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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kurzarbeit, Krank bei Kurzarbeit?


Blackpitty
2020-07-23, 10:20:58
Hallo ich hab mal ne Frage zu einem Thema was ich vor kurzem mit einem guten Kumpel besprochen habe

1. Bei ihm im Betrieb gibt es unabhängig von Corona immer mal wieder Kurzarbeit(auch schon letztes Jahr). (Betriebsgröße 80 Leute)
Es gibt keinen Kurzarbeiterplan vom Chef aus.
Es ist die Regel das innerhalb einer Abteilung gewisse bevorzugte Personen trotz bestehender Kurzarbeit permanent arbeiten und normales Gehalt bekommen und teilweise sogar Überstunden gemacht werden, und andere mit der gleichen Qualifikation und Können permanent zuhause sind (Kurzarbeit) und somit extremen Geldverlust haben. Hinzu kommt das man auf Abruf zuhause ist, weil es wie oben erwähnt keinen Plan gibt und es des öfteren vor kommt das man vormittags angerufen wird und verlangt wird das man nachmittags arbeiten kommen soll oder die ganze Woche daheim ist, Donnerstag aber verlangt wurd das man Freitag kommt.

2. Hinzu kommt sobald jemand erkrankt egal ob angemeldete Operation oder andersweitig krank hat man auf seiner monatlichen Stundenabrechnung Kurzarbeit-krank stehen und bekommt nur Kurzarbeitergeld.


Ich hab zu ihm gesagt, ich kenne mich mit dem Thema nicht so aus aber es kann doch nicht sein das gewisse Leute bevorzugt werden und andere durch Geldverlust am Hungertuch nagen müssen?

Was sagt ihr dazu, ist das rechtens oder kann man dagegen angehen?

Screemer
2020-07-23, 10:27:50
Das wäre doch Mal einen Anruf bei der zuständigen Arbeitsagentur wert. Die freuen sich immer von solchen Arbeitgebern zu hören, die sich nicht an Regeln halten. Rufbereitschaft mit kug? Kein Arbeitsausgleich bei gleicher Qualifikation? Kug-krank trotz regulären Dienst? Na das ist ein gefundenes Fressen.

Franconian
2020-07-23, 10:28:15
Offensichtlich gibt es ja keinen Betriebsrat?

Grendizer
2020-07-23, 10:28:54
Gibt es einen Betriebsrat ?

Rancor
2020-07-23, 10:31:32
Den AG beim Arbeitsamt melden. Das ist laut deiner Beschreibung ein eindeutiger Missbrauch des KuG und auch noch ein Verstoß gegen die Lohnfortzahlung.

Ich staune immer wieder darüber, was Arbeitnehmer sich alles gefallen lassen.

Grendizer
2020-07-23, 10:32:37
Wenn es keinen Betriebsrat gibt, ist Kurzarbeit m.W. nach gar nicht so einfach möglich. Es muss von jedem Arbeitnehmer eine einzelvertragliche Zustimmung eingeholt werden.

Allerdings kann bei widerspruchsloser Hinnahme einer arbeitgeberseitig angeordneten und von der Agentur für Arbeit genehmigten Kurzarbeit eine konkludente Vertragsänderung vorliegen. Da das also in der Vergangenheit wohl schon der Fall war ist das jetzt schwierig zu beurteilen, wie die Vertragslage ist.

Blackpitty
2020-07-23, 10:33:09
danke euch, ja es gibt einen Betriebsrat, allerdings befinden sich in diesem aus 5 Leuten bestehenden 4 Leute die im Po des Chefs stecken und somit alles abgenickt wird was dieser will.

Laut meinem Kumpels entwickelten sich die gewählten Leute erst nach Amtsantritt in diese Richtung bzw. wurde einer der vorher schon so war von der Belegschaft gewählt....

Also grob gesagt: Betriebrat = Mülltonne

Semmel
2020-07-23, 10:34:38
Also ich würde mich ja freiwillig für die Kurzabeit melden. :D
60% Gehalt für lau, da wäre ich sofort dabei.

