Blackpitty
2020-09-02, 19:31:02
Ich hab da mal ein kleines Problem und würde euch mal um Rat fragen was ihr machen würdet.
Und zwar geht es um eine Verwarnung/Verwarnungsgeld in Höhe von 30€(mir geht es dabei gar nicht um die Summe sondern um die ganze Aktion...) und ob ich mich da nun weiter rein reite und teurer komme(oder nicht bezahlen muss) oder einfach die 30€ bezahle und fertig.
Und zwar habe ich hier die Google Maps Karte mit bunten Punkten versehen die ich gleich beschreibe damit ihr bescheid wisst.
Die dicke weiße Straße mit T Kreuzung ist eine Landstraße die auch außerhalb vom Bildausschnitt hunderte kleine von der Straße an 5 Meter in die Wiese/Feld geteerte Einfahrtstücke besitzt und an jedem dieser Stücke steht das Verkehrsschild Nr. 260. Natürlich auch an Feldwegeinfahrten und zum Radweg hin.
https://images.zufor.de/images/product_images/200x/300g0129.jpg
Nun gibt es aber eine Stelle etwas abseits von der Straße wo seit Ewigkeiten täglich bis zu 50 oder mehr Hundebesitzer verteilt hinfahren, auf einer unbewirtschafteten freien und für die parkenden Autos vom Besitzer gemähten kleinen Wiese, spatzieren gehen, wandern, Modellfliegen usw.
Der Vorteil dort ist, das der zu und Abweg eine Schlaufe einer uralten stillgelegten Straße ist und somit geteert und ohne wenden befahrbar.
In der Vergangenheit gab es nie Probleme, ich habe dort selbst sicher schon 200x geparkt, genau so bekannte und Kollegen und nie gab es Probleme. An der ein und Ausfahrt der stillgelegten Straße steht das Verkehrszeichen 260, an diesen Stellen werden fast täglich hinter dem Schild stehend aus geparkten Autos Kirschen und Gemüse verkauft und geduldet.
Seit diesem Jahr aber fährt die Polizei Streife und jedes abgestellte Auto bekommt ein Knöllchen verpasst und somit auch ich.
Tatbestand: sie parkten in einem Verkehrsbereich der durch Zeichen 260 gesperrt war
Ich habe mir dann aber die Gegebenheiten angesehen und bemerkt das eine andere Zufahrt kein Schild mit Nr 260 besitzt um an diese Parkstelle zu gelangen und habe davon auch Fotos gemacht als Beweis
Somit ist meine Frage an euch, wenn ich nicht die Einfahrt mit dem Nr260 Schild genommen habe(was auch keiner beweisen kann von der Polizei da sie erst später kamen als das Auto schon stand), sondern die Einfahrt ohne Schild um an die Parkwiese zu kommen, komme ich dann um den Bescheid herum? Schließlich wird mir ja das parken in einem Bereich der mit Schild 260 versehen ist vorgeworfen, doch sehe ich von diesem Schild ja nichts wenn ich den anderen Weg nehme.
Wie gesagt, an jeder anderen Einfahrt auch wenn sie nur 5Meter geteert ist und in einem Feld endet steht Schild Nr260.
An besagter Einfahrt aber nicht, somit kommt dann auch nichts mehr was mich an der Einfahrt hindert und ich wüsste nicht, das Parken mit dem Auto außer auf ausgewisenen Parkplätzen verboten ist, sofern man kein Schild 260 durchquert oder ein Parken verboten Schild misachtet
Somit ist es doch nun Bildlich so als würde man in eine Flasche Wasser ein Loch bohren, es funktioniert erst das System wenn alles dicht ist. Ist eine Zufahrt nicht beschildert und kann die Polizei mir nicht beweisen wie ich zu der Parkstelle gekommen bin(auf der Parken auch nicht ausdrücklich verboten ist) kann mir auch keiner vorwerfen das ich Schild 260 missachtet habe und ein Verwarngeld wirksam wird oder?
