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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Office Lizenz für Studium


Flashpoint
2020-08-12, 22:22:15
Hallo liebe Forenmitglieder,

der Titel ist unpassend gewählt da er eindeutig zu beantworten ist aber ohne nen Roman als Titel zu verfassen ist es glaube kaum möglich einen Titel kurz und prägnant zu fassen.

Folgender Sachverhalt. Eine Bundesbehörde gibt seinen Mitarbeitern die Chance vom mittleren Dienst durch ein Studium in den gehobenen Dienst zu wechseln.
Das Auswahlverfahren ist abgeschlossen und dem studierenden wird durch die Universität mitgeteilt, welche Software er einzusetzen hat.
Als "nomaler" Studierender hat man meistens die Möglichkeit über die Uni bzw. über das Microsoft Student Programm an eine vergünstigte Lizenz zu kommen bzw. zu mieten.
Wie sieht es aber aus, wenn der studierende für seinen AG dieses Studium durchführt? Ist die Lizenz dann nicht als Arbeitsmittel zu sehen und durch den AG zu stellen?
Der AG beruft sich derzeit darauf, dass der studierende dies ja mit seiner Steuererklärung 2021 abrechnen können aber weigert sich schriftlich eine Zusage dazu bereitzustellen und redet sich ständig raus.
Das gleiche betrifft die genutzte Hardware - die Studenten sollen ihre private Hardware für das Studium nutzen.

Bitte nicht fragen warum man wegen den paar Euro auf die gesamte Studienzeit umgerechnet so einen Wind macht. Es ist finanziell momentan eher schlecht und jeder Euro zählt.
Wer von euch Erfahrung hat oder auch Zielführende Links dann bitte gerne her damit.

Vielen Dank im Voraus!

josefYY
2020-08-12, 22:42:44
Echte Erfahrung habe ich zu dem Thema zwar keine.
Aber es gibt bei Ebay gültige Office Lizenzen für wenige Euros.
Hab dort meine vor einigen Monaten gekauft.
Null Probleme.

Flashpoint
2020-08-12, 23:00:06
Ja das stimmt. Gibt ja auch günstige Lizenzen bei diversen Keyshops. Arbeiten kann man damit aber im Großen und Ganzen soll ja alles seine Richtigkeit haben.
Ich denke es ist ein Arbeitsmittel und das sollte der AG stellen aber ich hab dazu leider nichts finden können oder meine Suchwörter waren semioptimal ausgewählt.

Philipus II
2020-08-12, 23:10:36
Ich würde wegen der 5-10 Euro jetzt wirklich kein Fass aufmachen. Selbst im Erfolgsfall stehen Ersparnis und Aufwand in wirklich keinem Verhältnis. Ein praktisches Problem ist, dass der Einsatz ja nicht direkt vom Dienstherrn/Arbeitgeber beauftragt wird, sondern von einer Bildungseinrichtung "empfohlen" wird.

Monger
2020-08-12, 23:41:55
Ich war DH Student, und da war das nie ein Problem. Studiensoftware ist zum Studieren da, das darfst du auch privat.
Wenn du arbeitest, hat die Firma deinen Arbeitsplatz zu stellen. Aber wenn du studierst, ist das ja keine Arbeit für die Firma. Du stehst dann allenfalls in nem Ausbildungsverhältnis.
Es sei denn es ist ein berufsbegleitendes Studium, dann hat der Arbeitgeber aber erst recht alles für den Arbeitsplatz zu stellen, und darf nicht deine Lizenzen antatschen. Im Sinne der Steuererklärung ist meines Wissens Studium auch kein Arbeitszimmer absetzbar.

Kurzum: hä? Verstehe nicht, was das soll.

Flashpoint
2020-08-13, 10:19:21
Hallo Monger, die AN befindet sich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis und ihr Studium ist berufsbegleitend. Sie hat Präsenztage an der Uni aber ist auch für ihren AG tätig wenn keine Präsenztage anstehen. Ich sehe das genauso wie du, dass der AG sämtliche Mittel stellen muss. Ich finde dazu nur nichts oder ich bin voll auf dem Holzweg. Danke dir für das Feedback.

