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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Copyright von Programmschnipseln oder Algorithmen


Linus Gates
2020-10-18, 17:07:30
Hiho oll2gether,

eine einfache Schleife hat wohl eher keins, aber wie sieht die Copyrightlage bei allgemein zugänglichem Programmcode oder Algorithmen, zB. aus Lehrbüchern, also eher Grundlegendem aus, wenn die Software veröffentlicht werden soll, also nicht für den Hausgebrauch gedacht ist?

Sowas zB.:
http://openbook.rheinwerk-verlag.de/c_von_a_bis_z/022_c_algorithmen_004.htm

Klar steht da was von ©, aber der Bäcker hat auch kein © am einfachen Weizenbrötchen, wenn jemand anderes auch welche vermarkten möchte, oder?

RattuS
2020-10-18, 17:51:39
§ 69a UrhG (https://dejure.org/gesetze/UrhG/69a.html)

Wenn der Algorithmus ein konkretes Problem löst und Anwendung findet, ist seine Implementierung urheberrechtlich geschützt. Die Idee hinter der Problemlösung selbst kann nicht geschützt werden.

In deinem Beispiel gibt es eine Idee, eine Implementierung, aber keine konkrete Anwendung. Es müsste ein Computerprogramm vom Autor geben, in dem seine Implementierung verwendet wird, oder eine andere Form von "schöpferische Höhe" vorliegen, damit diese Schnipsel schützenswürdig werden.

(Das ist lediglich mein Verständnis davon. Ich bin kein Anwalt.)

Linus Gates
2020-10-18, 18:32:17
§ 69a UrhG (https://dejure.org/gesetze/UrhG/69a.html)

Wenn der Algorithmus ein konkretes Problem löst und Anwendung findet, ist seine Implementierung urheberrechtlich geschützt. Die Idee hinter der Problemlösung selbst kann nicht geschützt werden.

In deinem Beispiel gibt es eine Idee, eine Implementierung, aber keine konkrete Anwendung. Es müsste ein Computerprogramm vom Autor geben, in dem seine Implementierung verwendet wird, oder eine andere Form von "schöpferische Höhe" vorliegen, damit diese Schnipsel schützenswürdig werden.

(Das ist lediglich mein Verständnis davon. Ich bin kein Anwalt.)

Das Werk/Programm ist hier vieleicht das Buch? Aber es gibt bei den Beispielen keine wirkliche Erfindungs-/Schöpfungshöhe, sondern Darstellung von mehr oder weniger Bekanntem. Der Autor hat diese Algorithmen nicht erfunden, oder?

Mal anders, einfachster C-Syntax, "Hallo Welt": http://openbook.rheinwerk-verlag.de/c_von_a_bis_z/002_c_das_erste_programm_002.htm

Ich verstehe das © hier als © für das Werk(Buch), aber doch nicht für das Hallo-Welt Progrämmchen, oder?

(bin auch kein Jurist..;))

RattuS
2020-10-18, 22:05:01
Ich verstehe das © hier als © für das Werk(Buch), aber doch nicht für das Hallo-Welt Progrämmchen, oder?
Korrekt. Diese trivialen Code-Snippets sind alleinstehend kein geistiges Eigentum, aber der Erklärungstext dazu macht das Ganze zu einer Schöpfung.

Bei den komplexeren Beispielen wäre es schon wieder grauer, besonders wenn der Code Kommentare enthält. Wenn sowas 1:1 kopiert und veröffentlicht wird, verletzt du das Urheberrecht des ursprünglichen Autors.

Die Frage ist: Worauf willst du denn hinaus?

Linus Gates
2020-10-18, 22:45:21
...
Die Frage ist: Worauf willst du denn hinaus?

Schon erkannt:

"Bei den komplexeren Beispielen wäre es schon wieder grauer,.."

Also bis wo kann man zB. per C&P Code zum testen/schnellschustern übernehmen und anpassen, wenn der dann im Projekt verbleibt, weil tauglich. Und das möglichst ohne ©-infridgement. :)

Monger
2020-10-18, 22:49:26
Du kannst kein Markenrecht auf Algorithmen ergeben. Ob Patente gehen ist umstritten.
Aber: du kannst grundsätzlich nie Patente auf Dinge des Allgemeinwesens erheben. Das heißt, du kannst nur Patente auf etwas erheben, was nicht bereits so oder ähnlich bereits irgendwo öffentlich erwähnt wurde.
Das gilt zum Glück nicht für die ganzen Grundlagen der IT.

Zergra
2020-10-28, 10:36:08
Patente auf Software sind bei uns nicht möglich, nur in Verbindung mit einer Hardware bei der die Software essenziell ist.

Das Urheberrecht gilt natürlich trotzdem.