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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kind - Unfall mit Fahrrad - Rechtsanwalt..?


mercutio
2021-03-30, 21:11:24
Guten Abend,
ich habe eine Frage an die Experten hier im Forum:
Mein Sohn hatte auf dem Heimweg von der Schule einen Unfall mit dem Fahhrad.
Er ist an einem parkenden Auto vorbei gefahren, als die Autotür geöffnet wurde und es kam zu einem Unfall. Er ist leicht verletzt, leichte Gehirnerschütterung, zum Glück keine Knochenbrüche und keine Platzwunden...
Ich weiß nicht, ob es Zeugen gibt, das ganze ist in unserer Straße passiert.
Meine Frage ist jetzt: Ich habe eine Rechtsschutzversicherung. Soll ich die Sache einfach einem Anwalt über geben? Was für Vor- oder Nachteile hätte das evtl.?

Joker (AC)
2021-03-30, 21:15:58
Bei Personenschaden immer. Ich hätte zusätzlich noch die Polizei verständigt- auch im Nachhinein.

Edit: Den Nachteil sehe ich in die spätere Beschreibung des Verursachers, wenn es zur Regulierung geht und die Geschichten, die dann auf einmal stattgefunden haben sollen. Darum ist Polizei eigentlich schonmal nicht verkehrt.
Deine RSV ist für deine Interessen und die können schnellstmöglich und korrekt reagieren. Ev. für Nachfolge Schäden.
Du brauchst dich nicht zu kümmern.

Filp
2021-03-30, 21:16:03
Das ist ein Schulunfall, also unbedingt der Schule melden, da läuft es dann eigentlich alles weiter.

Philipus II
2021-03-30, 21:52:44
Das ist ein Schulunfall, also unbedingt der Schule melden, da läuft es dann eigentlich alles weiter.
Korrekter und wichtiger Hinweis! Schulwegunfälle snd über die gesetzliche Unfallversicherung extra versichert.

mercutio
2021-03-30, 22:04:50
Ja klar, die Schule weiß Bescheid, die Polizei war heute da (gestern ist es passiert).
Wir haben gestern den Notarzt gerufen, weil mein Sohn wohl einen kurzen Blackout hatte. Er erinnert sich nicht, wie er gestürzt ist.
In der Notaufnahme wurde dann schon notiert dass es ein Schulwegunfall war.
Heute mussten wir zum Kinderarzt und er hat erklärt, dass er den Heilungsverlauf genau protokollieren muss, wegen Schulwegunfall usw.
Der Polizei will evtl den Unfallvorgang nachstellen und meinte wir müssten uns noch überlegen, ob wir Strafanzeige stellen.
Da stellt sich mir die Frage, was bedeutet das für uns, auch weil wir die Familie der Unfallverursacher kennen - zumindest entfernt. Die Kinder spielen manchmal zusammen in einer Clique.
Was würde es für den Unfallverursacher bedeuten, wenn wir Strafanzeige stellen..?

Joker (AC)
2021-03-30, 22:13:04
Wird nicht normalerweise bei Verletzungen von der Polizei automatisch Anzeige gestellt, ohne das das der Geschädigte beeinflussen kann?
Die Anzeige wird wohl mindestens ein Bußgeld nach sich ziehen.

Crazy_Bon
2021-03-30, 22:37:06
Strafanzeige? Klingt wie mit Kanonen auf Spatzen zu schiessen oder war das Absicht vom "Unfallverursacher"?

Joe
2021-03-30, 22:46:02
Ich denke Dir bleibt ziemlich frei zu tun, was immer Du willst.

Negative Konsequenzen in irgend einer Form hast Du wohl kaum zu befürchten.
Mit der Kombination Kind + Fahrrad zur Schulzeit auf Schulweg vs Auto hätte ich als der Autofahrer schon einen braunen Streifen in der Hose.
Völlig egal wie die Situation tatsächlich war. Da gibts (MMN zurecht) normal nur kurzen Prozess.

Joker (AC)
2021-03-30, 22:46:48
Autotüre Fahrer/Beifahrer und sich nicht vergewissern mit Unfallfolge+ Verletzte (Kind auf Fahrrad) wird normalerweise als Fahrlässige Körperverletzung von Polizei zur Anzeige gebracht.

