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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gerichtsurteil Frankfurt OLG und mein Knöllchen


Grivel
2020-01-21, 12:52:30
Hallo zusammen,


folgendes ist ja durch die Medien gegeistert:
https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/olg-frankfurt-verbietet-knoellchen-durch-leiharbeiter-16591263.html

Hier der genaue Beschluss:
https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE200000091


Ich war davon auch betroffen. Ich habe falsch parkiert, war aber in den Ferien und wurde dann zusätzlich noch abgeschleppt. Die gesamten Kosten belaufen sich auf 750€.

für mich als Laie wäre es wichtig zu wissen (ob hier jemand Ahnung hat?) ob das OLG Urteil nur für die Knöllchen gilt, oder weil aufgrund des Kausalen Zusammenhangs zwischen Abschleppen und Strafzettel bzw. Überprüfung des falsch parkierens, der gesamte Prozess ungültig ist.


Wie seht ihr das? Vielen Dank.

sei laut
2020-01-21, 12:58:40
https://www.hessenschau.de/wirtschaft/faq-was-falschparker-ueber-die-illegalen-knoellchen-wissen-sollten,knollen-urteil-fragen-und-antworten-100.html#Welche Eventuell hilft das weiter. Aber vermutlich nicht.

Andi_669
2020-01-21, 13:25:22
Du "warst" davon betroffen ?
also hast du das alles schon bezahlt ?
dann wirst du da nichts mehr machen können Denn die Knöllchen werden fast immer über ein Verwarnverfahren abgewickelt. "Diese Verfahren sind mit der Bezahlung abgeschlossen. Eine Wiederaufnahme sieht das Gesetz nicht vor“
außer du hattest geklagt dann kannst du was versuchen,

grundsätzlich sollten auch die Abschleppkosten strittig sein wenn der Abschlepper von so einen Leitarbeiter beauftragt wurde.

Grivel
2020-01-21, 14:43:45
Ich habe eben noch nicht bezahlt. Hab den Zettel erst seit Weihnachten und müsste eben jetzt "bezahlen".

Kehaar
2020-01-21, 16:03:40
ADAC-Mitglied (evtl. mit Verkehrsrechtsschutz) oder andere Rechtsschutzversicherung? Dann mal damit eine Beratung "durchführen" (Geschäftsstelle oder Vertragsanwalt).

alkorithmus
2020-01-21, 16:11:35
Wie seht ihr das? Vielen Dank.

Du hast falsch geparkt.

TheAntitheist
2020-01-21, 16:14:09
also meiner Meinung nach ist das eine Kausalitätskette und du musst nicht zahlen.

Ich wurde auch mal abgeschleppt weil die Bäume in meiner Straße geschnitten wurden, die Schilder wurden aber erst am Abend davor aufgestellt, laut Gesetz müssen die ein paar Tage vorher aufgestellt werden.

habe dort dann Stress gemacht und die Kosten der Abschleppung musste die Stadt tragen, konnte meinen Wagen einfach abholen. Den ganzen Aufwand der damit verbunden ist bekommt man natürlich nicht ersetzt oder müsste eingeklagt werden.

Und es heißt ja auch "wer bestellt der zahlt". Da das Abschleppen nicht legal war muss ergo die Stadt zahlen.

Plutos
2020-01-21, 16:14:37
Blöde Frage, aber woher weißt du eigentlich, ob das Ticket von einem Leiharbeiter ("illegal") oder nicht doch von einem städtischen Bediensteten ("legal") ausgestellt wurde? Steht das auf dem Knöllchen drauf? :confused:

TheAntitheist
2020-01-21, 16:16:12
Du hast falsch geparkt.
tja so einfach ist das Gesetz aber nicht... manche machen es sich auch immer extrem einfach. Vllt hat er zu dem Zeitpunkt gar nicht falsch geparkt als er geparkt hat!? und wenn der Staat einen Fehler macht würde ich den immer ausnutzen, denn die schenken dir auch mal gar nix und haben ja versucht zu bescheissen und kosten zu drücken.