-Rot: Schilder Nr 260
-Gelb: keine Schilder Nr 260
-schwarze Linie: alte stillgelegte Landstraße(in echt die weiße Linie daneben)
-blaues Kreuz: abgestellte Autos ohne Landwirtschaftsverkehr zu blockieren
-Lila Grün gepunktet: Feldweg
-Lila gepunktet: geteerter weg
https://s12.directupload.net/images/200902/qdkrmczh.jpg (https://www.directupload.net)
Und zwar geht es um eine Verwarnung/Verwarnungsgeld in Höhe von 30€(mir geht es dabei gar nicht um die Summe sondern um die ganze Aktion...) und ob ich mich da nun weiter rein reite und teurer komme(oder nicht bezahlen muss) oder einfach die 30€ bezahle und fertig.
Und zwar habe ich hier die Google Maps Karte mit bunten Punkten versehen die ich gleich beschreibe damit ihr bescheid wisst.
Die dicke weiße Straße mit T Kreuzung ist eine Landstraße die auch außerhalb vom Bildausschnitt hunderte kleine von der Straße an 5 Meter in die Wiese/Feld geteerte Einfahrtstücke besitzt und an jedem dieser Stücke steht das Verkehrsschild Nr. 260. Natürlich auch an Feldwegeinfahrten und zum Radweg hin.
https://images.zufor.de/images/product_images/200x/300g0129.jpg
Nun gibt es aber eine Stelle etwas abseits von der Straße wo seit Ewigkeiten täglich bis zu 50 oder mehr Hundebesitzer verteilt hinfahren, auf einer unbewirtschafteten freien und für die parkenden Autos vom Besitzer gemähten kleinen Wiese, spatzieren gehen, wandern, Modellfliegen usw.
Der Vorteil dort ist, das der zu und Abweg eine Schlaufe einer uralten stillgelegten Straße ist und somit geteert und ohne wenden befahrbar.
In der Vergangenheit gab es nie Probleme, ich habe dort selbst sicher schon 200x geparkt, genau so bekannte und Kollegen und nie gab es Probleme. An der ein und Ausfahrt der stillgelegten Straße steht das Verkehrszeichen 260, an diesen Stellen werden fast täglich hinter dem Schild stehend aus geparkten Autos Kirschen und Gemüse verkauft und geduldet.
Seit diesem Jahr aber fährt die Polizei Streife und jedes abgestellte Auto bekommt ein Knöllchen verpasst und somit auch ich.
Tatbestand: sie parkten in einem Verkehrsbereich der durch Zeichen 260 gesperrt war
Ich habe mir dann aber die Gegebenheiten angesehen und bemerkt das eine andere Zufahrt kein Schild mit Nr 260 besitzt um an diese Parkstelle zu gelangen und habe davon auch Fotos gemacht als Beweis
Somit ist meine Frage an euch, wenn ich nicht die Einfahrt mit dem Nr260 Schild genommen habe(was auch keiner beweisen kann von der Polizei da sie erst später kamen als das Auto schon stand), sondern die Einfahrt ohne Schild um an die Parkwiese zu kommen, komme ich dann um den Bescheid herum? Schließlich wird mir ja das parken in einem Bereich der mit Schild 260 versehen ist vorgeworfen, doch sehe ich von diesem Schild ja nichts wenn ich den anderen Weg nehme.
Wie gesagt, an jeder anderen Einfahrt auch wenn sie nur 5Meter geteert ist und in einem Feld endet steht Schild Nr260.
An besagter Einfahrt aber nicht, somit kommt dann auch nichts mehr was mich an der Einfahrt hindert und ich wüsste nicht, das Parken mit dem Auto außer auf ausgewisenen Parkplätzen verboten ist, sofern man kein Schild 260 durchquert oder ein Parken verboten Schild misachtet
Somit ist es doch nun Bildlich so als würde man in eine Flasche Wasser ein Loch bohren, es funktioniert erst das System wenn alles dicht ist. Ist eine Zufahrt nicht beschildert und kann die Polizei mir nicht beweisen wie ich zu der Parkstelle gekommen bin(auf der Parken auch nicht ausdrücklich verboten ist) kann mir auch keiner vorwerfen das ich Schild 260 missachtet habe und ein Verwarngeld wirksam wird oder?
-Rot: Schilder Nr 260
-Gelb: keine Schilder Nr 260
-schwarze Linie: alte stillgelegte Landstraße(in echt die weiße Linie daneben)
-blaues Kreuz: abgestellte Autos ohne Landwirtschaftsverkehr zu blockieren
-Lila Grün gepunktet: Feldweg
-Lila gepunktet: geteerter weg
https://s12.directupload.net/images/200902/qdkrmczh.jpg (https://www.directupload.net)