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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Dashcam mit Parküberwachung gesucht


DaHard
2021-05-10, 11:41:36
Moin

Ich suche eine Dashcam mit Parküberwachung.

Begründung
In regelmäßigen Abständen, rotzt ständig jemand an mein Auto und nur meins an die Frontscheibe und seitlich.
Ich weiss auch wer das ist, kann es natürlich nicht beweisen.

Mit unserem Dorfpolizisten habe ich gesprochen, Dashcam rein und ihn somit überführen.

Welche Kamera ist da empfehlenswert die empfindlich auf Bewegung reagiert?
Das Auto steht leider an der Straße daher ist eine normale Cam keine Option die mein Auto überwacht, daher Dashcam.

Habt ihr da Empfehlungen/Erfahrungen welche gut ist? Sollte gute Bilder bei dunkelheit machen 60FPS bei 1080p ermöglichen

Danke schon mal im voraus für Infos

Screemer
2021-05-10, 11:43:30
Die Auskunft eures Dorfpolizist ist jetzt nicht gerade ein Garant für rechtssicheres Vorgehen wie mir scheint.

Sorry. Aber zur Frage selbst kann ich dir keine Empfehlung geben. Und ich weiß "Welcome to 3dc".

blackbox
2021-05-10, 11:43:58
Ein Dashcam, die das Rotzen erkennt? Gibts nicht.

Und eine Daschcam, die auf Bewegungen reagiert? Man keinen Sinn. Denn irgendetwas bewegt sich immer.

Was du willst, ist eine 24h Überwachung. Und die ist verboten.

Freestaler
2021-05-10, 12:03:46
Ich würde auf Bewegungerkennung setzen, wenn auch hochsensible mit dauerfilmen endet. Hey immerhin rotz da einer immer. Filmt ja bewusst wegen etwas. Und nicht per se 24h die Gegend. Empfehlung habe ich Dir aber keine.
Ich konnte solche Situationen bis dato direkt 1:1 mit Konfrontation klären. Dann war da jeweils Ruhe.

DaHard
2021-05-10, 12:09:33
Ich würde auf Bewegungerkennung setzen, wenn auch hochsensible mit dauerfilmen endet. Hey immerhin rotz da einer immer. Filmt ja bewusst wegen etwas. Und nicht per se 24h die Gegend. Empfehlung habe ich Dir aber keine.
Ich konnte solche Situationen bis dato direkt 1:1 mit Konfrontation klären. Dann war da jeweils Ruhe.

Nun er streitet es ab, er soll froh sein das ich ein sehr ruhiger Zeitgenosse bin
Daher Cam mit Bewegung
An der Ecke ist eh wenig Bewegung

DaHard
2021-05-10, 12:10:22
Die Auskunft eures Dorfpolizist ist jetzt nicht gerade ein Garant für rechtssicheres Vorgehen wie mir scheint.

Sorry. Aber zur Frage selbst kann ich dir keine Empfehlung geben. Und ich weiß "Welcome to 3dc".

Sie ist korrekt wenn es eine Momentaufnahme ist, ist dies erlaubt
Und wenn juckt mich das nicht, ich will ihm das beweisen, punkt

DaHard
2021-05-10, 12:11:12
Ein Dashcam, die das Rotzen erkennt? Gibts nicht.

Und eine Daschcam, die auf Bewegungen reagiert? Man keinen Sinn. Denn irgendetwas bewegt sich immer.

Was du willst, ist eine 24h Überwachung. Und die ist verboten.

Verboten und nicht Verboten spielt für mich persönlich derzeit keine Rolle, das rotzen muss aufhören.

Klatsch ich ihm eine bin ich dran :-)

sven2.0
2021-05-10, 12:15:31
Ist ein Auto anspucken überhaupt strafbar?

DaHard
2021-05-10, 12:35:07
Ist ein Auto anspucken überhaupt strafbar?

Ja, wird als Sachbeschädigung gewertet

DaHard
2021-05-11, 12:15:32
Keiner ein Tip für ne Kamera?

mojojojo
2021-05-11, 14:03:15
Verboten und nicht Verboten spielt für mich persönlich derzeit keine Rolle, das rotzen muss aufhören.


Und wenn juckt mich das nicht, ich will ihm das beweisen, punkt

Äh, so funktioniert das leider nicht. Ein unzulässiger Beweis ist kein Beweis.

