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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zum Grundbucheintrag bei späterer Veränderung der Einlagen?


Franconian
2020-07-21, 15:23:37
Wir, unverheiratet, sind kurz davor eine Immobilie zu kaufen. Jeder würde wohl das gleiche EK mit für die Finanzierung bringen, sodass wir uns zu 50:50 ins Grundbuch schreiben lassen würden.

Normale Tilgung außen vor gelassen, es ginge um den realistischen Fall einer Erbschaft auf beiden Seiten. Eine Person bekäme nun eine größere Summe X mit der das Haus auf einen Schlag abbezahlt wäre wenn sie dafür aufgewendet wird. Die jeweilige Person hätte dann beispielsweise 75 % vom Haus bezahlt, steht aber nur zu 50 % im Grundbuch.

Käme es dann zu einem Verkauf, kann eine Person dann sagen, ich stehe zu 50 % drin und habe auch Anspruch auf 50 %, egal wieviel ich zur Abbezahlung beigetragen habe?

Wenn man ein solches Vermögen/Erbe ja nicht innerhalb einer Ehe erlangt hat ja der andere Partner normalerweise keinen Anspruch drauf - deckt man die gemeinsamen Schulden damit, dann schon?

Wie umgeht man im Vorfeld man ein solches Problem? Kann man sowas beim Notar separat festhalten?

Semmel
2020-07-21, 15:26:38
Ganz einfache Lösung:
Das Erbe nicht für die Tilgung einsetzten und im Fall der Fälle weiterhin monatlich 50:50 tilgen, wie geplant.

Das Erbe kannst du investieren, z.B. in Aktien oder ETFs. Damit baust du dir ein zusätzliches Passiveinkommen auf.

Screemer
2020-07-21, 15:28:58
Separaten Darlehensvertrag zwischen dir und deiner Partnerin im Falle der vorzeitigen Ablösung des Finzierungskredits. Den Anteil im GB würde ich keines Falls anfassen. Das gibt nur böses Blut bei evtl. Trennung.

Franconian
2020-07-21, 15:48:55
Ganz einfache Lösung:
Das Erbe nicht für die Tilgung einsetzten und im Fall der Fälle weiterhin monatlich 50:50 tilgen, wie geplant.

Das Erbe kannst du investieren, z.B. in Aktien oder ETFs. Damit baust du dir ein zusätzliches Passiveinkommen auf.

So naheliegend, dass ich überhaupt nicht dran gedacht habe, danke!

Alle sprechen immer nur wie möglichst schnell man seine Immobilie abbezahlen kann.

Mortalvision
2020-07-21, 16:08:13
Warum nicht ins Grundbuch schreiben lassen? Wenn einer 75% bezahlt hat, soll er dann dem Partner die 25% schenken, oder wie? Mit einem privaten Darlehensvertrag hat er dann doch sonst keine Absicherung...

Philipus II
2020-07-21, 19:31:06
Ich rate bei unverheirateten Paaren von komplexen "Lösungen" ab. Ich empfehle daher, einfach beim Tilgungsplan zu bleiben und zusätzliches Einkommen anders anzulegen. Okay, eigentlich ist schon der Immobilienerwerb kritisch, aber so ist nunmal das Leben - manche Risiken muss man eingehen.

Stormtrooper
2020-07-21, 20:28:41
Wenn man ein solches Vermögen/Erbe ja nicht innerhalb einer Ehe erlangt hat ja der andere Partner normalerweise keinen Anspruch drauf - deckt man die gemeinsamen Schulden damit, dann schon?


Weder noch.
Auch wenn du verheiratet bist, ist deine Erbschaft ganz alleine deine Erbschaft.
Dem Ehepartner gehört kein Cent des Erbes.
Auch wenn du das Haus aus dem Erbe abbezahlst, dann gehört der größere Anteil des Hauses dir.
Es macht aber die Rechnung komplizierter.

Heelix01
2020-07-21, 21:13:19
Das mit dem Erbe ist korrekt das gehört nur dem Erben und nicht dem Ehepartner, bei der Geschichte mit dem Haus wäre ich mir praktisch nicht sicher.
Das eine ist der Kredit der hat praktisch nichts mit dem Haus zutun außer das die Bank die Grundschuld im Grundbuch hat.

