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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Vermieter möchte das Guthaben (Nebenkosten) nicht auszahlen


Kira
2021-02-14, 09:10:56
Hallo zusammen,

erst einmal, wow.. Long time no see 😅😔

Folgender Fall:

Wir haben für 2019 (!) eine vorläufige Nebenkostenabrechnung erhalten, da noch Warmwasser und Heizungskosten fehlen. Daraus resultiert sich ein Guthaben von fast 1000€. Die Gründe, warum diese fehlen, wurden nicht genannt.

Laut Telefonat mit dem Vermieter, gibt es einen Streitfall, der in Klärung sei und es daher noch ungewisse Zeit dauern kann. Ich habe um Auszahlung der Gutschrift gebeten, was mir auch schriftlich bestätigt wurde. 1-2 Wochen später fragte ich erneut nach und es hieß, dass der Eigentümer doch nicht auszahlen möchte, ehe die finale Abrechnung feststeht.

Ich habe eine Frist von 14 Tagen gesetzt und mal mit dem Anwalt gesprochen und dieser bestätigte mir, dass der Vermieter auszahlen muss.

Das einzige wovor ich mich drücke, sind die 150€ Anwaltskosten, da ich einfach auch "so" auf mein Recht pochen möchte.

Wie würdet ihr vorangehen? Tipps und Tricks? Kann man die Anwaltskosten auf den Vermieter legen, wenn man Recht hat?

Ansonsten sehe ich immer die Rechnung 1000€ - 150€ 😅

Danke vorab und schönen Gruß!

Backbone
2021-02-14, 09:13:45
Was heißt denn „vorläufige Abrechnung“?

Kira
2021-02-14, 09:16:34
Was heißt denn „vorläufige Abrechnung“?

Es steht drin: anbei erhalten Sie die vorläufige Abrechnung für 2019, da noch Warmwasser und Heizungskosten fehlen.

cartman5214
2021-02-14, 09:25:56
Die Frist für die Nebenkostenabrechnung ist mit 12 Monaten ab Ende Abrechnungszeitraum fixiert. Je nach Ende des Abrechnungszeitraums und Eingang der Abrechnung ist diese evtl. eh schon komplett hinfällig. Die Heizkosten nachfordern nach Ablauf der Frist ist ne extrem kritische Geschichte. Der BGH hat mal entschieden dass die Abrechnung komplett und in sich geschlossen, Korrekturen und Ergänzungen in der Frist sein müssen.

Grundsätzlich gehen Anwaltskosten zu Lasten der verlierenden Partei. Da es sich nicht um ne Lappalie handelt sondern Summe und Komplexität ausreichend hoch erst recht.

Einzige Frage die Du Dir stellen musst: willst Du die Kohle in der Höhe tatsächlich haben, unstrittig hast Du ja Wasser und Heizung genutzt.

00-Schneider
2021-02-14, 09:27:29
Du willst es dir wegen 1.000€ mit dem Vermieter verscherzen? Hast du Geldprobleme und bist auf die 1K angewiesen?

Zumal du dann eh noch die Heiz- und Wasserkosten bezahlen musst.

cartman5214
2021-02-14, 09:27:54
Es steht drin: anbei erhalten Sie die vorläufige Abrechnung für 2019, da noch Warmwasser und Heizungskosten fehlen.

Aus meiner Warte rechtlich nicht zulässig. Fachanwalt für Mietrecht suchen. Keinen Universalgelehrten.

cartman5214
2021-02-14, 09:29:40
Du willst es dir wegen 1.000€ mit dem Vermieter verscherzen? Hast du Geldprobleme und bist auf die 1K angewiesen?

Zumal du dann eh noch die Heiz- und Wasserkosten bezahlen musst.

Nein, wenn die Abrechnung zu spät und unvollständig erstellt wird ist das Thema komplett durch. Die Fristen sind fest definiert.

Frage ist halt einmal das Verhältnis zum Vermieter und dann natürlich die moralische Komponente.

Kira
2021-02-14, 09:36:47
Es betrifft ca 80 weitere Mieter und das Verhältnis ist miserabel, da es sich um Neubau handelt, wo seit 2 Jahren verschiedene Mängel behoben werden. Teilweise wird man ignoriert etc.

Da gibt es nichts mehr zu verscherzen.

Haarmann
2021-02-14, 09:54:45
Es betrifft ca 80 weitere Mieter und das Verhältnis ist miserabel, da es sich um Neubau handelt, wo seit 2 Jahren verschiedene Mängel behoben werden. Teilweise wird man ignoriert etc.

Da gibt es nichts mehr zu verscherzen.

Also 1000€ pa für die Heizung ist nicht gerade viel ...

