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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Garantie ab "Produktionsdatum" erlaubt?


=Floi=
2020-04-08, 22:11:48
Ist es in deutschland eingentlich erlaubt eine garantie so auszulegen?

Finde die regelung total blöd und eher beschiss am kunden.

Der Sandmann
2020-04-08, 22:18:10
Eine Garantie ist immer eine Sache des Herstellers.

Blöd? Ja. Erlaubt? Ja

Die gestzliche Gewährleistung ist davon aber nicht betroffen.

Um was geht es den?

blackbox
2020-04-08, 22:26:03
Unsinn. Die Garantie greift ab Lieferdatum/ Kaufdatum.

Zafi
2020-04-08, 22:26:40
Wenn dir ein Produkt zu wenig Garantie bietet, kannst du ja auch zu einem greifen, das mehr Garantie bietet. Mach ich bei Netzteilen und SSDs.

EDIT: Kein Unsinn, der Sandmann hat schon recht.

blackbox
2020-04-08, 22:29:26
Dann bitte ich um Nachweise.

Rooter
2020-04-08, 22:29:49
Das, was Der Sandmann schon sagte.

Garantie = Freiwillige Leistung des Herstellers. Völlig nach seinen Bedingungen.

Gewährleistung = Gesetzlich vorgeschrieben. Fällst du evt. noch darunter? Aber 6 Monate nach Kauf wird die schwierig bis unmöglich.

Dann bitte ich um Nachweise.Garantie ist definiert vom Hersteller.
Nachweis: https://www.youtube.com/watch?v=3Bk8YwM8UV4

MfG
Rooter

blackbox
2020-04-08, 22:57:39
Auch eine Garantie muss gesetzeskonform sein.

Eine Garantie kann ausgesprochen werden gegenüber einem Verbraucher. Wenn das Produkt aber noch gar nicht verkauft wurde, für wen sollte die Garantie denn gelten? Für Luft?

Deshalb steht in den Garantiebedingen oft der Zusatz ab Kaufdatum/Lieferdatum.

Screemer
2020-04-08, 23:11:02
Nach §443 BGB haben sich die Garantiebedingungen nach der Garantieerklärung zu richten, die dem Käufer gegenüber erklärt wird. Der Verkäufer oder auch Hersteller können diese nahezu beliebig gestalten, also Garantie ab Herstellungsdatum.

Man muss halt vor dem Kauf die Garantiebedingungen der Hersteller lesen. Ob das allerdings soweit bei Hardware möglich ist, steht wiederum auf einem anderen Blatt.

Milchkanne
2020-04-08, 23:20:00
Also es gibt auf jeden Fall Garantie (https://www.gigabyte.com/de/Support/Warranty) ab Produktionsdatum (https://de.msi.com/page/warranty/) Produktionsdatum (https://de.msi.com/page/warranty/vga).

Ob das jetzt zulässig ist, ist eine andere Frage. Meine Einschätzung als nicht-gelehrter: Es kommt drauf an. Wenn dem Kunden beim Kauf klar ist, wie die Lage ist, dann ist es auch zulässig. Wenn der Händler mit "5 Jahren Garantie" wirbt, ist davon auszugehen, dass die nicht schon nach 3 Jahren abgelaufen ist, weil das Zeug schon 2 Jahre bei ihm lagert. Wenn aber der Hersteller mit "5 Jahren ab Herstellungsdatum" wirbt und der Händler die Garantie nicht erwähnt oder das Produktionsdatum angibt und dann "3 Jahre Restgarantie" dazuschreibt, dann sollte das meiner Meinung nach korrekt so sein. Wenn der Händler klar mit "5 Jahren ab Produktionsdatum" wirbt, ohne selbiges konkret zu erwähnen, dann vermute ich, dass es wieder drauf ankommt. Wenn es um wenige Tage/Wochen geht, dann kann es zugunsten des Händlers ausgehen, wenn es signifikante Unterschiede gibt, eher zugunsten des Kunden.

*edit* Wenn zugunsten des Kunden entschieden wird, dann hat übrigens der Händler das Produkt falsch beworben und damit die Pappnase auf. Auch wenn die Garantie ansonsten durch den Hersteller frei gestaltet werden kann, wenn der Händler falsch damit wirbt, kann er haftbar sein.


*edit2* Ähh der zweite Link zeigt tatsächlich nichts zum Produktionsdatum... da muss ich mich vertan haben. *edit* Bei Laptops gilt es bei MSI ab kauf, bei Grakas ab Produktionsdatum (https://de.msi.com/page/warranty/vga). Da hatte ich die falsche Seite verlinkt.

blackbox
2020-04-08, 23:43:35
Moment, im ersten Link geht es um B2B und im zweiten steht doch eindeutig ab Kaufdatum. :confused:

Screemer
2020-04-08, 23:46:44
gigabyte gewärt dem endkunden schlicht überhaupt keine garantie. räumt der händler dem kunden eine garantie bei gigabyte produkten ein, dann übernimmt er in der regel deren garantiebedingungen und die abwicklung läuft über der händler.

