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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Forderungen aus dem Jobcenterleben: Ist das noch rechtens?


PacmanX100
2020-10-07, 12:09:31
Ich habe jetzt wieder einen schönen Fall in meinem Umkreis den ich gerne hier mal breittreten möchte.

Das Jobcenter fordert auf, "Lohnabrechnungen ab Sommer 2019" einzureichen. Die betroffene Person bezog jedoch keinen Lohn sondern ALG1 über 11 Monate, was nun durch Corona nochmals um 3 Monate verlängert wurde. Das wurde mitgeteilt (Änderungsbescheid Kopie - somit der allerneueste).

Nun Frage ich mich: Wie sollen Unterlagen kopiert und eingereicht werden die es gar nicht gibt?
Desweiteren fordern sie auch noch Kontoauszüge 16 Monate(!) rückwirkend ein. Das liegt sogar noch außerhalb des Bewillungszeitraumes.

Ich selbst habe mit der selben Kommune schon zwei-dreimal um das Recht gekämpft (2x Verfahren gewonnen, 1x zurückgezogen ;)) und frage mich was nun die beste Vorgehensweise sein könnte?!

Am liebsten würde ich jetzt schonmal einen bitterbösen Brief darüber schreiben, das in ihren Unterlagen und Anträgen ersichtlich ist, das sie nur ALG1 bezog und es daher keine Lohnbuchungen gibt.
Als Ergänzung die Aufforderung die genannte Einreichfrist zurückzuziehen da die Unterlagen bereits vorliegen bzw nicht existieren. Gemäß Web ist nur bei besonderem Verdacht eine so große Forderung überhaupt zulässig.

_Slayer_
2020-10-07, 12:31:06
Einfach nachfragen, ob sie eventuell die falschen Unterlagen angefordert haben, da die Person ja bereits seit 11 Monaten Alg 1 bekommt und somit alles bereits vorliegt.

Hatte auch schon erlebt, dass das Arbeitsamt einfach einen Fragebogen geschickt hat, obwohl das auf diesen Sachverhalt nicht zugetroffen hat.
War dann ein "nettes" Gespräch mit dem Sachbearbeiter...

Die haben ja im Moment so viel zu tun wegen Kurzarbeit etc. ....
Sind schon arme Hund

PacmanX100
2020-10-07, 12:35:15
Es ging gerade keiner ans Telefon obwohl die Öffnungszeiten gegeben waren. Ich sehe schon es könnte noch wahnwitzig werden. :smile:

Klar sind die unterbesetzt und mit Sicherheit einige Krank aber das verschlägt selbst mir immer wieder die Sprache.
Unterlagen einreichen die es gar nicht gibt - dann Leistungsverringerung unter das Existenzminimum? Das passt schon vorn und hinten nicht.

Nostalgic
2020-10-08, 22:14:32
Einfach nachfragen, ob sie eventuell die falschen Unterlagen angefordert haben, da die Person ja bereits seit 11 Monaten Alg 1 bekommt und somit alles bereits vorliegt.
Genau das. Würde die Leistungsbewilligung in Kopie einreichen.

Falls die Kontoauszüge haben wollen sollen die bitte auch Kopiergeld vorschiessen, schliesslich ist man mittellos.

Falls man keine Auszüge mehr hat (kann ja vorkommen) sollen die auch bitte zusehen das man auch dafür die Mittel zu Verfügung hat.
Kontoauszüge bei der Bank nachfordern ist nämlich schweineteuer.

Bitte alles im Vorraus, die Jobcenter drücken sich gerne vor Erstattung, das kann dann Wochen oder Monate dauern.

Ansonsten immer schriftlich Wiederspruch einlegen, das ist immer gut :)

Auch bitte alles schriftlich. Telefonate gelten als mündliche Absprachen und sind somit vollkommen unwirksam.

Screemer
2020-10-08, 22:37:42
Soll sogar Leute geben die kein eigenes Konto haben und Leistungen durch das Konto eines dritten beziehen. Der muss schon Mal gar keine Kontoauszüge raus rücken.

Sumpfmolch
2020-10-09, 00:02:32
Ich habe jetzt wieder einen schönen Fall in meinem Umkreis den ich gerne hier mal breittreten möchte.

Das Jobcenter fordert auf, "Lohnabrechnungen ab Sommer 2019" einzureichen. Die betroffene Person bezog jedoch keinen Lohn sondern ALG1 über 11 Monate, was nun durch Corona nochmals um 3 Monate verlängert wurde. Das wurde mitgeteilt (Änderungsbescheid Kopie - somit der allerneueste).


