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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Untermietvertrag für Freundin, wie macht man es am besten?


Daredevil
2019-12-11, 17:31:53
Moin!

Ne Freundin von mir zieht ab Januar in unserere WG mit ein als vierte Person, der Mietvertrag läuft auf uns drei übrlichen Bewohnern.
Bis Mai möchte sie hier bleiben, währenddessen Geld verdienen und sich dann erstmal von Deutschland verabschieden, sprich im Ausland wohnen.

Dem Vermieter haben wir bescheid gegeben und der hat grünes Licht dafür gegeben. ( Schriftlich )
Nun googlet man sich einiges zurecht und dann findet man Untermietverträge, , Untermietpreiserhöhungen, Einkommenssteuerdinge usw. usf.

Die Frage ist nun, ob jemand hier mit sowas schon einmal Erfahrung gemacht hat und wie wir das ganze am klügsten abwickeln?
Weil die "Einnahmen" müssen im Falle von einer Untervermietung ja steuerlich angegeben werden, auch wenn hier keine Gewinne erzielt werden, mh?
Muss man das ganze professionell regeln ( Steuerberater ), gibt es da irgendwo Fallstricke, wo man besonders aufpassen muss, macht das jede andere Studi WG schwarz, oder mach ich mir einfach einen zu großen Kopf?

Ich erbitte mal um ein wenig Input. :) Danke!

Mfg DD

Schnippa
2019-12-11, 20:04:17
Hi,

wir hatten auch mal eine Untermieterin in der WG, weil mein Mitbewohner im Ausland war. Wir haben einen Untermietvertag mit den wichtigsten Daten aufgesetzt und sonst auf den Hauptmietvertrag verwiesen. (https://ratgeber.immowelt.de/a/untermietvertrag-wenn-der-mieter-zum-vermieter-wird.html). Steuerlich hat keiner was gemacht, die Miete wird ja mit der anderen verrechnet und wir hatten auch keine Gewinnerzielungsabsicht...

Daredevil
2019-12-14, 16:00:57
Na aber auch wenn ich kein Verlust als auch Gewinn mache ( Was ich beides nicht möchte ), muss ich es doch als meine "Einnahmen" mit angeben, weil ich in dem Fall doch Vermieter bin, mh?
Das entscheidet am Ende doch das FA, was damit geschieht.

w0mbat
2019-12-14, 16:04:37
Machs wie alle andere: mündlicher Vertrag und keine Steuerabrechnung.

Plutos
2019-12-14, 16:33:44
Also ich gebe auch die Mieteinnahmen in der Steuererklärung an, die aus mündlichen Mietverträgen herrühren. Aber wahrscheinlich bin ich einfach zu ehrlich. :rolleyes:

KakYo
2019-12-14, 16:58:03
Man gibt nicht die Mieteinnahmen in der Steuererklärung mit an, sondern den Gewinn nach Einnahmenüberschuss Rechnung.
In so einem Beispiel sollte das gegen 0 ausgehen, ein einfaches Excel mit kurzer Aufstellung von Einnahmen und Kosten reicht.

Wenn es Wohnungseigentum ist, akzeptiert das Finanzamt sogar dauerhaft Verlust, womit man sein zu versteuerndes Einkommen drücken kann.

Daredevil
2020-01-16, 21:50:47
Danke für euren Input. :)

Philipus II
2020-01-16, 21:54:15
Untervermietung führt doch nur dann zu Steuern, wenn man insgesamt Plus macht. Solange ihr eure Untermietern nicht wirklich dreist ausnehmt (Untermiete plus Nebenkostenanteil höher als Gesamtmiete plus Nebenkosten, also Gewinnerzielungsabsicht) ergeben sich keine Einkünfte aus Vermietung. Ich empfehle daher, einen schriftlichen Untermietverttrag abzuschließen, der Rechte, Pflichten und Bedingungen für beide Seiten klar regelt.