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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Corona Lockdown - Monatlicher Beitrag beim Sport (rechtliche Frage)


Blase
2020-10-28, 11:13:53
Hi in die Runde,

vorab - bitte hieraus keine OT Diskussion werden lassen, danke ;)

Aller Voraussicht nach steuern wir ja ab nächste Woche (04.11.) auf einen zweiten (Teil-?) Lockdown zu. Zumindest gehe ich davon aus, dass Fitnessstudios und Co. alle wieder dicht machen müssen.

Ich habe eine normale Mitgliedschaft, welche monatlich abgebucht wird. Rein rechtlich besteht ja keine Verpflichtung in der Lockdown Zeit weiter zu zahlen, soweit ich weiß. Habe es aus Verbundenheit trotzdem während des ersten Lockdowns gemacht, obwohl es auch nachträglich keinen Ausgleich dafür gab (ich bin fein damit, alles gut!).

Heute sieht das allerdings etwas anders aus. Mir wurde der Vertrag zum Ende des Jahres gekündigt und ich bin nicht bereit, diesen Gefallen im angenommenen erneuten Lockdown zu wiederholen. Ich weiß, müsste ich auch nicht. Meine Frage hierzu ist spezieller:

Wenn ich also davon ausgehe, dass dann am 04.11. ein erneuter Lockdown greift und der Betrag monatlich zum jeweiligen ersten automatisch abgebucht wird (und ich die ersten Tage im November noch trainiere), wie kann das dann rechtlich bezüglich des Beitrags aussehen? Davon ausgehend, dass mindestens dann der restliche November dicht ist, steht dann dem Betreiber hier 4/30 des Beitrags zu? Kann ich den Betrag am 01.11. pauschal zurück gehen lassen und dann den gekürzten Betrag überweisen?

Ich weiß, ist Koreintenkackeri - aber es geht mir hier auch ums Prinzip. Ich gehe nicht davon aus, dass ich wirklich vernünftig mit dem Anlagen Betreiber werde sprechen können, auch wenn ich es noch versuchen werden. Mir geht es hier einzig um die rechtliche Komponente. Dass er Anteilig am November hier Geld bekommt ist klar, aber wie "rechnet" sich das? Was ich - nach Möglichkeit - vermeiden möchte ist, dass der volle Betrag zum 01.11. (wo ja noch KEIN Lockdown besteht) abgebucht wird, dann ab dem 04.11. der Lockdown ist und ich dann hinter dem "zu viel gezahlten" Geld hinter her laufen muss.

Wie geschrieben, es geht hier weniger ums Geld und normalerweise würde ich auch den "Aufwand" hier nicht betreiben - aber da ist auf menschlicher / persönlicher Ebene so einiges gelaufen, dass ich ihm das nicht (erneut) so durchgehen lassen möchte.

Freue mich über Einschätzungen diesbezüglich.

MfG Blase

Meridian12
2020-10-28, 11:58:24
Du könntest das automatische abbuchen dem Betreiber verbieten für November und Barzahlung vereinbaren (oder ist das ausgeschlossen).
Dann die 4 Tage bezahlen und warten was kommt.

JFZ
2020-10-28, 12:38:43
Interessant ist das insofern als dass es vermutlich kein ganzer Monat ist.
Bei uns wurden nur die vollen Monate ausgeglichen. Die Teilmonate nicht.

War für mich ok, weil ich möchte, dass mein Studio weiterlebt. Bei dir ist es so wie ich lese was anderes, da gehts ums Prinzip

Monger
2020-10-28, 17:40:42
Ich kenne die AGBs nicht, aber bei höherer Gewalt bleibt der Schaden meist am Kunden hängen.
Du kannst es natürlich probieren: Zahlungen aussetzen. Wenn dann ne Mahnung kommt, ist die Rechtslage vielleicht bereits klarer.

Blase
2020-10-28, 18:44:26
N'abend!

Habt Dank für das Feedback hier.

@Monger - die Rechtslage ist, so dachte ich bisher zumindest, doch eindeutig. Im Kontext des ersten Lockdown wurde das Thema an verschiedensten Stellen besprochen (Verbraucherschutz und Co.) und die Meinungen waren da eindeutig. Keine Leistung, kein Geld.

