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FeuerHoden
2020-04-20, 12:53:53
Hallo,

gleich vorweg. Die Sache ist bereits im Laufen. Ich möchte nur prüfen ob ich alle Möglichkeiten ausgeschöpft habe. (Und mir die Sache mal von der Seele reden).

Anfang April hat ein anderer Verkehrsteilnehmer beim einparken mein Fahrzeug gestreift. Kotflügel, Stroßstange und Fahrertür an meinem Fahrzeug sind in Mitleidenschaft gezogen.
Blöderweise für den Verursacher, hat er genau vor meinem Fahrzeug geparkt. Ich habe also Fotos von beiden Fahrzeugen gemacht, den Fall bei der Polizei angezeigt und eine Meldung bei der gegnerischen Versicherung gemacht.
Das Fahrzeug war auch bereits zur Besichtigung in einer Werkstatt, Schadenssumme lt. Gutachter: 3.000€

Jetzt meldet sich aber der Fahrzeughalter nicht. Auf das erste Schreiben seiner Versicherung hat er nicht reagiert. Jetzt schickt ihm die Versicherung das gleiche nochmal per Einschreiben, darauf hat der Fahrzeughalter nochmal 2 Wochen Zeit sich zu melden. Wenn der sich dann wieder nicht meldet, wertet das die Versicherung als Schuldeingeständnis und bezahlt dann die Reaparatur. Das warte ich jetzt mal ab, soweit so gut.

Was mich an der Sache wundert: Das kann doch nicht ohne rechtliche Konsequenzen für den Verursacher ablaufen? Nachfrage bei der Polizei: "Anzeige wurde aufgenommen, Rest macht die Versicherung, mehr machen wir nicht ...".
Ich kann doch nicht komplett vogelfrei durch die Stadt fahren, andere Fahrzeuge beschädigen, mich erwischen lassen und im Hintergrund die Sache von der Versicherung regeln lassen?

Nach meinem Dafürhalten ist rechtlich der Tatbestand einer Fahrerflucht erfüllt. Die Polizei hat es aber scheinbar nicht für notwendig gehalten eine Anzeige wegen Fahrerflucht aufzunehmen, sondern nur eine Unfallmeldung?

Da es sich beim gegnerischen Fahrzeug um ein Firmenfahrzeug handelt, und ich anhand des Firmennamens auch den Fahrzeughalter ermitteln kann, wäre ich versucht den Fahrzeughalter selbst zu kontaktieren und darauf anzusprechen woran es scheitert dass er den Unfall meldet.

Außerdem steht das Fahrzeug täglich quasi vor meiner Haustür und wird von unterschiedlichen Fahrern verwendet, die ich auch immer wieder beim Ein- und Ausladen sehe.
Da ist die Versuchung natürlich groß mal hinzugehen, freundlich Hallo zu sagen und einfach geradeaus zu fragen warum dieser Schaden nicht gemeldet wird.



Meine Fragen also:
Kann ich in der Sache noch irgendetwas unternehmen um den Fahrzeughalter zu einer Meldung zu bewegen?
Mit welchen Konsequenzen muss er rechnen?

EureDudeheit
2020-04-20, 12:58:40
Um es kurz zu machen: ja kann man.

War bei mir dasselbe, Nachbarin fährt meine Karre an, wurde von anderem Nachbarn gesehen. Ich zu ihr rüber, sie macht nicht auf. Also ab zur Polizei, Anzeige wegen Fahrerflucht. Polizei fährt vorbei, sie macht nicht auf. Dann Versicherungsruf angerufen, gegnerrischen Versicherung das Aktenzeichen genannt, die hat dann den Schaden reguliert, ohne dass ich je in Kontakt mit ihr war.
Paar Wochen später Schreiben von der Staatsanwaltschaft, Nachbarin nicht vorbestraft bla bla geringer Schaden blabla, kein öffentliches Interesse, Verfahren eingestellt.

Plutos
2020-04-20, 13:08:57
Ich kann doch nicht komplett vogelfrei durch die Stadt fahren, andere Fahrzeuge beschädigen, mich erwischen lassen und im Hintergrund die Sache von der Versicherung regeln lassen?

Nach meinem Dafürhalten ist rechtlich der Tatbestand einer Fahrerflucht erfüllt. Die Polizei hat es aber scheinbar nicht für notwendig gehalten eine Anzeige wegen Fahrerflucht aufzunehmen, sondern nur eine Unfallmeldung?

