PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : flexible Arbeitszeit ohne Kernarbeitszeit im AV


Smee
2020-01-08, 11:31:43
Hallo,

sehe ich das richtig, dass laut deutschem Arbeitsrecht für mich keine Kernarbeitszeit gilt, da keine Kernarbeitszeit in meinem AV oder meiner AAO erwähnt wird?

1.Arbeitsrecht:

Die Kernarbeitszeit ist nur relevant, wenn im Arbeitsvertrag flexible Arbeitszeiten festgeschrieben wurden. Wenn ein Gleitzeitmodell angewendet wird, ist die Kernarbeitszeit im Arbeitsvertrag festgelegt. Doch wer entscheidet über das Arbeitszeitmodell, das in der Firma angewendet werden soll?

2.Auszug aus meinem Arbeitsvertrag:

Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt wöchentlich 40 Stunden.
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet auf Anordnung der Geschäftsführung Mehrarbeit, Nacht- und Sonntagsarbeit im gesetzlichen zulässigen Umfang zu verrichten.

3.Auszug aus meiner Arbeitsordnung:

Die Regelarbeitszeit für Vollzeitbeschäftigte beträgt 40 Stunden pro Woche.
Der Mitarbeiter kann dabei seine Arbeitszeit flexibel einteilen, wobei das Ziel zur rechtzeitigen Bewältigung der an ihn übertragenen Aufgaben erfüllt werden muss.

Für die rechtskundigen unter euch:D

Dino-Fossil
2020-01-08, 11:46:50
Unabhängig von eventuellen rechtlichen Dingen, was sagt denn dein Arbeitgeber/die Personalabteilung dazu?
Vielleicht ist es denen ja sowieso egal, solange dein Job erledigt wird?

Smee
2020-01-08, 13:22:16
Es gibt keine Personalabteilung^^

maximum
2020-01-08, 13:25:46
Sowas ist oft auch in einer Betriebsvereinbarung geregelt und nicht direkt im Arbeitsvertrag.

Spasstiger
2020-01-08, 13:34:01
Wir haben zur Kernarbeitszeit eine locker gehandhabte mündliche Vereinbarung. Theoretisch gibt es am Standort auch eine Betriebsvereinbarung, die bildet jedoch nicht den Arbeitsalltag in der Entwicklung ab, sondern richtet sich an Fertigungsmitarbeiter.
In meiner alten Abteilung war das Zauberwort Funktionszeit, d.h. man sollte zu Terminen da sein und zu Zeiten, zu denen auch der Rest vom Team da ist.

Mortalvision
2020-01-08, 13:40:00
Dann setze doch ein formloses Schreiben auf, in dem du deinen direkten Vorgesetzten höflich um eine schriftliche Beschreibung deiner Arbeitszeiten und -dauer bittest.

erlgrey
2020-01-08, 13:44:57
Das kann aber auch ein Schuss ins Knie werden, wenn sich dann mal jemand damit beschäftigt weil er muss, und die Kernarbeitszeit dann zb. fix für 10-16 Uhr definiert wird, kannst dir nämlich jeden Vorteil einer Gleitzeit aufmalen.

Wenn nix über Betriebsvereinbarung, Arbeitsvertrag oder sonstige Regelungen definiert ist, würd ich da einfach mal den Ball flach halten und mich darüber freuen..

Smee
2020-01-08, 13:49:54
Man hatte mir angedroht, sofern ich eine angebliche Kernarbeitszeit von 10:00 bis 14:00 Uhr verletze so würde es eine Abmahnung geben.
Aber da diese Kernarbeitszeit nicht in meinem Vertrag noch in einer anderen Arbeitsanweisung festgehalten ist, gehe ich davon aus, dass die Personen in meinem Unternehmen mal wieder verpennt haben etwas korrekt zu regeln.

Ich gehe daher davon aus, dass aufgrund meine AV und meiner AO keine Kernarbeitszeit gültig ist, weil nicht vorhanden in diesen Dokumenten;D

Korfox
2020-01-08, 13:58:39
Wenn du vorhast die Kernarbeitszeit zu verletzen solltest du dich jetzt schon um eine Berufsrechtschutz kümmern, die greifen oft nämlich erst nach 3 Monaten und erstinstanzlich bleibt vor dem Arbeitsgericht jeder auf seinen Kosten sitzen.

Acid-Beatz
2020-01-08, 13:58:43
Sowas ist oft auch in einer Betriebsvereinbarung geregelt und nicht direkt im Arbeitsvertrag.
This - oft steht im AV, dass die aktuellen Betriebsvereinbarung zur Vertragseinstellung gilt und Du diese somit nicht mal zwingend unterschrieben haben muss!

Ansonsten frag doch einfach mal nach, worauf sich die Seite gegenüber beruft :confused:

Smee
2020-01-08, 14:10:59
Ich habe ja gar nicht vor diese zu verletzen.
Aber zu Beginn des Arbeitsverhältnisse war die Rede von flexiblen Arbeitszeiten.
Kernarbeitszeit wurde nie wirklich erwähnt und plötzlich gibt es die Kernarbeitszeit, die übrigens nur für mich gilt^^
Ohne das es ein offizieles Dokument dazu gibt wischt sich mein Anwalt damit den Hintern ab^^

erlgrey
2020-01-08, 14:11:34
Man hatte mir angedroht, sofern ich eine angebliche Kernarbeitszeit von 10:00 bis 14:00 Uhr verletze so würde es eine Abmahnung geben.
Aber da diese Kernarbeitszeit nicht in meinem Vertrag noch in einer anderen Arbeitsanweisung festgehalten ist, gehe ich davon aus, dass die Personen in meinem Unternehmen mal wieder verpennt haben etwas korrekt zu regeln.

Ich gehe daher davon aus, dass aufgrund meine AV und meiner AO keine Kernarbeitszeit gültig ist, weil nicht vorhanden in diesen Dokumenten;D


die 10-14 Uhr würde ich persönlich dennoch so akzeptieren, außer du hängst nicht sehr an dem Job.

maximum
2020-01-08, 14:12:44
bei uns haben 40h-Vollzeitler 9-15 Uhr Kernzeit Anwesenheitspflicht (Mittagspause von 12-14 Uhr frei legbar) und Freitag 9-13 Uhr. Wenn man nur eine Stunde weniger geht, gilt man als Teilzeit und und darf man jeden Tag neu wählen ob man den Vormittag (9-12 Uhr) oder Nachmittagsblock (12-15/13 Uhr) der Kernzeit weglässt. Ich gehe daher nur 38h, ist man viel felxibler :rolleyes:

Smee
2020-01-08, 14:16:32
Vorraussichtlich werde ich sowieso nächste Woche kündigen und bei einem anderen AG anfangen.
Das Topic hier war nur ein reines Gedankenspiel, da die Vorstellung, dass angedrohte Abmahnungen nicht gültig wären auf Grund der Schusseligkeit meines AG ich irgendwie urkomisch finde:D

maximum
2020-01-08, 14:22:24
naja würde mich schon wegen des Zeugnisses nicht gegen die mündliche Absprache stellen, wenn du eh wegwillst. Habt ihr Betriebsvereinbarungen ausliegen oder im Intranet? Dort muss es eigentlich genau stehen.

Smee
2020-01-08, 14:25:50
Es gibt im Intranet Organisationsanweisungen jedoch Kernarbeitszeiten sucht man in denen vergeblich:freak:
Da mein Zeugnis mir in allem eine 2 gibt, sehe alles gelassen^^