Grivel
2020-01-21, 16:17:58
Du hast falsch geparkt.
Jain. Ich habe auf einem Parkplatz geparkt, wo eine Temporärbaustelle entstanden ist. War halt in den Ferien für 14 Tage. Da wird abgeschleppt.

Blöde Frage, aber woher weißt du eigentlich, ob das Ticket von einem Leiharbeiter ("illegal") oder nicht doch von einem städtischen Bediensteten ("legal") ausgestellt wurde? Steht das auf dem Knöllchen drauf? :confused:
Es steht nichts auf meinem Bescheid, ausser das das Abschleppen von der Autobahn Polizei angefordert wurde (Autobahnpolizei in einer Anliegerschaft ist schon seltsam genug).

ADAC-Mitglied (evtl. mit Verkehrsrechtsschutz) oder andere Rechtsschutzversicherung? Dann mal damit eine Beratung "durchführen" (Geschäftsstelle oder Vertragsanwalt).

Werde die mal kontaktieren.

Kehaar
2020-01-21, 16:18:20
Blöde Frage, aber woher weißt du eigentlich, ob das Ticket von einem Leiharbeiter ("illegal") oder nicht doch von einem städtischen Bediensteten ("legal") ausgestellt wurde? Steht das auf dem Knöllchen drauf? :confused:
Könnte sein, dass man dass nur über eine Akteneinsicht erfährt. Die aber für einen (beauftragten) Anwalt möglich ist.

TheAntitheist
2020-01-21, 16:18:23
Blöde Frage, aber woher weißt du eigentlich, ob das Ticket von einem Leiharbeiter ("illegal") oder nicht doch von einem städtischen Bediensteten ("legal") ausgestellt wurde? Steht das auf dem Knöllchen drauf? :confused:
Darum gehts nicht, das Gericht schreibt ja dazu "Praktisch ungültig sind damit nach Angaben des Oberlandesgerichts sämtliche Knöllchen, die seit dem Zeitpunkt, an dem der Kläger belangt wurde, verteilt worden sind. Das betrifft laut Gericht allein im Jahr 2018 rund 700 000 Fälle mit einem Bußgeld von jeweils durchschnittlich 15 Euro. Hinzu kommen die Fälle des Jahres 2019, die dem Gericht jedoch nicht vorliegen."

TheAntitheist
2020-01-21, 16:23:01
Jain. Ich habe auf einem Parkplatz geparkt, wo eine Temporärbaustelle entstanden ist. War halt in den Ferien für 14 Tage. Da wird abgeschleppt.


Es steht nichts auf meinem Bescheid, ausser das das Abschleppen von der Autobahn Polizei angefordert wurde (Autobahnpolizei in einer Anliegerschaft ist schon seltsam genug).



Werde die mal kontaktieren.
Also wenn du aus NRW kommst dann war das gar nicht der Zuständigkeitsbereich der Autobahnpolizei:

(3) Die örtliche Zuständigkeit der Autobahnpolizeien endet grundsätzlich an der Schnittstelle beim Übergang von Zu- und Ausfahrten der Bundesautobahnen in das Sekundärstraßennetz. Die Schnittstelle bildet die gedachte Linie zwischen den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten einer Zu- und Ausfahrt der Bundesautobahn mit einer Sekundärstrasse; verläuft parallel zur Sekundärstraße ein Geh- oder Radweg, endet die Zuständigkeit der Autobahnpolizeien vor dem Geh- oder Radweg. Vorstehende Regelungen gelten entsprechend im Kreuzungs- oder Einmündungsbereich von autobahnähnlichen Straßen mit Anschluss an das Bundesautobahnnetz, für die die Autobahnpolizeien im Sinne des Absatzes 2 zuständig sind. Ergänzende Detailregelungen können in Einzelfällen zwischen den beteiligten Polizeibehörden vereinbart werden.