Du hättest damit auch nur die Rotzereien bewiesen, die du aufgenommen hast.
Wenn ich mich nicht irre, ist das als Beweismittel nicht zulässig, da die Anfertigung der Aufnahme nicht rechtens ist. Du darfst nicht im öffentlichen Raum irgendwas wild filmen, auch wenn du für dich legitime Gründe hast. Oder hat sich da was geändert?
AFAIK musst Du entweder eine Kamera aufstellen die dein Auto -und nur dein Auto- überwacht oder etwas, das wirklich nur dann anspringt, wenn sich jemand deinem Auto nähert. Und selbst diese beiden Varianten dürften schon grenzwertig sein. Außerhalb deines eigenen Grund und Boden ist Videoüberwachung immer schwierig.
Ist das nicht auch der Grund, warum wir in D bis heute, im Gegensatz zu z.B. Russland, keine Dashcams nutzen?

DaHard
2021-05-11, 14:19:24
Äh, so funktioniert das leider nicht. Ein unzulässiger Beweis ist kein Beweis.

Du hättest damit auch nur die Rotzereien bewiesen, die du aufgenommen hast.
Wenn ich mich nicht irre, ist das als Beweismittel nicht zulässig, da die Anfertigung der Aufnahme nicht rechtens ist. Du darfst nicht im öffentlichen Raum irgendwas wild filmen, auch wenn du für dich legitime Gründe hast. Oder hat sich da was geändert?
AFAIK musst Du entweder eine Kamera aufstellen die dein Auto -und nur dein Auto- überwacht oder etwas, das wirklich nur dann anspringt, wenn sich jemand deinem Auto nähert. Und selbst diese beiden Varianten dürften schon grenzwertig sein. Außerhalb deines eigenen Grund und Boden ist Videoüberwachung immer schwierig.
Ist das nicht auch der Grund, warum wir in D bis heute, im Gegensatz zu z.B. Russland, keine Dashcams nutzen?

Ich hatte vor Gericht schon mal Erfolg mit einer Tonaufnahme
Der Richter damals, dass Ereignis was die Tonaufnahne zeigte war schwerer als die Tonaufnahme und die Aufnahme diente als Zeuge

Des weiteren führte er aus, im öffentlichen Raum darfst du Filmen was du willst, Personen müssen gefragt werden, sobald es aber darum geht eine Straftat zu beweisen, wird das Beweismittel in der Regel vor Gericht zugelassen, wenn es keine andren Beweise gibt.

Dashcam ist aber in Deutschland zugelassen, wenn sie nicht permanent aufnehmen😉

Von daher bin ich da guter Dinge

mojojojo
2021-05-11, 20:06:08
Ne Dashcam die nicht immer filmt...
Gab ja mal die Überlegungen ob es ok ist, wenn die nach ein paar Minuten den Inhalt löschen außer beim Crash oder Knopfdruck. Danach habe ich da nie wieder was drüber gelesen da es mich eigentlich nur wenig interessiert.
Edit: Laut aktueller Internetrecherche ;D heißt das inzwischen wohl Loopmodus. Das ist das, was Du meinst, denke ich mal, hilft dir aber nicht weiter.

Was das andere angeht, muss man halt gucken, was schwerer wiegt und wie der Richter das dann sieht. Die Persönlichkeitsrechte von X Leuten verletzen oder Rotze auf der Frontscheibe. :rolleyes:
Es scheint aber inzwischen (?) so zu sein, das ein unzulässiges Video tatsächlich als Beweis zugelassen werden KANN. Ansonsten dürfte der unzulässige Beweis wohl ein unzulässiger Beweis bleiben und die Probleme, die das Anfertigen dieses Videos nach sich zieht werden dadurch wohl auch eher nicht in Luft aufgelöst.

Siehe auch:
https://www.axa.de/das-plus-von-axa/auto-kfz-unterwegs/rechtstipps-kfz/dashcam-erlaubt
https://www.tuningblog.eu/kategorien/tuev-gesetze-verbote/dashcams-erlaubt-286689/

Wäre jedenfalls am Ende ärgerlich und für Deinen "Wiedersacher" extra befriedigend, wenn er eine Verwarnung wegen "Auf Frontscheibe Rotzen" mit ein paar € Verwarngeld bekommt und du ein Verfahren wegen mehrfachen Verstoßes gegen die informelle Selbstbestimmung einiger unbescholtener Bürger samt DSGVO Querelen.