Warum denn nicht? :confused: Das ist doch absolutes Standardprozedere (zumindest bei Leuten, die ihr Auto nicht vergöttern): "sollen die Versicherungen unter sich ausmachen."

Dir liegt offenbar nichts an der anscheinend problemlosen Regulierung des Schadens, sondern du willst den Gegner einfach bestrafen, wofür auch immer. :confused: Laut deiner Aussage ist der Fall der gegnerischen Versicherung doch bereits bekannt und wird reguliert werden, also ist doch alles in Butter.

PacmanX100
2020-04-20, 13:12:05
Ich kann doch nicht komplett vogelfrei durch die Stadt fahren, andere Fahrzeuge beschädigen, mich erwischen lassen und im Hintergrund die Sache von der Versicherung regeln lassen?

Doch, leider schon. Versicherungstechnisch dürfte das eindeutig geregelt sein.
Die Versicherung wird natürlich die Beiträge anpassen oder Schadensersatz einfordern. Damit hat aber der Geschädigte nichts zu tun.

Unfallflucht könnte es gewesen sein aber die Frage ist ob das öffentliche Interesse groß genug ist den Fahrer genau zu ermitteln... wahrscheinlich eher nicht wenn die Summe sowieso beglichen wurde.

maximum
2020-04-20, 13:28:12
Manche denken scheinbar sie können das irgendwie aussitzen. Ich hatte letztes Jahr im Sommer einen ähnlichen Fall. Mir war einer beim ausparken an mein Auto gefahren. Als ich nach Hause kam sah ich schon die Polizei, die um mein Auto herumstand. Der andere war weg, aber wurde von einem aufmerksamen Anwohner beobachtet. Irgendwie hat aber das genannte Nummernschild nicht zum Fahrzeugtyp gepasst, darum wollte die Polizei weiter prüfen. Ich hatte dann 2-3 Wochen später durch eigene Nachfrage bei der Polizei erfahren, dass sie das gegnerische Auto dann ein paar Tage später durch das Kennzeichen doch ermitteln konnten und Lackspuren gesichert haben, der Gegner würde sich aber auch seit Wochen nicht auf das Polizeischreiben äußern (müsse er auch nicht sagte der Polizist). Wenigstens hat er mir dann das Kennzeichen rausgerückt, damit ich es bei seiner Versicherung melden kann.

Dann schrieb seine Versicherung ihn an und er reagierte erst wieder nicht. Erst als seine Versicherung sich die Polizeiakte hat geben lassen kam Bewegung in die Sache (nach 4 Monaten!). Dann durfte ich endlich ein Gutachten erstellen lassen und bekam 1300€ ausgezahlt (1850€ brutto stand im Gutachten, davon wurden dann Mwst und noch 200€ abgezogen, weil man angeblich in Kleinkleckersdorf gleichwertig und billiger lackieren können) ausgezahlt. Reparatur war nicht zwingend notwendig, es ist nur kosmetischer Natur. Finde ich schon dreist, wie einige denken da durch ignorieren rauszukommen. Ob der jetzt wirklich wegen Fahrerflucht eins auf den Deckel bekommen hat, weiß ich aber nicht. Die Versicherungs hat mir nichtmal den Namen gesagt, das habe ich auch nur von der Polizei am Telefon erfahren.

[dzp]Viper
2020-04-20, 13:39:16
Du schreibst ja selber, dass das ein Firmenwagen ist.
Das heißt der Eigentümer des Fahrzeuges ist die Firma nicht der Fahrer. Jegliches Schreiben der Versicherung ging an die Firma nicht den Fahrer.

Firmen wollen sich mit sowas nicht groß beschäftigen. Die lassen das die Versicherung im Hintergrund regeln.

Willst du, dass der Fahrer bestraft wird, dann erstatte einen Anzeige. Sei dir aber bewusst, dass das mit mehr Stress verbunden sein kann als man am Anfang denkt und die Zeit und Energie die man da reinstecken muss kann erheblich sein. Muss man für sich selber entscheiden ob sich das lohnt oder nicht.

So lange der Schaden reguliert wird und dein Auto repariert wird ohne, dass du etwas dafür bezahlen musst, ist es doch aber gut.. wie ich finde.

joe kongo
2020-04-20, 13:45:08
Die Polizei ist nicht da gegen Gesetzesbrecher vorzugehen im Sinne einer erzieherischen Maßnahme, sondern nur wos geht Bußgeld einzustreichen.:redface:

FeuerHoden
2020-04-20, 13:54:34
Warum denn nicht? :confused: Das ist doch absolutes Standardprozedere (zumindest bei Leuten, die ihr Auto nicht vergöttern): "sollen die Versicherungen unter sich ausmachen."
Standardprozedere ist es nur weil ich Glück hatte und den Verursacher ermitteln konnte.


