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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anzeige wg. Körperverletzung


JesusFreak_83
2020-08-28, 20:00:22
Hallo,

habe eine Anzeige wg. Körperverletzung am laufen.
Folgender Tatbestand:
Vorgeschichte:
Meine Frau hatte einen kurzen Disput mit einer älteren Dame, weil diese den Weg über eine Brücke mit Absicht blockierte. Nichts wildes.

Hauptgeschichte:
Ich fuhr mit Fahrrad und Fahrradanhänger und Kind hinten drin auf einem Schotterweg. Hinter mir der Rest der Familie (Frau und Tochter).
Meine Tochter rief ich solle anhalten. Ich bremste instinktiv und hinter mir war eine E-Bikerin die anscheinend zu dicht auffuhr. Sie wich aus um den Auffahrunfall zu vermeiden, geriet ins Schleudern und fiel. Sie brach sich die Hand und hatte eine Gehirnerschütterung.

Polizei und Krankenwagen kam und nahm alles auf.
Zeugen waren meine Frau, meine Tochter (7 Jahre) und der Ehemann der Gestürzten
Das war vor 5 Tagen.

Jetzt kam der Anruf, ich solle mich bei der Wache dort melden weil es eine Anzeige wg. Körperverletzung in mehren Punkten gibt.
Anscheinend hätte ich die Frau genötigt und sie absichtlich zum stürzen gebracht wg. dem Disput mit meiner Frau.
Sie habe zum Überholen angesetzt und sei vor mir gewesen, ich hätte Gas gegeben und sie nicht überholen lassen. Danach kam die Bremsung und sie stürzte.
a) ich habe die Frau nicht gesehen, sie war nicht auf meiner Höhe
b) von dem Disput habe ich später erfahren


Wie soll ich mich verhalten?

Mir geht mein Arsch auf Glatteis

Grüße

[dzp]Viper
2020-08-28, 20:06:20
Die Geschichte von ihr klingt an den Haaren herbeigezogen. Dafür müsste es ja erstmal ein Motiv geben wieso du sie nicht hättest überholen lassen. Außerdem hatte sie ein E-Bike und du ein Fahrrad mit Hänger dran. Sie kann viel schneller Beschleunigen als du. Wie solltest du sie da also einholen?

Aber em Ende geht das alles nur noch über den Anwalt. Dein Gang sollte direkt zum deinem Anwalt sein. Mehr "raten" sollte man in solchen Fällen nicht.
Seriöse Vorschläge und Ratschläge wie man sich bei solchen Rechtssachen verhalten soll sind nicht im Forum zu finden sondern bei deinem Anwalt.

JaniC
2020-08-28, 20:32:25
Anwalt.

Der regelt das schon. Da wird nichts passieren.
Albern, was die sich da ausdenkt.

insane in the membrane
2020-08-28, 20:34:18
Da ist tatsächlich jedes Wort ohne Anwalt eines zu viel.

Tauscht man in dem Szenario die Fahrräder gehen PKWs aus, ist die Anschuldigung eher dreist-absurd als ernst zu nehmen.

Monger
2020-08-28, 20:34:35
Normalerweise ist die Polizei in sowas recht kompetent. Da werden dann Bremsspuren und Lackkratzer gemessen, Zeugen gesucht, Aussagen verglichen.
Halte dich an die Wahrheit, verstrick dich nicht in Widersprüche. Antworte auf genau das was gefragt wird, nicht mehr. Bleibe freundlich und kooperativ.

ilPatrino
2020-08-28, 20:35:51
auf keinen fall hingehen, anwalt einschalten, den machen lassen

Cubitus
2020-08-28, 20:36:11
Die Frage ist, was hat die Polizei vor Ort bereits aufgenommen?

Bzw. Ich würde schon hingehen.. das wird auf Aussage gegen Aussage hinauslaufen...

Alleine schon das du aggressiv mit deiner Tochter im Anhänger einen beinahe Unfall provozieren wolltest ergibt keinen Sinn ...Zu dem ist der wo zu dicht auffährt zu 90 Prozent immer schuld

JesusFreak_83
2020-08-28, 20:40:37
Die Frage ist, was hat die Polizei vor Ort bereits aufgenommen?

Bzw. Ich würde schon hingehen.. das wird auf Aussage gegen Aussage hinauslaufen...


Polizei vor Ort hat Fotos gemacht, von Ihrem Fahrrad, von der Sturzsstelle, von meinem Anhänger (da war nix, sie ist mir ja nicht aufgefahren sondern ausgewichen). Meine Aussage, die Aussage meiner Frau und die Aussage des Ehemannes gemacht. Sie selbst war nicht ansprechbar.

Der Polizist am Telefon bei meiner Frau (ich war nicht da und soll ihn zurückrufen) meinte, dass wenn es wirklich so war, dass ich sie am Überholen gehindert habe, sieht es schlecht für mich aus.
Aber wie gesagt, an ein Überholversuch kann ich mich nicht erinnern. Liegt auch daran, dass ich nach vorne und nicht zur Seite schaue. Der Weg war grad mal 2m breit und überall Fußgänger und andere Fahrradfahrer. Da habe ich kein Auge um zu schauen ob mich wer überholt.

Kallenpeter
2020-08-28, 20:47:15
Klar, kann man sagen die können eh nix beweisen und sie ist dir ja (fast) aufgefahren etc. und du kannst das ruhig angehen lassen und der Polizei sagen wie es war.

Aber am Ende weißt du nie was für einen Polizisten du da hast. Da gibts auch genug Holzköpfe, der ist schon von deiner Schuld überzeugt bevor er dich gesehen hat usw.

Wenn du sicher gehen willst, bleibt dir nichts außer einen Anwalt zu beauftragen. Kostet natürlich...

JesusFreak_83
2020-08-28, 20:55:44
Anwalt ist mir egal. Haben eine Rechtschutzversicherung.
Wenn aber rauskommen sollte, dass es "vorsätzlich" war, dann zahlen die nicht.

lilgefo~
2020-08-28, 21:03:48
Das es nicht vorsätzlich war hast du ja selbst schon gesagt.

JesusFreak_83
2020-08-28, 21:05:39
Das es nicht vorsätzlich war hast du ja selbst schon gesagt.

Ist ja leider egal was ich sage. Es geht darum was das Gericht sagt.

Backbone
2020-08-28, 21:13:44
Nimm dir einen Anwalt, rede auf keinen Fall mit irgendwem ohne rechtlichen Beistand. Die anderen haben die die Anzeige an den Hals gehangen, also muss das auch 100%ig korrekt laufen. Und schon gleich zweimal nicht redet deine Frau am Telefon mit der Polizei!

Kleine Ergänzungen zum letzten Post: Ohne juristische Ausbildung dürfte kaum jemand in der Lage sein das Konstrukt „Vorsatz“ formaljuristisch zu erfassen. Allein zu verstehen was man an so einer Sache alles nicht weis und auch nicht wissen kann ist mehr als Grund genug sich einen Anwalt zu nehmen.

x-force
2020-08-28, 21:18:30
Wie soll ich mich verhalten?



oma einschüchtern und ggf aufs maul hauen, damit sie die anzeige zurück zieht.
alternativ hat sie dann wenigstens einen nicht konstruierten grund für körperverletzung. :freak:

ansonsten anwalt beauftragen und sich in gottes hände begeben.
dem scheinst du ja offensichtlich zu vertrauen ;)
recht haben und recht bekommen sind in unserer bananenrepublik leider nicht selbstverständlich.

btw nächstes mal einfach weiterfahren, damit umgehst du solchen stress.


Tauscht man in dem Szenario die Fahrräder gehen PKWs aus, ist die Anschuldigung eher dreist-absurd als ernst zu nehmen.

auch mit fahrrädern bleibt es ähnlich lächerlich. insbesondere wenn eines davon einen motor hat.


Alleine schon das du aggressiv mit deiner Tochter im Anhänger einen beinahe Unfall provozieren wolltest ergibt keinen Sinn ...Zu dem ist der wo zu dicht auffährt zu 90 Prozent immer schuld

exakt. ich würde sogar eher zu 99% tendieren. die 1% würden dann bei drogen eintreten

Monkey
2020-08-28, 21:28:08
Aussage verweigern

Monger
2020-08-28, 21:39:11
Sofern deine Geschichte stimmt, würde ich mir keine Sorgen machen. Schon alleine dass du mit nem Bike mit Anhänger einem E-Bike davon fährst, wäre bizarr. Ich fahre selbst ein E-Lastenrad, damit überhole ich kein Fahrrad. Auch Fahrräder müssen einen Sicherheitsabstand halten.

Mal umgekehrt: was würdest du in ihrer Lage machen?

Heelix01
2020-08-28, 22:49:35
Anwalt und fertig ... Würde ich nicht mal weiter Gedanken dran verschwenden. In wie weit da überhaupt eine Nötigung vorliegen kann und die konkreten äußeren Umstände sind hier eh kaum ersichtlich.