Wenn ich Kopfschmerzen und Blackout lese....so befreundet könnte der/die mit mir gar nicht sein.

mercutio
2021-03-31, 10:22:05
Nach Rücksprache mit meiner Rechtsschutz-Versicherung schalte ich nun einen Anwalt ein.

BlacKi
2021-03-31, 10:28:56
darf man grob fragen wie alt das kind ist? auf welcher seite ist der unfall passiert, straßenseite oder gehweg?

Melbourne, FL
2021-03-31, 11:31:08
Gehirnerschütterung und Blackout klingt aber schon sehr heftig. Das ist immerhin eine Verletzung des Gehirns, die zum Glück meistens ohne Nachwirkungen heilt so lange es demnächst keine weiteren Erschütterungen des Kopfes gibt.

Alexander

Kundschafter
2021-03-31, 11:35:11
Wenn die Polizei (auch in Nachhinein) den Unfall per Protokoll aufnimmt, beinhaltet dies automatisch eine (Straf)Anzeige wegen "fahrlässiger Körperverletzung", selbst bei einer 5mm Schramme.
Wird aber idR "eingestellt".

Mortalvision
2021-03-31, 11:55:08
Unbedingt Strafanzeige stellen!

Es geht hier nicht um Mord, sondern um eine fahrlässige Handlung, die aber immerhin mehr als ein blaues Auge zur Folge hatte.
Ergo wird es früher oder später zu einem Zivilprozess kommen! Krankenversicherung? Unfallversicherung? Schmerzensgeld? Dein Anwalt von der RSV sieht da die Dollarzeichen schon in der Netzhaut eingeglüht, wenn er deinen Fall liest.

Ich hatte mal selber einen unverschuldeten Unfall, und es war Papierkrieg bis zum geht nicht mehr. Wichtig ist jetzt die kontinuierliche ärztliche Dokumentation => geht es deinem Sohn weiterhin schlecht, so muss das am besten im 14-Tage Abstand protokolliert werden. Bei Verschlechterung natürlich sofort. Das heißt natürlich auch viel Gelaufe und Warterei im Kinderarztwartezimmer, aber nur so bleibst du lückenlos. Kommen in 2 oder 3 Jahren Folgeschäden auf, ist sonst dein Kind gearscht, da sagen viele Verteidiger einfach "Hei, das kann doch von was anderem kommen, ätschibätschi." => die kontinuierlichen Arztbesuche auf den Tisch knallen, fertig. Das hatte meinem Anwalt dann das Leben sehr erleichtert, es zog sich mit Krankengymnastik über 5 Jahre hin! Glücklicherweise war mein Hausarzt damals mit mir verwandt, sodass das jeweils ein 5-Minuten Besuch war.

Und warum der ganze Sermon? Weil der Staat mit einer erfolgreich durchgebrachten Strafanzeige mindestens einen Vergleich, und damit ein Schuldeingeständnis rausholen wird, auf das du dich dann auch beziehen kannst. Ein Strafprozess mit Urteil ist nicht unbedingt nötig.

x-force
2021-03-31, 12:04:07
die bisher wichtigste frage, wurde leider noch gar nicht gestellt:

hatte er überhaupt einen helm auf?

nur leichte verletzungen in verbindung mit kurzer bewusstlosigkeit passt irgendwie nur schwer zusammen.
falls er wirklich einen helm auf hatte, entsorge den alten und kauf einen neuen und achte dabei unbedingt auf den korrekten sitzt, viele leute tragen den helm im nacken, was dann natürlich bei frontal aufprall wenig schützt.

btw wofür den anwalt? wollen die anderen eltern, daß du für den schaden aufkommst?

Sumpfmolch
2021-03-31, 12:15:22
Unbedingt Strafanzeige stellen!

Es geht hier nicht um Mord, sondern um eine fahrlässige Handlung, die aber immerhin mehr als ein blaues Auge zur Folge hatte.
Ergo wird es früher oder später zu einem Zivilprozess kommen!

Dafür braucht man doch keine Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung?

Ein eventueller Schmerzensgeldprozess ist davon unabhängig und eher unwahrscheinlich, wenn die gegnerische Versicherung mit paar hundert Euro billig davon kommt. Die Polizei dürfte sowieso ermitteln und die Schuldfrage klären.



entsorge den alten

Alten Helm im Keller lassen bis alles geklärt ist!


btw wofür den anwalt? wollen die anderen eltern, daß du für den schaden aufkommst?

