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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Haftungsausschluss?


Blackpitty
2020-01-22, 20:40:11
Ich habe für einen Bekanten im KFZ Bereich 2 originalteile fräßtechnisch bearbeitet damit diese an sein Fahrzeug passen.

Da die Teile modifiziert sind und somit nicht mehr geprüft ist die Betriebserlaubnis der Teile bzw. des Fahrzeugs erloschen(was mir selbst aber egal ist da es sein Problem ist)

Ich möchte dem Paket aber gern einen Schrieb beilegen das ich im Falle eines Falles kein Problem habe.

Reicht da sowas hier aus?



Haftungsausschluss

Bei den auf Kundenwunsch bearbeiteten piep handelt es sich um piepl für die Montage ohne piep“ piep für serien piep
Die piep sind somit im Bereich der STVZO nicht mehr zulässig da keine Festigkeitsprüfung erfolgte.
Die Verantwortung für die Nutzung im Bereich der STVZO und die damit verbundene Vorführungspflicht bzw. Materialprüfung bei technischen Prüfstellen liegt beim Kunden!
Sollte dies nicht erfolgen, geschieht die Nutzung auf eigene Gefahr.
Für Schäden, Folgeschäden oder Unfällen die durch die Teile entstehen, wird keine Haftung übernommen


Piep = Teil XYZ

Philipus II
2020-01-22, 21:48:34
Ich empfehle solche wichtigen Vereinbarungen/Informationen unterschreiben zu lassen.

Mega-Zord
2020-01-22, 21:51:10
Eine Abgasanlage mit leeren Schalldämpfer zu besitzen oder zu verkaufen ist nicht illegal. Kann dir völlig egal sein, wenn du sie nicht anbaust. Schau mal, was du in deutschen Shops für nicht zugelassen Teile kaufen kannst. Wenn das auch nur annähernd nicht ok wäre, würden Abmahnkanzleien diese Shops mit Unterlassungsforderungen zuschütten.

Franconian
2020-01-22, 22:05:19
Unnötig, da nicht dein Problem was er macht. Sein Fahrzeug, seine Verantwortung.

Blackpitty
2020-01-22, 22:05:37
na es gibt einmal OEM Teile für die Straße und alles andere ohne Straßenzulassung ist entweder für Show oder die Rennstrecke

Klar kann ich auch mit Achsteilen zu ner Fräserei gehen und sagen fräßt mir das da ab(da wird auch keiner nachfragen warum wieso weshalb wenn ich bezahle)

Also hab ich in dem Sinne denke ich(aber ich wollte halt mal anchfragen) doch nichts zu befürchten wenn der Typ nacher mit dem Auto wegen dem bearbeiteten Teil gegen einen Baum klatschen sollte und im schlimmsten Fall stirbt, einfach mal banal gesagt jetzt

Zergra
2020-01-22, 22:51:14
Unnötig, da nicht dein Problem was er macht. Sein Fahrzeug, seine Verantwortung.

Nein, so einfach ist das nicht.

https://www.kfz-rueckrufe.de/wie-weit-geht-die-produktbeobachtungspflicht/1967/

Blackpitty
2020-01-22, 22:58:23
ich bin ja aber kein Hersteller der was auf den Markt bringt. Ich habe ausgeführt was der Kunde haben wollte, somit ist sich der Kunde von Anfang an bewusst was passiert da ich quasi nur derjenige bin der die Hand an der Maschine hatte weil er dies nicht kann.

Ob er sich das nacher in die Vitrine stellt oder verbotener Weise ans Auto montiert, dafür kann ich ja dann doch nichts.

Oder sagen wir es mal so, ich kann den Zettel ja mit dem Text einfach ins Paket legen und habe meine Ruhe? Mich stört der Ausdruck ja nicht

Argo Zero
2020-01-22, 23:50:47
Hast du als Gewerbe, also auch KFZ Meister gearbeitet oder einfach nur so privat?

Mega-Zord
2020-01-22, 23:51:53
Du brauchst ja keinen Liebesbrief schreiben. Einfach einen Hinweis, dass diese Teile keine Zulassung haben. Mit mehr redet man sich ggf. nur um Kopf und Kragen. Aber selbst diese Notiz ist imo überflüssig, wenn du den "Auftrag" ausgeführt hast. Das ist sicher nicht gewerblich sondern wirklich nur ein Freundschaftsdienst?

Wenn es ein Freund ist, ist es viel wichtiger, dass du ihm das klar machst, was es bedeutet, wenn du ihm das Teil modifiziert. Das tausend mal sinnvoller, als sich über rechtlich belanglose Zettel Gedanken zu machen.