Spasstiger
2020-08-28, 22:55:03
Ja, die lustigen E-Bike-Fahrer, die meinen, dass die Welt jetzt ihnen gehört und andere in ihrem Überschwang in Gefahr bringen. Da wird rücksichtslos überholt, selbst wenn der Vordere die Abbiegeabsicht signalisiert. Erlebe ich auch immer wieder, wobei ich als trainierter Radler immer die Flucht nach vorne antreten kann.
Auch das Gentlemen-Agreement, das man bei Begegnungen auf engen Wegen dem bergauf Fahrenden Vorrang gewährt, wird in den letzten Jahren nach meinem Empfinden nicht mehr gelebt, was wohl auch daran liegt, dass immer mehr Leute mit ihrem E-Bike mühelos den Berg hochfahren.

[dzp]Viper
2020-08-28, 23:09:22
Ist ja leider egal was ich sage. Es geht darum was das Gericht sagt.
Ist es eben nicht. Es ist nicht egal was du sagst vor allem wenn es am Ende wirklich zu einer Verhandlung kommt.

Aber nochmal:
Das Forum ist in solchen Dingen der falsche Ansprechpartner. Ich weiß, man erhofft sich da irgendwo eine schlaue Antwort, aber die wird es nicht geben da niemand einen Einblick in die Akten hat und dazu noch ein Anwalt ist.

Du hast eine Rechtsschutz... also nutze sie und besprich das mit dem Anwalt. Nichts was du hier lesen wirst, wird dir am Ende nützen, außer der Tipp alles über den Anwalt zu klären.

Lawmachine79
2020-08-28, 23:14:48
Anwalt und keine Sorgen machen. Der Anwalt ist auch nur wg Nummer sicher. Völlig lebensfern dass jmd mit Kind hintendran Überholkämpfe durchführt. Der Richter muss von Deinem Vorsatz überzeugt (!) sein. Das wird sich im Leben nicht bewerkstelligen lassen.

Heeragon
2020-08-29, 13:35:18
ANWALT!

Die Polizei hat dich erstmal nicht zu interssieren, der Richter hat das letzte Wort.

Unbedingt Anwalt einschalten und das machen was der sagt.

Heelix01
2020-08-29, 14:32:48
Zumal die Polizei sowieso nicht sagt wer recht hat etc. die nehmen stumpf auf.

w0mbat
2020-08-29, 14:39:32
Direkt zum Anwalt, nicht mit der Polizei reden, außer dein Anwalt ist dabei. Ich wiederhole: nicht alleine mit der Polizei reden und keinen Umständen!

Schnoesel
2020-08-29, 15:02:09
Haste Vorstrafen? Wenn nicht +Anwalt wird das ganze wegen Belanglosigkeit fallengelassen.

Joe
2020-08-29, 16:40:11
Anwalt, keine Aussage bei den Bullen machen ohne das mit dem Anwalt abgestimmt zu haben. Am besten gar nicht mit den Bullen reden weder in der Sache noch sonst ein unnötiges Wort.

Ob man im Recht ist oder nicht hat damit nix zu tun. Einfach HDF.

Gouvernator
2020-08-29, 17:02:54
Hat die Polizei dieses "E-Bike" zum Gutachter gebracht? Als erstes müsste man eigentlich prüfen ob das Ding überhaupt ein zugelassenes E-Bike ist. Und ob die Frau mit diesem "E-Bike" diese Wege befahren durfte. Wenn es ein Custom-Bike ist mit 500W Motor, ohne Papiere, Zulassung, Versicherung, Führerschein... dann hat die Frau Probleme und nicht du. Viele haben ihre "E-Bikes" zum Motorrad getunt.

JesusFreak_83
2020-08-29, 17:22:40
Vorstrafen, außer 1 Blitzer Foto mit 10 km zu viel habe ich nicht.

Das ebike wurde nur fotografiert. Die Frau ist Ü70, da wird getuned sein.

Montag haben wir erstmal telefonische Rechtsberatung. Bis jetzt hat sich die Polizei nicht mehr gemeldet. Muss ich jederzeit erreichbar sein oder darf ich mein Telefon ab 20:00 Uhr ausschalten?

Gouvernator
2020-08-29, 19:32:04
Jetzt kam der Anruf, ich solle mich bei der Wache dort melden weil es eine Anzeige wg. Körperverletzung in mehren Punkten gibt.
Du sollst an die Wache gehen. Wirst wahrscheinlich vernommen kannst quasi deine Sicht der Dinge erzählen. Je nach dem wie du das anstellst, wird es dem Staatsanwalt zugeführt und er entscheidet was mit dir wird. In deinem Fall wenn du denen klar machst das du auch noch ein Kind mitgezogen hast und die alte Dame von der Rennstrecke gestoßen hast, dann kommt vielleicht noch eine Kindeswohlgefährdung dazu. :ulol5:
Entweder das. Oder die Alte hat mit ihrem stark motorisierten E-Bike zum gefährlichen Überholmanöver angesetzt und dabei die Kontrolle über ihr Fahrzeug verloren als du gerade anhalten wolltest - wegen deinem Kind im Fahrradanhänger. :biggrin:
Du musst dem Staatsanwalt quasi plausibel machen das sie mit einem übervorsichtigen Familienvater zu tun haben und mit einer Seniorin die nicht mehr die Kontrolle über ein E-Bike ausüben kann bzw. bei einer unvorhergesehenen Verkehrssituation (deinem Anhalten!) ihre Bewegungen und Gleichgewicht in Zusammenspiel mit dem E-Bike nicht koordinieren kann.

ilPatrino
2020-08-29, 20:12:42
Vorstrafen, außer 1 Blitzer Foto mit 10 km zu viel habe ich nicht.

Das ebike wurde nur fotografiert. Die Frau ist Ü70, da wird getuned sein.

Montag haben wir erstmal telefonische Rechtsberatung. Bis jetzt hat sich die Polizei nicht mehr gemeldet. Muss ich jederzeit erreichbar sein oder darf ich mein Telefon ab 20:00 Uhr ausschalten?
du mußt telefonisch gar nicht erreichbar sein, weil du als beschuldigter nicht nur das recht hast, keine aussagen machen zu müssen, die dich belasten könnten, sondern auch das recht, gar nicht mit der polizei zu reden. also auch nicht zu einem gespräch hingehen.

die maximale aussage ist: "ich kläre das mit meinem anwalt und der meldet sich bei ihnen."

hat auch den angenehmen nebeneffekt, daß sich die chancen einer einstellung erhöhen, weil das für alle beteiligten - vor allem die staatsanwaltschaft - erheblichen mehraufwand bedeutet.

zur polizei gehen und eine aussage machen ist meist gefährlich, weil man die aktenlage nicht kennt und man nie weiß, worauf sie eigentlich rauswollen. ein anwalt kommt unproblematisch an die akten ran und kann die aussage dann in ruhe darauf abstimmen.

mit der polizei reden sollte man nur machen, wenn man sich seiner sache (rechtlich) sicher ist und etwas öl in die flamme der begeisterung schütten möchte.

in manchen fällen ist brandbeschleuniger die fixere variante (wenn man ohne rechtsschutzversicherung die polizei in überzeugend gespielter unschuld auf ein paar sachen stupsen kann, um den staatsanwalt schon in der zeugenvernehmung auf mögliche mehrarbeit hinzuweisen) - aber heute würde ich das meinen anwalt machen lassen.

ALTAY
2020-08-30, 01:24:45
Aussage bei der Polizei verweigern und keinesfall irgendwas von einem vorangehenden Disput erwähnen.
Schuldig ist man erst, wenn diese bewiesen ist und die Oma ist in der Bringschuld.

GSXR-1000
2020-08-30, 07:41:24
hat auch den angenehmen nebeneffekt, daß sich die chancen einer einstellung erhöhen, weil das für alle beteiligten - vor allem die staatsanwaltschaft - erheblichen mehraufwand bedeutet.


übliches gefährliches Halbwissen. Der "Aufwand" ist kein Grund für die Einstellung eines Verfahrens. Ausserdem ist die Beteiligung von Rechtsanwälten kein generell erhöhter Aufwand. Oftmals im Gegenteil.

Poook
2020-08-30, 12:49:21
Vorstrafen, außer 1 Blitzer Foto mit 10 km zu viel habe ich nicht.


Das ist eine Ordnungswidrigkeit die mit einem Bußgeld beglichen wird und hat keine Vorstrafe zur Folge, dies ist vermutlich nicht einmal mehr im System gespeichert.

Korfox
2020-08-31, 10:05:48
Der "Aufwand" ist kein Grund für die Einstellung eines Verfahrens.
Gibt es da nicht einen Grundsatz zur Verhältnismäßigkeit?

JesusFreak_83
2020-09-05, 16:27:11
So. Kleines Update.
Am Mittwoch mit dem Ra telefoniert. Kostenübernahme vom ADAC zugesichert bekommen. Läuft.
Meine Frau hat einen Zeugenbefragungsbogen bekommen. Der Ra hat am selben Tag das Zeugnisverweigerungsrecht meiner Frau der Staatsanwaltschaft mitgeteilt und um Akteneinsicht gebeten.
Kann sich um Wochen dauern meinte er.
Fun Fact: im Zeugenbefragungsbogen heiße ich statt Daniel Nachname nun David Nachname.
Ra meinte, daß könne man später für uns nutzen.

Nightspider
2020-09-06, 05:41:51
Zeugnisverweigerungsrecht? Wieso das?

derpinguin
2020-09-06, 05:48:15
Zeugnisverweigerungsrecht? Wieso das?
Ehepartner müssen nicht gegeneinander aussagen.

