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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zu Verkauf/Rücktritt des Käufers


Mr.Fency Pants
2020-04-02, 11:44:22
Habe meine 280X bei Ebay Kleinanzeigen einem gewerblichen Nutzer (seit 4 Jahren auf der Plattform, Top Bewertungen) angeboten ("wir kaufen die Grakas xyz zu einem festen Preis"). Der hat per Paypal bezahlt und mir ein DHL Ticket für den Versand zukommen lassen.

Habe festgestellt, dass die 280x zu groß ist für die Antistatik Hülle meiner neuen Graka und dem Käufer mitgeteilt, dass ich erst noch Hüllen bestellen muss und der Versand sich dadurch etwas verzögern kann. Habe alternativ angeboten die Karte ohne Hülle zu versenden, dies aber nicht empfohlen.

Antwort des Käufers war, dass er sein Geld zurückhaben will. Zum einen verstehe ich nicht ganz weshalb (auch wenn sich der Versand etwas verzögert), da die Ankaufanzeige seit fast einem Jahr drinnen ist, zum anderen ist die Frage, ob er jetzt einfach so zurücktreten kann. Zuvor waren keinerlei Termine o.ä. für die Lieferung besprochen oder meinerseits zugesagt.

Evtl. ein Betrüger? Kommt mir alles etwas komisch vor und Meinungen dazu würden mich interessieren.

DeX
2020-04-02, 12:03:29
Ich wette das du für Ihn auch wie ein Betrüger aussiehst :biggrin:

Screemer
2020-04-02, 12:04:43
schlicht mal rückgefragt warum er zurücktreten möchte?

Mr.Fency Pants
2020-04-02, 13:15:24
Ich wette das du für Ihn auch wie ein Betrüger aussiehst :biggrin:

Das habe ich mir auch gedacht, aber dann würde ich ihn doch eher hinhalten, anstatt ihm direkt zu antworten.

@Screemer: Antowrt steht noch aus, aber ich dachte ich frage hier schon mal vorab, da ich davon ausgehe, dass er jetzt wegen der Verzögerung des Versands zurücktreten will.

Zafi
2020-04-02, 15:03:07
Als Privatverkäufer bist du nicht dazu verpflichtet einen Widerruf anzubieten. Doch du solltest den Widerruf dennoch akzeptieren, denn der Käufer kann dir blöd kommen. Du bist bei Ebay Kleinanzeigen gewährleistungspflichtig. Der Käufer kann das Produkt beschädigen und dann behaupten, dass er die Karte defekt erhalten hat. Dann bekommt er sein Geld zurück und du hast eine defekte Karte.

Verkauf die Karte doch lieber hier über den Marktplatz.

Lawmachine79
2020-04-02, 15:11:32
Das Gewährleistungsrecht ist hier mangels Sach- oder Rechtsmangel m.E. nicht eröffnet. Es kommt daher darauf an, ob die Vss. von § 323 Abs. 1 Alt. 1 BGB erfüllt sind. Danach muss der Käufer Dir zunächst eine angemessene Frist zur Erfüllung setzen, bevor er zurücktreten kann.

In den Fällen des § 323 Abs. 2 BGB ist eine Fristsetzung entbehrlich. Da kommt nur § 323 Abs. 2 Nr. 2 BGB in Frage. Um das zu beurteilen fehlen die Details zum Vertragsschluss, insbesondere, ob der Käufer zu erkennen gegeben hat oder es objektiv erkennbar war, dass es für ihn gerade auf einen bestimmten Lieferzeitpunkt ankommt und die Leistung für ihn nach diesen Zeitpunkt unzumutbar oder wertlos ist (z.B. Hochzeitskleid nach der Hochzeit).

Daher kann er mMn derzeit noch nicht zurücktreten. Widerrufsrecht dürfte generell nicht anwendbar sein, da der Käufer nach Deiner Sachverhaltsschilderung kein Verbraucher ist.

Alles ohne Gewähr :).

Semmel
2020-04-02, 15:22:17
Ich wette das du für Ihn auch wie ein Betrüger aussiehst :biggrin:

Das denke ich auch!
Ich als Käufer hätte bei so einer Nachricht jedenfalls zumindest ein ungutes Gefühl.

Doch du solltest den Widerruf dennoch akzeptieren, denn der Käufer kann dir blöd kommen.

Sehe ich auch so.
Vor allem ist ja noch kein Schaden entstanden. Paypal zurückbuchen und fertig. Dann neuen Käufer suchen. Das ist für alle Beteiligten das Beste.

Mr.Fency Pants
2020-04-02, 15:30:57
Das denke ich auch!
Ich als Käufer hätte bei so einer Nachricht jedenfalls zumindest ein ungutes Gefühl.



Sehe ich auch so.
Vor allem ist ja noch kein Schaden entstanden. Paypal zurückbuchen und fertig. Dann neuen Käufer suchen. Das ist für alle Beteiligten das Beste.

Danke, das Letztere hatte ich mir auch schon gedacht. Wer weiß was da noch auf einen zukommt (auch wenn man im Recht ist), falls der Käufer dann sauer ist, wenn die Karte seiner Meinung nach viel zu spät bei ihm ankommt.

Ich kann für eine Grafikkarte ja auch nur garantieren, dass sie bis zum Ausbau suaber funktioniert hat und sie danach vernünftig behandeln, sicher verpacken und wegschicken. Ob und was derjenige dann macht, oder ob er selbst die Karte dann im Rechner grillt, o.ä., da hat man ja dann keinen Einfluss drauf.

Ice04
2020-04-02, 15:44:15
Ich hätte mich geerdet (z.b. Heizungsrohr anfassen), den ESD Beutel aufgeschnitten und um die Karte gelegt soweit es geht, verpackt und weg damit...

Franconian
2020-04-02, 15:55:56
Hat er mit Paypal Freunde und Bekannte bezahlt (also ohne Käuferschutz), oder regulär? Wenn ersteres, würde ich keinen Rücktritt anbieten, er kann dir auch überhaupt nichts. Ist es mit Käuferschutz, dann das Geld einfach zurückbuchen.

Mr.Fency Pants
2020-04-02, 15:58:17
Letzteres, aber wie schon gesagt, das ganze hin und her ists nicht wirklich wert.