Dir liegt offenbar nichts an der anscheinend problemlosen Regulierung des Schadens, sondern du willst den Gegner einfach bestrafen, wofür auch immer. :confused: Laut deiner Aussage ist der Fall der gegnerischen Versicherung doch bereits bekannt und wird reguliert werden, also ist doch alles in Butter.
Doch. Mir liegt sehr viel daran, weswegen ich, als einziger Unfallbeteiligter in dieser Angelegenheit versuche alles richtig zu machen.

Bestrafen will ich den Unfallgegner in keinster Weise. Ich will lediglich dass dieser sich um seinen von ihm verbockten Scheiss kümmert.

Und darüber hinaus:
Welche Motivation soll ein Unfallverursacher haben den von ihm verursachten Schaden zu melden wenn er es erstmal komplett ohne jegliche Konsequenz auf eine Fahrerflucht ankommen lassen kann? Und ihm nichtmal Konsquenzen drohen wenn er dann doch erwischt wird?

Das ist der eigentliche Punkt der mich nicht zur Ruhe kommen lässt. Der kann ja gegen 5 andere Autos auch noch gefahren sein. Aber was solls ihn kümmern? Dann wird er beim 6. Mal erwischt und wird nicht anders behandelt wie jemand pflichtbewusst einen selbstverursachten Schaden auch regulär meldet?

Wie kann man das befürworten und sich selbst nicht ärgern wenn einem ein anderer gegen das Auto fährt und ungeschoren davon kommt?

Shink
2020-04-20, 15:18:45
Mit welchen Konsequenzen muss er rechnen?
Natürlich gibt es eine hohe Strafe auf Fahrerflucht (726€ bis 3 Jahre Freiheitsentzug), aber es gilt natürlich auch die Unschuldsvermutung.
Vielleicht hat er ja echt nicht gecheckt, dass er dir angefahren ist?

Hatte einen Fall, da hat sich ein Zeuge bei der Polizei gemeldet hat, dass bei meinem Auto einer angefahren ist. (Spiegel abgefahren.)
Das war echt nicht cool. Die Stunden, die ich dort verbracht hab...

sven2.0
2020-04-20, 15:21:41
Ich kann doch nicht komplett vogelfrei durch die Stadt fahren, andere Fahrzeuge beschädigen, mich erwischen lassen und im Hintergrund die Sache von der Versicherung regeln lassen?

Doch, dafür ist die Versicherung da..

FeuerHoden
2020-04-20, 15:32:36
Doch, dafür ist die Versicherung da..
Die Fahrerfluchtsversicherung möchte ich sehen.

sven2.0
2020-04-20, 15:44:52
ich weiss nicht was du erwartest. Ob er jetzt noch ne Strafanzeige für Fahrerflucht bekommt ist für dich unerheblich da die gegnerische Versicherung das alles regelt.

FeuerHoden
2020-04-20, 16:28:35
ich weiss nicht was du erwartest. Ob er jetzt noch ne Strafanzeige für Fahrerflucht bekommt ist für dich unerheblich da die gegnerische Versicherung das alles regelt.
Darum geht es mir auch nicht.

Ich frage mich nur generell warum es keinen Unterschied zu machen scheint ob man Fahrerflucht begeht oder nicht. Welche Motivation soll man denn dann haben keine Fahrerflucht zu begehen?

PacmanX100
2020-04-20, 16:35:58
Es macht doch einen Unterschied. Bei Fahrlässigkeit kann der Schaden eingefordert werden beim Verursacher.

Davon hat der Betroffene nichts. Ist wie mit der Haftpflicht, die zahlt auch bei Dummheiten, denn der andere kann nichts dafür aber trotzdem steigen die Beiträge.

Thoro
2020-04-21, 10:07:41
Lt. Wikipedia ( https://de.wikipedia.org/wiki/Unfallflucht_(%C3%96sterreich) ) ist das in Österreich ja nichtmal ne Straftat, sondern nur eine Verwaltungsübertretung. Erklärt vielleicht auch ein wenig, warum das nicht ganz im Zentrum polizeilicher Ermittlungen steht.