Nightspider
2020-09-06, 05:59:16
Aber würde sie ihn nicht schützen mit ihrer Beurteilung der Situation?

Ach damit im Falle des Falles nichts aus ihrer Aussage gegen ihn verwendet werden kann?

Backbone
2020-09-06, 08:19:52
Aber würde sie ihn nicht schützen mit ihrer Beurteilung der Situation?

Ach damit im Falle des Falles nichts aus ihrer Aussage gegen ihn verwendet werden kann?

Ob sich eine Aussage belastet oder entlastet kann manchmal schwer zu erkennen sein. Dieses Recht auf Verweigerung wird auch prophylaktisch gezogen, schon damit die Gegenseite sie nicht zwingen kann.

Mortalvision
2020-09-06, 09:07:26
exakt! Bei der möglichen Verhandlung kann sie immer noch auf Fragen des Verteidigers freiwillig antworten, bleibt aber für den Staatsanwalt tabu.

Philipus II
2020-09-06, 17:03:58
Mach dir keine Sorgen, da kommt am Schlusslaut deiner Beschreibung der Situation eh ne Einstellung raus. Aber rechne damit, dass das Monate dauern wird. Lass' alles den Anwalt machen, du bist ja bestens versichert.

JesusFreak_83
2020-09-06, 21:10:03
Mach dir keine Sorgen, da kommt am Schlusslaut deiner Beschreibung der Situation eh ne Einstellung raus. Aber rechne damit, dass das Monate dauern wird. Lass' alles den Anwalt machen, du bist ja bestens versichert.

Wie gesagt, einzig strittige Punkt ist, sie und ihr Mann hinter ihr behaupten, ich hätte durch mein Gas geben sie am überholen gehindert. Was weder ich, meine Frau oder meine Tochter bezeugen können.

Crazy_Bon
2020-09-06, 21:38:58
Jetzt mal ganz logisch, wenn du durch beschleunigen die alte Frau auf dem E-Bike am Überholen gehindert haben sollst, warum ist sie dann gestürzt wenn sie geradeaus fährt? Auch noch vom E-Bike gekickt?
Wenn schon vor dem Geschehen einen Disput mit der alten Frau gab (blockieren der Brücke ihrerseits), dann hat sie ein Motiv und dir/euch eins auswischen zu wollen.
Ausserdem, hat die Frau vor dem Überholen nicht durch klingeln angekündigt und ausreichend Seitenabstand eingehalten? Wie kräftig/fit muss man in die Pedale treten können um selbst mit Last/Kind mit einem E-Bike mithalten zu können?
Es spricht mehr gegen als für sie.

vad4r
2020-09-06, 21:56:32
Als ich noch mit Fahrradanhänger (+ Kind drin) unterwegs war, hab ich auch immer andere Leute vom Fahrrad gedrängelt :facepalm:

Windi
2020-09-06, 22:14:27
Es ist auf jeden Fall gut, das du dir einen Anwalt genommen hast.

Falls die ältere Frau tatsächlich Recht bekommen würde, wären wahrscheinlich als nächstes die Kosten für irgend welche Rehamaßnahmen dran. Das ist teurer als jede Strafe, vor allem wenn so etwas bei Senioren nur schlecht verheilt.

Mach dir aber keinen Sorgen mehr, das ist alles sehr unwahrscheinlich und du hast dir ja einen Anwalt genommen, der dich vor irgend welchen Fallstricken schützen wird.

Poook
2020-09-06, 23:07:32
Als ich noch mit Fahrradanhänger (+ Kind drin) unterwegs war, hab ich auch immer andere Leute vom Fahrrad gedrängelt :facepalm:

Du hast auch eine Gruppe Kinder mit deinem Lichtschwert gemetzelt

x-force
2020-09-07, 01:40:11
Es ist auf jeden Fall gut, das du dir einen Anwalt genommen hast.


der erste fehler war trotzdem in dem moment anzuhalten, zu diskutieren und vor allem auf die cops zu warten... was soll dabei schon rauskommen als unnötiger streß?

Ash-Zayr
2020-09-07, 09:45:47
naja, wenn zu Körperverletzung, die sicher nicht vorliegt, dann aber Unfallflucht gekommen wäre bei Personenschaden und ja womöglich zu regelndem Sachschaden, dann wird es eng....Vorstrafe, Führerschein weg, Geldstrafe, usw.....zumindest Personalien austauschen und Zeugen sichern.

Zergra
2020-09-07, 09:56:33
Alte Leute verursachen mit den E-Bikes jede Menge Unfälle, sie fahren oft zu schnell und die Reaktionsfähigkeit ist in dem alter nicht mehr die beste.

Crazy_Bon
2020-09-07, 09:58:06
Es bleibt nur zu hoffen, daß die alte Dame mit ihren Falschanschuldigungen nochmal (juristisch) auf die Fresse fällt.

Major J
2020-09-07, 10:07:40
naja, wenn zu Körperverletzung, die sicher nicht vorliegt, dann aber Unfallflucht gekommen wäre bei Personenschaden und ja womöglich zu regelndem Sachschaden, dann wird es eng....Vorstrafe, Führerschein weg, Geldstrafe, usw.....zumindest Personalien austauschen und Zeugen sichern.Du hast recht im Punkt, dass man bei einem Unfall, egal ob man beteiligt ist oder nicht, nicht abhauen sollte, sondern schaut, ob man helfen kann aber...

Du zählst ja schonmal eine ganze Liste an Strafen auf, für die es erstmal eine Verurteilung braucht.
- Vorstrafe ist es, soweit 90 Tagessätze überschritten werden. Da muss es schon ordentlich gewesen sein (stimmt das mit der Vorstrafe und 90 TS?)
- Führerschein weg -> wenn du hier von einer längeren Dauer oder gar dauerhaft sprichst, muss in den Gegebenheiten auch einiges zusammen kommen.
- Geldstrafe...ja ok kann sein, muss aber keine Vorsteafe sein

Ich gehe mal davon aus wir sprechen immernoch vom beschriebenen Vorfall. Es gab weder eine Berührung, noch wurde die Dame zu dem Manöver genötigt... sie hatte also andere Wahlmöglichkeiten.

Aktuell ist die Lage doch so, das es die Dame aufgemault hat und sie auf den TE zeigt. Da sehe ich erstmal keine Vorstrafen.

GSXR-1000
2020-09-07, 10:11:09
exakt! Bei der möglichen Verhandlung kann sie immer noch auf Fragen des Verteidigers freiwillig antworten, bleibt aber für den Staatsanwalt tabu.

Das stimmt so nicht. Das Zeugnisverweigerungsrecht, soweit vor Gericht angezeigt gilt allumfaengich. Man kann es also nicht nur auf potentiell belastende Aussagen beschränken und entlastendes aussagen. Der Richter wird im Falle einer Zeugnisverweigerung i.d.R. garkeine Fragen zulassen. Egal von welcher Seite.

x-force
2020-09-07, 13:43:51
naja, wenn zu Körperverletzung, die sicher nicht vorliegt, dann aber Unfallflucht gekommen wäre

und wenn du dann noch für den wirecard skandal verantwortlich gemacht wirst...:freak:

hat sein bike ein nummernschild? steht sein name inkl. anschrift auf seinem t-shirt?
das leben ist zu kurz für so einen bullshit, aber jesus kann natürlich tun, was er für richtig hält... in dem fall war das ganze aber im voraus absehbar

Du hast recht im Punkt, dass man bei einem Unfall, egal ob man beteiligt ist oder nicht, nicht abhauen sollte, sondern schaut, ob man helfen kann aber...

ihr mann war ja dabei um zu helfen, außerdem hat sie ihre karten in dem moment verspielt, als sie auf der brücke militant aufgetreten ist.

Cyphermaster
2020-09-07, 15:00:35
Wie gesagt, einzig strittige Punkt ist, sie und ihr Mann hinter ihr behaupten, ich hätte durch mein Gas geben sie am überholen gehindert. Was weder ich, meine Frau oder meine Tochter bezeugen können.
Falls ich mich recht erinnere, sagt die StVO doch: Wenn man einen einmal eingeleiteten Überholvorgang nicht erfolgreich abschließen kann, hat man seine Geschwindigkeit zu verringern, und wieder hinter dem anderen Verkehrsteilnehmer einzuscheren. Das bedingt auch den zugehörigen Abstand für eine Notbremsung, falls der (immer noch) Vorausfahrende plötzlich ein Problem hat, d.h. plötzlich und abrupt anhält. Und ich wüßte nicht, daß es davon eine Ausnahme für Fahrräder gibt.

Bedeutet, sogar FALLS du sie vorher irgendwie am Überholen gehindert hättest, hätte dieser Umstand keinen direkten Zusammenhang mit dem späteren Sturz hinter deinem Gespann durch "Ausbremsen". Bevor sie dir diesbezüglich irgendwas vorwerfen kann, müßte sie ja erst einmal belegen können, daß sie zu dem Zeitpunkt den StVO-konformen Mindestabstand eingehalten hat, und daher nicht fahrlässig ihren Sturz selbst (mindestens mit-)verursacht.
Und falls sie das belegen kann, wäre die logische Folge-Frage, wie sie trotz ausreichendem Abstand für sicheres Anhalten eben das nicht geschafft hat...

Mach dir da keinen zu großen Kopf, wie gesagt.