Semmel
2020-08-13, 10:28:48
Ich würde wegen der 5-10 Euro jetzt wirklich kein Fass aufmachen. Selbst im Erfolgsfall stehen Ersparnis und Aufwand in wirklich keinem Verhältnis.

+1

Dr.Doom
2020-08-13, 10:43:31
Hallo Monger, die AN befindet sich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis und ihr Studium ist berufsbegleitend. Sie hat Präsenztage an der Uni aber ist auch für ihren AG tätig wenn keine Präsenztage anstehen. Ich sehe das genauso wie du, dass der AG sämtliche Mittel stellen muss. Ich finde dazu nur nichts oder ich bin voll auf dem Holzweg. Danke dir für das Feedback.
Du (bzw. der AN) kannst dich sicherlich auch an die Lehranstalt, an der das Studium stattfindet, wenden und dort Lizenzen für Software erhalten. (Ich weiss, hast du auch auf dem Schirm -- hast aber nicht geschrieben, ob die RIchtung schon probiert wurde).
Über die Uni/FH/BA/etc bekam man zumindest früher(tm) Zugriff über das selige MSDNAA (Microsoft) auf Windows-Lizenz o.ä..
--> In der Fachschaft, dem Studienbüro, etc. nachfragen.

Flashpoint
2020-08-13, 11:10:17
Du (bzw. der AN) kannst dich sicherlich auch an die Lehranstalt, an der das Studium stattfindet, wenden und dort Lizenzen für Software erhalten. (Ich weiss, hast du auch auf dem Schirm -- hast aber nicht geschrieben, ob die RIchtung schon probiert wurde).
Über die Uni/FH/BA/etc bekam man zumindest früher(tm) Zugriff über das selige MSDNAA (Microsoft) auf Windows-Lizenz o.ä..
--> In der Fachschaft, dem Studienbüro, etc. nachfragen.

Ja das werde ich weiter empfehlen. Die gute ist leider in Sachen Lizenzierung überhaupt nicht im Bilde und ich bin beim Studium raus ;)
Danke dir!

Wenn trotzdem jemand weiß wie das eigtl. ist oder nen Link hat immer her damit. VLG

teh j0ix :>
2020-08-13, 12:43:11
Mir wäre keine Grundlage bekannt. Wenn Auszubildende sich alle Bücher, die nicht der betrieblichen Ausbildung dienen aber für den schulischen Teil notwendig sind, schon selbst kaufen müssen, wüsste ich nicht, warum eine im Studium zu verwendende Software vom Dienstherrn zu ersetzen wäre. Selbiges gilt natürlich auch für einen Laptop.
Anderes könnte aus meiner Sicht nur gelten, wenn sie vom Dienstherrn angewiesen würde eine Fortbildung durchzuführen. Aber wie du schon geschrieben hast, der Dienstherr gibt ihr nur "die Chance".

Davon abgesehen kann man bei der Fragestellung einfach nur den Kopf schütteln. Da übernimmt der Dienstherr schon das Studium, zahlt vermutlich zusätzlich ein Gehalt und dann sowas ... :ucrazy:

MooN
2020-08-13, 12:50:23
Wenn trotzdem jemand weiß wie das eigtl. ist oder nen Link hat immer her damit. VLG

Hat die Gute eine persönliche Mail-Adresse bei der Universität?
=> https://www.microsoft.com/de-de/education/products/office#FAQS

Flashpoint
2020-08-13, 17:36:39
Mir wäre keine Grundlage bekannt. Wenn Auszubildende sich alle Bücher, die nicht der betrieblichen Ausbildung dienen aber für den schulischen Teil notwendig sind, schon selbst kaufen müssen, wüsste ich nicht, warum eine im Studium zu verwendende Software vom Dienstherrn zu ersetzen wäre. Selbiges gilt natürlich auch für einen Laptop.
Anderes könnte aus meiner Sicht nur gelten, wenn sie vom Dienstherrn angewiesen würde eine Fortbildung durchzuführen. Aber wie du schon geschrieben hast, der Dienstherr gibt ihr nur "die Chance".