Ich kann dir ja auch reflektierende Folie verkaufen. Aufs Auto kleben darfst du die aber natürlich nicht. Wenn du dann trotzdem damit rumfährst, bekomme ich sicher keine Probleme.

EDIT: Und ich gehe mal davon aus, dass du ihm keine MG42 inkl. Halterung fürs Schiebedach verkaufst

Blackpitty
2020-01-23, 06:57:07
ich hab ihm das Privat aus Bekanntschaft/Freundschaft gemacht bzw. weil es keine andere Lösung gibt. Entweder bearbeitet montieren oder gar nicht

Das ganze ist auch "sicher" und stabil(zumindest war dies so als ich das gleiche bei mir ein Paar Jahre benutzt habe), aber trotzdem steckt man ja nie drin.

Ich hab ihm das auch schon gesagt dass ich ihm das bearbeite aber aus rechtlicher Sicht nicht benutzt werden darf außer auf Privatgelände oder zur Ausstellung, Rest ist sein Problem

Natürlich keine Waffen oder sowas XD

Monkey
2020-01-23, 07:13:29
Wenn's ein Freund ist würde ich keinen Brief/Haftungsausschluss aufsetzen der klingt als würdest du das gewerblich machen. Schreib ihm eine E-Mail wo du nochmal drauf hinweist das er das Teil nicht im Straßenverkehr verwenden darf und das seine BE erlischt wenn er es verbaut.

A) isses nicht so mega förmlich
B) hast du den Nachweis im Postausgang :)

Dorn
2020-01-23, 07:27:35
Nix schriftlich nur mündlich, wenn schriftlich gibts ja Beweise...welche dann so oder so ausgelegt werden können^^
Bezahlung Bar und keine Gedanken mehr machen...

Korfox
2020-01-23, 07:44:40
Das ganze ist auch "sicher" und stabil(zumindest war dies so als ich das gleiche bei mir ein Paar Jahre benutzt habe), aber trotzdem steckt man ja nie drin.

Dann sollte eine Einzelabnahme ja problemlos möglich sein, oder :confused:

Ich bin ansonsten auch der Meinung, dass es eigentlich sein Bier ist, spätestens, wenn du einen Zettel beilegst "Nicht zulässig im Bereich der StVO" bist du raus.

Mega-Zord
2020-01-23, 08:27:36
Nix schriftlich nur mündlich, wenn schriftlich gibts ja Beweise...welche dann so oder so ausgelegt werden können^^
Bezahlung Bar und keine Gedanken mehr machen...

So sehe ich das auch. Ich sehe das jetzt aber gar nicht als Verschleierung sondern eher, dass man sich um Kopf und Kragen schreiben kann, wenn das Schriftstück nicht gerade von einem Anwalt aufgesetzt wurde. Das 3DCenter ist halt keine Rechtsberatung :D

Dann sollte eine Einzelabnahme ja problemlos möglich sein, oder :confused:

Ich bin ansonsten auch der Meinung, dass es eigentlich sein Bier ist, spätestens, wenn du einen Zettel beilegst "Nicht zulässig im Bereich der StVO" bist du raus.

Exakt, ich würde keine Silbe mehr aufschreiben, wenn ich schon unbedingt was schreiben möchte. Alles andere kann dann ggf. so ausgelegt werden, dass man möglicherweise noch Bescheid wusste, wofür das Teil verwendet werden soll. Es klingt mir auch ganz danach, dass hier ein Problem verkompliziert wird oder das es sich eben nicht um die Dienstleistung für einen Freund ist. Im ersten Fall wird dir niemand weiterhelfen können für den zweiten Fall ist ein PC-Hardware-Forum wohl die falsche Anlaufstelle.

Argo Zero
2020-01-23, 09:18:18
Private Gefälligkeit?
Dann würde ich gar nix schreiben.
Mit jedem Schriftstück wird da ein Schuh draus, was ggf. gegen dich verwendet werden kann.
So kann jeder behaupten, dass du das gemacht hättest -> gibt kein Nachweis.

Blackpitty
2020-01-23, 15:24:45
ok danke euch für die Meinungen, in dem Falle werde ich nichts reinlegen

Franconian
2020-01-23, 16:35:43
Um was handelte es sich denn überhaupt?

Blackpitty
2020-01-23, 18:17:28
um Bremssättel:biggrin:

Mega-Zord
2020-01-23, 18:52:49
Da kann doch gar nichts passieren ;D