Ice-Kraem
2020-09-07, 18:32:16
Ich bin gespannt wie das ausgeht...

Philipus II
2020-09-07, 23:34:31
Wer keinen Bock auf Stress hat kann solche wirren Anschuldigung mit beachtlicher Erfolgswahrscheinlichkeit auch aussitzen. Auf alle Fragen sich mit Schweigen verteidigen, bis die ersehnte Einstellungsmitteilung oder doch ein Strafbefehl kommt. Erst beim Widerspruch gegen letzteren sollte man dann doch einen Anwalt beauftragen. Diese Variante hat bei wirren Anschuldigungen solide Chancen, keine Kosten zu verursachen und ist auch bei einem Verfahren mit folgendem Freispruch kostenoptimiert. Alles, was man sagen könnte, kann immernoch später im Verfahren beigetragen werden. Als Beschuldigter hat man wirklich selten Grund zur Eile (außer es besteht die Gefahr, dass für einen vorteilhafte Beweise verloren gehen, z.B. im Sterben liegender Zeuge, Verichtungsfristen bei Unterlagen etc). Man braucht aber richtig viel Eier, sich kategorisch nicht auf eine Aussage einzulassen. rgumenten einzustehen, sondern einfach nichts beizutragen und passiv abzuwarten. Da der TS aber gut versichert ist, ist seine Entscheidung direkt von Anfang an einen Anwalt zu beauftragen m.E. besser, und vor allem besser für die eigene Lebensqualität.

Gegen mich wurde meines Wissens nach bisher nur einmal strafrechtlich ermittelt, in einem fast ebenso abwegigen Fall mit ähnlich nicht vorhandener Beweislage. Ich habe nett den Termin der Vorladung bei der Polizei telefonsich abgesagt (Die Polizisten machen nur ihre Arbeit. Ich finde, es gehört sich, Termine, die ich nicht wahrnehmen möchte, freundlich aber bestimmt abzusagen) und zum Tatvorwurf geschwiegen. Natürlich hätte ich die Sache aufklären können - aber alleine habe ich mir das nicht zugetraut (sollte man auch echt nicht machen, auch nicht als Rechtskundiger), und Geld für einen Anwalt zu bezahlen, nur um ein Ermittlungsverfahren abzukürzen war was mir nicht Wert. Nach ein paar Monaten kam die Einstellungsmitteilung der Staatsanwaltschaft. Das Risiko, dass ein Strafbefehl kommt, ist aber durchaus real.

Von Unfallflucht rate ich dringend ab. Das kann für den Flüchtenden ganz böse enden. Zudem "lohnt" es sich eigentlich nur bei Autorennen, nicht zugelassenen Fahrzeugen und Alokohol/Drogen.

dado
2020-09-09, 11:30:26
der erste fehler war trotzdem in dem moment anzuhalten, zu diskutieren und vor allem auf die cops zu warten... was soll dabei schon rauskommen als unnötiger streß?

Nein, anhalten ist immer gut!
Es ist ja auch nicht immer jede Person so drauf, wie die Frau die die Anzeige jetzt erstellt hat. Normalerweise erkundigt man sich kurz ob es der gestürzten Person gut geht, falls ja, geht es weiter, falls nicht reagiert man entsprechend.

Aber einfach abhauen, wenn es zu einem Sturz kommt, an dem man, ob schuldig oder nicht, beteiligt ist, ist meiner Meinung nach einfach asozial.

Crazy_Bon
2020-09-09, 12:00:38
Ausserdem auch strafbar wegen unterlassender Hilfeleistung, immerhin hat die alte Frau sich wirklich verletzt, egal wie ätzend sie ist/war.

RaumKraehe
2020-09-09, 13:02:54
Anwalt und keine Sorgen machen. Der Anwalt ist auch nur wg Nummer sicher. Völlig lebensfern dass jmd mit Kind hintendran Überholkämpfe durchführt. Der Richter muss von Deinem Vorsatz überzeugt (!) sein. Das wird sich im Leben nicht bewerkstelligen lassen.

Übertragen auf die Autobahn ist das ganz und gar nicht lebensfern. Was Väter da auf der Strasse anstellen mit Kindern im Auto, ist teilweise sehr hart an der Grenze.

x-force
2020-09-09, 15:27:08
Ausserdem auch strafbar wegen unterlassender Hilfeleistung, immerhin hat die alte Frau sich wirklich verletzt, egal wie ätzend sie ist/war.

nope, opa war schließlich dabei um zu helfen, wenn du so argumentierst, darf niemand an einer unfallstelle vorbeifahren und jeder muss helfen, dann stehen da nach kurzer zeit an den meisten stellen aber schnell mal 50+ leute rum

ist meiner Meinung nach einfach asozial.

ich denke was oma sich geleistet ist ist asozial

Crazy_Bon
2020-09-09, 22:46:52
nope, opa war schließlich dabei um zu helfen, wenn du so argumentierst, darf niemand an einer unfallstelle vorbeifahren und jeder muss helfen, dann stehen da nach kurzer zeit an den meisten stellen aber schnell mal 50+ leute rum



ich denke was oma sich geleistet ist ist asozial
Ähm, er war bei dem Vorfall/Unfall, egal in welcher Form, involviert.

x-force
2020-09-10, 14:59:24
Ähm, er war bei dem Vorfall/Unfall, egal in welcher Form, involviert.

das tut aber nichts zur sache

Strafbar macht sich, wer "bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist".

dann konstruiere mal eine erforderlichkeit, wenn opa direkt am start ist;D

Mortalvision
2020-09-12, 13:47:44
Dont talk to the police...

https://youtu.be/d-7o9xYp7eE

Opprobrium
2020-09-12, 14:15:18
Wir sind hier nicht in den USA ;)

SnAxX
2020-10-07, 12:36:13
hey, gibt es schon irgendwas neues? LG

alkorithmus
2020-10-07, 12:49:30
Als ich noch mit Fahrradanhänger (+ Kind drin) unterwegs war, hab ich auch immer andere Leute vom Fahrrad gedrängelt :facepalm:

Topp! Du auch? Meine Frau und ich machen das auch gerne. Am liebsten bei einem gemütlichen Sonntagsausflug. Wir drehen dann immer unsere Helme fester um so richtig in Kampfstimmung zu kommen.

JesusFreak_83
2020-10-15, 08:13:56
Etwas (negative) Bewegung kommt ins Spiel.

Hab jetzt vom Anwalt der Geschädigten einen Brief bekommen wg. Schadensersatz/-Schmerzensgeld. Ich solle dies bitte an meine Haftpflichtversicherung zur weiteren Abwicklung geben.

Verletzung linken Schultergelenks mit Einrissen der Sehnen des Schleimbeutels
Commotio Cerebri
Ellenbogenprellung links
Platzwunde Knie links
Schürfwunde Ellenbogen links und Knie links.

Ein Zitat aus dem Schlusstext:

Ich darf an dieser Stelle noch anmerken, dass eine angemessene Schmerzensgeldzahlung sicherlich auch in Ihrem Interesse liegen dürfte in Anbetracht des seitens der Ermittlungsbehörden eingeleiteten Strafverfahrens.

Hab dies meinem Anwalt gegeben. Er meinte (und das ist wieder typisch Anwalt), ich sei Mandant von ihm im Strafverfahren und nicht im Zivilrechtlichen Falle. Solle mir aber kein Kopf machen.
Er meinte, ich solle dies meiner Haftpflicht geben, die werden sich darum kümmern. Die werden auch Akteneinsicht etc. haben wollen und sollte die geschädigte Recht bekommen werden die zahlen. Wenn nicht hat die Geschädigte Pech gehabt.

Sumpfmolch
2020-10-15, 08:44:10
Die Haftpflichtversicherung wird das ganz schnell abwickeln: solange ein laufendes Strafverfahren nicht abgeschlossen ist, wird die Versicherung jegliche Zahlung generell ablehnen.

Warum sollte sie auch was bezahlen...ist ja möglich, dass der Versicherungsnehmer im Strafverfahren freigesprochen wird. Von daher ist das komplettes Gewäsch, dass man Schmerzensgeld bezahlen soll, BEVOR irgendeine Schuld im Strafverfahren nachgewiesen wurde.
Es gibt bei uns auch kein milderes Urteil im Strafverfahren nur weil man vorab schon das "Opfer" mit Geld zuschüttet.


Allerdings ist das Verfahren bisher so auch zu erwarten gewesen. Polizei ermittelt, Anwalt der "Geschädigten" erhebt eine Schmerzensgeldforderung. Jetzt läuft erst mal das Strafverfahren durch. Dann kommt deine Haftpflichtversicherung an die Reihe.

Blöd für dich wird es nur, wenn Vorsatz im Strafverfahren heraus kommt. Ich glaube keine Haftpflichtversicherung übernimmt Kosten durch vorsätzliche Handlungen, d.h. die Schmerzensgeldforderungen schlagen direkt zu dir durch. In Deutschland sind Schmerzensgeldzahlungen aber nicht besonders hoch.
Die einzige wirklich nenneswerte Verletzung ist "Verletzung linken Schultergelenks mit Einrissen der Sehnen des Schleimbeutels". Aber auch hier kein Durchriss oder Knochenbruch. Auch keinerlei weitere Knochenbrüche (von wegen Handgelenk gebrochen...). Sowas läuft in den Vergleichstabellen unter "einige tausend Euro", d.h. die Meisten sollten sowas aus dem Sparguthaben problemlos bezahlen können.