Schon mal versucht eigenständig Schmerzensgeld bei einer gegnerischen Versicherung geltend zu machen? Ich hätte aber durchaus noch etwas gewartet, was die Polizei so zur Schuldfrage sagt. Sonst zahlt man seinen Anwalt eventuell noch (zum Teil) selber...

mercutio
2021-03-31, 12:22:33
Helm: ja! Mein Sohn ist 10 Jahre alt.
Ich weiß nicht, ob die Verletzungen als leicht oder schwer einzustufen sind, ich bin kein Arzt und hatte sowas selber noch nie. Er hat eine Prellung am Auge, so dass das Auge komplett zugeschwollen ist, gestern war es schwarz, heute färbt sich die Schwellung schon leicht blau und das Auge geht wieder 2-3 mm auf. Lt. Arzt in der Notaufnahme hatte er Glück, dass es keine Platzwunde war - hätte aber nicht mehr viel gefehlt. Der kleine Finger an der Hand ist möglicherweise angebrochen - konnten die Ärzte auf dem Röntgenbild nicht eindeutig erkennen, sicherheitshalber ist der Arm deswegen in einer Armschiene.
Leichte Gehirnerschütterung wird vermutet, da er sich nicht erinnern kann, wie er gestürzt ist - er sagt selber, dass am Auto die Tür aufging und er dagegen gefahren ist. Das nächste was er weiß ist, dass er 2 m entfernt vom Fahrrad auf der Straße lag und diverse Stellen wehgetan haben. Er hatte auf jeden Fall einen Schock und die Unfallverursacherin wohl auch.
Der Anwalt soll Schmerzensgeld von der Versicherung der Unfallverursacher verlangen und erwirken dass unsere Schäden an Kleidung und Fahhrad ggf. ersetzt werden. Außerdem soll er verhindern, dass gegen uns Ansprüche erhoben werden - falls das denn zur Sprache käme. Ich will da ganz einfach nichts falsch machen bzw. versäumen.

Crazy_Bon
2021-03-31, 12:23:34
Ich denke es sind zu viele Fragen offen zu der Unfallursache.
Auf jeden Fall wird eine Anzeige eine Gegenanzeige bewirken und die Unschuld des Kindes anfechten ua. die Schäden am Fahrzeug erstattet haben wollen.

Kundschafter
2021-03-31, 12:31:09
Mit Anwalt kannst du da nichts falsch machen, es sei denn, er macht sonst Scheidungsrecht. :D
Dass gegen euch Ansprüche geltend gemacht werden, kann er nicht verhindern, auch die Gegenseite hat Rechte.
Wer was bekommt oder auch nicht, entscheidet dann der Richter.

Und bitte was genau für eine "Gegenanzeige" soll das sein ? Mal ganz davon abgesehen, dass das Kind strafunmündig ist. Rest wäre eh Zivilrecht.

x-force
2021-03-31, 12:34:40
Helm: ja! Mein Sohn ist 10 Jahre alt.
Ich weiß nicht, ob die Verletzungen als leicht oder schwer einzustufen sind, ich bin kein Arzt und hatte sowas selber noch nie. Er hat eine Prellung am Auge, so dass das Auge komplett zugeschwollen ist, gestern war es schwarz, heute färbt sich die Schwellung schon leicht blau und das Auge geht wieder 2-3 mm auf. Lt. Arzt in der Notaufnahme hatte er Glück, dass es keine Platzwunde war - hätte aber nicht mehr viel gefehlt.


ok dann war die kollision unterhalb des helmes, der kann da natürlich nicht viel helfen.
ich weiß, welche kräfte es braucht damit auch nur kurz das licht ausgeht.
mit der beschreibung leuchtet es ein.

solche verletzungen kannst du nur mit einem full face helm verhindern. aber damit fährt man natürlich nicht so gerne, wenn es nicht unbedingt sein muss.