Plutos
2020-01-21, 16:23:21
Darum gehts nicht, das Gericht schreibt ja dazu "Praktisch ungültig sind damit nach Angaben des Oberlandesgerichts sämtliche Knöllchen, die seit dem Zeitpunkt, an dem der Kläger belangt wurde, verteilt worden sind. Das betrifft laut Gericht allein im Jahr 2018 rund 700 000 Fälle mit einem Bußgeld von jeweils durchschnittlich 15 Euro. Hinzu kommen die Fälle des Jahres 2019, die dem Gericht jedoch nicht vorliegen."
"Wie viel Geld die Stadt an Falschparker zurückzahlen müsse, lasse sich noch nicht sagen. Zuständig dafür sei die Bußgeldstelle im Ordnungsamt. Ein Problem dürfte sich daraus ergeben, dass Strafzettel sowohl von regulären Stadtpolizisten wie auch von Mitarbeitern der Leihfirma ausgestellt wurden."

Jeder liest halt, was er lesen will…

Philipus II
2020-01-21, 18:53:16
Auf der Zahlungsaufforderung fürs Verwarngeld hast du auch nachgeschaut?

xcv
2020-01-22, 11:22:43
Könnte mir vorstellen, dass bei so einer Baustelle dann nicht jemand "outgesourcetes" kommt. Also am Besten in Erfahrung bringen. 750€ sind schon ne Hausnummer...

Annator
2020-01-22, 11:49:07
Würde ja mal die Bußgeldstelle anrufen und die mit dem Urteil und deinem Knöllchen konfrontieren.

Der Sandmann
2020-01-22, 12:55:11
In dem Fall hat wohl der Bautrupp, als er gesehen hat dass da noch ein Auto (Autos) stand, die Polizei gerufen. Und die haben dann den Abschleppdienst gerufen.

So war es zumindestens hier bei mir in der Straße.

Grivel
2020-01-22, 14:22:02
In dem Fall hat wohl der Bautrupp, als er gesehen hat dass da noch ein Auto (Autos) stand, die Polizei gerufen. Und die haben dann den Abschleppdienst gerufen.

So war es zumindestens hier bei mir in der Straße.
So war es. Laut Kontakt. Wurde kein Strafzettel ausgestellt. Es wurde direkt abgeschleppt von der Polizei auf Antrag des Bauunternehmers, vorher wurde mir angeblich eine Verwarnung auf den Scheibenwischer gedrückt.


Danke an alle - leider gab es kein Knöllchen vorher als Ordnungswidrigkeit -sondern nur einen Hinweis.

hmppff. Schön das halbe Weihnachtsgeld den Bach runter :freak:

Dino-Fossil
2020-01-22, 14:24:03
Ärgerlich sowas, kann man aber wohl nicht viel machen. Kenne ähnliche Fälle, da passierte das wg. Krankenhaus-Aufenthalt. Leider trägt da scheinbar der Halter das volle Risiko.

Andi_669
2020-01-22, 15:00:22
Das einzige was strittig wäre sind die Höher der Abschleppkosten 750€ sind schon eine Hausnummer, da könnte man mal schauen ob das nicht schon Wucher ist

Grivel
2020-01-22, 15:12:44
Das einzige was strittig wäre sind die Höher der Abschleppkosten 750€ sind schon eine Hausnummer, da könnte man mal schauen ob das nicht schon Wucher ist

Aufgeschlüsselt sind ads so aus:
Abschleppkosten: 458€
Gebühren: 66€
Unterstellkosten: 216€ (die sind nachvollziehbar nach Tagespreis)
Zustellentgelt: 5€

Ich weiss auch nicht wie man auf 458€ Abschleppkosten kommt.

Yggdrasill
2020-01-22, 16:55:33
Ich kenne das so, dass die Fahrzeuge in solchen Fällen nicht abgeschleppt sondern auf einen freien Parkplatz umgesetzt werden. Kosten ~100€-150€ mit Verwarngeld.

Soweit ich mich erinnere ist das Abschleppen mit einer Schadensminderungspflicht seitens des Abschleppenden oder der zuständigen Behörde versehen, da müsste man überprüfen ob dem nachgekommen wurde.