Während Arbeitslosengeld I eine Versicherungsleistung ist und hier die Agenturen für Arbeit zuständig sind, ist Arbeitslosengeld II eine Sozialleistung für deren Auszahlung die kommunalen Jobcenter zuständig sind.

Ist also nicht selbstverständlich, dass das Jobcenter irgendwas darüber weiß, dass vorher Arbeitslosengeld bezogen wurde. Es ist ja auch so, dass ALG1 einfach irgendwann ausläuft und ein eigener Antrag auf ALG2 gestellt werden muss.



Nun Frage ich mich: Wie sollen Unterlagen kopiert und eingereicht werden die es gar nicht gibt?
Desweiteren fordern sie auch noch Kontoauszüge 16 Monate(!) rückwirkend ein. Das liegt sogar noch außerhalb des Bewillungszeitraumes.


Die Frage erübrigt sich doch, wenn das Jobcenter fälschlicherweise nicht davon ausging, dass ALG1 bezogen wurde. Ich würde da eher mit dem Bewilligungsbescheid ALG1 (gibt das Startdatum des Leistungsbezugs an) und den Kontoauszügen der letzten drei Monate starten...



Gemäß Web ist nur bei besonderem Verdacht eine so große Forderung überhaupt zulässig.

Übrigens richtig.

Warum aber ging aus dem Antrag auf ALG2 noch nicht hervor, dass aktuell noch begrenzt ALG1 bezogen wird? Der Antrag auf ALG2 enthält in Punkt "8.2 Vorrangige Leistungen" doch genau dafür die Abfrage zur ALG1, wo man rein schreiben kann bis wann das läuft :uponder:
( https://con.arbeitsagentur.de/prod/sgb2ka/ka-ui/pc/)

PacmanX100
2020-10-09, 08:34:39
Die ALG1 +2 Leistungen werden schon 11 Monate bezogen, das steht auch im ALG2 Antrag exakt so drinnen und zwar seit Jahresbeginn. Den neuen Bescheid (Corona +3 Monate) haben sie auch erhalten.
Es ist also absolut ersichtlich für die das es keine Löhne gibt. Sonst gäbe es keine Auszahlung bis heute weil der Erstantrag nicht vollständig gewesen wär.

Es geht um das Existenzminimum. ALG1 ist so gering das Aufstockung nötig war. Daher ist es sehr sonderbar das diese Forderung 3/4 Jahr später kommt Kontoauszüge einzureichen die sie bei Antragsstellung schon hatten. Und auch da gab es schon keinen Lohn sondern nur Wechsel Krankengeld>ALG1.

Wie ihr schon meintet, Telefonabsprachen sind sehr gefährlich, die Frist läuft und im Zweifel gibt es keine Handhabe gegen Falschaussagen wenn das Geld gestrichen wird - es fehlt erstmal.
Die erste Sachbearbeiterin meinte es könnte sich um ein Versehen handeln und da wäre was in die falsche Akte reingerutscht. Ich bin mal gespannt ob da noch was kommt - Frist ist bald um.
Aus Datenschutzrechtlichen gründen darf dieses versehen schon nicht passieren. :redface:

Sumpfmoloch, wir reden vom Westen, da ist es schon normal das man zum ALG1 aufstocken muss... auch bei 1240 netto Jobs. ;D

Dr. Lars Sahmströhm
2020-10-09, 10:55:22
Bei Antragstellung eingereichte Unterlagen wie Kontoauszüge, Gehaltsabrechnungen ect. werden idr nach Bescheidung entweder zur Entlastung an den Antragsteller zurückgesendet oder vernichtet. Viele Leute müssen bei Antragstellung Taschenbuch-hohe Stapel ans Jobcenter schicken. Die Jobcenter bräuchten Lagerhäuser in Amazon oder DHL-Dimensionen um das alles aufzuheben. Soweit ich weiß dürfen sie auch keinen digitalen Scans davon machen und längerere Zeit aufheben. Das die Kontoauszüge quasi doppelt angefordert werden, ist daher wohl nicht so ungewöhnlich.

PacmanX100
2020-10-24, 14:09:37
Fast vergessen! Das Thema ist doch nicht erledigt, trotz Anruf bei der bescheidenen Frau vom Center wurde jetzt ein falscher Bescheid geschickt.