Stormtrooper
2020-10-15, 10:28:31
Wäre aber auf jedenfall sinnvoll dennoch sofort und unverzüglich die Haftpflichtversicherung zu informieren.

Philipus II
2020-10-15, 19:43:42
Ja, vor allem weil man gemäß den Vertragsbedingungen in der Regel verpflichtet ist, die Versicherung unverzüglich zu informieren. Aufgabe der Haftpflichtversicherung ist es nämlich auch, unberechtigte Forderungen abzuwehren. Das ist nur möglich, wenn man von Anfang an informiert ist.

Dass eine Schmerzensgeldforderung kommt war aber doch eigentlich klar. Ich rate dringend davon ab, hier Engagement zu zeigen und mehr zu tun, als das Schreiben an die Haftpflichtversicherung weiterzuleiten.

Mortalvision
2020-10-15, 19:47:43
Briefe weiterleiten, Pulle Bier aufmachen, Sache vergessen!

Monger
2020-10-15, 21:05:30
Was wahrscheinlich als nächstes kommen wird, ist dass die Gegenseite einen Vergleich anbietet.
Deshalb reden sie dir jetzt ein, dass du besser zahlst bevor es zu nem Verfahren kommt, sonst wird es extra teuer für dich.
Das sollte für dich das sicherste Zeichen sein, dass die Gegenseite erwartet zu verlieren.

Dr. Lars Sahmströhm
2020-10-16, 19:49:46
Die Verletzungen klingen nicht sehr schlimm.

Verletzung linken Schultergelenks mit Einrissen der Sehnen des Schleimbeutels = Probleme mit dem Schleimbeutel haben viele Frauen ü40, Kausalität mit dem Unfall ist dadurch noch nicht bewiesen, kann auch vom Einkaufstaschentragen ne Woche zuvor kommen.
Commotio Cerebri = leichte Gehirnerschütterung = "Mir ist unwohl Herr Doktor"
Ellenbogenprellung links = "blauer Fleck"
Platzwunde Knie links = "Kommt auf die Platzwunde an, ich vermute eher eine kleine Läsion"
Schürfwunde Ellenbogen links und Knie links = "Schürfwunden heilen meist sehr schnell ab"

Ist die Frau denn wirklich schwerer gestürzt? Sieht mir eher so aus, als würde hier jemand versuchen, möglichst viel Drama zu schieben um möglichst viel abkassieren zu können.

Meridian12
2020-10-24, 22:57:37
Ich kapiere hier die meisten nicht.

Wenn es sich so zugetragen hat, wei es der TE schreibt, warum soll er das nicht bei der Polizei angeben?

Einfach die Sache so schildern wie es sich zugetragen hat und fertig.

Dann steht da direkt drin, das der TE mit einem Fahrradanhänger mit Kind drin sicherlich nicht eine E-Bike überholt.

Das ganze könnte schon längst von der Staatsanwaltschaft eingestellt worden sein, aber wenn man Aussage verweigert zieht man a) alles natürlich in die Länge und b) hat man wohl doch was falsch gemacht, wenn man sich nicht äussern will.

Jedenfalls kommt mir das b) immer in den Sinn, wenn ich sowas höre,auch wenn sowas natürlich eigentlich nicht negativ ausgelegt werden darf. Für mich tut es das aber. Bin aber kein Richter.

Nein, in dem Fall wäre es viel sinnvoller gewesen sich direkt bei der Polizei zu äussern.
Die nehmen nämlich alles nur auf und wenn sich jeder geäussert hat, geben die das weiter zur Staatsanwaltschaft ,die das ganze dann einstellt oder Strafbefehlt/Sonstiges erstellt.

Aber wenn alles so korrekt war wie es der TE sagt, würde das Verfahren vielleicht schon eingestellt sein (je nachdem wie schnell die dortige Sta natürlich ist. Bei manchen dauert sowas auch ewig)

Monger
2020-10-24, 23:37:57
Ich kapiere hier die meisten nicht.

Wenn es sich so zugetragen hat, wei es der TE schreibt, warum soll er das nicht bei der Polizei angeben?

Einfach die Sache so schildern wie es sich zugetragen hat und fertig.

Hä? Direkt im ersten TS Post steht drin dass die Polizei alles aufgenommen und befragt hat. Wo liest du da jetzt raus dass er die Aussage verweigert hat?

Wenn ich es richtig verstehe, kam es bisher ja nichtmal bis zur Anklage, ergo gut möglich dass es eben nicht bis vor Gericht geht.

Meridian12
2020-10-25, 00:01:54
Lies den Anfangspost richtig.
Dort hat die Polizei den Unfall aufgenommen. Also die Personalien und vielleicht grob den Sachverhalt.

Die Oma hat eventuell nochmal eine extra Anzeige gemacht, weil sie ja sagt das wäre Absicht gewesen, was dann ja kein Unfall mehr wäre.

Hierzu muss dem Beschuldigten die Tat mitgeteilt werden und er darf sich zur Sache äussern.
Den Anzeigen kann man ja erstmal alles.Die Polizei müsste die Anzeige auch aufnehmen,wenn die Oma sagt,der TE hätte sie vergewaltigt.

Die Polizei darf da ja nicht sagen "Nö, glaube ich nicht, mache keine Anzeige". Da muss schon
sowas wie Alienvergewaltigung von 1955 angezeigt werden wollen, damit die Polizei dass ablehnen kann :).

Wie gesagt,die Oma macht eine Anzeige und der TE darf sich dazu äussern.Dann gehts zur Staatsanwaltschaft.

Und wenn er das so direkt zu Protokoll gegeben hätte, würde die Sache sicherlich eingestellt werden.

Kann es so natürlich auch, aber wenn der TE nicht gelogen hat, gab es keinerlei Gründe die Aussage zu verweigern bei der Sachlage.

Der_Korken
2020-10-25, 01:25:14
Das Video oben von Mortalvision ist vielleicht etwas übertrieben, erklärt aber warum es heikel sein kann, sich bei der Polizei bereits zu äußern. Alles was du sagst, kann irgendwie gegen dich verwendet werden. Je mehr du sagst, desto mehr falsches kannst du sagen, was dich wiederum im Zweifelsfall vor Gericht belasten könnte. Selbst wenn du 100% die Wahrheit sagst, der Anwalt aus dem Video gibt Beispiele, wo selbst das schlecht für dich sein kann. Z.B. wenn du irgendein ein Detail erzählst, sich ein Zeuge aber falsch daran erinnert und dir widerspricht. Hättest du nichts gesagt, wäre alles gut gewesen, jetzt steht plötzlich ein Widerspruch im Raum.

Ist wie oben auch schon gesagt wurde USA und nicht D, aber wenn ich damit rechnen muss, dass mir jemand so die Worte im Mund umdreht, würde ich auch lieber nichts sagen.

PHuV
2020-10-25, 01:29:23
Nachdem ich einer bin, der das schon ein paar Mal live auf beiden Seiten durchhat:

JesusFreak_83: Erst mal ruhig bleiben. Es gibt 2 Verfahren:

Das erste ist ein strafrechtliches, wenn ein "öffentliches" Interesse besteht. Sprich, der Gesetzgeber verfolgt Dich, weil Dich jemand bezichtigt, etwas im gesetzlichen Sinne falsch gemacht zu haben. Wenn Du das nicht hast, entspannt bleiben, zur Polizei gehen, Aussage machen, und dann wird das in den meisten Fällen, wenn man Dir nichts nachweisen kann, eingestellt. Außer der Dorfrichter hat nicht genug zu tun. Dann wirst Du vom Staat beurteilt.

Das zweite ist Zivilrecht. Da kann die Dame und jederzeit klagen, wenn sie genügend Geld und Geduld hat. Hier auch mal ruhig bleiben, weil sowas kostet erst mal eine Menge Geld und richtet sich nach dem Streitwert. Wenn das so ist, wie Du es sagst, daß sie von hinten zu dicht auffuhr, Auffahrunfall, ist sie ganz klar selbst schuld, Abstand nicht eingehalten.

Und ja, dafür braucht mal 2x einen Anwalt.

Daher durchatmen, entspannen, da passiert nix Wildes. Und glaub ja nicht, daß es vor Gericht um "Recht" und Gerechtigkeit geht. Da steiten sich dann beide Änwälte stundenlang, wer den längsten hat, um viel Geld zu verdienen, letztlich wird meistens ein Vergleich draus, und das wars. Wenn Du Dir keiner Schuld bewußt bist, bloß keinen Vergleich machen. Den Rest handeln meistens die Anwälte aus, der Richter sagt meistens nichts, dann hat er weniger Arbeit. Leg aber schon mal etwas Geld zurück, wenn Du keine Rechtsschutzversicherung hast.

Also ruhig bleiben, ja, es wird nerven, laß es Dir aber am Arsch vorbeigehen.

Ich bin dann wieder mal: :weg:

Meridian12
2020-10-25, 11:49:04
Ist wie oben auch schon gesagt wurde USA und nicht D, aber wenn ich damit rechnen muss, dass mir jemand so die Worte im Mund umdreht, würde ich auch lieber nichts sagen.