Grivel
2020-01-23, 18:09:53
Abschleppkosten sind so teuer, wegen Feiertags abschleppen.

Damit ist es geklärt. lol

Haarmann
2020-01-27, 07:08:28
Grivel

Du warst lange weg... und eigentlich hat man bei uns zB die Pflicht nach dem Fahrzeug zu sehen. Aber ev ist das bei euch anders.
Gleichzeitig hat aber der Baustellenbetreiber, ich nenne den mal so, auch die Pflicht rechtzeitig über das Parkverbot zu informieren - hat er das unterlassen, er muss mindestens soweit vorher informieren, wie es des PKW Halters Recht ist den PKW unbesehen stehenzulassen, dann schickst Ihm die Rechnung weiter sozusagen.

Ich würd ergo mal dort anrufen und nachfragen...

The_Strip
2020-01-27, 11:42:39
Abschleppkosten sind so teuer, wegen Feiertags abschleppen.

Damit ist es geklärt. lol
Und am Feiertag wollten die auf der Baustelle arbeiten?! :confused:
Oder war das ein Notfall (Wasserrohrbruch...)?

Roadrunner3000
2020-01-27, 11:54:19
...und eigentlich hat man bei uns zB die Pflicht nach dem Fahrzeug zu sehen.

Eigentlich? Bei uns?
Wo steht das?

Man muss zwar immer damit rechnen, dass selbst auf Dauerparkplätzen auch mal Parkverbot eingeräumt werden könnte und dann nach mindestens drei Tagen Vorlauf die Karre auch abgeschleppt werden kann, was mit Kosten verbunden ist. D.h. der gesunde Menschenverstand gebietet einem das, wenn man davon Kenntnis hat.
Aber eine gesetzliche Pflicht gibt es afaik nicht.

Haarmann
2020-01-28, 16:26:04
Eigentlich? Bei uns?
Wo steht das?

Man muss zwar immer damit rechnen, dass selbst auf Dauerparkplätzen auch mal Parkverbot eingeräumt werden könnte und dann nach mindestens drei Tagen Vorlauf die Karre auch abgeschleppt werden kann, was mit Kosten verbunden ist. D.h. der gesunde Menschenverstand gebietet einem das, wenn man davon Kenntnis hat.
Aber eine gesetzliche Pflicht gibt es afaik nicht.

Bei uns in der Schweiz gibts diese Pflicht eben - ich fiel aber noch nicht drunter und so löhnte ein Anderer - was mir sowas von egal war...

Bei jedem Marktevent werden hiesig die Parkplätze rechtzeitig als ab dann gesperrt markiert. Wer das versäumt, der darf nicht abschleppen oder eben selbst blechen.

Sephiroth
2020-01-28, 19:16:43
Eigentlich? Bei uns?
Wo steht das?

Man muss zwar immer damit rechnen, dass selbst auf Dauerparkplätzen auch mal Parkverbot eingeräumt werden könnte und dann nach mindestens drei Tagen Vorlauf die Karre auch abgeschleppt werden kann, was mit Kosten verbunden ist. D.h. der gesunde Menschenverstand gebietet einem das, wenn man davon Kenntnis hat.
Aber eine gesetzliche Pflicht gibt es afaik nicht.
Gesetzt in dem Sinne nicht aber Rechtssprechung

https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BVerwG&Datum=11.12.1996&Aktenzeichen=11%20C%2015.95
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BVerwG&Datum=24.05.2018&Aktenzeichen=3%20C%2025.16
https://www.bverwg.de/pm/2018/33
https://www.bverwg.de/240518U3C25.16.0
Ist ein ursprünglich erlaubt geparktes Fahrzeug aus einer nachträglich eingerichteten Haltverbotszone abgeschleppt worden, muss der Verantwortliche die Kosten nur tragen, wenn das Verkehrszeichen mit einer Vorlaufzeit von mindestens drei vollen Tagen aufgestellt wurde. Eine stundenscharfe Berechnung des Vorlaufs findet nicht statt.