Der Anwalt soll Schmerzensgeld von der Versicherung der Unfallverursacher verlangen und erwirken dass unsere Schäden an Kleidung und Fahhrad ggf. ersetzt werden. Außerdem soll er verhindern, dass gegen uns Ansprüche erhoben werden - falls das denn zur Sprache käme. Ich will da ganz einfach nichts falsch machen bzw. versäumen.

ja gut, wenn das der weg ist, der nötig ist.
ich hätte ja zumindest einmal vorab mit den anderen eltern gesprochen, ob man das nicht unbürokratisch regeln möchte. wenn die das ihrer haftpflicht melden sollte es normalerweise auch keine probleme geben, daß ihr euren schaden ersetzt bekommt.

ist das kriegsbeil erstmal ausgegraben, kann dein sohn seine freundschaft, oder wie man das auch immer nennen will, zu deren sohn sicherlich abhaken.

00-Schneider
2021-03-31, 12:52:23
ja gut, wenn das der weg ist, der nötig ist.
ich hätte ja zumindest einmal vorab mit den anderen eltern gesprochen, ob man das nicht unbürokratisch regeln möchte. wenn die das ihrer haftpflicht melden sollte es normalerweise auch keine probleme geben, daß ihr euren schaden ersetzt bekommt.

ist das kriegsbeil erstmal ausgegraben, kann dein sohn seine freundschaft, oder wie man das auch immer nennen will, zu deren sohn sicherlich abhaken.


Hä? Themenbezug? :freak:

Crazy_Bon
2021-03-31, 12:59:26
Und bitte was genau für eine "Gegenanzeige" soll das sein ? Mal ganz davon abgesehen, dass das Kind strafunmündig ist. Rest wäre eh Zivilrecht.
Viele lassen eine Anzeige nicht auf sich sitzen und kontern mit einer Gegenanzeige. Hat ja nichts mit strafmündig zu tun, heutzutage möchte Kohle und jemanden bluten sehen. Ein parkendes Auto zählt zum ruhenden Verkehr, ab den siebten Lebensjahr haften die Eltern für entstandene Schäden.

Schlimme Zeiten heute, in der man zuerst mit den Anwälten spricht, statt mit den Leuten.

Joker (AC)
2021-03-31, 13:01:28
@mercutio
Dann mal gute Besserung für den Junior.
Mag garnicht daran denken, wenn meiner (11) mal wieder mit Fahrrad unterwegs ist.

Kundschafter
2021-03-31, 13:02:08
Wie soll denn dann der "Tatvorwurf" der Anzeige lauten ? Wir reden hier von Strafanzeigen, das Kind hat da definitiv nichts zu befürchten.
Und selbst was die StVO angeht, sehe ich, so wie es geschildert wurde, keinen Verstoß.

Crazy_Bon
2021-03-31, 13:05:09
Hä? Themenbezug? :freak:
Gar nicht so verkehrt was x-force schrieb, statt mal die Sache zwischenmenschlich zu klären, winkt man heute gleich mit dem Zaunpfahl.
Denkst du es war völlige Absicht des Autofahrers einen Jungen gegen seine Tür fahren zu lassen? Unachtsamkeit ja, Absicht eher weniger.

Joker (AC)
2021-03-31, 13:05:30
Ein parkendes Auto zählt zum ruhenden Verkehr, ab den siebten Lebensjahr haften die Eltern für entstandene Schäden.

Wenn ich meine Autotüre aufreiße, haftet also der Radfahrer, Motorradfahrer oder Autofahrer, wenn er die Türe erwischt?
Echt jetzt? Wie kommst du auf sowas? § 14 StVO?
Ausgerechnet Kind als Radfahrer und Rechtsfahrgebot.

Mortalvision
2021-03-31, 13:07:48
Ein Zehnjähriger, vermutlich dritte oder vierte Klasse, hat definitiv nicht die mentale Fähigkeit, jederzeit den Abstand von 1 m gegenüber stehenden Fahrzeugen einzuhalten.

Wäre es ein Erwachsener, wäre Teilschuld bei zuwenig Abstand schon eher drin.

Crazy_Bon
2021-03-31, 13:10:03
Wenn ich meine Autotüre aufreiße, haftet also der Radfahrer, Motorradfahrer oder Autofahrer, wenn er die Türe erwischt?
Echt jetzt? Wie kommst du auf sowas?
Den Kontext nicht vergessen, es geht um den womöglich erlittenen Schaden am Fahrzeug. Viele denken, wenn man zahlen soll, dann der andere auch.

Sumpfmolch
2021-03-31, 13:13:13
Gar nicht so verkehrt was x-force schrieb, statt mal die Sache zwischenmenschlich zu klären, winkt man heute gleich mit dem Zaunpfahl.

