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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Garantie auf Handwerkerleistung?


Cyv
2021-04-13, 08:14:17
Moin,

ich hab schon wieder großen Spaß mit meinen Handwerkern...

2018 haben wir eine neue Gastherme einbauen lassen, da die bestehende zu alt war und viele Probleme gemacht hat. Die neue Gastherme macht leider auch ständig Probleme... Ich lasse sie wie empfohlen jährlich durch die Firma warten, welche die Heizung auch eingebaut hat.
Am Freitag war also jemand zur Wartung da, Samstag-Abend steht Wasser unter der Heizung. Das Wasser tritt irgendwo am Gasbrenner aus und hat sich einmal den Weg durch die komplette Heizung gebahnt, bis es endlich unten rauslief.
Sonntag war der Notdienst 2h da und hat rumgebastelt und zig Leute angerufen. Angeblich ist jetzt ein Teil undicht, welches bei der Wartung aber keine Rolle spielt... Teile wurden bestellt, eigentlich wollte man sich Montag bei mir melden, damit die Heizung schnell wieder läuft. Natürlich hat sich niemand gemeldet:freak: Ich habe das Gefühl, dass man mir da für Sonntag und die Ersatzteile eine saftige Rechnung stellen wird...

Im Endeffekt ist auf die Heizung noch 2 Jahre Herstellergarantie. Gibt es auf diese Handwerkerleistung wie eine Heizungswartung auch Garantie?
In meinen Augen müsste meine Gastherme für mich kostenfrei wieder Instandgesetzt werden, da sie ja auch vorher einwandfrei lief. Oder täusche ich mich da? Der Defekt scheint eine Folge der Wartung zu sein.
Wenn mein Auto nach dem Ölwechsel Öl verliert, ist auch klar, wer den Schaden repariert ;)

Gerne ein paar Einschätzungen oder Meinungen, vielleicht bin ich ja auch auf dem Holzweg:)

Rolsch
2021-04-13, 08:17:46
Natürlich hast du Garantie auf die Heizung wenn ein Teil kaputt ist.

Cyv
2021-04-13, 08:20:17
Natürlich hast du Garantie auf die Heizung wenn ein Teil kaputt ist.
Ich habe ja noch nichts konkretes gehört, aber am Sonntag war das Gespräch sehr merkwürdig. Man wollte mir was von porösen Dichtungen erzählen:freak:
Dabei ist das Ding ja 2018 erst eingebaut worden und wird jährlich wie empfohlen gewartet.

Wer zahlt bei einem Garantiefall die Handwerkerstunden? Der Hersteller oder ich?

Mortalvision
2021-04-13, 08:23:27
Du hättest auf einer Verpflichtung zur sofortigen Reparatur bestehen sollen. Bzw wenn nicht möglich, auf einer handschriftlichen Bestätigung, dass die Heizung nicht fertig repariert werden konnte.

dechosen
2021-04-13, 13:15:52
Darf man fragen, von welchem Hersteller Gasbrennwerttherme ist?

Rooter
2021-04-18, 20:16:28
Auf die Handwerkerleistung hast du keine Garantie aber 2 Jahre Gewährleistung. In den ersten 6 Monaten wird davon ausgegangen, dass der Fehler von Anfang an bestand, nach den 6 Monaten musst du das ihm das nachweisen (Beweislastumkehr).

MfG
Rooter

Stormtrooper
2021-04-19, 06:24:56
Für alle Arbeiten die irgendwie "massiv" ins Bauwerk eingreifen hast du 5 Jahre.
Ja auch ein eingeklebter Teppich zählt schon darunter.
Gleiches gilt für Elektroinstallation, einbau ener maßgeschneiderten Küche, Wärmeverbundsystem, Heizung.

Also völlig unproblematisch.

Cyv
2021-04-27, 11:59:33
So, die Rechnung ist da.

knapp 600€. Enthalten ist:


Wartung (soweit ok)
Reparaturarbeiten Sonntag (kostenfrei)
Arbeiten für den Austausch der angeblich undichten Teile (fast 4h)
Ersatzteile für 70€


Es wird argumentiert, dass die Teile nicht von der Wartung betroffen waren und auch nicht in der Folge der Wartung kaputt gegangen sein können. Also müsste ich die Zeit für die Reparatur bezahlen.
Für mich gibt es da aber einen kausalen Zusammenhang zwischen der Wartung und der danach undichten Heizung. Weiter frage ich mich, wieso mir Ersatzteile für eine Heizung mit verbleibender Garantie in Rechnung gestellt werden.

Gerne weitere Einschätzungen und Tipps.

Heizung ist übrigens von Buderus

medi
2021-04-27, 12:15:40
Sind die Ersatzteile Verschleißteile? Darauf hat man ja meist keine Garantie.

Cyv
2021-04-27, 12:54:30
Imho kein Verschleißteil, klär ich aber gleich mal mit dem Hersteller...

Pseudo23
2021-04-27, 13:49:06
Wichtig ist erst einmal die Unterscheidung zwischen Gewährleistung und Garantie.

Garantie ist eine freiwillige Leistung eines Herstellers. Buderus gewährt (unter bestimmten Voraussetzungen) eine Garantie von 5 Jahren für bestimmte Produkte oder für Teile bestimmter Produkte. Ansprechpartner ist Buderus oder der verbauende Betrieb, je nachdem wie die Abwicklung organisiert ist.