Davon abgesehen kann man bei der Fragestellung einfach nur den Kopf schütteln. Da übernimmt der Dienstherr schon das Studium, zahlt vermutlich zusätzlich ein Gehalt und dann sowas ... :ucrazy:

Sie hat die Chance erhalten an einem Bewerberverfahren teilzunehmen wo sie sich als geeignet erwiesen hat und jetzt für den AG studiert. Beim ÖD kann man nicht einfach sagen: "Chef ich will jetzt mal ne Runde studieren und damit in den gehoben Dienst kommen". War vielleicht blöd ausgedrückt aber mit Chance war nur das Bewerberverfahren.

Bitte lasse das Kopf schütteln. Ich bin mit Absicht nicht auf Ihre persönliche Situation eingegangen die auch gar keine Rolle spielt. Hat der AG Recht und kann alle Kosten einfach telefonisch und ohne Grundlage dem AN überhelfen oder nicht?
Gut stell dir vor es ist kein Studium sondern eine Fortbildung die mehrere tausend € kostet die dein Chef dir anweist diese zu machen? Bei vollem Gehalt natürlich. Zahlst du dann trotzdem die Kosten für die Schulung und die benötigten Materialien? Anreise zum Schulungsort, Unterbringung im Hotel, Kost und Logie?

Also bitte vom persönlichen Abstand nehmen und das Kopfschütteln einstellen. Ist bei dem Wetter eh nicht gut ;)

VG

Flashpoint
2020-08-13, 17:37:20
Hat die Gute eine persönliche Mail-Adresse bei der Universität?
=> https://www.microsoft.com/de-de/education/products/office#FAQS

Soweit ich weiß noch nicht aber Danke für den Tip!

gnahr
2020-08-13, 17:37:24
Der Dienstherr sollte einfach ne Diskette rüberreichen mit nem Installer von OpenOffice.
Ist ja blamabel, wenn man behauptet MS Office wäre nötig um zu studieren...

Der Themensteller (bzw. das beschriebene Mädchen im übertragenen Sinne) will einfach eskalieren um alles kostenlos zu bekommen, auch wenn es nicht annähernd nötig ist.

Flashpoint
2020-08-13, 17:49:35
Der Dienstherr sollte einfach ne Diskette rüberreichen mit nem Installer von OpenOffice.
Ist ja blamabel, wenn man behauptet MS Office wäre nötig um zu studieren...

Der Themensteller (bzw. das beschriebene Mädchen im übertragenen Sinne) will einfach eskalieren um alles kostenlos zu bekommen, auch wenn es nicht annähernd nötig ist.

Ich hab leider nicht die Möglichkeit auf die Weise zu studieren ;) Mein AG fördert dieses zwar auch nur an jeweils 2 Personen pro Jahr und schon gar nicht an Leuten die noch in der Probezeit sind aber das ne andere Geschichte.

Ob Sie das eskalieren will weiß ich nicht - kann gut möglich sein möchte ich aber mal verneinen. Klar könnte Ihr AG ihr auch eine OpenSource Variante zur Verfügung stellen. Die BVA schreibt den Teilnehmern gewisse Softwareprodukte vor. Inwiefern das jetzt ausschlagebend ist für die Teilnahme am Studium kann ich nicht beurteilen.

Ich geb ihr die Tips einfach mal alle weiter und dann muss Sie sehen was Sie draus macht.

Habt schönen Dank :)

lumines
2020-08-13, 18:50:58
Ist eine ehrliche Raubkopie eine Alternative?

Ich musste während meines Studiums auch einige fachfremde Kurse belegen und war etwas irritiert, dass Word-Dokumente der Goldstandard in einigen Studiengängen für Abgaben von Übungen sind. PDFs wurden da teilweise explizit abgelehnt. LaTeX war daher raus, aber auch LibreOffice war keine praktikable Alternative, weil einige Übungen als "Hilfe" schon relativ simple Word-Vorlagen mitbrachten und die, aus welchen Gründen auch immer, in LibreOffice sich jedes Mal komplett selbst zerlegt haben. Es war vorgeschrieben, die zu nutzen, weil das wahrscheinlich die Korrektur vereinfacht hat. Natürlich war die zum damaligen Zeitpunkt aktuelle Word-Version, die man über die Universität beziehen konnte, nicht die Version, die der Dozent verwendet hat und natürlich gab es (was auch immer das Problem war) Kompatibilitätsprobleme mit seiner Version.