Darum wurde ja schon gesagt, dass eine Strafanzeige echt unnötig ist. Man will ja kaum dafür jemanden vor Gericht zerren.

Normal ist aber, dass man sich die nervenaufreibende Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung nicht selbst antut. Da hilft auch keine Zwischenmenschlichkeit, weil unsere KFZ-Haftpflichtversicherungen natürlich verpflichtet sind die Schadensleistungen so gering wie möglich zu halten.

mercutio
2021-03-31, 13:13:47
Also eine Strafanzeige hat der Polizist zur Sprache gebracht - nicht ich. Lt. Anwalt hätten wir dadurch auch keine Vorteile, so dass es eher unsinnig wäre. Ich persönlich halte das auch nicht für notwendig.
Und Schmerzensgeld hat der Kinderarzt zur Sprache gebracht, ich hätte da gar nicht dran gedacht.

Lt. Anwalt könnte uns die Gegenseite (die Haftpflicht-Versicherung der Unfallverursacher) evtl. Verletzung der Aufsichtspflicht vorwerfen, da Kind 10 Jahre alt und alleine unterwegs. Das wäre aber der worst case.

Mortalvision
2021-03-31, 13:16:08
Verletzung der Aufsichtspflicht?

Der Schulweg ist Teil des Erwachsenwerdens, und soll (nicht muss) unbeaufsichtigt ab der 1. Klasse zurückgelegt werden.

x-force
2021-03-31, 13:17:50
Hä? Themenbezug? :freak:

lies nochmal, insbesondere den letzten absatz.
ich bin sicher, daß du selbst drauf kommst, insbesondere mit crazy_bons ausführung ;)

warum einfach, wenn es auch kompliziert geht?
aber gut, viele anwälte müssen heutzutage vom amt aufstocken lassen, also sollten sie möglichst immer mitverdienen, schließlich werden versicherungskosten über die prämie ja auch nicht verallgemeinert. :freak:

Also eine Strafanzeige hat der Polizist zur Sprache gebracht - nicht ich. Lt. Anwalt hätten wir dadurch auch keine Vorteile, so dass es eher unsinnig wäre. Ich persönlich halte das auch nicht für notwendig.
Und Schmerzensgeld hat der Kinderarzt zur Sprache gebracht, ich hätte da gar nicht dran gedacht.

Lt. Anwalt könnte uns die Gegenseite (die Haftpflicht-Versicherung der Unfallverursacher) evtl. Verletzung der Aufsichtspflicht vorwerfen, da Kind 10 Jahre alt und alleine unterwegs. Das wäre aber der worst case.

das ganze hätte, wäre, wenn, ließe sich ganz einfach durch ein gespräch mit den anderen eltern klären.
wenn die einsichtig sind, hättest du damit am ende den geringsten aufwand.

Screemer
2021-03-31, 13:21:39
Auf dem Schulweg und mit Erklärung der Gefahren durch die Eltern auf diesem, wird Verletzung der Aufsichtspflicht mit ziemlicher Sicherheit nicht greifen. Da gibt es genügend Urteile dazu.

https://www.autozeitung.de/kind-beschaedigt-auto-haftung-194486.html

00-Schneider
2021-03-31, 13:21:54
lies nochmal, insbesondere den letzten absatz.
ich bin sicher, daß du selbst drauf kommst, insbesondere mit crazy_bons ausführung ;)


Bist du im richtigen Thread?

Fremde Frau macht Tür auf, Sohn von mercutio fährt davor.

Was hat das mit anderen Eltern und der Freundschaft zu einem anderen Kind zu tun? :freak:

ja gut, wenn das der weg ist, der nötig ist.
ich hätte ja zumindest einmal vorab mit den anderen eltern gesprochen, ob man das nicht unbürokratisch regeln möchte. wenn die das ihrer haftpflicht melden sollte es normalerweise auch keine probleme geben, daß ihr euren schaden ersetzt bekommt.

ist das kriegsbeil erstmal ausgegraben, kann dein sohn seine freundschaft, oder wie man das auch immer nennen will, zu deren sohn sicherlich abhaken.

Screemer
2021-03-31, 13:25:25
Bist du im richtigen Thread?

Fremde Frau macht Tür auf, Sohn von mercutio fährt davor.