Aber das muss dann schon mit festen Zeiten geplant werden.
Eine Zuverfügungstehung auf Abruf würde ich verweigern, wenn es 100% Kurzarbeit ist.

Grendizer
2020-07-23, 10:34:58
Den AG beim Arbeitsamt melden. Das ist laut deiner Beschreibung ein eindeutiger Missbrauch des KuG und auch noch ein Verstoß gegen die Lohnfortzahlung.

Ich staune immer wieder darüber, was Arbeitnehmer sich alles gefallen lassen.

Weil eine große Menge an Arbeitnehmern Angst um seinen Arbeitsplatz hat. Wenn man in einem mittelständigen Unternehmen Arbeitnehmer loswerden will, dann geht da auch relativ schnell. Am Schluss gibt es einen Vergleich mit 2-3 Monatsgehälter Abfindung. Das Durchfechten von arbeitsrechtlichen Ansprüchen ist meist nur in größeren Unternehmen tatsächlich möglich.

Korfox
2020-07-23, 11:19:40
Es ist zwar nicht unmöglich, aber durchaus schwerer, als unter normalen Umständen, von Kurzarbeit betroffene Mitarbeiter zu kündigen (IIRC muss der Kündigungsgrund einer betriebsbedingten Kündigung vom Grund der Kurzarbeit unabhängig sein). Und normale Umstände machen das schon nicht leicht.
Es wäre durchaus hilfreich, mal abzuklopfen, dass man zumindest eine bessere Planung vorsieht. Es ist ja ohnehin vonnöten, dass mindestens 10% der Gesamtarbeitszeit durch KA ersetzt werden und es müssen noch weitere Bedingungen erfüllt sein.
Meines Wissens ist es aber durchaus nicht verboten, den Arbeitnehmer während der Kurzarbeit unter Bereitschaft zu stellen.

BlacKi
2020-07-23, 12:29:46
Also grob gesagt: Betriebrat = Mülltonne

trotzdem muss man sich bei ihm melden wenn etwas nicht stimmt. allerdings kann ich nicht beantworten wie universell einsetzbar die mitarbeiter sind.

wenn man ein projekt stilllegt wegen corona, andere projekte weiterlaufen, dann ist es verständlich, das einige mitarbeiter mehr arbeiten als andere.

das kann ich jedenfalls nicht beantworten.

bei uns ist das eher so, wenn du dich gut mit dem meister verstehst, dann kriegst du als erster und am meisten KuG.^^

PacmanX100
2020-07-23, 12:40:42
Das klingt schon stark nach Betrug.
Am besten mal bei der Arbeitsagentur anfragen und dort einen Tipp geben. Die werden das auch prüfen können und müssen.
Vorallem Überstunden und Kurzarbeit schließen sich meistens aus, wenn es sich um den selben Bereich des Betriebes handelt.

Allein das dürfte schon Indiz genug sein mal genauer hinzuschauen. Als Betroffener würde ich auch schonmal Nachweise sammeln - wenn das nicht rechtens ist könnte man den entgegangen Lohn nachfordern.

BlacKi
2020-07-23, 12:55:31
Vorallem Überstunden und Kurzarbeit schließen sich meistens aus, wenn es sich um den selben Bereich des Betriebes handelt.
nichtmal eine minute gleitzeit darf man aufbauen. geschweige überstunden.

Spasstiger
2020-07-23, 12:58:40
Bei uns dürfen sich die individuellen Gleitzeitstände anlässlich Kurzarbeit von Monatsbeginn zu Monatsbeginn nicht erhöhen. Das gilt auch für Mitarbeiter, die von der Kurzarbeit ausgenommen sind oder keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben wie z.B. ich derzeit.
Bei individuellen Verstößen wird der Übergang vom flexiblen in ein festes Arbeitsmodell angedroht (d.h. Arbeitsbeginn und Arbeitsende werden für jeden Tag festgelegt).