Sorry aber das was du vor hast ist rechtlich um Größenordnungen Schlimmer als das was der Typ da macht. Auch wenn es Dich unglaublich ankotzt. Und die Wahrscheinlichkeit, dass der durchschnittliche Richter das ebenfalls so sieht dürfte nicht unbedingt gering sein. ;)

Wuge
2021-05-11, 22:38:25
Naja am Ende egal ob zulässig oder nicht. Wenn gefilmt -> Rotzer zur Rede stellen und verprügeln. Moralisch einwandfrei ;D

Ich wünsch Dir viel Erfolg. Solche Assis brauchts nicht.

00-Schneider
2021-05-11, 22:56:31
Leute, er will hier keine Rechtsberatung, sondern eine Empfehlung für eine Dashcam. 3DCenter at its best mal wieder.

Mein Fund auf amazon: https://www.amazon.de/VANTRUE-Infrarot-Cut-Nachtsicht-Hitzebest-C3-A4ndig-Superkondensator-dp-B085XZSCPP/dp/B085XZSCPP/ref=dp_ob_title_ce

BUG
2021-05-11, 23:17:15
Vielleicht gibt es einen Tesla Fahrer in deiner Nähe der sein Auto mal paar Tage neben deinem abstellen kann. Die aktuellen Tesla Fahrzeuge haben einen Wächter-Modus (Sentry Mode) und dieser speichert Aufnahmen aus allen möglichen Kamerawinkeln sobald die Parksensoren (welche wie auch die Kameras rings ums Auto verteilt sind) eine Annäherung erkennen.

Gruß
BUG

DaHard
2021-05-12, 10:52:04
Leute, er will hier keine Rechtsberatung, sondern eine Empfehlung für eine Dashcam. 3DCenter at its best mal wieder.

Mein Fund auf amazon: https://www.amazon.de/VANTRUE-Infrarot-Cut-Nachtsicht-Hitzebest-C3-A4ndig-Superkondensator-dp-B085XZSCPP/dp/B085XZSCPP/ref=dp_ob_title_ce

Danke
Für eine Rechtsberatung geh ich zum Anwalt und nicht im Internet

Cam schau ich mir mal an:biggrin:

DaHard
2021-05-12, 10:53:00
Naja am Ende egal ob zulässig oder nicht. Wenn gefilmt -> Rotzer zur Rede stellen und verprügeln. Moralisch einwandfrei ;D

Ich wünsch Dir viel Erfolg. Solche Assis brauchts nicht.

Den Gedankengang habe ich, bin aber deutlich ruhiger geworden, 2 Kinder Regeln das gemüht :-)

mojojojo
2021-05-12, 11:34:54
Geht ja um keine Rechtsberatung. Eher so er Hinweis, das ein Fellow Community Member gerade scheinbar in die falsche Richtung läuft. Und das auch eine Richtung ist, die potentiell mehr Probleme verursacht als löst und dass diesem Member dann auch erst auffallen würde, wenn es zu spät ist.

Aber Hey, ist natürlich besser, Menschen sehenden Auges in potentielle Probleme rennen zu lassen anstatt den Hinweis zu geben dass das wahrscheinlich ne schlechte Idee ist, damit dieser Mensch da vielleicht nochmal genau hinschaut :uup:
->Rechtsberatung beim Fachanwalt ist in meiner Welt und wahrscheinlich bei den meisten anderen auch, die logische Konsequenz aus einem solchen Hinweis.

DaHard
2021-05-12, 17:41:39
Geht ja um keine Rechtsberatung. Eher so er Hinweis, das ein Fellow Community Member gerade scheinbar in die falsche Richtung läuft. Und das auch eine Richtung ist, die potentiell mehr Probleme verursacht als löst und dass diesem Member dann auch erst auffallen würde, wenn es zu spät ist.

Aber Hey, ist natürlich besser, Menschen sehenden Auges in potentielle Probleme rennen zu lassen anstatt den Hinweis zu geben dass das wahrscheinlich ne schlechte Idee ist, damit dieser Mensch da vielleicht nochmal genau hinschaut :uup:
->Rechtsberatung beim Fachanwalt ist in meiner Welt und wahrscheinlich bei den meisten anderen auch, die logische Konsequenz aus einem solchen Hinweis.

Nun dies habe ich heut getan
Anwalt angerufen und der gab sein ok, da es sich nur um eine Momentaufnahme handelt und dies rechtlich unbedenklich zu werten ist, da keine Permanente Aufnahme erfolgt, zur Aufklärung von Sachbeschädigung und zuspucken, so irre wie es ist, ist eine Sachbeschädigung

WhiteVelvet
2021-05-13, 11:31:29
Stell sonst einen Laptop mit guter Webcam und Erkennungssoftware (z.B. Yawcam oder iSpy) in den Wagen. Natürlich alle LEDs abkleben...

mojojojo
2021-05-14, 17:46:51
da es sich nur um eine Momentaufnahme handelt und dies rechtlich unbedenklich zu werten ist, da keine Permanente Aufnahme erfolgt

Aber wie sollst Du das Bewerkstelligen? Bzw. wie bekommt man das denn rechtlich sicher eingetütet?