Was hat das mit anderen Eltern und der Freundschaft zu einem anderen Kind zu tun? :freak:

Vielleicht solltest du noch Mal lesen.
Da stellt sich mir die Frage, was bedeutet das für uns, auch weil wir die Familie der Unfallverursacher kennen - zumindest entfernt. Die Kinder spielen manchmal zusammen in einer Clique.

RaumKraehe
2021-03-31, 13:29:29
Ein Zehnjähriger, vermutlich dritte oder vierte Klasse, hat definitiv nicht die mentale Fähigkeit, jederzeit den Abstand von 1 m gegenüber stehenden Fahrzeugen einzuhalten.


Was für ein Blödsinn. Kein Wunder das nur noch Lebensunfähige Menschen hier so rumlaufen. Was ist in den letzten Jahren nur aus Kindern geworden.

x-force
2021-03-31, 13:32:47
Bist du im richtigen Thread?

Fremde Frau macht Tür auf, Sohn von mercutio fährt davor.

Was hat das mit anderen Eltern und der Freundschaft zu einem anderen Kind zu tun? :freak:


Da stellt sich mir die Frage, was bedeutet das für uns, auch weil wir die Familie der Unfallverursacher kennen - zumindest entfernt. Die Kinder spielen manchmal zusammen in einer Clique.


lesen und verstehen ist echt nicht deine stärke, oder?
:upicard:

Sumpfmolch
2021-03-31, 13:34:27
das ganze hätte, wäre, wenn, ließe sich ganz einfach durch ein gespräch mit den anderen eltern klären.
wenn die einsichtig sind, hättest du damit am ende den geringsten aufwand.

Und die Zahlen dann alles aus eigener Tasche anstatt die KFZ-Haftpflicht einzuschalten? Bei einem Delikt zu dem die Polizei gezwungen ist ein Verfahren einzuleiten?

x-force
2021-03-31, 13:38:40
Und die Zahlen dann alles aus eigener Tasche anstatt die KFZ-Haftpflicht einzuschalten? Bei einem Delikt zu dem die Polizei gezwungen ist ein Verfahren einzuleiten?

denk dir doch nicht einfach etwas aus, das ich nicht gesagt habe. :freak:
wenn die das ihrer versicherung melden ist nicht gesagt, daß es überhaupt probleme gibt.

wenn die versicherung die aussage ihres eigenen klienten anzweifelt und versucht einem minderjährigen dafür die schuld in die schuhe zu schieben, kann man noch immer einen anwalt nehmen.

Sumpfmolch
2021-03-31, 13:45:28
wenn die versicherung die aussage ihres eigenen klienten anzweifelt und versucht einem minderjährigen dafür die schuld in die schuhe zu schieben, kann man noch immer einen anwalt nehmen.

Die Versicherung muss das ja gar nicht anzweifeln. Sie wird aber auf jeden Fall versuchen die Leistungen an Fahrrad und das Schmerzensgeld so gering wie möglich zu halten.

Wenn es sehr kleine Beträge sind und die Schuldfrage geklärt ist, dann kann man es privat versuchen. Einen Anwalt muss die gegnerische Versicherung komplett bezahlen und das lohnt sich kaum, wenn es um Forderungen von paar 100€ geht.

Aber gerade Schmerzensgeld geht schnell auf 500-1000€ für sowas...

Übrigens hat der Unfallgegner mit dem Anwalt gar nichts zu tun. Das wird ausschließlich zwischen Versicherung und Anwalt ausgehandelt.


Persönlich würde ich mir die Arbeit aber nicht selber machen. Da brauche ich ja Stunden, um rechtssicher eine Forderung an die gegnerische Versicherung aufzusetzen. Bei einem Handwerkerlohn von 50€/h und angenommenen 450€ Anwaltshonorar für so einen Fall, sind das auch nur 9h an Arbeitszeit.

mercutio
2021-03-31, 14:40:32
Übrigens hat der Unfallgegner mit dem Anwalt gar nichts zu tun. Das wird ausschließlich zwischen Versicherung und Anwalt ausgehandelt.
...

Persönlich würde ich mir die Arbeit aber nicht selber machen. Da brauche ich ja Stunden, um rechtssicher eine Forderung an die gegnerische Versicherung aufzusetzen. ...