@JFZ - das ist in der Tat die spannende Frage und der Punkt, der das Ganze etwas komplizierter macht. Wobei ja nun heute wohl raus gekommen ist, dass bereits ab Montag nächste Woche sämtliche Sportstätten dann dicht sind. Dennoch - ich werde am 01.11. Sonntag dann dort sein und den letzten Sport diesbezüglich mitnehmen - bleibt also die Frage nach der Bezahlung für einen Tag :freak:

Grundsätzlich bin ich daran interessiert, dass das Studio weiter besteht. Deswegen habe ich auch ohne darüber nachzudenken die Beitrage im ersten Lockdown weiter einziehen lassen (also, es wurde nicht darüber gesprochen, er hat es einfach gemacht ;D) - und es war auch klar und ok, dass es dafür keine Gegenleistung gibt... aber da mir nun gekündigt worden ist (ich aber wenn ich wollte natürlich gerne weiterhin dort hinkommen kann, aber dann jedes Mal den Platz voll zahlen kann - AM ARSCH!), sehe ich nun wirklich nicht, warum ich hier weiterhin "die Treue" halten sollte.

@Meridian12 - Ja, so etwas wäre wohl das Beste. Die Abbuchung zurückgehen lassen muss ja nicht sein. Wobei, wäre doch eigentlich schon frech, dass einfach zu tun, ohne vorab mit dem jeweiligen Kunden zu sprechen, oder? Also unverändert davon ausgehend, dass die allgemeine Rechtslage hier eindeutig ist.

Na mal sehen...

MfG Blase

Philipus II
2020-10-28, 22:35:18
Die nicht erbrachte Leistung musst du natürlich nicht bezahlen, die erbrachte Leistung schon. Falls dein Fitnessstudio nicht aktiv auf dich zukommt spricht rein rechtlich nichts dagegen, die Lastschrift zurückgehen zu lassen und den tatsächlich geschuldeten Anteil (pünktlich) zu überweisen. Wenn sie dir blöd kommen - die Frist, die Zahlung aus der ersten Runde Lockdown zurückzufordern/zu verrechnen ist noch nicht ansatzweise abgelaufen. Solange du nicht ausdrücklich zugestimmt hast, den Beitrag auch für den Schließungszeitraum zu bezahlen ist die Sache grundsätzlich noch offen.

Höhere Gewalt bedeutet in dem Fall, dass du keine Möglichkeit hast, zusätzlich Schadensersatz zu verlangen, z.B. für Anfahrt zum nächstliegenden geöffneten Studio oder der Anschaffung/dem Leasing von Equipment für zu Hause. Derartige Forderungen sind bei einer durch die Behörden allgemein verfügten Schließung abwegig.

Blase
2020-10-29, 15:44:48
Danke dir für dein Feedback.

Ich will niemanden ans Bein pissen - lediglich eine Grenze aufzeigen. Wenn ich raten sollte, wird der Monatsbeitrag pünktlich am Sonntag (01.11.) abgebucht als wäre es das Selbstverständlichste von der Welt. Unter anderen Umständen wäre mir das - wie auch schon beim ersten Lockdown - tatsächlich auch egal. Aber da mir ja nun zum Ende des Jahres gekündigt worden ist, wüsste ich wirklich nicht, warum ich hier Solidarität zeigen sollte, wo umgekehrt mir gegenüber keine gezeigt wird.

Ich kann also den Betrag dann von meiner Bank einfach zurück gehen lassen? Ja, das werde ich wohl tun. Sollte im Dezember dann wieder trainiert werden dürfen - was ich nicht glaube, aber wer weiß - dann kann ich mir gut vorstellen, dass auch darauf dann Konsequenzen folgen werden, die mir wahrscheinlich auch nicht gefallen werden - egal ob ohne rechtliche Grundlage begründet oder nicht. Dort geht es nur um Subjektivität und Bauchgefühl - leider ohne jedes Maß.

Aber wie eingangs geschrieben - es gibt Grenzen. Und da ich ab nächstem Jahr dann ohnehin wo anders eine Heimat finden muss, spielt es auch keine Rolle mehr.