DaHard
2021-05-14, 18:30:13
Aber wie sollst Du das Bewerkstelligen? Bzw. wie bekommt man das denn rechtlich sicher eingetütet?


In dem man der Polizei nur die Momentaufnahme gibt oder die technischen Details zur Kamera

mojojojo
2021-05-14, 18:59:30
Wenn das funktioniert fress ich 'nen Besen.
Dafür müsste er Richer fast schon ein bisschen Weltfremd sein (was ja durchaus möglich ist.).

In dem Moment, wo du 'ne Aufnahme von irgendeinem Vorgang hast, der Irgendwann während deiner Abwesenheit passiert ist, ist jedem klar das du die ganze Zeit oder bestenfalls durch Bewegung aktiviert- und somit unbeteiligte gefilmt hast. Und damit schließt sich bei einem Parkplatz im öffentlichen Raum dann der Kreis zu meinem Ersten Beitrag.

DaHard
2021-05-14, 19:29:09
Wenn das funktioniert fress ich 'nen Besen.
Dafür müsste er Richer fast schon ein bisschen Weltfremd sein (was ja durchaus möglich ist.).

In dem Moment, wo du 'ne Aufnahme von irgendeinem Vorgang hast, der Irgendwann während deiner Abwesenheit passiert ist, ist jedem klar das du die ganze Zeit oder bestenfalls durch Bewegung aktiviert- und somit unbeteiligte gefilmt hast. Und damit schließt sich bei einem Parkplatz im öffentlichen Raum dann der Kreis zu meinem Ersten Beitrag.

Das BGH hat schon mal geurteilt
Kurze Aufnahmen und Anlassbezogen sind bei Dashcams zugelassen

DaHard
2021-05-14, 19:31:10
Wenn das funktioniert fress ich 'nen Besen.
Dafür müsste er Richer fast schon ein bisschen Weltfremd sein (was ja durchaus möglich ist.).

In dem Moment, wo du 'ne Aufnahme von irgendeinem Vorgang hast, der Irgendwann während deiner Abwesenheit passiert ist, ist jedem klar das du die ganze Zeit oder bestenfalls durch Bewegung aktiviert- und somit unbeteiligte gefilmt hast. Und damit schließt sich bei einem Parkplatz im öffentlichen Raum dann der Kreis zu meinem Ersten Beitrag.

Das sagt der Bundesgerichtshof zu Dashcams
Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am 15. Mai 2018 (Az.VI ZR 233/17), dass selbst eine permanente, anlasslose Aufzeichnung einer Dashcam im Unfallhaftpflichtprozess verwertbar sein kann. Die Videoaufzeichnung ist trotz Verstoßes gegen das Datenschutzrecht im Zivilprozess als Beweismittel verwertbar. Hinsichtlich der Frage der Verwertbarkeit muss im Einzelfall jedoch eine Interessen- und Güterabwägung vorgenommen werden. Im Entscheidungsfall überwogen die Interessen des Klägers an der Verwertung der Aufzeichnung.

Begründet wurde die Verwertbarkeit unter anderem damit, dass sich der Beklagte durch die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr selbst der Wahrnehmung und Beobachtung anderer Verkehrsteilnehmer aussetzt. Im Übrigen ist nach Auffassung des Gerichts auch die häufig auftretende Beweisnot aufgrund der Schnelligkeit des Straßenverkehrs zu berücksichtigen.

Auch der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht anderer führt nicht zu einem Beweisverwertungsverbot, so das Gericht. Denn dieses werde durch datenschutzrechtliche Bestimmungen geschützt, die selbst kein Beweisverwertungsverbot enthalten oder bezwecken.

Das Gericht wies jedoch darauf hin, dass eine permanente, anlasslose Aufzeichnung zur Wahrnehmung der Beweissicherungsinteressen nicht erforderlich sei und daher gegen den Datenschutz verstoße.

Loomes
2021-05-14, 22:02:34
https://de.vantrue.us/product-page/vantrue-n2s-4k-dash-cam

Die kann was du willst.

DaHard
2021-05-14, 22:05:08
https://de.vantrue.us/product-page/vantrue-n2s-4k-dash-cam

Die kann was du willst.