Ich würde versuchen, das Thema intern zu klären und nicht den AG beim Amt anzuschwärzen. Bei uns ist es gelegentlich auch so, dass den Führungskräften ein Regelverstoß nicht bewusst ist oder eine unterschiedliche Regelauffassung besteht und man im persönlichen Gespräch Differenzen ausräumen kann. Damit bin ich bisher gut gefahren. Nur wenn man das Gefühl hat, zum Mittäter zu werden, würde ich mich an externe Stellen wenden. Bei uns gibt es für solche Fälle eine Compliance-Hotline, bei der man auch anonym melden kann.

Habe aktuell auch einen Fall, bei der mir fälschlicherweise nicht Kurzarbeit, sondern Zeitabbau eingetragen wurde. Eine E-Mail ans Sekretariat, eine Weiterleitung an die Personalabteilung und der Irrtum war aus der Welt. Die Personalabteilung hat sich ohne Umschweife für den Fehler entschuldigt.
Auch einen anderen Abrechnungsfehler letztes Jahr konnte ich so intern klären und korrigieren lassen, ohne es groß an die Glocke hängen zu müssen. Standpunkt von meinem Chef war nur, dass er da nix machen würde und dass die Abrechnungen eigentlich immer stimmen. Habe (zuhause) drei Stunden nachgerechnet und Betriebsvereinbarungen gelesen und bin so zu einem anderen Ergebnis gekommen. Hat die zentrale Personalabteilung dann auch nach 1-monatiger Prüfung bestätigt.

Mittlerweile ist es so, dass mein Chef mich konsultiert, wenn es um Abrechnungsfragen geht. ;)

BlacKi
2020-07-23, 13:01:17
Bei uns dürfen sich die individuellen Gleitzeitstände anlässlich Kurzarbeit von Monatsbeginn zu Monatsbeginn nicht erhöhen.
das meinte ich damit.

Korfox
2020-07-23, 16:24:24
Warum sollten Mitarbeiter, die von der Kurzarbeit ausgenommen sind, keine Überstunden machen dürfen? Es muss halt ein triftiger Grund vorliegen. Wie schon korrekt angesprochen wurde können wir von außen die Ersetzbarkeit einzelner nicht bewerten. Wenn genau diese nun überall Feuerwehr spielen müssen, dann liegt ein triftiger Grund vor.
Das Arbeitsamt scheint die Begründung jedenfalls zu akzeptieren, wenn das seit mehreren Monaten bis Jahren so läuft und noch kein Stress kam.

RaumKraehe
2020-07-23, 16:30:14
Wir mussten alle unsere Überstunden abbauen und auch den Resturlaub bevor wir überhaupt in KA gehen konnten.

Korfox
2020-07-23, 16:45:29
Man muss erst die KA-Fähigkeit herstellen, das ist korrekt. Dazu müssen Zeitkonten im Mittel und pro Mitarbeiter unter bestimmten Kontingenten liegen bzw. um x% abgebaut werden.
Aber die KA-Fähigkeit wurde ja schon vor einem Jahr hergestellt. Es ist nicht runheraus verboten, während KA Überstunden zu schieben. Auch nicht für KA-betroffene. Die Begründung muss nur sehr gut sein. Das Arbeitsamt überprüft diese für gewöhnlich auch recht genau (was hier mit hoher Wahrscheinlichkeit bereits geschehen ist, da KA ja schon beantragt war, als die Welle noch nicht losgetreten war).

Blackpitty
2020-07-24, 08:09:34
danke für eure Antworten, ich merk schon, ein schwieriges Thema

Ich hab ihm die Infos mal weiter gegeben.

Er sagte mir noch das es auch mehrmals schon vorkam das in einem Monat in dem keine Kurzarbeit war aber nicht ausreichebd Arbeit vorhanden für alle Person xyz absichtlich heimgeschickt(auf Zeitkonto) wurde damit zum Monatsende rückwirkend Kurzarbeit angemeldet wurde.