Eigentlich bestehen die Nebenkosten doch zu grossen Teilen aus den 2 Posten ... ev hast ergo nichtmals ein Anrecht auf Rückzahlung, wenn definitiv.

Opprobrium
2021-02-14, 09:54:47
Du musst den Anwalt erst bezahlen wenn Du ihn einschaltest.

Das hast Du entweder bereits getan, dann musst Du allein für die Frage die Beratungsgebühr zahlen.

Oder eben nicht.

Den Schrieb, die Forderung etc. kannst Du auch selbst aufsetzen.

Die Übernahme der Anwaltskosten durch die Verliererseite gibts afaik erst, wenn der Streit auch vor Gericht landet. Sollte der Vermieter also gar nicht erst vor Gericht ziehen sondern Dir das Geld auszahlen, dann bleibst Du auf den Kosten sitzen.

Kira
2021-02-14, 10:25:16
Also 1000€ pa für die Heizung ist nicht gerade viel ...

Eigentlich bestehen die Nebenkosten doch zu grossen Teilen aus den 2 Posten ... ev hast ergo nichtmals ein Anrecht auf Rückzahlung, wenn definitiv.

Ja, aber die Kosten hätten spätestens am 31.12.20 genannt werden müssen.

Opprobrium
2021-02-14, 10:34:27
An eurer Stelle würde ich mich da übrigens nicht einzeln drum kümmern.

Wenn das wirklich 80(!) Mieter trifft sollte man vielleicht auch mal mit denen ins Gespräch kommen, nicht nur mit Anwälten und dem 3DCenter Forum ;)

Korfox
2021-02-14, 11:39:49
Du musst den Anwalt erst bezahlen wenn Du ihn einschaltest.

Das hast Du entweder bereits getan, dann musst Du allein für die Frage die Beratungsgebühr zahlen.

Oder eben nicht.

Den Schrieb, die Forderung etc. kannst Du auch selbst aufsetzen.

Die Übernahme der Anwaltskosten durch die Verliererseite gibts afaik erst, wenn der Streit auch vor Gericht landet. Sollte der Vermieter also gar nicht erst vor Gericht ziehen sondern Dir das Geld auszahlen, dann bleibst Du auf den Kosten sitzen.

150€ Anwaltskosten sprechen für eine Rechtsschutz mit Selbstbeteiligung.

Da würde ich mir btw. auch überlegen, ob ich für 1000€ die Rechtsschutz aufs Spiel setze.

PacmanX100
2021-02-14, 12:18:34
Lass es durchsetzen und bestehe auf Auszahlung. Vielleicht stehen dir sogar Zinsen für jeden Tag zu(?). Bei einer Eigenbedarfskündigung schaltest du den Anwalt auch ein und lässt sie außer Kraft setzen.
Der Vermieter wird Probleme haben Nachweise zu erfinden. Dieses Spiel ist bekannt und schlecht. ;)

Der Vermieter hat schlichtweg pech wenn er über einen so langen Zeitraum die Zahlen nicht nennt. Er ist dazu verpflichtet.
Die Summe verfällt sogar nach Ablauf der Fristen. Wie lange will er denn noch warten? Gibt es Angaben?

https://www.anwaltsregister.de/Rechtsnachrichten/Verspaetete_Betriebskostenabrechnung_Mieter_muss_nicht_nachzahlen.d6100.html
https://deutschesmietrecht.de/betriebskosten/19-betriebskostenabrechnung-abrechnungsfrist-ausschlussfrist.html
https://www.kostenlose-urteile.de/LG-Hamburg_316-S-7716_Einwurf-einer-Betriebskostenabrechnung-in-Briefkasten-durch-Vermieter-an-Silvestertag-bis-18-Uhr-ist-fristgemaess.news24968.htm

Was der Vermieter in deinem Fall tut ist "Sippenhaft"... weil andere schuld oder zu doof(!) sind das sich die Gesamtzahlen nicht vervollständigen lassen, nimmt er dich als Unbeteiligter in Regress. So funktioniert das nicht.

Mortalvision
2021-02-14, 12:27:03
Tja, wenn alle 80 Mieter mal Dampf machen würden?

PacmanX100
2021-02-14, 12:30:12
Zur Gesetzeslage und es gab dazu ja schon diverse Urteile:

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 556 Vereinbarungen über Betriebskosten

(3) Über die Vorauszahlungen für Betriebskosten ist jährlich abzurechnen; dabei ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten. Der Vermieter ist zu Teilabrechnungen nicht verpflichtet. Einwendungen gegen die Abrechnung hat der Mieter dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Mieter Einwendungen nicht mehr geltend machen, es sei denn, der Mieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.
(4) Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 1, Absatz 2 Satz 2 oder Absatz 3 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__556.html

Als Workaround hat der BGH auch betitelt, z.B. kommende Vorauszahlungen zu kürzen bis die Summe wieder auf 0 steht.