kannst du jetzt glauben oder nicht. garantie ist freiwillig und da steht es dem hersteller oder händler fast vollständig frei seine bedingungen zu bestimmen. mehr beispiele kannst du selbst finden.

hier zwei beispiele von doch eher größeren herstellern nicht aus der it ecke:

Tridonic garantiert, dass jene Produkte, die von berechtigten Unternehmen vertrieben werden und mit der Marke „Tridonic“ gekennzeichnet sind, bei bestimmungsgemäßem Gebrauch frei von Herstellungs- und Materialfehlern sind, gemäß den hier näher bezeichneten Bedingungen. Der Garantiezeitraum wird im Datenblatt angeführt und gilt ab Herstellungsdatum.
https://www.tridonic.com/com/de/garantiebedingungen.asp

Die GROHE Herstellergarantie gilt für eine Frist von fünfJahren ab dem Tag des Kaufs des GROHE Produktes durch den Endkunden, längstens jedoch für eine Frist von sechs Jahren ab dem Herstellungsdatum des jeweiligen GROHE Produktes.
https://cdn.cloud.grohe.com/Web/local_PDF/de_DE/GROHE_Herstellergarantie_5Jahre/original/GROHE_Herstellergarantie_5Jahre.pdf


und hier die garantiebedingungen von msi, die du laut obigem link von milchkanne eigentlich erst mal beim support für die jeweilige region und produkt erfragen musst:

Wenn Sie die Garantiebedingungen Ihres MSI Produkts prüfen möchten, kontaktieren Sie bitte unsere Niederlassung in Deutschland.
https://de.msi.com/page/warranty

Die hervorragende Fertigungsqualität untermauert MSI mit einer freiwilligen Herstellergarantie für Grafikkarten und Mainboards ab Produktionsdatum. Das genaue Produktionsdatum können Sie jederzeit über unser Partnerportal www.msi-partner.de beim Beantragen eines RMA-Vorgangs oder eines Vorab-Austauschs prüfen.
http://msi-service.de/msi_service_komponenten.html

blackbox
2020-04-09, 00:08:17
Ich glaube, wir reden hier aneinander vorbei. Es geht hier überhaupt nicht darum, dass eine Garantie frei bestimmt werden kann.

Es geht hier darum, ob eine Garantie ab Produktionsdatum für einen Endkunden wirksam ist. Siehe erster Beitrag.

Screemer
2020-04-09, 00:13:09
natürlich. warum sollt sie das nicht sein? die gewährleistung bleibt doch dabei völlig unberührt.

=Floi=
2020-04-09, 00:26:35
und hier die garantiebedingungen von msi, die du laut obigem link von milchkanne eigentlich erst mal beim support für die jeweilige region und produkt erfragen musst:


https://de.msi.com/page/warranty


http://msi-service.de/msi_service_komponenten.html

darum ging es mir! Es können hier schnell mal 2-12 monate wegfallen. Gerade das verschiffen nach D dauerte imho ~6 wochen.

Zafi
2020-04-09, 00:44:07
Von Festplatten kannte ich früher "Garantie ab Produktionsdatum" (ich glaube mich erinnern zu können, dass es sogar Garantiezeit + 3 Monate waren). Und das ist auch logisch. Denn zum einen kann der Hersteller auf diese Weise die Garantiezeit bequem anhand der Seriennummer feststellen (ohne bürokratischen Aufwand, kein Rechnungsdatums-Prüfungs-Mist, etc.). Und zum anderen ist dies auch ein guter Service gegenüber dem Kunden, der seine Garantiezeit selbst online prüfen konnte und wusste, ob eine Garantie-Inanspruchnahme lohnt.

Kein personeller Aufwand -> bedeutet -> niedrigere Kosten -> bedeutet -> günstigere Produkte.

Im übrigen verschleißen Festplatten (da mechanisch) auch bei Lagerung. Von daher ist es nur vernünftig, die Garantie ab Produktionsdatum auszusprechen. Klingt komisch, ist aber so.

x-force
2020-04-09, 01:09:41
Im übrigen verschleißen Festplatten (da mechanisch) auch bei Lagerung. [...]Klingt komisch, ist aber so.

klingt komisch und ist es auch :freak:
weil sie mechanisch sind, verschleißen sie, wenn man sie nicht bewegt?
ohne bewegung keine mechanik :wink:

vielleicht gast das helium aus, oder das schmiermittel verdunstet, aber was soll das mit der mechanik zu tun haben?!

Zafi
2020-04-09, 01:20:53
vielleicht gast das helium aus, oder das schmiermittel verdunstet, aber was soll das mit der mechanik zu tun haben?!

Wieviele NAND Speicher kennst du, die ausgasen oder deren Schmiermittel verdunsten können. :P :smile:

Mortalvision
2020-04-09, 04:21:54
ärgerlich wirds, wenn der Herszeller eine Garantieabwicklung über den Händler verlangt. Manche haben keinen Bock, erzählen Lügen, oder gehen schlicht in die Pleite...