Amerika und Deutschland sind 2 paar Schuhe.

zB siehst du in den Ami Gerichtsshows ständig einen Anwalt "Einspruch" rufen. Richter EInspruch abgelhent oder stattgegeben. Sowas gibts in Deutschen Gerichten absolut gar nicht ;)

Aber hier sind die Fakten doch so klar, dass man direkt die Aussage bei der Polizei machen kann.

Wer glaubt denn wirklich,das jemand mit Fahrradanhänger mit Kind drin ein E-Bike, das überholen will ,ausbeschleunigen kann?

Benutzername
2020-10-25, 14:42:57
Ist ja leider egal was ich sage. Es geht darum was das Gericht sagt.


Ja natürlich. "Auf hoher See und vor Gericht sidn wir alle in Gottes Hand" oder so ähnlich war das Sprichwort. Aber warum hast Du eine Rechtsschutz, wenn Du sie nciht nutzt? Wenn Du sie nicht einschaltest, must Du so oder zahlen, wenn es vor Gericht geht. Egal wie es ausgeht.

Crazy_Bon
2020-10-25, 15:11:48
Wie schaut es mit einer Gegenanzeige und Klage aus wegen Falschaussage, Verleumdung, falsche Schadenersatzforderung bzw. Schmerzensgeld etc.? Ob das die alten Leutchen in ihrem Lebensabend sich das antun wollen einen kleinen Krieg anzuzetteln, das über Jahre gehen könnte und lieber doch einen Rückzieher machen?

Sorry, klingt zwar irgendwie böse, aber wenn einer so aus eigenem Fehlverhalten mir so gegen den Karren fahren täte, dann muss man ebenso hart zurückschlagen, mindestens.

Ich habe Scheisse gebaut, ja ich stehe dazu. Auf sowas kann man in der heutigen Gesellschaft lange warten, nee der andere soll für meinen Mist bluten, so in etwa schaut es aus.

Meridian12
2020-10-26, 15:11:56
Das Problem ist, das viele Leute nichtmal kapieren, dass sie den Fehler gemacht haben.

Die würden einen Lügendetektor Test bestehen, weil sie wirklich der Meinung sind,sie haben keinen Fehler gemacht.

JesusFreak_83
2020-11-18, 08:55:01
Ja natürlich. "Auf hoher See und vor Gericht sidn wir alle in Gottes Hand" oder so ähnlich war das Sprichwort. Aber warum hast Du eine Rechtsschutz, wenn Du sie nciht nutzt? Wenn Du sie nicht einschaltest, must Du so oder zahlen, wenn es vor Gericht geht. Egal wie es ausgeht.

Läuft doch alles über die Rechtsschutz.

So. Es geht weiter.
Wie ihr wisst, hat die Polizei bei der Aufnahme meine Frau befragt, da ich mich um die Kinder gekümmert habe. Einen Ausweis wollte die Polizei von mir haben nicht.
Meine Frau nannte meinen Namen "Daniel" und die Polizei hat, wie es später im Schreiben von der Staatsanwaltschaft rauskam, daraus David gemacht. Wenn man "Daniel" krakelig schreibt, sieht es aus wie David. Nur so kann ich es mir erklären.

Update:

Jetzt kam ein Brief vom Polizeipräsidium meiner Stadt:

Vorladung:
im Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung ist beabsichtigt, Sie als Beschuldigten zu hören. Hierfür werden Sie gebeten am ... um.... unter Vorzeigen dieser Vorladung einzufinden.

Folgende Unterlagen werden benötigt: Bundespersonalausweis oder Reisepass

Meine Rechtschutz greift in solchen Dingen nicht, da dies Vorsatz ist.

Ideen?

Korfox
2020-11-18, 09:20:57
Den Fachanwalt für Strafrecht selbst bezahlen.

*Habt ihr irgendwas unterschrieben? Für Urkundenfälschung muss ein Dokument vorliegen, oder? Und dieses Dokument muss geändert worden sein (lediglich das Enthalten falscher Tatsachen ist keine Urkundenfälschung).

Vielleicht also erstmal auf dem Revier anrufen und fragen, was genau die wollen. Vielleicht wollen sie auch nur den Perso nochmal ansehen, weil der Polizist behauptet, dass er den Perso gesehen hat und damit die Möglichkeit besteht, dass da David drin steht und er somit geändert wurde. Aber prinzipiell würde ich mich glaub nicht auf mehr als Perso vorzeigen einlassen ohne Anwalt.

x-force
2020-11-18, 09:21:51
ich hab dir gesagt, daß das zu weiteren problemen führen kann... wie du siehst hat nicht nur die bibel propheten:
https://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showthread.php?p=12406203#post12406203

aber ich denk du hast einen anwalt... du hast dich also schon entschieden welchen weg du gehst, wirklich schlau ist es nicht, jetzt eine andere strategie zu wählen.

Spasstiger
2020-11-18, 09:29:10
Als Beschuldigter kannst du die Aussage verweigern. Termin wahrnehmen und nötigenfalls dafür unbezahlt von der Arbeit freistellen lassen. Den Verdienstausfall kannst du dir erstatten lassen.
Ich denke nicht, dass mir dir irgendwas nachweisen kann, wenn du keine Aussage tätigst.

Flyinglosi
2020-11-18, 09:30:56
Nur ein Gedanke: Die können dir doch eigentlich „nur“ vorwerfen, dass du einen gefälschten Ausweis vorgezeigt hast. Denn für alles andere (Prüfen der Identität mit Hilfe eines Ausweises, diesen richtig abschreiben) ist ja der Beamte zuständig. Und wer würde bitte einen Ausweis mit sich rumführen, in welchen nur der Vorname nicht stimmt?

Spasstiger
2020-11-18, 09:37:38
Er hat keinen Ausweis vorgezeigt, deswegen würde ich mich zu Anschuldigungen diesbezüglich gar nicht äußern. Bei Dingen, die nicht passiert sind, kann einem nur ein Strick draus gedreht werden, wenn man sich dazu äußert.

x-force
2020-11-18, 09:38:32
Und wer würde bitte einen Ausweis mit sich rumführen, in welchen nur der Vorname nicht stimmt?

mit logik kommst du bei richtern und cops nicht weit :freak:

JesusFreak_83
2020-11-18, 09:48:46
Der Punkt ist, ich weiß nichtmal wirklich um was es geht.
Kann ich bei der Polizei anrufen und fragen um was es geht? Geben dir mir da Auskunft?

x-force
2020-11-18, 10:01:57
klar kannst du das, bei der gelegenheit würde ich möglichst umfangreich aus dem nähkästchen plaudern, damit sich noch weitere angriffspunkte ergeben.

Gouvernator
2020-11-18, 10:03:36
Der Punkt ist, ich weiß nichtmal wirklich um was es geht.
Kann ich bei der Polizei anrufen und fragen um was es geht? Geben dir mir da Auskunft?
Wieso hältst du dich da überhaupt so zurück? Alles so ängstlich und so? Die sitzen alle ohne wirkliche Arbeit da und suchen sich eine Beschäftigung. Ich hatte eine zeitlang was mit Landwirtschaftsamt zu tun. Die haben schon bei längst abgelaufenen und abgelehnten Anträgen Sachen abgeändert und sanktioniert. Mehrfach. Einmal waren es nur 5€ die sie eh nicht bezahlen mussten, weil unter jeglichen Mindestbeträgen. Du musst sie alle quasi als gelangweilte Sesselpfurzer betrachten, die auf DEINE Kosten gut bei ihrem Chef dastehen wollen, in dem sie vorgeben das sie "arbeiten".
Ich hätte an deiner Stelle schon mehrfach unfreundliches Besuch sowohl bei der Tante wie bei der Polizei abgestattet und meine Empörung kundgetan. :rolleyes:
Je zurückgezogener du reagierst desto mehr können sie auf dir trampeln.

Backbone
2020-11-18, 10:03:49
Der Punkt ist, ich weiß nichtmal wirklich um was es geht.
Kann ich bei der Polizei anrufen und fragen um was es geht? Geben dir mir da Auskunft?
Kleine Anekdote dazu:
Mein Bruder bekam auch ne Vorladung von der Polizei, die wollten ihm auch nicht am Telefon erzählen worum es ging. Als er dann da war holten Sie ein Foto von einem Blitzer raus und zack war er identifiziert und hat einen Monat Fahrverbot kassiert.

Ich würde mit der Polizei nur über einen Anwalt reden. Die sind nicht dein Freund!

Filp
2020-11-18, 10:28:20
Kleine Anekdote dazu:
Mein Bruder bekam auch ne Vorladung von der Polizei, die wollten ihm auch nicht am Telefon erzählen worum es ging. Als er dann da war holten Sie ein Foto von einem Blitzer raus und zack war er identifiziert und hat einen Monat Fahrverbot kassiert.

Ich würde mit der Polizei nur über einen Anwalt reden. Die sind nicht dein Freund!

Hier lädt man dafür keinen vor, da kommt wer vom Ordnungsamt und fragt notfalls die Nachbarn, ob die dich kennen ;)

JesusFreak_83
2020-11-18, 10:28:52
Das klingt alles doof und verzwickt.
Wie läuft das?
Ich nehme einen Anwalt proforma halber und das Verfahren wird eingestellt.
Wer zahlt die Kosten?

