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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kennt sich jemand hier mir Erbrecht/ Testament aus?


Karümel
2020-04-26, 08:10:44
Moin,
kennt sich jemand hier mit dem Thema Erbrecht bzw. dem Thema Testament genauer aus?
Also Wortlaut im Testament und deren richtigen Bedeutung etc.?

00-Schneider
2020-04-26, 08:21:20
Gehts noch unkonkreter?

Karümel
2020-04-26, 08:29:58
Es geht um den Wortlaut in einem Testament, ob dieser Wortlaut eindeutig ist bzw. ob die Möglichkeit besteht diesen verschieden auszulegen.

taddy
2020-04-26, 09:00:04
Es wäre einfacher, wenn wir diesen Wortlaut kennen würden :wink:

Karümel
2020-04-26, 09:13:13
Also Auszug aus dem Testament:
Mein Wunsch und Wille ist es, bei meinem Tod, folgende Menschen zu bedenken:

Vorname Nachname, geboren am in Stadtsoundso bekommt mein Kapitalvermögen von der Commerzbank

Für mich als Laie ist das relativ eindeutig, alles was auf dem Konto/ Fondskonto der Commerzbank ist wird entsprechende Person erben.
Gestern kam aber die "Meldung" von einem anderen Erben, der meinte es das Geld würde ja noch verteilt werden.

Hätte im Testamentstext evtl. noch stehen sollen/ müsse "gesamtes Kapitalvermögen" statt nur Kapitalvermögen?

Es geht Hauptsächlich um zwei Imvestmentfonds die bei der Commerzbank liegen.

Und nein ich bin nicht die Person die das erbt.

Opprobrium
2020-04-26, 09:19:32
Hmm. Man könnte argumentieren, daß Kapitalvermögen nur das in Aktion/Fonds etc. investierte Geld ist.

Im Gegensatz zu lediglich auf einem Giro oder Festgeldkonto aufbewahrtem Vermögen.

Mortalvision
2020-04-26, 09:19:45
Kapitalvermögen ist bereits ein zmfassender Begriff. Das Wort gesamt ist in keinem Testament nötig. Ich denke, es handelt sich um einen plumpen Versuch, Geld abzugreifen.

Ist das Testament handschriftlich oder notariell angefertigt?

€: Vermutlich denkt der Verwandte an den steuerrechtlichen Begriff „Einkünfte aus Kapitalvermögen“, das wären in der Tat nur die Aktien und Wertpapiere etc., nicht das unverzinste Girokonto. Zivilrechtlich spielt das aber keine Rolle. Vermögen bei der Bank xyz ist abgesehen von bei der Bank hinterlegten direkten Immobilienbeteiligungen immer Kapitalvermögen, inklusive Girokonto. So meine Ansicht als Laie. Warum auch das Girokonto? Weil es eine Kapitalhinterlegung zur jederzeitigen Verfügbarkeit bei der Bank ist.

Karümel
2020-04-26, 09:28:54
Kapitalvermögen ist bereits ein zmfassender Begriff. Das Wort gesamt ist in keinem Testament nötig. Ich denke, es handelt sich um einen plumpen Versuch, Geld abzugreifen.

Ist das Testament handschriftlich oder notariell angefertigt?

Ist handschriftlich angefertigt.

Mortalvision
2020-04-26, 09:37:36
Ist handschriftlich angefertigt.
Dann kann man immer rumlamentieren. Oh, der Alte hat das aber so und so gemeint. Wobei ich annehmen würde, dass ein rechtlicher Laie bei Kapital eben nicht an Boden und Arbeit, erst recht nicht an Maschinen, sondern schlicht an Geld denkt. Könnte noch spaßig werden...

Backbone
2020-04-26, 09:44:19
Bevor man über solche Details nachdenkt sind die Grundlagen zu klären: Ist das Testament gültig? Gibts eine gesetzliche Erbenregelung (Stichworf Pflichtteilt) etc.pp.

Mortalvision
2020-04-26, 09:52:18
Absolut richtig. Aber ein handschriftliches Testament hat trotzdem einen hohen Stellenwert und kann nicht einfach wegen ein pasr Formfehlerchen für nichtig erklärt werden.

Oh, da fällt mir grade ein: ihr braucht eh einen Erbschein beim handschriftlichen Testament. Ab zum Erbschaftsgericht ;) Die entscheiden dann auch.