Rooter
2020-04-09, 07:47:56
räumt der händler dem kunden eine garantie bei gigabyte produkten ein, dann übernimmt er in der regel deren garantiebedingungen und die abwicklung läuft über der händler.Dieser Satz hat so viele Fehler...:rolleyes:

Nochmal:
- Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Der Händler kann die nicht gewähren.
- Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und wird durch den Händler (Verkäufer) geleistet, sie beträgt 2 Jahre. Da nach den ersten 6 Monaten aber eine Beweislastumkehr erfolgt, sind es in der Praxis nur 6 Monate.

Es geht hier darum, ob eine Garantie ab Produktionsdatum für einen Endkunden wirksam ist. Siehe erster Beitrag.Siehe oben. Da es freiwillig ist, kann der da alles reinschreiben, auch, dass die Garantie nur gilt, wenn du das Produkt nach Kauf mit Einhorn-Pups eingerieben hast...

MfG
Rooter

Milchkanne
2020-04-09, 11:14:59
Moment, [...] im zweiten steht doch eindeutig ab Kaufdatum. :confused:
Ja da hatte ich mich verlinkt. Bei MSI Grakas ist es ab Produktionsdatum, bei Laptops Kaufdatum.

Ich bin übrigens nicht der Meinung, dass die Hersteller völlig frei sind in der wahl der Garantiebedingungen. Ich wäre mir ziemlich sicher, dass der Einhornpups vor Gericht nicht stand halten würde. Genauso darf der Hersteller sich sicher nicht nachträgliche Änderungen vorbehalten. Ein "Wir behalten uns vor ohne Angaben von Gründen die Garantie zu verweigern" ist sicherlich auch nicht standhaft. Wenn die Bedingungen so geschrieben sind, dass der Hersteller im Zweifelsfall nie Garantie leisten muss, dann darf er das auch nicht Garantie nennen.

Asaraki
2020-04-09, 11:41:43
Ja da hatte ich mich verlinkt. Bei MSI Grakas ist es ab Produktionsdatum, bei Laptops Kaufdatum.

Ich bin übrigens nicht der Meinung, dass die Hersteller völlig frei sind in der wahl der Garantiebedingungen. Ich wäre mir ziemlich sicher, dass der Einhornpups vor Gericht nicht stand halten würde. Genauso darf der Hersteller sich sicher nicht nachträgliche Änderungen vorbehalten. Ein "Wir behalten uns vor ohne Angaben von Gründen die Garantie zu verweigern" ist sicherlich auch nicht standhaft. Wenn die Bedingungen so geschrieben sind, dass der Hersteller im Zweifelsfall nie Garantie leisten muss, dann darf er das auch nicht Garantie nennen.

Das eine ist dein normaler Menschenverstand, das andere eine juristische Sache. Ob du da eine Meinung dazu hast, ist erstmal irrelevant. Rechtliche Diskussionen die mit "Ich bin der Meinung" und "Wäre mich ziemlich sicher" beginnen kann man auch gleich sein lassen :D

Screemer
2020-04-09, 11:59:17
Dieser Satz hat so viele Fehler...:rolleyes:

Nochmal:
- Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Der Händler kann die nicht gewähren.
- Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und wird durch den Händler (Verkäufer) geleistet, sie beträgt 2 Jahre. Da nach den ersten 6 Monaten aber eine Beweislastumkehr erfolgt, sind es in der Praxis nur 6 Monate.

aha. weder ist das gewähren von garantien auf den hersteller beschränkt noch habe ich irgendwas zur gewährleistung geschrieben. nein ich betone auch noch in einem anderen post, dass garantie und gewährleistung zwei paar schuhe sind und letztere durch erstere unberührt bleibt.

die am meisten verbreitete händlergarantie ist wohl die für pkws oder garantieverlängerungen über händler für endkunden. die haben auch mit dem hersteller nichts zu tun, sondern meist von irgendwelchen versicherern gedeckt sind aber durch die händler abgewickelt werden.

leseverständnis ist war wohl grad kaputt. ich will es dir verzeihen.

@milchkanne: deswegen schreib ich z.b. weitestgehend frei / nachezu beliebig in der gestaltung. das ein bh-hersteller nicht motorboating für den vorstand als garantiebedingungen durchsetzen können wird sollte klar sein ;)

Milchkanne
2020-04-09, 23:44:17
Rechtliche Diskussionen die mit "Ich bin der Meinung" und "Wäre mich ziemlich sicher" beginnen kann man auch gleich sein lassen :D
Soll ich lieber "das ist so" schreiben, auch wenn ich es noch nicht eingeklagt habe? Nö, ich bin kein Anwalt für sowas. Dennoch war deine Antwort unnützer als meine Meinung. Meiner Meinung nach, die darfst du gerne ignorieren.

Badesalz
2020-04-16, 22:20:18
Macht Sinn, bei Sachen die egal ob genutzt oder nicht, mit der Zeit kaputt gehen. Und bevor es soweit ist, genutzt werden sollten/müssten. Ist ja meist, aber nicht nur mit Essen so.
Bei Technik, wie Monitor, CPU, Lautsprecher oder sowas alles, ist es eine SCHWEINEREI.

Einfach nicht kaufen diesen Rotz und fertig. REGELT doch wenigstesn bisschen was, ihr Markt ;)