Steht ihr beide im Grundbuch gehört erstmal beiden das Haus. (Sofern die Bank raus ist, wie das getilgt wurde ist der Bank egal, ist dem Notar egal der dien Grundschuld Austragung beantragt)

Ich würde mir einfach kein Haus kaufen mit einem Partner mit dem ich nicht verheiratet bin. Ehe ist’s simple Zugewinn 50:50 und das Erbe landet im Besitz vor der Ehe. In der genannten Konstellation steht man bei der Ehe ja sogar besser dar :D da aus dem Zugewinn (das Haus, Auto gespartes etc.) das Erbe wieder raus gerechnet wird.
Zahlt man ohne Ehe den Kredit alleine ab war’s im Zweifel eine Schenkung 😂

Semmel
2020-07-21, 21:49:14
Ich würde mir einfach kein Haus kaufen mit einem Partner mit dem ich nicht verheiratet bin. Ehe ist’s simple Zugewinn 50:50 und das Erbe landet im Besitz vor der Ehe.

Das Erbe wird aber auch einen Wertzuwachs jedes Jahr haben und das fällt dann schon wieder in den Zugewinn, an welchem der Ehepartner voll beteiligt ist. Selbst wenn der Wertgewinn gerade mal die Inflation ausgleich und real garkein Gewinn ist.

Wenn Ehe, dann besser nicht in einer Zugewinngemeinschaft.

Heelix01
2020-07-21, 22:22:00
Naja, hängt halt massiv von der Ehedauer ab ob das relevant wird. Nach 30 Jahren geht das Erbe ggf eh unter (man weiß ja nicht um was es geht 100.000 oder 10.000.000 :D ) ... nach 5 Jahren oder gerne auch 7 spielt das Thema noch keine Rolle.

Ja allgemein schwierig wenn man wirklich das mit dem Haus und der Tilgung durchziehen will. „Beste case“ hat man eh nen gemeinsames kind dann kommt es aufs Haus auch nicht mehr an bei einer Trennung ... 😣

Stormtrooper
2020-07-22, 06:44:04
Das Haus wird aber nicht getrennt betrachtet.

In einer Ehe/Scheidung gibt es ein Anfangsvermögen und ein Endvermörgen.

Wie dieses Vermögen verteilt ist, spielt keine Rolle.

Zahlt ein Ehepaar zum Beispiel jeweils 150.000 im Laufe der Zeit, ein Ehepartner bekommt eine Erbschaft und tilgt damit die letzten 100.000 Kredit und 2 Jahre danach ist die Scheidung, gehören trotzdem dem Ehepartner der die Erbschaft hat 250.000 vom Haus und dem anderen 150.000.

Wie gesagt, Zugewinn außen vor gelassen.
Wichtig ist nur die Unterlagen der Erbschaft aufzuheben und möglichst nachvollziehbar die Erbschaft in die Tilgung einfließen zu lassen.

Hört sich jetzt blöd an.
Unterm Strich spielt es für die Verteilung bei der Scheidung keine Rolle was im Grundbuch drin steht.

Kundschafter
2020-07-22, 07:06:39
50:50 hatte ich damals auch.
Bei einer Scheidung kommen dann u.U. zusätzliche Kosten auf dich zu. Ich sollte z.B., als ich die 50 % meiner (Ex)Frau übernehmen wollte, u.a. erneut Grunderwerbssteuer für mein eigenes Haus zahlen. Wenn es dazu kommt, sollte man sofort handeln, es gibt da Fristen.
Letztendlich kam ich mit gebetsmühlenartigen Erklärungen drum herum.
Meiner Exfrau habe ich (ohne Vertrag) das ausgezahlt, was angemessen war.
Ist jetzt allerdings 20 Jahre her :eek: (die Zeit rennt ja...mg).
Ob sich die Gesetzeslage geändert hat, kann ich so nicht sagen.

50:50 würde ich nie wieder machen. Einer mit 100 % rein und alles andere mit eigenen schriftlichen "Verträgen" regeln.