Oid
2020-04-26, 09:59:14
Wenn der/die verblichene im Text nicht durch weitere Begriffe Bezug auf - was auch immer bei der Bank liegt - nimmt, würde ich aus Laiensicht auch sagen, dass damit alles gemeint ist (Bankguthaben, Aktien, Fonds, ...)

Also wenn da nicht in irgendeiner Form geschrieben steht: "Das Kapitalvermögen bekommt X, das Bankguthaben bekommt Y, die Schulden bekommt Z", oder so ähnlich.

Die meisten Testamente werden ja auch von Laien verfasst. Da geht es mehr darum den letzten Willen zu erforschen und weniger um Wortklauberei. Natürlich sind die gewählten Begriffe wichtig, aber es kommt eher darauf an was derjenige damit gemeint haben könnte als um die korrekte Definition. Ältere Menschen verwenden ja auch häufig heute unübliche Formulierungen und Vokabeln.

Interessanter ist doch eher warum der andere Erbe von einer Verteilung ausgeht. Kennt er das Testament? Wenn er es kennt, wird er darin ja vermutlich auch genannt worden sein. Bezieht er sich vielleicht auf einen anderen Teil des Testaments? Kennt er das Testament nicht macht sich aber, aus welchen Gründen auch immer, Hoffnungen auch etwas zu bekommen?

Rooter
2020-04-26, 10:09:51
Die meisten Testamente werden ja auch von Laien verfasst. Da geht es mehr darum den letzten Willen zu erforschen und weniger um Wortklauberei. Natürlich sind die gewählten Begriffe wichtig, aber es kommt eher darauf an was derjenige damit gemeint haben könnte als um die korrekte Definition. Ältere Menschen verwenden ja auch häufig heute unübliche Formulierungen und Vokabeln.QFT!

Falls der Gegner wirklich vors Erbschaftsgericht zieht, wird das Gericht den Willen des Laien auslegen und ich denke da wird klar sein was rauskommt bei einem Satz wie "bekommt mein Kapitalvermögen von der Commerzbank".

MfG
Rooter

Ragnus
2020-04-26, 10:17:42
Im Prinzip sind doch nur zwei Fragen zu klären:

1. Wird der andere Erbe an einer anderen Stelle des Testaments bedacht? Wenn ja, dann ist der Wortlaut zu prüfen und abzuwägen, ob dass ggfs. im Konflikt steht.

2. Steht dem anderen Erbe ein Pflichtteil zu zu? Wenn ja, wie hoch ist dieser und kann dieser aus der restlichen Erbmasse gedeckt werden. Wenn dieser nicht gedeckt werden kann, dann bekommt er auch einen Teil des Kapitalvermögens bei der Commerzbank.

Karümel
2020-04-26, 10:18:10
Oh, da fällt mir grade ein: ihr braucht eh einen Erbschein beim handschriftlichen Testament. Ab zum Erbschaftsgericht ;) Die entscheiden dann auch.
Warum, das beim handschriftlichen Testament?



Interessanter ist doch eher warum der andere Erbe von einer Verteilung ausgeht. Kennt er das Testament? Wenn er es kennt, wird er darin ja vermutlich auch genannt worden sein. Bezieht er sich vielleicht auf einen anderen Teil des Testaments? Kennt er das Testament nicht macht sich aber, aus welchen Gründen auch immer, Hoffnungen auch etwas zu bekommen?

Also das schriftliche Testament haben meine Eltern (um die geht auch). Vor zwei Jahren wurde das Testament den beiden Familien vorgelesen von verstorbenen Tante.
Die andere Person erbt auch, was dabei handelt es sich um Sachwerte.

Backbone
2020-04-26, 10:42:23
Ein Laie kann nicht einfach das Erbrecht aushebeln, den Pflichtteil wird man nicht ohne weiteres loswerden. Solange da keine juristische Konstruktion wie „Vorerben-Regelung“ oder dergleichen drin steht wird zunächst die übliche Erfolge bedient.

Unyu
2020-04-26, 11:00:48
Gestern kam aber die "Meldung" von einem anderen Erben, der meinte es das Geld würde ja noch verteilt werden.Dann macht euch auf einen schönen Rechtsstreit gefasst. Geht doch nichts über ein Gerichtsprozess innerhalb der Familie.

Karümel
2020-04-26, 12:20:46
Gibt es da eigentlich ein Zeitlimit, wenn die Ihre "Forderung" geltend machen müssen?

Backbone
2020-04-26, 12:46:42
Die Verjährungsfrist für den Pflichtteil beträgt 3 Jahre.