Für die Heizung dürfte darüber hinaus eine Gewährleistung von 5 Jahren bestehen. Ansprechpartner ist der verbauende Betrieb.

Für die Wartung bzw. ausgetauschte Teile besteht ebenfalls eine Gewährleistung. Ansprechpartner ist der wartende Betrieb.

Nachdem der wartende Betrieb auch der verbauende Betrieb ist, kannst du diesen auf seine Gewährleistungspflicht (hier bist du beweispflichtig) oder auf die Herstellergarantie (, wenn diese denn greift) verweisen.

Igzorn
2021-04-27, 14:04:49
Kannst du uns das Bauteil benennen welches defekt war ?

Annator
2021-04-27, 14:14:25
Auf die Handwerkerleistung hast du keine Garantie aber 2 Jahre Gewährleistung. In den ersten 6 Monaten wird davon ausgegangen, dass der Fehler von Anfang an bestand, nach den 6 Monaten musst du das ihm das nachweisen (Beweislastumkehr).

MfG
Rooter

5 Jahre auf Bauwerksleistungen! Dazu gehört auch eine Heizung.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__634a.html

Igzorn
2021-04-27, 14:42:56
Leute glaubt nicht alles was im Internet steht. Eine Heizung hat nicht Pauschal 5 Jahre Garantie / Gewährleistung. Hier kommt es auf den Geschlossenen Vertrag drauf an. Es gibt Großen und kleinen Werksvertrag sowie auch noch VOB Verträge. Bei einem Simpelen Wärmeerzeuger Tausch sind es im Regelfall nur ein kleiner Werksvertrag und damit 24 Monate Gewährleistung.
Und die Gewährleistung auf den Handwerksleistung ist auch etwas anderes als auf die Geräte.

Das richtige vorgehen ist hier immer erstmal klären was Defekt war. Bei Verschleißteilen hat man halt Pech.
Ist es kein Verschleißteil muss man prüfen ob der Hersteller mehr hat als 24 Monate Gewährleistung.
Bietet ein Hersteller mehr so ist das meistens Garantie und hier muss wieder geprüft werden ob die Garantiebedinungen eingehalten wurden.

Ein pauschales 5 Jahre Gewährleistung auf alles ist nicht nur irreführend sondern grundlegend falsch.

Cyv
2021-04-27, 16:22:28
Ich habe mich da vielleicht unklar ausgedrückt, generell verwechsele ich Garantie und Gewährleistung aber nicht.

Ich gehe nach der Wartung davon aus, dass ich eine Gewährleistung auf die Arbeiten habe. Ob die Beweislastumkehr hier zieht, weiß ich aber nicht. Wir gehen mal davon aus, dass die Heizung vor der Wartung einwandfrei war und nach der Wartung war ein Fehler dran. Der kausale Zusammenhang ist für mich als Laie eindeutig. Der Heizungsmonteur wird das anders sehen. War er an dem defekten Teil nicht dran, ist es scheinbar nicht sein Problem. Wer hat da aber nun die Beweislast? Ich oder der Monteur?

5 Jahre Garantie gibt mir der Hersteller, wenn die Heizung jährlich gewartet wurde. Das ist passiert. Der Hersteller hat mir telefonisch zugesagt, dass auch die Arbeitszeit von der Garantie gedeckt wird. Dafür müsste ich aber die Teile haben, welche ausgetauscht wurden. Das muss ich prüfen, der Monk in mir hatte eine Vorahnung und ich hab mir die Teile geben lassen.

Frech finde ich nach wie vor, dass man mich eine Woche ohne funktionierende Heizung hängen lässt und Rückruftermine verpeilt, dann aber eine saftige Rechnung stellt.

Ich habe inwzischen mit der HWK Schlichtungsstelle und dem Hersteller telefoniert und werde vermutlich eine vernünftige Lösung herbeiführen können. Das erwarte ich aber eigentlich vom Fachbetrieb, der die Heizung verkauft, einbaut und wartet... Ich warte immernoch auf den Rückruf von heute morgen, danach bin ich schlauer.

Philipus II
2021-04-27, 21:08:15
Nicht hilfreich für den konkreten Fall, aber ggf. für die Zukunft: Wenn man keinen absolut vertrauenswürdigen Installateur für die Wartung der Therme hat kann man den Kundendienst des Herstellers beauftragen. Ich empfehle das insbesondere bei alten Thermen. Bei vielen Installateuren kommt bei 20 Jahre alten Thermen ganz klar das Vertriebsinteresse durch und es wird recht unabhängig vom aktuellen Zustand aktiv versucht, eine neue Therme inkl. Installation zu verkaufen. Das bestehende Gerät und die Teilsituation werden dann gerne schlecht geredet. Der Kundendienst des Herstellers darf meist keinen Ersatz verkaufen und hat daher großes Interesse, die bestehende Heizung am Laufen zu halten, um weiterhin Umsatz zu generieren. Je nach Einsatzregion sind die Stundensätze kaum höher als vom lokalen Fachbetrieb. Die Frage, ob ein Austausch demnächst verpflichtend oder zumindest sinnvoll wäre, stelle ich lieber dem Kaminkehrer - der hat ebenfalls kein Verkaufsinteresse (aber wird natürlich eine Nachfolgelösung favorisieren, die ebenfalls in irgendeiner Form Abgas emittiert).