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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 16% MwSt Frage


phizz
2020-12-20, 11:14:17
Hi,

ich habe mir dieses Jahr eine Küche gekauft. Die erste Anzahlung hab ich an 27.5.2020 gemacht und aufgrund diverser Bauverzögerungen zahle ich jetzt erst den Rest.

Frage
Die erste Zahlung sowie das Angebot sind auf 19% geschrieben.

1) Darf ich davon ausgehen das die gesamt Summe mit 16%MwSt zahlen darf, da die Fertigstellung erst im Dezember 2020 geschah?

2) Darf ich nur den zweiten Teil der Zahlung mit 16%MwSt zahlen, weil der erste vor der Kürzung angefangen wurde.

3) (worst case) da Angebot und Anzahlung vor der 16%MwSt Senkung kam, muss ich alles mit 19% zahlen

Worf
2020-12-20, 11:20:36
Du wirst den Verkäufer deiner Küche Fragen müssen. Der Steuersatz wird nach Lieferdatum erhoben, allerdings sind Händler nicht verpflichtet die Steuersenkung an den Kunden weiterzugeben.

https://www.verbraucherzentrale.nrw/aktuelle-meldungen/vertraege-reklamation/mehrwertsteuersenkung-womit-verbraucher-rechnen-koennen-49040#:~:text=Die%20Mehrwertsteuer%20wird%20vom%201,jetzt%205%20Prozent%20Mehrwe rtsteuer%20erhoben.

Plutos
2020-12-20, 11:21:19
Ich würde mal sagen, du musst so oder so die Bruttosumme bezahlen. Ob der Verkäufer die Mehrwertsteuersenkung an dich weitergibt, liegt nicht in deinem Einflussbereich.

Argo Zero
2020-12-20, 11:24:55
Leistungszeitraum ist entscheidend.
Wenn die Leistung im Dezember erbracht wird, dann 16%.
Ansonsten wie Plutos sagt.

MiamiNice
2020-12-20, 11:27:42
Leistungszeitraum ist entscheidend.
Wenn die Leistung im Dezember erbracht wird, dann 16%.
Ansonsten wie Plutos sagt.

+1

phizz
2020-12-20, 11:51:01
Grundsätzlich gilt:

Regelsteuersatz (§ 12 Abs. 1 UStG): Für alle bis zum 30.6.2020 ausgeführten Umsätze gilt der Regelsteuersatz von 19 %; für alle in der Zeit vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 ausgeführten Leistungen gilt ein Regelsteuersatz von 16 % (§ 28 Abs. 1 UStG) und ab dem 1.1.2021 soll dann wieder der (alte) Regelsteuersatz von 19 % gelten.

Ich verstehe das so, dass der Verkäufer mir die 16% weitergeben muss. Zumindest auf den zweiten Teil.

Zur Vollständigkeit.
Ich habe in einem Küchenstudio eine Küche zusammenstellen lassen und gekauft inkl Aufbau/Montage der Küche.
Diese Küche würde von dem Küchenstudio auch bei uns im Dezember aufgebaut. Somit ist die Leistungserbringung ja das Aufstellen der Küche (zumindest für mich als Kunden). Das er die zwischenzeitlich bauen muss ist mir schon klar.

phizz
2020-12-20, 11:57:26
Leistung oder Teilleistung er*bracht nach dem 30.6.2020 und vor dem 1.1.2021

Anzahlungen sind ganz oder teilweise vor dem 1.7.2020 geflossen

Die Anzahlungen vor dem 1.7.2020 waren mit 19 % bzw. 7 % besteuert worden (s. Hinweis 1), bei Ausführung der Leistung in der Zeit ab dem 1.7. bis 31.12.2020 sind die Leistungen mit 3 % zu entlasten.