Am Ende habe ich ein raubkopiertes Windows mit der vorgeschriebenen, raubkopierten Office-Version in einer VM aufgesetzt und so lange am Dokument rumgefrickelt, bis das jeweilige Layout lesbar war und habe ab dann darin für den Kurs weitergeschrieben.

Ich habe auch schon öfter über Bekannte mitbekommen, dass einige Fachhochschulen Literaturverwaltungen wie Citavi pushen und einige Kurse darauf auslegen. Auch das kann natürlich ein Grund sein, warum so heftig auf MS Office gepocht wird.

Wenn Software so streng vorgeschrieben wird, dann hat das eventuell seine Gründe, auch wenn man sich die Hände über dem Kopf zusammenschlägt. Das ist definitiv grenzwertig und man sollte genauer nachfragen, ob und warum das der Fall ist.

Heelix01
2020-08-13, 20:32:27
Office gibt es doch oft hinterher geworfen ... als Student irgend welche Campus Lizenzen und im Berufsleben Office Home use program ... hatte mich irgendwie 16€ oder so gekostet komplett ...

x-force
2020-08-13, 20:34:31
Ist eine ehrliche Raubkopie eine Alternative?


mir fällt es ebenfalls schwer gründe zu konstruieren, warum man für microschrotts monopol bezahlen sollte

Anadur
2020-08-13, 23:32:01
Der AG beruft sich derzeit darauf, dass der studierende dies ja mit seiner Steuererklärung 2021 abrechnen können aber weigert sich schriftlich eine Zusage dazu bereitzustellen und redet sich ständig raus.
Das gleiche betrifft die genutzte Hardware - die Studenten sollen ihre private Hardware für das Studium nutzen.



Die Ausrede kenne ich leider nur zu gut. In der Regel entweder Dummheit oder Faulheit, wenn das als Aussage kommt.
Ich vermute, dass man es über den Personalrat eskalieren lassen muss. Die sollten auch rechtlich entsprechend geschult sein um das beantworten zu können. Kann aber für das Arbeitsklima entsprechend sehr negative Auswirkungen haben. Muss man sich dann überlegen ob einem die 50€ den Betirebsfrieden wert sind. Auf der anderen Seite, wenn ein Chef hier wegen so etwas schon rumzickt, dann sollte man schnellstmöglich sich was anderes suchen.

Haarmann
2020-08-14, 15:06:09
Du (bzw. der AN) kannst dich sicherlich auch an die Lehranstalt, an der das Studium stattfindet, wenden und dort Lizenzen für Software erhalten. (Ich weiss, hast du auch auf dem Schirm -- hast aber nicht geschrieben, ob die RIchtung schon probiert wurde).
Über die Uni/FH/BA/etc bekam man zumindest früher(tm) Zugriff über das selige MSDNAA (Microsoft) auf Windows-Lizenz o.ä..
--> In der Fachschaft, dem Studienbüro, etc. nachfragen.

MSDNAA hat fast Alles - nur nie Office ;)

gnahr
2020-08-14, 15:40:00
MSDNAA hat fast Alles - nur nie Office ;)
dafür gibts office365 1 jahr lang für 5€ mit einer uni-mailadresse.

Grendizer
2020-08-14, 15:54:40
Die Ausrede kenne ich leider nur zu gut. In der Regel entweder Dummheit oder Faulheit, wenn das als Aussage kommt.
Ich vermute, dass man es über den Personalrat eskalieren lassen muss. Die sollten auch rechtlich entsprechend geschult sein um das beantworten zu können. Kann aber für das Arbeitsklima entsprechend sehr negative Auswirkungen haben. Muss man sich dann überlegen ob einem die 50€ den Betirebsfrieden wert sind. Auf der anderen Seite, wenn ein Chef hier wegen so etwas schon rumzickt, dann sollte man schnellstmöglich sich was anderes suchen.


So wie sich das anhört, werden die Bezüge ja während des Studiums weiter bezahlt, wenn es Präsenztage gibt. Aber ja, wegen 50 Euro sollte man dann natürlich bis zur letzten Instanz klagen. Handy, Notebook, Drucker und Tablet auch noch erwarten, sind ja schließlich notwendige Arbeitsmittel. ;D