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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Auslandstätigkeit: Feiertagsregelung


C.D.B.
2021-04-01, 08:03:52
Hallo zusammen!

Bin zu faul danach zu googeln. :biggrin:

Bin auch morgen in Italien tätig. Der Karfreitag ist hier kein gesetzlicher Feiertag. Angestellt bin ich bei einer deutschen Firma.

Wird der Tag dann als Feiertagstätigkeit abgerechnet, oder nur als normaler Werktag?

Kartenlehrling
2021-04-01, 08:19:16
Es gilt immer die Auslandsregeln.

Hamster
2021-04-01, 08:51:17
Es gilt immer die Auslandsregeln.

Sekundiere das.

Demirug
2021-04-01, 11:28:07
Das gilt auch innerhalb von Deutschland bei Feiertagen die es nicht in jedem Bundesland gibt.

Meridian12
2021-04-01, 12:48:37
Eigentlich gilt die Regelung,wo der Sitz deiner Firma ist . Sprich, in welchen Bundesland bist du angestellt (Mercedes hätte ja mehrere Standorte in Deutschland).

Normalerweise musst du zB 20 Tage a 8 Stunden ableisten. Wenn dann bei deinem Firmenstandort Feiertag, musst du nur 152 Stunden in dem Monat leisten.
Musst du jetzt arbeiten,würdest du quasi 8 Überstunden machen.

WIe genau was geregelt ist, liegt aber halt auch an der Firma. Wenn man Schichtdienst arbeitet gibt es andere Regelungen als Mo-Fr Dienst. Auch Ausland Regelungen können natürlich abweichen.

Aber eine Firma in Rheinland -Pflaz hat am 1 November Feiertag. Hessen nicht. Die Firma ist an dem Tag dicht. Sie könnten nicht die ganzen zB Monteure nach Hessen auf die Baustellen schicken,da dort ja kein Feiertag ist.

Hamster
2021-04-01, 13:09:29
Es gelten immer die Bestimmungen des Einsatzortes, nicht die des Firmensitzes.

C.D.B.
2021-04-01, 13:38:17
Hmm ... :confused:

So ganz klar scheint's doch nicht zu sein. *seufz* Muss ich doch mal danach googeln. :whistle:

Philipus II
2021-04-01, 20:30:09
Habt ihr n Betriebsrat? Der beantwortet solche Fragen.

Muc-ster
2021-04-01, 20:38:52
Doch es ist eindeutig:
https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/entgeltfortzahlung-bei-landes-und-auslaendischen-feiertagen_76_175664.html

War schonmal am bayrischen Feiertag im Ausland und musste arbeiten. Ganz normal. Pech gehabt.

DK2000
2021-04-02, 09:12:32
Jo, selbst lange genug in einem anderen Bundesland (innerdeutsch) arbeiten bedeutet, dass die Feiertage des Ziel-Bundeslandes gelten. Glaube es gilt ab 3 Monaten, war mal ein Jahr lang arbeitsbedingt in Hamburg unter der Woche...

C.D.B.
2021-04-02, 10:48:51
Danke Jungs:innen :D

Ja, von Gesetzes wegen wäre heute ein normaler Werktag für mich.
Entweder weiß mein Chef es nicht besser, oder er rechnet heute auf Kulanz als Feiertag für mich ab. :)

Philipus II
2021-04-02, 11:30:16
Oder es gibt dazu eine Betriebsvereinbarung etc :)