Quelle:https://www.haufe.de/steuern/gesetzgebung-politik/absenkung-des-mehrwertsteuersatzes-2020-probleme-in-der-praxis_168_517790.html

sei laut
2020-12-21, 12:22:21
Leistung oder Teilleistung er*bracht nach dem 30.6.2020 und vor dem 1.1.2021

Anzahlungen sind ganz oder teilweise vor dem 1.7.2020 geflossen

Die Anzahlungen vor dem 1.7.2020 waren mit 19 % bzw. 7 % besteuert worden (s. Hinweis 1), bei Ausführung der Leistung in der Zeit ab dem 1.7. bis 31.12.2020 sind die Leistungen mit 3 % zu entlasten.

Quelle:https://www.haufe.de/steuern/gesetzgebung-politik/absenkung-des-mehrwertsteuersatzes-2020-probleme-in-der-praxis_168_517790.html
Veilleicht habe ich von Steuerrecht weniger Ahnung als gedacht, aber die "Entlastung" passiert nicht zu deinen Gunsten, sondern zwischen Finanzamt und demjenigen, der die Umsatzsteuer abführt (welcher nicht du bist, sondern der Händler/Verkäufer/Handwerker)

Es bleibt also in meinen Augen dabei: Ob du die 3% bekommst, hängt vom Händler/Verkäufer/Handwerker ab.

Ragnus
2020-12-21, 13:11:08
Der Verkäufer muss dir nur die niedrigere MwSt. weitergehen, wenn du mit ihm einen Kaufpreis netto + MwSt. vereinbart hast. Im Normalfall werden aber im Privatbereich Bruttopreise vereinbart, so dass es dann auf den Verkäufer drauf ankommt, ob er den Preis senkt oder einfach einen höheren Nettopreis ansetzt.

Da du ein Angebot hast, was expliziert Netto + MwSt. ausweist, kann man sich ggfs. darauf beziehen.

Ich würde einfach mal mit dem Küchenstudio telefonieren und da nachfragen, wie das gehandhabt wird. Wenn die Rechnung erstmal raus ist, wird es immer schwerer, das nochmal anzupassen.

Stormtrooper
2020-12-21, 13:22:56
Veilleicht habe ich von Steuerrecht weniger Ahnung als gedacht, aber die "Entlastung" passiert nicht zu deinen Gunsten, sondern zwischen Finanzamt und demjenigen, der die Umsatzsteuer abführt (welcher nicht du bist, sondern der Händler/Verkäufer/Handwerker)

Es bleibt also in meinen Augen dabei: Ob du die 3% bekommst, hängt vom Händler/Verkäufer/Handwerker ab.

Kann man so pauschal nicht sagen, entscheidend ist was auf der Rechnung steht.
Der MwSt Anteil, den der Kunde zahlt gehört nicht dem Händler und bei einer Senkung, kann er nicht einfach auf der Abschlagsrechnung 19% lassen und nur 16% abführen.
Eigentlich müßte der Händler bei der Abschlußrechnung die 3% auf den Nettepreis umrechnen.

Zafi
2020-12-21, 13:37:03
Also meines Wissens nach, muss der Verkäufer/Händler/Dienstleister die MwSt. ans Finanzamt abführen, die er auch auf die Rechnung schreibt. Wenn da 19% steht, dann müssen auch 19% ans Finanzamt fließen. Soll heißen, dass es dem Küchenbauer egal sein kann, ob er dir eine Rechnung mit 19% oder mit 16% schreibt. Sprich einfach mal deinen Küchenbauer darauf an. Ich glaube nicht, dass es da groß Probleme gibt. Solche Anfragen bekommen die jetzt bestimmt zu Hauf. Falls er deine freundliche Bitte ablehnt, kannst du es ja immernoch mit Paragraphenreiterrei einfordern.

Butter
2020-12-21, 16:09:10
Leistungdatum ist entscheidend, wenn er die Küche in 2021 aufbaut, wird der diesen Teil mit 19% abrechnen. Sollten Teile schon 2020 aufgebaut worden sein, stellt er den Teil mit 16%.