Korfox
2020-11-18, 10:49:43
Die Kostenerstattung ist abhängig von dem Ergebnis des Verfahrens:

- Freispruch
Wird der Angeklagte freigesprochen, trägt die Staatskasse die notwendigen Auslagen des Angeklagten, wozu auch die Anwaltskosten gehören.
- Einstellung
Stellt das Gericht das Verfahren ein, entscheidet es über die Erstattung der notwendigen Auslagen.
- Verurteilung
Der Verurteilte trägt seine notwendigen Auslagen selbst.
https://www.jasperprigge.de/wer-bezahlt-den-verteidiger-in-strafsachen/

JesusFreak_83
2020-11-18, 11:08:29
Da es wohl auf eine Einstellung rauslaufen wird.... na gute Nacht. Bleibe ich ggf. auch die Kosten hocken. Danke Korfox.

Korfox
2020-11-18, 13:31:00
Ruf halt deinen Anwalt von der Rechtschutz an, frage ihn was er für ein Vorgehen empfiehlt und versuche dich mit ihm darauf zu einigen abseits der Rechtschutz auch noch für dich tätig zu sein, in der Hoffnung, dass er nicht exklusiv für die Versicherung tätig ist. Vielleicht springt ein vergünstigter Satz raus - ich wüsste jetzt nicht mal, mit welchen Kosten du rechnen musst, beim Vorwurf einer Urkundenfälschung. 500€? Wäre ja noch im Rahmen.
Ich selbst würde davon ausgehen, dass das Gericht in die Entscheidung bei Einstellung mit einfließen lässt, wie viele unnötige Kosten und Aufwände du verursacht hast. Zumindest wäre das in meinem Kopf so als logisch dargestellt.
Da kann natürlich dann das Verweigern einer Auskunft auch ausschlaggebend sein.

Nochmal zum Begriff Urkundenfälschung:
Eine Urkundenfälschung ist die

Urkundenmanipulation
mit der Folge, dass die Urkunde über den wahren Aussteller der Urkunde täuscht
die mit Täuschungsabsicht erstellt und/oder verwendet wird
https://tarneden.de/urkundenfaelschung-s-267-stgb-verteidigung-im-strafverfahren/#:~:text=Eine%20durchschnittliche%20Strafverteidigung%20kostet%20zwischen,00%20% E2%80%93%20660%2C00%20%E2%82%AC.

Ich meine, da kann es doch nur um den Vorwurf eines manipulierten Personalausweises gehen. Sprich: Der aufnehmende Polizist hat bestätigt, dass er deinen Perso gesehen und korrekt abgeschrieben hat.

x-force
2020-11-18, 13:44:04
Zumindest wäre das in meinem Kopf so als logisch dargestellt.
Da kann natürlich dann das Verweigern einer Auskunft auch ausschlaggebend sein.


wie gesagt logik und richter haben keine schnittmenge!

nebenher darf dir das ausüben deiner rechte nicht negativ ausgelegt werden, was du mit deinem zweiten satz aber implizierst :wink:

Meridian12
2020-11-18, 13:50:17
Da es wohl auf eine Einstellung rauslaufen wird.... na gute Nacht. Bleibe ich ggf. auch die Kosten hocken. Danke Korfox.

Sorry,so wie du dich anstellst muss jeder Polizeibeamte denken,dass du Dreck am stecken hast und irgendwas verheimlichen willst. :rolleyes::rolleyes:

Geh doch einfach hin und zeige deinen Personalausweis vor.

Wenn es vorher Unstimmigkeiten mit dem Namen gab, müssen die es halt überprüfen ob das so stimmt mit dem Namen.

Nicht mehr und nicht weniger.

Nein du wirst nicht verhaftet und 2 Wochen erstmal ohne Aussenkontakt in
einen feuchten Keller gesteckt.:rolleyes::rolleyes:

JesusFreak_83
2020-11-18, 14:06:57
Nochmal zum Begriff Urkundenfälschung:

https://tarneden.de/urkundenfaelschung-s-267-stgb-verteidigung-im-strafverfahren/#:~:text=Eine%20durchschnittliche%20Strafverteidigung%20kostet%20zwischen,00%20% E2%80%93%20660%2C00%20%E2%82%AC.

Ich meine, da kann es doch nur um den Vorwurf eines manipulierten Personalausweises gehen. Sprich: Der aufnehmende Polizist hat bestätigt, dass er deinen Perso gesehen und korrekt abgeschrieben hat.

Und so wirds auch sein.
Polizist hat die Angaben meiner Frau bekommen. Falschen Vornamen aufgeschrieben oder die Sekretärin beim Abtippen den falschen Vornamen eingetippt. Er selbst (Polizist) bemerkt, dass er vergessen hat mich nach meinem Perso zu fragen und dann natürlich "Durch Personalausweis abgeglichen" eingetragen.

Jetzt wirds aber interessant.
Ich habe nichtmal mehr einen gültigen Personalausweis. Meiner ist vor ca. 5 Jahren abgelaufen und solange ich einen gültigen Reisepass habe, hole ich mir noch keinen neuen Perso.

Opprobrium
2020-11-18, 14:33:58
Das ist irgendwie ein bizarrer Threa. Es gibt eine eigentlich recht klare Ausgangslage, aber durch FUD wird da ein Vorgang draus, der diverse Anwälte, Gerichte und Polizisten über Monate hinweg beschäftigt.

Warum druckst Du denn da so herum, JesusFreak? Wenn Du Dir nichts vorzuwerfen hast, dann rede mit den Leuten.

Und wenn die Dir jetzt tatsächlich wegen eines Beamten mit Sauklaue fälschlicherweise Urkundenfälschung vorwerfen, dann sollte das doch ohne weiteres ebenfalls leicht widerlegbar sein. Normalerweise wird doch sicherlich auch Ausweisnummer mit erfasst. Wenn die nicht da ist, dann ist eigentlich klar, daß da jemand geschlampt hat.

x-force
2020-11-18, 14:42:38
so langsam riecht es nach :popcorn:

lass die erfüllungsgehilfen im dunkeln tappen, die sind wie gouvernator festgestellt hat nämlich zu keinem zeitpunkt am eigentlichen sachverhalt interessiert. wichtig ist denen:
1. macht ausüben
2. bürger belästigen
3. möglichst wenig richtig arbeiten
4. siehe 1.

Meridian12
2020-11-18, 14:49:17
so langsam riecht es nach :popcorn:

lass die erfüllungsgehilfen im dunkeln tappen, die sind wie gouvernator festgestellt hat nämlich zu keinem zeitpunkt am eigentlichen sachverhalt interessiert. wichtig ist denen:
1. macht ausüben
2. bürger belästigen
3. möglichst wenig richtig arbeiten
4. siehe 1.


Wer auf Leute mit deiner Polizeieinstellung hört, der ist eh verloren :biggrin::biggrin:

x-force
2020-11-18, 14:52:15
reine empirie :D

das ist nichts persönliches, sondern konsequenz daraus, was für persönlichkeiten den polizeidienst toll finden

JesusFreak_83
2020-11-18, 14:55:04
Hä was?
Ich habe nix zu verheimlichen. Ich will bloß nicht, dass einen Verfahrensfehler, einem falschen, nicht korrekt bürokratisch ausgedrucktes Wort mir bei der Vorladung ein Strick gezogen wird.

Gleichzeitig will ich aber nicht 500 Euro wegen etwas ausgeben, bei dem ich nur eine aktuellen Reisepass zeigen müsste. Das kann ich selbst und brauch keinen Anwalt.

Meridian12
2020-11-18, 14:56:49
reine empirie :D

das ist nichts persönliches, sondern konsequenz daraus, was für persönlichkeiten den polizeidienst toll finden


Du hast von Polizei und Polizisten absolut gar keine Ahnung.

Aber du gehörst sicherlich zu den Typen, die sich gegenüber der Polizei so verhalten,damit diese auch ja so reagieren,wie man es erwartet :rolleyes::rolleyes:

Meridian12
2020-11-18, 14:57:56
Hä was?
Ich habe nix zu verheimlichen. Ich will bloß nicht, dass einen Verfahrensfehler, einem falschen, nicht korrekt bürokratisch ausgedrucktes Wort mir bei der Vorladung ein Strick gezogen wird.

Gleichzeitig will ich aber nicht 500 Euro wegen etwas ausgeben, bei dem ich nur eine aktuellen Reisepass zeigen müsste. Das kann ich selbst und brauch keinen Anwalt.

Du kapierst es nicht.

Hingehen,deinen Ausweis vorzeigen und das Thema ist erledigt.

Und du machst drauss eine Staatsaffäre. :crazy2::crazy2:

x-force
2020-11-18, 15:11:23
Du hast von Polizei und Polizisten absolut gar keine Ahnung.


umso besser, daß du jetzt hier bist um mich zu erhellen.... was kannst du beitragen?

warum wird man polizist? welche charaktereigenschaften treten gehäuft bei polizisten auf?

RaumKraehe
2020-11-18, 15:30:18
Hä was?
Ich habe nix zu verheimlichen. Ich will bloß nicht, dass einen Verfahrensfehler, einem falschen, nicht korrekt bürokratisch ausgedrucktes Wort mir bei der Vorladung ein Strick gezogen wird.