Cyphermaster
2020-07-22, 07:47:22
50:50 würde ich nie wieder machen. Einer mit 100 % rein und alles andere mit eigenen schriftlichen "Verträgen" regeln.+1 zu den zusätzlichen Verträgen. Exakt 50:50 im Grundbuch und gut klingt super, ist aber vielfach problematisch. Nicht nur wegen der "Verrechnung" von Beiträgen zum Abbezahlen/Unterhalt des Objekts, auch durch die wechselseitige Blockademöglichkeit. Man stelle sich nur einfach mal vor, es gibt Streit - und keiner kann das Gegenüber so einfach dazu bringen, auszuziehen oder das Haus zu verkaufen. Oder man will/will nicht aufwendigere Sanierungen/Modernisierungen/Renovierungen vornehmen. Und und und. Grade, weil eine Immobilie bei der Mehrzahl der Menschen einfach ein so wesentlicher Punkt (man findet ja derzeit auch nicht mal eben eine neue Bleibe...) und ein großer Batzen des verfügbaren Geldes ist, würde ich da im Zweifelsfall den Papierkram mit zusätzlichen Verträgen vorziehen, egal ob 50:50 im Grundbuch oder nicht.

Klar, kann man auch im Streitfall sicher noch eine Regelung finden; im Normalfall ist das dann aber in emotional aufgeladener Situation deutlich weniger leicht und ein deutlich schlechterer Kompromiß, als "im Guten" eine faire Regelung zu finden, wie in welchem möglichen Streitfall zu verfahren ist. Mag zwar ggf. "unromantisch" wirken, aber wenn einem im Fall, daß was schiefgeht, diese "Romantik" so viel Geld und Nerven, ggf. auch die Bleibe kosten kann, würde ich das lieber anderweitig wett machen... ;)

Franconian
2020-07-22, 08:13:58
Vielleicht nochmal etwas ausführlicher erläutert:

- Bis auf weiteres nicht verheiratet. Ich habe es eigentlich auch nicht vor, da ich eher Nach- als Vorteile sehe und ich mag den Gedanken der Ehe einfach nicht. Vielleicht irgendwann mal weil es im Alter und mit Kind auch einiges vereinfacht.

- Wir sind beides gebrannte Kinder: Meine Eltern hässliche teure Scheidung, ihre Eltern teure Scheidung, und jetzt hat ist es zwischen meine Mutter von ihrem neuen Mann ebenfalls zu Scheidung gekommen die wieder hässlich teuer war, trotz Ehevertrag. Alles so nach 15-20 Jahren Ehe und man sieht halt, am Schluss geht es nur ums Geld. Und mit hässlich teuer meine ich jetzt nicht, dass es um lumpige 10k ging. Klar, kann auch anders laufen, aber ein Grund warum ich auch keine Lust auf Heiraten habe.

- Das Haupt-EK für unsere geplante Immobilie stammt aus den jeweiligen Familien. Hier ist Bedingung, dass dies abgesichert ist. Ursprünglich war ~ 70/30-60/40 geplant je nach Einlage, was z.B. meine Freundin völlig ok war, jedoch bekommt sie jetzt extra von ihrer Familie mehr Geld geschenkt damit es 50:50 ist und sie abgesichert ist. Soll mir recht sein, mehr Geld ist mehr Haus bzw niedriger Kredit. 100 % ist daher ausgeschlossen.

- Es geht mir gar nicht so um die Zahlung der Monatsrate (alleine Aufgrund von Kindererziehung und Teilzeit ergibt sich nun mal die nächsten Jahre ~ 70/30), da kommt auch nicht so viel zusammen und hätten wir bei Miete auch, spielt für meine Rechnung daher keine Rolle.

- Der dicke Anteil ist das EK und das was wir beide (!) in 10-20 Jahren jeweils erben werden. Es kann daher durchaus sein dass einer von uns (oder im besten Fall beide) eine 6-stellige Summe haben und wir dann in 10/15 Jahren nach Ablauf der Zinsbindung keine Anschlussfinanzierung bräuchten und die Bude abbezahlen könnten, aber es ist halt unwarscheinlich, dass exakt zum genannten Zeitpunkt beide über das gleiche EK verfügen.

- Das mag sich alles sehr berechnend und unemotional anhören - richtig, das ist auch bewusst so, weil Gefühle bei Investitionen und Geldgeschäften nichts zu suchen haben und uns beiden ist das auch klar. Ich hänge weder an irgendwelchen Objekten oder klammere mich an Beziehungen, wenn es nicht mehr sein soll, dann wird die Bude halt verkauft, bei der Entwicklung warscheinlich auch mit einem guten Gewinn - aber jeder soll das erhalten, was er auch reingesteckt hat und keiner die Möglichkeit haben dem anderen etwas wegzuschnappen wie es bei unseren Eltern der Fall war. Nur weil einem etwas moralisch zusteht, steht es einem halt noch lange nicht juristisch zu.