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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Vertragsfrage: Wie ist dieses Kündigungsrecht gemeint?


drmaniac
2021-04-22, 14:17:01
Hi,

ich halte einen Mietvertrag, dessen Laufzeit noch ein paar Jahre gehen würde.

Jetzt habe ich ein Sonderkündigungsrecht bekommen.

Die Formulierung ist folgendermaßen:

"Dieses Sonderkündigungsrecht muss mit einer Frist von 3 Monaten zum 30.09.2021 ausgeübt werden, ansonsten verfällt dieses Sonderkündigungsrecht".

Jetzt frage ich mich....

- ist damit gemeint, dass ich 3 Monate vor dem 30.09 kündigen muss und dann ist der Vertrag zum 30.09 beendet? Also quasi spätestens zum Ende Juni kündigen?

- oder bedeutet dass, ich muss spätestens bis zum 30.09 kündigen und dann ist der Vertrag zum 31.12. also 3 Monate später, beendet?

Vielen Dank :)

Asaraki
2021-04-22, 14:18:56
Hi,

ich halte einen Mietvertrag, dessen Laufzeit noch ein paar Jahre gehen würde.

Jetzt habe ich ein Sonderkündigungsrecht bekommen.

Die Formulierung ist folgendermaßen:

"Dieses Sonderkündigungsrecht muss mit einer Frist von 3 Monaten zum 30.09.2021 ausgeübt werden, ansonsten verfällt dieses Sonderkündigungsrecht".

Jetzt frage ich mich....

- ist damit gemeint, dass ich 3 Monate vor dem 30.09 kündigen muss und dann ist der Vertrag zum 30.09 beendet? Also quasi spätestens zum Ende Juni kündigen?

- oder bedeutet dass, ich muss spätestens bis zum 30.09 kündigen und dann ist der Vertrag zum 31.12. also 3 Monate später, beendet?

Vielen Dank :)

Ich hätte mal seeeehr stark auf das Erste getippt.
Sonst wäre nämlich die Frist nachgelagert und man würde schreiben "... bis zum 30.9. muss die Kündigung eingereicht sein" und die Frist ist dann einfach die normale Kündigungsfrist.

Da es so geordert erwähnt wird ist davon auszugehen, dass man per 30.6. quasi den Brief dort haben müsste.

Sonst einfach mal kurz anrufen, hab selbst gerade vom Sonderkündigungsrecht gebrauch gemacht ^^

Edit: Du kennst ja vermutlich den Grund für das Ganze, dann dürfte der 30.9 ja irgendwas mit dem zu tun haben. Bei mir war's so, dass das Recht mit Beginn der Sanierungsarbeiten verpufft wäre. Also nicht einfach an Tag X :D Falls bei dir am 30.9 was anfängt, dann ist es eh klar. Falls dieser "Grund" aber per 1.1.2022 ist, dann wäre es vermutlich doch die zweite Variante der Interpretation.

#44
2021-04-22, 14:20:20
- ist damit gemeint, dass ich 3 Monate vor dem 30.09 kündigen muss und dann ist der Vertrag zum 30.09 beendet? Also quasi spätestens zum Ende Juni kündigen?
Dieses. Wenn die Sätze zu Kündigungsfristen andersherum formuliert wären, würde das deutlich weniger Leute verwirren...

Kündigung des Vertragsverhältnisses zum 30.9. mit einer Frist (= Vorankündigung) von 3 Monaten.

Franconian
2021-04-22, 14:43:26
Ersteres. Die Kündigung muss spätestens am 30.06.2021 beim Vertragspartner eingegangen sein, der Poststempel zählt in der Regel nicht.

drmaniac
2021-04-23, 13:15:35
Dankeschön für Eure Feedbacks! :)

Pseudo23
2021-05-11, 22:16:33
Handelt es sich um einen Gewerbemietvertrag? Bzw. was wird gemietet?