Gleichzeitig will ich aber nicht 500 Euro wegen etwas ausgeben, bei dem ich nur eine aktuellen Reisepass zeigen müsste. Das kann ich selbst und brauch keinen Anwalt.

Du musst da auch nicht hingehen. Eine Vorlandung ist nichts weiter als eine Einladung, aber rein rechtlich passiert dir nichts wenn du nicht hingehst. Ist es der Polizei wichtig, dann kommt die schon irgend wann von selber zu dir.

Das kann dann je nach Situation natürlich auch unangenehm werden. Aber sonst passiert eigentlich nichts.

Bitte nicht mit Vorladungen vom Gericht verwechseln. Da sollte man schon erscheinen. Aber Polizei? Drauf geschissen.

w0mbat
2020-11-18, 15:40:33
Ja, ich würde da einfach auch nicht hingehen. So ein Schmarrn, die Bullen haben einfach nix zu tun.

Opprobrium
2020-11-18, 15:52:47
Ja, ich würde da einfach auch nicht hingehen. So ein Schmarrn, die Bullen haben einfach nix zu tun.

BwDlobymMk0

Meridian12
2020-11-18, 15:54:05
Ja, ich würde da einfach auch nicht hingehen. So ein Schmarrn, die Bullen haben einfach nix zu tun.

Und so macht er sich immer weiter verdächtig und irgendwann gibts dann einen Gerichtstermin,weil sich der TE aber maximal dumm angestellt hat ;D;D

x-force
2020-11-18, 16:08:28
war klar, daß von meridian maximal 1x heiße luft kommt.
wieder eine neuanmeldung, auf die das forum verzichten kann. :rolleyes:

Meridian12
2020-11-18, 16:19:15
war klar, daß von meridian maximal 1x heiße luft kommt.
wieder eine neuanmeldung, auf die das forum verzichten kann. :rolleyes:

Nach 19 Monaten ist man für dich noch eine Neuanmeldung ;D;D

Junge,was läuft nur schief bei dir ;D;D

Mortalvision
2020-11-18, 16:25:48
Wegen der „Urkundenfälschung“ würde ich sehr schnell zur Polizei gehen. Nimm deinen Reisepass mit, zeig den, und verlange, dass das Verfahren umgehend eingestellt wird. Das sollte funktionieren. (Lass dich aber wegen der anderen Angelegenheit nicht belabern.)

Philipus II
2020-11-18, 23:59:11
Ich persönlich rate gerade bei derart verworrenen Schilderungen dringend davon ab, selbst mit der Polizei zu sprechen. Chancen und Risiken stehen aus meiner Sicht in einem groben Missverhältnis. Wenn man die Sache zeitnah vom Tisch haben möchte beauftragt man kostenpflichtig einen Rechtsanwalt mit der Wahrung seiner Interessen. Jedes neue Verfahren kostet dabei im Regelfall extra. Oder man wartet einfach ab, bis eine Vorladung vom Gericht, im Auftrag/zur Staatsanwaltschaft, eine Anklage oder ein Strafbefehl kommt. Es ist als Unschuldiger im Zweifelsfall finanziell besser, einen Strafbefehl abzuwarten, da Widerspruch einzulegen und dann beim folgenden Strafprozess mit anwaltlicher Vertretung einen Freisruch zu erreichen als auf eigene Kosten den Anwalt außergerichtlich Stellungsnahmen abzugeben. Die Vertretung vor Gericht wird nach dem Freispruch in angemessenem Umfang inkl. Vorbereitung erstattet, außergerichtliche Kooperation bezahlt man voll selbst. Hinzu kommt, dass oft schon beharrliches Schweigen am Schluss zu einer Verfahrenseinstellung führen kann. Und selbst wenn man schuldig ist kann man sich frühe Kooperation praktisch meist sparen und dann vor Gericht ggf. eingestehen, was wirklich nicht mehr sinnvoll zu bestreiten ist. Das ganze Vorspiel ist alleine brandgefährlich und mit Anwalt teuer.

Spasstiger
2020-11-19, 00:22:09
Ich hatte als Jugendlicher auch mal eine Vorladung wegen Urkundenfälschung. Das was mir im Wesentlichen vorgeworfen wurde, war mir überhaupt nicht bekannt. Damals habe ich aber exakt die Wahrheit erzählt, da hinter den Vorwürfen auch ein wahrer Kern steckte. Die Staatsanwaltschaft hat aufgrund der Aussagen bei der Polizei kein Verfahren gegen mich und die anderen drei Beschuldigten eingeleitet unter der Auflage, dass wir uns beim Opfer persönlich entschuldigen. Sind dann mit Blumen, Schokolade und einem Briefumschlag mit Geld als Schadensersatz hin. Unser Schulrektor hat darüber hinaus einen Arrest verhängt, der wollte uns erst von der Schule werfen und war dann überrascht, dass in Richtung Strafverfolgung nix weiter passiert ist.

Zu Sachverhalten, die der Wahrheit entsprechen würde ich mich wahrheitsgemäß äußern, zu unbekannten Sachverhalten würde ich mich nicht äußern.

P.S.: Die Episoden von unberechtigten Beschuldigungen hatte ich in meiner Schullaufbahn jahrelang inkl. vom Rektor per schulweiter Sprechanlage während dem Unterricht aufgerufen werden. In der Pause danach kann man erstmal abtauchen. Die Vorladung bei der Polizei war der Höhepunkt. Von daher kann ich mich in deine Situation ein Stück weit reinversetzen. Ein Fünkchen Wahrheit verbirgt sich aber immer hinter Anschuldigungen.

SnAxX
2020-12-28, 10:00:10
hi, gibt es was neues? Interessiert mich mega. LG

Screemer
2021-03-03, 09:23:29
Gibt's hier was neues? Wie ging die Sache aus oder läuft das noch?

Meridian12
2021-03-16, 19:57:16
Bestimmt bald Gerichtstermin,weil der TE sich total unkooparativ verhalten hat und alles getan hatz um Schuldig auszusehen :D

RaumKraehe
2021-03-16, 20:18:20
Bestimmt bald Gerichtstermin,weil der TE sich total unkooparativ verhalten hat und alles getan hatz um Schuldig auszusehen :D

Jeder hat das Recht nicht zu kooperieren.

Meridian12
2021-03-16, 20:33:21
Man muss auch keiner gerichtlicher Vorladung nachkommen. Wird man halt von der Polizei abgeholt, aber man kann die Vorladung auch verweigern.

Ja, ist immer gut sich wie der schuldigste Mensch auf Erden zu verhalten, wenn man doch eigentlich unschuldig sein will :D

Die Frau/Freundin denkt man wäre fremd gegangen? Lösung: Alles verleugnen, immer sich aus dem Staub machen wenn die Frau es klären will.;D
So löst man dieses Problem bestimmt absolut super ;D


Oder es gibt Probleme mit dem Reisebüro und der Hotelreservierung.
Lösung: Sich verstecken, nicht melden, unkooperativ verhalten und ähnliches. Nur so bekommt man einen tollen Urlaub :D

Oder auch nicht.

:P

RaumKraehe
2021-03-16, 21:02:19
Man muss auch keiner gerichtlicher Vorladung nachkommen. Wird man halt von der Polizei abgeholt, aber man kann die Vorladung auch verweigern.

Ja, ist immer gut sich wie der schuldigste Mensch auf Erden zu verhalten, wenn man doch eigentlich unschuldig sein will :D

Die Frau/Freundin denkt man wäre fremd gegangen? Lösung: Alles verleugnen, immer sich aus dem Staub machen wenn die Frau es klären will.;D
So löst man dieses Problem bestimmt absolut super ;D


Oder es gibt Probleme mit dem Reisebüro und der Hotelreservierung.
Lösung: Sich verstecken, nicht melden, unkooperativ verhalten und ähnliches. Nur so bekommt man einen tollen Urlaub :D

Oder auch nicht.

:P

Wie immer nach deine Postings: ??? und was genau willst du vermitteln?

Philipus II
2021-03-16, 22:53:56
1-2 Jahre bis zur Einstellung sind bei Verteidigung durch Schweigen völlig normal.

PHuV
2022-01-31, 19:43:41
Hä was?
Ich habe nix zu verheimlichen. Ich will bloß nicht, dass einen Verfahrensfehler, einem falschen, nicht korrekt bürokratisch ausgedrucktes Wort mir bei der Vorladung ein Strick gezogen wird.

Gleichzeitig will ich aber nicht 500 Euro wegen etwas ausgeben, bei dem ich nur eine aktuellen Reisepass zeigen müsste. Das kann ich selbst und brauch keinen Anwalt.
Was ist denn nun weiter rausgekommen?

SnAxX
2022-02-22, 09:29:23
Hi, Würde ich auch gerne mal wissen was da rausgekommen ist

Flyinglosi
2022-02-22, 09:55:36
Haben die im Knast den Internetzugang?

dechosen
2022-02-22, 12:44:40
Scheint so. :wink:

Lawmachine79
2022-02-22, 12:46:55
Hi, Würde ich auch gerne mal wissen was da rausgekommen ist
Das Gnadengesuch wurde abgelehnt. Die Todesstrafe wird irgendwann dieses Jahr vollstreckt.

Tangletingle
2022-02-22, 13:06:32
wenn sich sogar phuv hier meldet, dann muss das ein anliegen von nationaler bedeutung sein. freut mich übrigens von ihm zu lesen.