Danke für diesen nützlichen Kommentar. Auch für uns Eltern war das ein Schock und ich bin seit 2 Tagen durch den Wind. Heute geht es schon wieder. Aber jedes Mal wenn ich das Auge sehe - oh Mann!
Ich will einfach auch möglichst wenig mit dem Papierkram zu tun haben, weil ich gerade einfach keinen Kopf dafür habe. Wenn die gegnerische Versicherung für den Anwalt aufkommt - warum nicht einen nehmen?

Filp
2021-03-31, 16:17:38
Lt. Anwalt könnte uns die Gegenseite (die Haftpflicht-Versicherung der Unfallverursacher) evtl. Verletzung der Aufsichtspflicht vorwerfen, da Kind 10 Jahre alt und alleine unterwegs. Das wäre aber der worst case.
Was ist denn das für ein Anwalt?
Kann dein Kind Fahrrad fahren? Kann man ihm zutrauen, den Weg zur Schule zu bewältigen (Reife)? Macht er das sonst auch so?
Viel Spaß dabei, da irgendwie eine Verletzung der Aufsichtspflicht draus zu drehen, das ist Unsinn.

Mortalvision
2021-03-31, 17:06:00
Was für ein Blödsinn. Kein Wunder das nur noch Lebensunfähige Menschen hier so rumlaufen. Was ist in den letzten Jahren nur aus Kindern geworden.

Ich möchte nicht den Thread derailen. Aber sieh es mal so: Du lernst als Kind, du sollst Abstand halten, ok.

Gleichzeitig passieren um das Kind herum aber laufend Dinge, die es verarbeiten muss. Da kommt ein Laster von hinten, laut, das erzeugt Stress (nicht unbedingt Angst); da ist ein Auto im Gegenverkehr, aufmerksam sein. Da laufen Leute über die Straße => langsam fahren. Da ist ein Hund, oh wie süüüüüß -> Abstand nicht eingehalten, Autofahrer reißt Tür auf => Bumms.

Das alles muss ein Kind also unter einen Hut bringen. Völlig normal, und leider sind Unfälle auch normal. Nur diesen scheint das Kind wirklich nicht zu verantworten zu haben. Der Schulweg darf grundsätzlich alleine vorgenommen werden, ohne Begleitung der Eltern. Das ist gesetzlich geregelt. Für alles andere hätten die Eltern vom Schulamt aufmerksam gemacht werden müssen, z.B. bei einer Bahnüberquerung.

@ Poster unter mir: 4,5 Jahre und du lässt sie allein zum Kindergarten gehen? 70 Meter sind für ein Kind eine gefühlte Ewigkeit. ^^ Aber schon ok, da du das ja abschätzen kannst, wie verlässlich deine Tochter ist. Kleiner Tipp: ab und an mal mitgehen. Und sie auch ab und an mal abholen, das freut die Kiddies. Das Verhalten der Erzieher im Kindergarten kann ich aber nicht nachvollziehen. Das wäre ein triftiger Grund für eine Abmahnung, weil sonst die Haftung beim Kindergarten liegt.

Korfox
2021-03-31, 17:07:26
Da stehe ich inkl. unserer ErzieherInnen ja mit einem Bein im Knast, weil unsere seit sie 4,5 Jahre alt ist teils alleine zum Kindergarten geht und fast immer alleine wieder Heim kommt. Geschweige denn, dass sie alleine auf den Spielplatz geht (jeweils ca. 70 Meter, aber spätestens nach der Hälfte der Strecke ist sie aus dem Blickfeld verschwunden, weil ums Eck).

"Stress" wird der Fahrzeughalter/-fahrer (indirekt) so oder so bekommen. Die gesetzliche Unfallversicherung holt sich sämtliche Kosten, die ihr entstehen bei deren Versicherung wieder, wenn das gerechtfertigt ist.
Die agieren auch nicht anders, als die BVG (die holt sich sogar die 20€ für nen Röntgen zurück, auch wenn der Aufwand wahrscheinlich höhere Kosten verursacht).

Philipus II
2021-03-31, 20:55:34
Ich persönlich würde derzeit keine Strafanzeige stellen. Es hilft weder dir noch deinem Sohn, wenn der Unfallgegner ein Bußgeld bezahlen muss, sondern bringt nur unnötigen Mehraufwand. Ich würde mich aber trotz vorhandener Grundkenntnisse auch nicht selbst um die Regulierung dieses Schadens kümmern - mit praktisch der gleichen Begründung - Verschwendung von Lebenszeit.