Korfox
2020-07-24, 09:49:14
Am besten wäre, er hat eine Rechtschutz oder investiert die 50-150€ und geht Mal zu einer Erstberatung zu einem Anwalt im Arbeitsrecht, wenn er sich unsicher ist oder etwas unternehmen will.
Und zu den Überstunden gibt es bestimmt gerade ein gutes Beispiel: Es ist nicht unwahrscheinlich, dass Garmin in Deutschland für die IT aktuell Kurzarbeit beantragt hat (solange alles läuft ist ja alles ok) - aber die letzten zwei Tage sind da sehr sicher Überstunden angefallen ;).
Man könnte in die Schiene gehen, dass es planbar ist, wenn jeden Monat xx Überstunden anfallen, auch, wenn diese aus unterschiedlichen Gründen anfallen. Aber auch da würde ich davon ausgehen, dass das AA sowas überprüft.

BlacKi
2020-07-24, 10:48:39
Wir mussten alle unsere Überstunden abbauen und auch den Resturlaub bevor wir überhaupt in KA gehen konnten.
resturlaub muss nur verplant sein, nicht schon genommen.

Warum sollten Mitarbeiter, die von der Kurzarbeit ausgenommen sind, keine Überstunden machen dürfen?
weil das betrug wäre. ich kann es zwar verstehen das es arbeit in der firma gibt, die nur gewisse leute können, aber derjenige nimmt grob gesagt arbeit weg, für die jemand anders hätte arbeiten können.

Argo Zero
2020-07-24, 12:02:59
Klingt für mich so als ginge es der Firma nicht gerade gut und das sind jetzt die letzten Zuckungen.
Er sollte sich nach einem anderen Job umschauen.

JFZ
2020-07-24, 12:06:22
resturlaub muss nur verplant sein, nicht schon genommen.


Resturlaub vor Vorjahr muss weg sein, ist aber zum jetzigen Zeitpunkt eh in den meissten Betrieben der Fall.
Der weitere Urlaub sollte geplant sein, weil dort, wo Urlaub geplant ist, nicht mit Kurzarbeit überbucht werden darf.

Ansonsten ist bei uns auch der Grundsatz, dass alle zum Monatsende den selben Stand (oder weniger) auf dem Stundenkonto haben müssen wie am Monatsanfang. Damit soll quasi unterbunden werden, dass irgendwie das reingeschafft wird, was durch Kurzarbeit eines Teils der Mitarbeiter ausfallen könnte. Ob das aber eine gesetzliche Regelung oder nur eine betriebsinterne ist, kann ich leider nicht sagen.

Korfox
2020-07-24, 13:09:55
weil das betrug wäre. ich kann es zwar verstehen das es arbeit in der firma gibt, die nur gewisse leute können, aber derjenige nimmt grob gesagt arbeit weg, für die jemand anders hätte arbeiten können.
Direkt über deinem Beitrag habe ich ein Beispiel geposted, an dem klar ersichtlich ist, warum das nicht zwingend KuG-Betrug ist und warum es auch vertretbar sein kann.

PacmanX100
2020-07-27, 10:18:16
Überstunden trotz Kurzarbeit? Das ist grundsätzlich nicht zulässig und kann für Probleme sorgen. Die Bundesagentur für Arbeit prüft derzeit Hunderte mögliche Betrugsversuche mit dem Kurzarbeitergeld.
https://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/arbeitsagentur-900-verdachtsfaelle-auf-missbrauch-bei-kurzarbeit-a-a60ad8c5-d59c-4a9f-817c-69230ea299bf

Im selben Unternehmensbereich ist das auf jeden Fall sehr kritisch das einer länger arbeitet und der andere gar nicht. Firma melden das geprüft wird (z.B. mit Stundenzetteln) dann gibt das sicherlich ne Nachzahlungsaufforderung. ;)