Darin ist ein Minijob mit Einkommen eingetragen der nie stattgefunden und nie existiert hat !
Wer bezahlt überhaupt die Kosten für stetige Einsprüche frage ich mich? :redface:

Philipus II
2020-10-25, 13:52:23
Der Steuerzahler. Falls berechtigt gilt das auch für Klagen.

Benutzername
2020-10-25, 15:11:33
Der Steuerzahler. Falls berechtigt gilt das auch für Klagen.

Das sowieso und wenn die Arbeitsagentur vor Gericht verliert bezahlt das jeweilige Bundesland und nicht die Agentur aus ihrem Budget. Sprich die wollen vor Gericht verlieren mit falschen Bescheiden, weil das die agenturen "wirtschaftlicher" macht weil sie weniger Hilfen ausgezahlt haben. Ansonsten ist das die reinste Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Anwälte und ein DoS-Angriff auf die Arbeits- und Sozialgerichte, die dann keine Zeit mehr für Arbeitsrecht haben. Danke SPD. Danke Bündnisgrüne.


Für ALG2 Empfänger ist wegen der Prozesskostenhilfe das Risiko auch gering und kostet nur Nerven.

PacmanX100
2020-10-25, 17:05:01
Ich meinte nicht den Prozess, das ist klar, sondern die Aufwendungen für den Widerspruch.
Das Geld fehlt beim Existenzminimum. Und Briefe einwerfen ist da scheinbar brandgefährlich, dann sagen sie der wäre nicht angekommen und dann? Der Bescheid ist danach gültig...

So viel Inkompetenz habe ich noch nicht erlebt. Bei mir wurden damals auch falsche Dinge angenommen, ein Kollege hat immer volle 450€ angerechnet bekommen obwohl er nur 250-300 verdiente usw. Das hat System.

Grendizer
2020-10-25, 17:08:53
Wenn ihr soviel Energie in die Jobsuche stecken würdet, wie bei der Durchsetzung von euren vermeintlichen Rechten, dann würde das Problem so vermutlich gar nicht bestehen.

PacmanX100
2020-10-25, 17:15:44
Ahnungslos sollte besser mal den Mund halten. Von Krankheiten haben Menschen wie du scheinbar in ihrem Leben noch niemals gehört.

Jobs gibt es hier aktuell nicht, sogar ich als IT gebildeter (mit Fortbildung) bekomme in meiner Umgebung nichts. Die Stadtverwaltung hat auf eine Bewerbung nicht einmal eine Antwort(!!) gegeben.

Übrigens habe ich hier schonmal verlinkt im Politikbereich, ein paar dieser supertollen Jobs waren für 9,70 € die Stunde... das wäre dann Jobcenter-Aufstockung (auch bei 160Std im Monat!). :P

Annator
2020-10-25, 17:51:10
Wenn ihr soviel Energie in die Jobsuche stecken würdet, wie bei der Durchsetzung von euren vermeintlichen Rechten, dann würde das Problem so vermutlich gar nicht bestehen.

Schön, dass dein Leben voll mit Regenbogen und Feenstaub ist. Das ist aber nicht bei allen so.

MikePayne
2020-10-25, 19:08:48
Schön, dass dein Leben voll mit Regenbogen und Feenstaub ist. Das ist aber nicht bei allen so.

Exakt. Wartet mal auf euer ALG1 (was euch zusteht) 90 Tage. Auch schon gehabt. War kurz vor Sozialgericht (das die zum zahlen verdonnert hätte). Ansonsten gilt das, was PacmanX100 sagt.

Spasstiger
2020-10-25, 20:21:58
Das ganze ALG II gehört abgeschafft und durch ein Grundeinkommen für alle ersetzt. Ist doch erbärmlich, dass man die Leute am Existenzminimum noch schikaniert.

MikePayne
2020-10-25, 20:59:58
Das ganze ALG II gehört abgeschafft und durch ein Grundeinkommen für alle ersetzt. Ist doch erbärmlich, dass man die Leute am Existenzminimum noch schikaniert.

:up:

https://www.mein-grundeinkommen.de/

Sorry 4 OT

Geächteter
2020-10-25, 21:16:42
Ist doch erbärmlich, dass man die Leute am Existenzminimum noch schikaniert.
Ist eher Kalkül.

Weltraumeule
2020-10-26, 14:58:55
Wenn ihr soviel Energie in die Jobsuche stecken würdet, wie bei der Durchsetzung von euren vermeintlichen Rechten, dann würde das Problem so vermutlich gar nicht bestehen.

VERMEINTLICHE Rechte? Wer schon solch eine Wortwahl gebraucht.... :rolleyes: