wegen günstiger gesehen OVP zurückschicken und mir einen neuen zu bestellen ist ziemlich sinnlos..

Sagt die Tante am anderen Ende des Telefons aber genau das.. zurückschicken und neu bestellen :facepalm:

Tja, das ist dann halt Pech. Du hast dich zu entschieden zu einem bestimmten Preis zu kaufen, also ist das dann halt so. Wenn du abends gar nicht gesehen hättest, dass die reduziert wurden, hättest du dich auch nicht geägert und wärst wahrscheinlich glücklich mit den Teilen. Das ganze Hin- und Her wäre mir viel zu nervig für 20€. Dafür kann man sich ja heutzutage Preisalarme setzen.

GSXR-1000
2019-11-29, 09:04:08
Tja, das ist dann halt Pech. Du hast dich zu entschieden zu einem bestimmten Preis zu kaufen, also ist das dann halt so. Wenn du abends gar nicht gesehen hättest, dass die reduziert wurden, hättest du dich auch nicht geägert und wärst wahrscheinlich glücklich mit den Teilen. Das ganze Hin- und Her wäre mir viel zu nervig für 20€. Dafür kann man sich ja heutzutage Preisalarme setzen.
Du vergisst einen wesentlichen Punkt: GEIZ IST GEIIIIIIIL!"
Und viele Leute, nicht nur in diesem thread, glauben inzwischen nahezu einen moralischen und rechtlichen Anspruch auf maximale Kulanz zu haben.
Das liest man hier sehr deutlich und oft zwischen den Zeilen.
Ganz ehrlich, ich weiss nicht wie ich die ganze zeit ueberlebt habe, wo man persoenliches taegliches Lebensrisiko (genau das ist es naemlich) noch eigenverantwortlich getragen hat. Wenn am naechsten tag irgendwo etwas billiger als am tag des kaufes, hat man das schlicht so hingenommen. Und hats gelassen getragen. Weil man wusste, okay, beim naechsten deal laeufts mal genau anders rum und ich bin mal auf der gluecklichen seite.
Wundert mich eigentlich das nicht regelmaessig die bundesregierung und/oder die EZB aufgrund inflationsbedingter preiserhoehung verklagt wird von solchen leuten oder Kulanz eingefordert. Oder satisfaktion fuer unguenstig verlaufende wechselkurse bei auslandsreisen.
Verhandelt ihr mit dem polizisten auch, wenn ein bussgeld fuer geschwindigkeitsueberschreitung 10 euro teurer ist als gestern, weil ihr leider das pech hattet am tage des inkrafttretens eines neuen bussgeldkataloges erwischt zu werden.
Persönliches lebensrisiko, offensichtlich fuer die verwöhnte digitalgesellschaft nicht mehr tragbar.
Und ja. Das leben ist unfair. Aber gottseidank auch immer mal wieder zu deinen gunsten.

Khaane
2019-11-29, 09:29:38
Passend zum Thema.

Montag Noise Canceling Kopfhörer bestellt (ich kann nicht mehr ohne fliegen). Gestern aus der Packstation geholt, Abends gesehen, dass GENAU die, die noch eingepackt auf dem Schreibtisch stehen um 20€ reduziert worden sind.

Gerade bei der Hotline angerufen um zu klären, was wir da machen können. Wegen günstiger gesehen OVP zurückschicken und mir einen neuen zu bestellen ist ziemlich sinnlos..

Sagt die Tante am anderen Ende des Telefons aber genau das.. zurückschicken und neu bestellen :facepalm:

Ist doch völlig normal, was soll das Zurückschicken auch.
Vorher warst du glücklich mit den Kopfhörern und weil der Händler jetzt 20 Euro weniger Bruttoumsatz macht, bist du unzufrieden?

Als Händler würde ich solche Käufer anschließend vom Kauf ausschließen.

taddy
2019-11-29, 10:10:10
An all die Vollpfosten hier.. Wer sagt, dass ich den Artikel zurücksenden werde?

Wie ich oben schon geschrieben habe, bin ich ein Gegner des ständigen hin und her schickens. Es ging einzig und allein um die Tatsache, dass mir da die Hotline nun Mal nicht helfen konnte

Sumpfmolch
2019-11-29, 10:27:52
An all die Vollpfosten hier.. Wer sagt, dass ich den Artikel zurücksenden werde?

Wie ich oben schon geschrieben habe, bin ich ein Gegner des ständigen hin und her schickens. Es ging einzig und allein um die Tatsache, dass mir da die Hotline nun Mal nicht helfen konnte

Sehe kein Problem damit, wenn der Händler das Fernabsatzgesetz so umsetzt. Es gibt auch andere Händler, die innerhalb der 14 Tage problemlos Nachlass gewähren, wenn die Ware in diesem Zeitraum günstiger wird.

Weil es eigentlich nix zu helfen gab und eigentlich auch keinen grund gab die hotline zu behelligen? Deine erwartung an eine kulanzhandlung auf die du 0 anspruch hattest, war eine andere. So what? Offensichtlich pissts dich aber an. Weil du offensichtlich einen anspruch zu haben glaubst. Das laesst sich aus deinem post in jedem fall rauslesen.

Gruss zurueck vollpfosten.

Anspruch hat er nur darauf die Ware unausgepackt einfach zurück zu senden und dann erneut zu bestellen, wo er will.

GSXR-1000
2019-11-29, 10:29:45
An all die Vollpfosten hier.. Wer sagt, dass ich den Artikel zurücksenden werde?

Wie ich oben schon geschrieben habe, bin ich ein Gegner des ständigen hin und her schickens. Es ging einzig und allein um die Tatsache, dass mir da die Hotline nun Mal nicht helfen konnte

Weil es eigentlich nix zu helfen gab und eigentlich auch keinen grund gab die hotline zu behelligen? Deine erwartung an eine kulanzhandlung auf die du 0 anspruch hattest, war eine andere. So what? Offensichtlich pissts dich aber an. Weil du offensichtlich einen anspruch zu haben glaubst. Das laesst sich aus deinem post in jedem fall rauslesen.

Gruss zurueck vollpfosten.

Daredevil
2019-11-29, 10:33:51
An all die Vollpfosten hier.. Wer sagt, dass ich den Artikel zurücksenden werde?

Wie ich oben schon geschrieben habe, bin ich ein Gegner des ständigen hin und her schickens. Es ging einzig und allein um die Tatsache, dass mir da die Hotline nun Mal nicht helfen konnte
Vielleicht solltest du dir selbst helfen und in der Black Friday Woche nicht vor Friday bestellen. :>
Dann hättest du die Hotline auch nicht „erpressen“ müssen.

Wenn du es also nun zurück schickst, wie von dir angekündigt, bist du daran schuld und sicherlich nicht sie.

taddy
2019-11-29, 10:39:00
Sehe kein Problem damit, wenn der Händler das Fernabsatzgesetz so umsetzt. Es gibt auch andere Händler, die innerhalb der 14 Tage problemlos Nachlass gewähren, wenn die Ware in diesem Zeitraum günstiger wird.



Anspruch hat er nur darauf die Ware unausgepackt einfach zurück zu senden und dann erneut zu bestellen, wo er will.

-Ich halte für gewöhnlich sehr viel vomn der Amazonhotline, haben sie mir schon das ein oder andere Mal geholfen, wenn Geräte irgendwann den Geist aufgegeben haben, vllt wäre eine 2. Meinung ja auch nicht verkehrt. Kommt ja immer darauf an, an einem "Sachbearbeiter" man stößt ;)

-Zum Glück steht unser Motorradfahrer auf der ignore, dann muss ich mir das Geschreibsel nur aus 3. Hand zuführen..