Das mit der Rückforderung vom ersten Lockdown ist gut zu wissen, aber ich muss auch nicht nachtreten. Bringt niemanden etwas.

Wie hoch ist denn der geschuldete Anteil? Wenn ein Tag von 30 trainiert werden kann, sprechen wir dann tatsächlich von 1/30 von 80 Euro (~2.70€)?

Eigentlich lächerlich - und "fair" wäre ohnehin, dass das Thema gar nicht erst aufkommt, aber ich werde dann wohl einfach nen 10er überweisen und damit sollte das Thema dann auch gut sein. Ich bin gespannt...

Nochmals Danke!

MfG Blase

Alexander
2020-10-29, 16:00:10
Danke dir für dein Feedback.

Ich will niemanden ans Bein pissen - lediglich eine Grenze aufzeigen. Wenn ich raten sollte, wird der Monatsbeitrag pünktlich am Sonntag (01.11.) abgebucht als wäre es das Selbstverständlichste von der Welt. Unter anderen Umständen wäre mir das - wie auch schon beim ersten Lockdown - tatsächlich auch egal. Aber da mir ja nun zum Ende des Jahres gekündigt worden ist, wüsste ich wirklich nicht, warum ich hier Solidarität zeigen sollte, wo umgekehrt mir gegenüber keine gezeigt wird.

Ich kann also den Betrag dann von meiner Bank einfach zurück gehen lassen? Ja, das werde ich wohl tun. Sollte im Dezember dann wieder trainiert werden dürfen - was ich nicht glaube, aber wer weiß - dann kann ich mir gut vorstellen, dass auch darauf dann Konsequenzen folgen werden, die mir wahrscheinlich auch nicht gefallen werden - egal ob ohne rechtliche Grundlage begründet oder nicht. Dort geht es nur um Subjektivität und Bauchgefühl - leider ohne jedes Maß.

Aber wie eingangs geschrieben - es gibt Grenzen. Und da ich ab nächstem Jahr dann ohnehin wo anders eine Heimat finden muss, spielt es auch keine Rolle mehr.

Das mit der Rückforderung vom ersten Lockdown ist gut zu wissen, aber ich muss auch nicht nachtreten. Bringt niemanden etwas.

Wie hoch ist denn der geschuldete Anteil? Wenn ein Tag von 30 trainiert werden kann, sprechen wir dann tatsächlich von 1/30 von 80 Euro (~2.70€)?

Eigentlich lächerlich - und "fair" wäre ohnehin, dass das Thema gar nicht erst aufkommt, aber ich werde dann wohl einfach nen 10er überweisen und damit sollte das Thema dann auch gut sein. Ich bin gespannt...

Nochmals Danke!

MfG Blase
Machs doch nicht so kompliziert. Schreib denen sie sollen dich für November und Dezember beitragsfrei stellen als Ausgleich für März und April.

Hat mein Bruder vorgestern gemacht. Wenige Stunden später hat das Studio zugestimmt.

Railer
2020-10-29, 16:36:48
Sauber bist du auf jeden Falls raus, wenn du den vollen Monatsbetrag durch die Anzahl der Tage im Monat teilst und bis zum Lockdown bezahlst. D.h. im November also 4 Tage.
Den vollen Monatsbetrag lässt du zurückbuchen (oder gar nicht erst überweisen) und bezahlst dann die vier Tage im November anteilig.
Wenn der Betreiber mit dieser Logik nicht einverstanden ist, muss er sich darum kümmern, was er natürlich nicht machen wird, weil es keine Aussicht auf Erfolg hat.

Ich bin persönlich kein Anwalt, hatte aber bereits ähnliche Erfahrungen, bei denen mir der Anwalt in unserer Familie geholfen hat. Solange du anteilig einen Betrag bezahlst, der sich rechtfertigen lässt und dessen Höhe einigermaßen nachvollzogen werden kann, bist du immer fein raus. Um von einem Gericht eine harte Abfuhr zu bekommen, muss es sich um eine grob fahrlässige Verletzung deiner Pflichten handeln.