Haarmann
2021-02-14, 12:37:18
Ja, aber die Kosten hätten spätestens am 31.12.20 genannt werden müssen.

So er die Kosten kannte ... und wenn wirklich ein Verfahren offen ist, dann kannte er die nicht. Wäre ja nicht sinniger, wenn er erst mal Nachforderungen fürs Maximum stellt, was er tun könnte, um alle zu verärgern...

Oder willst mal eben prävntiv 1000€ nachwerfen? Kann er nämlich machen.

DerKleineCrisu
2021-02-14, 13:03:53
Zur Gesetzeslage und es gab dazu ja schon diverse Urteile:

du hast da was nicht markiert:

"sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten."

Da er auf Teile der Abrechnung wartet ist es nicht sein verschulden das die Abrechnung nicht erstellt werden kann. Es wäre sein verschulden wenn er sich nicht darum kümmern würde diese Daten zu bekommen.

Ist aber meine eigene Persönliche Meinung und keine Rechtsberatung im sinne vom Rechtsdienstleistungsgesetz

Gehe bitte lieber zu einem Fachanwalt oder zu einer entsprechenden Verbraucherzentralen . Es kann sonst passieren das sich manche "Helfenden" gegen Gesetze verstoßen.

Grüße

PacmanX100
2021-02-14, 13:09:08
du hast da was nicht markiert

Das war Absicht, denn du solltest den folgenden Punkt zur Kenntnis nehmen:
"Eine zum Nachteil des Mieters" ... ist unwirksam.


Da er auf Teile der Abrechnung wartet ist es nicht sein verschulden das die Abrechnung nicht erstellt werden kann. Es wäre sein verschulden wenn er sich nicht darum kümmern würde diese Daten zu bekommen.

Die Gerichte beschieden auch hier, das genannt werden muss wenn sich etwas verzögert.
Insbesondere sollte der Grund (und eine absehbare Dauer) genannt werden.

Unendlich geht es eben nicht. Was wäre wohl, wenn er noch 6 Jahre warten müsse auf eine Abrechnung und zu diesem Zeitpunkt sich in Arbeitslosigkeit befände?
So oder so ist das ein Fall für Mieterbund oder Anwalt. Bei 80 Einheiten gehe ich mal nicht von Privatmann am Hungertuch aus. ;)

Heelix01
2021-02-14, 13:11:25
1000€ „Überzahlt“ ohne WW und Heizung wirst du noch draufzahlen dürfen.
Würde da natürlich nichts auszahlen. Ich würde auch glatt behaupten das sie kein Anrecht haben das er auszahlt. Der Vermieter muss binnen eines Jahres die NK Abrechnung machen, sonst verliert er den Anspruch auf Nachzahlungen des Mieters, was vorausgezahlt wurde darf er freilich nutzen.

Liegen WW und Heizung jetzt bei 1400€ müssen sie die 400€ nicht extra nachzahlen, die 1.000€ (Die der Vermieter ja schon gezahlt hat und nicht hat) sind natürlich für die Heizung schon gezahlt.

Btw. meine erste Handlung wäre es ihre Miete aufs Maximum zu erhöhen ...

PacmanX100
2021-02-14, 13:13:13
BGH_VIII-ZR-19105
Bei einem nicht beendeten Mietverhältnis könne der Mieter die laufenden Vorauszahlungen zurückbehalten. Hierdurch habe er ein wirkungsvolles Druckmittel, um den Vermieter zur Abrechnung anzuhalten. Der Mieter sei dadurch hinreichend geschützt. Es bedürfe daher keines Anspruchs auf Rückzahlung der geleisteten Abschlagszahlungen.

Btw. meine erste Handlung wäre es ihre Miete aufs Maximum zu erhöhen ...

Und genau wegen solcher Kurzschlusshandlungen (in deinen Worten ist es ein Racheakt) gibt es nicht allzu ferner Zukunft einen bundesweiten Mietendeckel. Da wirst du sogar reduzieren müssen. Darf dich nicht wundern. :smile:
https://www.finanztip.de/mietpreisbremse/

Heelix01
2021-02-14, 15:51:59
Das ist keine Kurzschlussreaktion sondern absolut verständlich, besteht der Mieter auf sein Recht die noch folgende Nachzahlung wegen der verspäteten Abrechnung nicht zu zahlen besteht man auf sein Recht die Miete ggf. im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten anzupassen.
Gerade bei privaten Vermietern ist es halt irgendwo ein geben und nehmen ... beharrt einer auf seinem Recht mach ich das auch.
Btw. Hab ich die Mieten meiner Mieter seit deren Einzug vor 3,5 Jahren nicht erhöht und solange es weiter passt bleibt es auch so.