CokeMan
2021-03-31, 21:01:14
Verschwendung von Lebenszeit, sehe ich auch so. Was soll es bringen, wenn keine Schäden entstanden sind und es dem Kind wieder gut geht.
Wozu die ganze Apparatur ins Rollen bringen, natürlich wird jeder Anwalt immer JA sagen wenn es darum geht jemanden anzuzeigen. Er verdient schließlich Geld damit.
Aber der ganze Aufwand der dann entsteht usw. Papierkram und alles was dann dranhängt.

Verbuchen unter "Shit happens", gab bei uns mal was ähnliches. Jemand ist mit dem Skatebord gegen ein gepartes Auto geknallt... Nähen usw.

Früher hätte das Kind noch eins hinter die Löffel bekommen weil ein Kratzer im Auto ist und hätte zuhause lieber die Klappe gehalten. ;D
So wars zumindest bei mir.

mercutio
2021-04-02, 10:19:32
Guten Morgen, kleines Update:
Wir haben uns gewundert, warum von der Gegenseite niemand vorbeigekommen ist, gefragt hat, wie es unserem Sohn geht - oder gar einen Osterhasen oder sowas gebracht hat als kleine Geste der Entschuldigung...
Jetzt weiß ich, warum: Die wollen sich rausreden.
Die Polizei hat heute das Fahrrad abgeholt und verglichen, ob die Spuren am Fahrrad und am Fahrzeug zu den Aussagen passen. Der Polizist sagte nur, da gebe es Unstimmigkeiten. Die Spuren am Fahrrad passen nicht zur Aussage der Unfallgegner.
Ich bin froh, dass ich einen RA eingeschaltet habe. Der soll sich da drum kümmern...

Joker (AC)
2021-04-02, 10:23:14
Die wollten sich nicht herausreden, die haben schlicht gelogen.
Denk an den 2. Beitrag in diesem Topic ;-)
Die Welt ist schlecht.

Florida Man
2021-04-02, 11:09:20
Da man diesen Türaufreißern nicht die Hoden abschneiden darf, muss man wohl auf das mildere Mittel der Strafanzeige zurückgreifen. Finde ich gut, denn diese Unart mit der Tür ist gefährlich und unnötig.

Mister Mind
2021-04-02, 11:25:54
Da man diesen Türaufreißern nicht die Hoden abschneiden darf, muss man wohl auf das mildere Mittel der Strafanzeige zurückgreifen. Finde ich gut, denn diese Unart mit der Tür ist gefährlich und unnötig.

Da muss ich dir recht geben, in den Niederlanden wird allen Autofahrern beigebracht, die Tür mit der rechten Hand zu öffnen so, dass man automatischen den Schulterblick macht um sehen ob die Straße auch frei ist. :wink:

Philipus II
2021-04-02, 11:33:21
Na wenn die sich rausreden wollen kannst du ja immer noch Strafantrag stellen. Aber warte mal etwas ab.

00-Schneider
2021-04-02, 12:02:26
Love is over?

Sumpfmolch
2021-04-02, 12:11:58
Da muss ich dir recht geben, in den Niederlanden wird allen Autofahrern beigebracht, die Tür mit der rechten Hand zu öffnen so, dass man automatischen den Schulterblick macht um sehen ob die Straße auch frei ist. :wink:

In Deutschland ist das nicht anders...

Einfach abwarten, die Polizei macht ihren Job. Sicherheitshalber auch nochmal mit dem Kind reden an was es sich inzwischen erinnern kann.

Crazy_Bon
2021-04-02, 14:38:57
Scheiße bauen, dann keine Eier haben. Was wollen die anzweifeln, daß das Kind nicht durch eine Berührung mit der Autotür zu Sturz gekommen ist?

CokeMan
2021-04-02, 14:54:49
Mal eine komplett andere Frage: Welcher Schaden ist genau entstanden?

- Kratzer am Fahrrad
- Kratzer am Auto, Blech
- Kind verletzt ?

Haarmann
2021-04-02, 15:40:16
In dubio pro reo ...

Und ich fürchte anhand der Geschichte, dass es auf Kausalhaftung rausläuft ... und uU der Junior mal ne Ecke Verkehrskunde besuchen darf.

Alternativ hätte man sich kurz an nen Tisch gesetzt und ne Lösung gesucht ...