Danke

Loomes
2021-05-14, 22:23:05
Musst schauen ob dein Auto Dauerstrom auf dem 12V Port hat oder nach einer gewissen Zeit abschaltet. Dann brauchste ein OBD Kabel für die Stromversorgung: https://www.amazon.de/gp/product/B08GX4S5ZS

DaHard
2021-05-14, 22:37:37
Musst schauen ob dein Auto Dauerstrom auf dem 12V Port hat oder nach einer gewissen Zeit abschaltet. Dann brauchste ein OBD Kabel für die Stromversorgung: https://www.amazon.de/gp/product/B08GX4S5ZS

Danke
Nach 20 Minuten ist es stromlos vorne, im Kofferraum habe ich Dauerplus


Heute saß ich im Kofferraum und habe gewartet, leider kam er von der andren Seite so schnell konnte ich nicht schwenken, aber ich habe ihn erwischt und nun weiss ich dass er es ist

Filp
2021-05-14, 22:50:13
Was stimmt mit dir nicht, dass dir jemand ständig gezielt aufs Auto spuckt? ;D

Schrotti
2021-05-14, 22:51:21
Den Typen würde ich einmal und eventuell ein zweites mal verwarnen und ihn dann unangespitzt in die Erde hauen!

mojojojo
2021-05-14, 23:02:14
Das sagt der Bundesgerichtshof zu Dashcams
Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am 15. Mai 2018 (Az.VI ZR 233/17), dass selbst eine permanente, anlasslose Aufzeichnung einer Dashcam im Unfallhaftpflichtprozess verwertbar sein kann. Die Videoaufzeichnung ist trotz Verstoßes gegen das Datenschutzrecht im Zivilprozess als Beweismittel verwertbar. Hinsichtlich der Frage der Verwertbarkeit muss im Einzelfall jedoch eine Interessen- und Güterabwägung vorgenommen werden. Im Entscheidungsfall überwogen die Interessen des Klägers an der Verwertung der Aufzeichnung.

Begründet wurde die Verwertbarkeit unter anderem damit, dass sich der Beklagte durch die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr selbst der Wahrnehmung und Beobachtung anderer Verkehrsteilnehmer aussetzt. Im Übrigen ist nach Auffassung des Gerichts auch die häufig auftretende Beweisnot aufgrund der Schnelligkeit des Straßenverkehrs zu berücksichtigen.

Auch der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht anderer führt nicht zu einem Beweisverwertungsverbot, so das Gericht. Denn dieses werde durch datenschutzrechtliche Bestimmungen geschützt, die selbst kein Beweisverwertungsverbot enthalten oder bezwecken.

Das Gericht wies jedoch darauf hin, dass eine permanente, anlasslose Aufzeichnung zur Wahrnehmung der Beweissicherungsinteressen nicht erforderlich sei und daher gegen den Datenschutz verstoße.

Yo, das hatte ich Anfangs auch gelesen, da stößt man ja recht schnell drauf. Das Beschriebene ist aber anders als dein Fall. Straßenverkehr und Unfall und so. Und selbst dann ist es nur ein KANN.
Dabei ist es fraglich, ob der Richter der Meinung sein wird, das etwas Rotze auf der Frontscheibe eines Autos den Eingriff in die Persönlichkeitsrechte rechtfertigt. Kann sein. Muss aber absolut nicht.
Wenn der Richter nicht der Meinung sein sollte freut sich der Spucktyp 'n zweites Loch in den Arsch.
Und: Auch wenn es als Beweismittel zugelassen wird ist damit immer noch nicht der Rechtsverstoß, den du bei der Anfertigung begangen hast, vom Tisch. Das sind eigentlich zwei verschiedene Paar Schuhe. ;) (Ob dann in einem solchen Fall ein Auge zugedrückt wird? Kein Plan. Würd ichs ausprobieren wollen? Nö)
Wie gesagt, der Kreis zum meinen ersten Posts ist geschlossen. ;)

Ich wünsche Dir aber viel glück bei der Aktion und hoffe, dass der Richter das eher so sieht wie Du und nicht wie ich. :)

DaHard
2021-05-14, 23:42:08
Was stimmt mit dir nicht, dass dir jemand ständig gezielt aufs Auto spuckt? ;D

Längere Geschichte mit den Typen
Nun Alkoholiker usw eins zum anderen

Ich schreib das die Tage mal

DaHard
2021-05-14, 23:42:44
Den Typen würde ich einmal und eventuell ein zweites mal verwarnen und ihn dann unangespitzt in die Erde hauen!

Die dunkle Jahreszeit kommt auch wieder😉