Das der Mieter nach der teilweisen Abrechnung der NK diese wieder will ist in dem Fall hier murx. Der Vermieter hat das Geld nicht mehr weil er die vorrauszahlung ja weiter gibt ... ist eine Rückzahlung zu erwarten kann man um partielle Auszahlung bitten wenn die Erfahrungswerte der letzten Jahre das hergeben.

Der zitierte Fall ist schon speziell, wäre mir nicht sicher das dies hier anwendbar ist.

PacmanX100
2021-02-14, 16:15:32
Deine Sichtweise ist einseitig. Ein Vertrag regelt gerade deshalb beide Parteien.
- der Vermieter hat seine Pflichten nicht erfüllt.
- der Mieter hat gezahlt und *wartet* auf Abrechnung (endlos??)
- Rechtstreits kosten auch dem Mieter Geld und daher kannst du nicht mit "Risiko" kommen", wenn dieses "Risiko" auch ein Mieter hat.

Wenn mir jemand nach Jahren noch keine Rechnung schickt kannst du nicht erwarten das ich dann noch die nächsten 30 Jahre Geld zurücklege...
Dann schreibst du noch das die Vorauszahlungen eventuell verrechnet werden, was aber wenn mein verbrauch deutlich darunter liegt? ...
Dann steigt die einbehaltene Summe immer weiter, auch ins endlose!

Er schrieb schon am Anfang des Themas dass das Verhältnis miserabel wäre, da würde ich dann eben keine Rücksicht mehr walten lassen.
Übrigens hat die dolle Firma Tech'em bei uns mal geflogen fast vierstellige Gebühren für die Abrechnung kassieren wollen, der Vermieter hat den Dienstleistungsvertrag daraufhin gekündigt und es selbst billiger gemacht.

und
2021-02-14, 16:35:20
Ich hatte sowas einfach mit der nächsten Miete verrechnet, aber da war keine automatische Abbuchung und es existierte ein gutes Verhältnis.

Heelix01
2021-02-14, 16:54:52
1000€ WW und Heizung wäre jetzt nicht so viel und mit 2 erwachsenen kann man da locker einige hundert Euro drüber liegen.

Am Ende Vermieter einfach nett dran erinnern. Das Geld ist eh schon gezahlt und damit kann es kaum dringlich sein 😅

zerwi
2021-02-15, 15:36:59
Also mit anderen Worten:

Du hast für Heizung und WW 1000€ im Voraus bezahlt, du hast Heizung und WW auch genutzt und möchtest das jetzt aber trotzdem geschenkt haben - du sprichst sogar von Guthaben...

Wahnsinn - und da gibt es hier auch noch welche die hier mit § Schwachsinn helfen möchten.

Asozial und ekelhaft - alle zusammen.

Franconian
2021-02-15, 15:55:39
Verstehe die Frage überhaupt nicht? Da für das ganze Jahr Heizung und Warmwasser fehlen sind keine 1000 € Guthaben vorhanden. Je nachdem um was für ein Objekt es sich handelt, könnten die Kosten dafür die 1000 € auch übersteigen.

Flyinglosi
2021-02-15, 15:59:57
Verstehe die Frage überhaupt nicht? Da für das ganze Jahr Heizung und Warmwasser fehlen sind keine 1000 € Guthaben vorhanden. Je nachdem um was für ein Objekt es sich handelt, könnten die Kosten dafür die 1000 € auch übersteigen.

Im Endeffekt wird hier ja am Problem vorbei diskutiert. Die fehlende Abrechnung ist das Problem und die sollte man einfordern bzw. ordentlich begründen lassen.

downforze
2021-02-15, 16:00:40
Die verschlafene Nebenkostenabrechnung bezieht sich doch nur auf eine Nachberechnung und nicht auf die 1000€ insgesamt. Ich verstehe die Überlegugung des TE irgendwie nicht ganz.

Sumpfmolch
2021-02-15, 16:00:56
Warum nicht entspannt bleiben? Warte doch erst mal ab bis die finale Abrechnung da ist, schließlich fehlt da noch Heizung und WW, d.h. es ist gut möglich, dass gar kein Rückzahlung am Ende heraus kommt.

Bezüglich einer Nachzahlung fügt der Vermieter bei so einer Verspätung dann hoffentlich eine sehr gute Begründung bei, sonst wird er den Strafzettel verfallener Ansprüche auf Nachzahlung halt bezahlen müssen.

GBWolf
2021-02-15, 16:01:39
Einfach selber Vertrag mit Energieversorger machen und fertig.

Franconian
2021-02-15, 16:52:06
Einfach selber Vertrag mit Energieversorger machen und fertig.

Löst weder das Problem hier noch ist das bei großen Mehrfamilienhäusern möglich.