Metzler
2021-05-12, 21:34:43
Hallo zusammen,
ich und meine Familie bewohnen ein Haus aus dem Baujahr 1983 in Bayern, Stahlbeton-Fertigplattenbauweise mit einer gewissen Mindestdämmung. 2016/17 haben wir das Dach komplett renovieren und dämmen lassen gemäß den geltenden Mindeststandards.
An den Außenwänden befindet sich unterm Dach eine Holzverschalung (ca. 1m Höhe, umlaufend um das gesamte Haus, an den Giebelseiten wird quasi das gesamte Giebel-"Dreieck" ausgefüllt), die aus dem Jahre 1983 noch stammt. Gerade auf der Südseite hat diese aber durch die Witterung Schaden genommen und sollte ausgetauscht werden. In dem Rahmen würden wir gerne umlaufend die gesamte Schalung austauschen.
Das Problem dabei ist für uns, dass das Gesetz bei einer Veränderung der Außenwand > 10% eine komplette Dämmung entsprechend der gesetzlichen Vorgaben vorsieht – ein Vorhaben, das so für uns finanziell nicht mal ansatzweise wirtschaftlich darstellbar ist: Das Haus ist in Hanglage und es müsste drum herum gegraben werden / Außentreppen / Terrassen abgerissen und neu aufgebaut werden. Die Kosten werden leicht in Richtung 100.000€ und mehr gehen.
Demgegenüber steht unser aktueller Verbrauch in Höhe von 2000 bis 2500 Liter Öl / Jahr (Kosten im Schnitt pro Jahr aktuell 1000 bis 1500€). Da wir nie ein Passivhaus haben werden, würden auch bei einer kompletten Dämmung gewisse Heizkosten entstehen (gehen wir mal von mind. 500€ aus). So würden wir uns max. 1000€, evtl. mit gestiegenem CO2 Preis 1500€ / Jahr sparen. Die Amortisation würde also bei gut und gerne 50 Jahren und mehr liegen.
Die Frage: Ist es unter diesen Umständen tatsächlich dennoch notwendig, das gesamte Haus „einzupacken“ oder wäre eine einfache Erneuerung der Holzverschalung möglich? Mein Stand ist, dass wenn sich Maßnahmen nicht innerhalb einer gewissen Frist amortisieren, eine Dämmung nicht erfolgen muss (z.B. https://www.hurra-wir-bauen.de/energie-sparen/waermedaemmung/daemmpflicht.html).
Alternativ: Was ist, wenn ich pro Jahr nur eben max. 10% der Holzfassade austausche - und so über z.B. 4 Jahre alles Stück für Stück austausche - wäre das noch im Sinne des Gesetzes?
Vielen Dank für Hilfe!
ich und meine Familie bewohnen ein Haus aus dem Baujahr 1983 in Bayern, Stahlbeton-Fertigplattenbauweise mit einer gewissen Mindestdämmung. 2016/17 haben wir das Dach komplett renovieren und dämmen lassen gemäß den geltenden Mindeststandards.
An den Außenwänden befindet sich unterm Dach eine Holzverschalung (ca. 1m Höhe, umlaufend um das gesamte Haus, an den Giebelseiten wird quasi das gesamte Giebel-"Dreieck" ausgefüllt), die aus dem Jahre 1983 noch stammt. Gerade auf der Südseite hat diese aber durch die Witterung Schaden genommen und sollte ausgetauscht werden. In dem Rahmen würden wir gerne umlaufend die gesamte Schalung austauschen.
Das Problem dabei ist für uns, dass das Gesetz bei einer Veränderung der Außenwand > 10% eine komplette Dämmung entsprechend der gesetzlichen Vorgaben vorsieht – ein Vorhaben, das so für uns finanziell nicht mal ansatzweise wirtschaftlich darstellbar ist: Das Haus ist in Hanglage und es müsste drum herum gegraben werden / Außentreppen / Terrassen abgerissen und neu aufgebaut werden. Die Kosten werden leicht in Richtung 100.000€ und mehr gehen.
Demgegenüber steht unser aktueller Verbrauch in Höhe von 2000 bis 2500 Liter Öl / Jahr (Kosten im Schnitt pro Jahr aktuell 1000 bis 1500€). Da wir nie ein Passivhaus haben werden, würden auch bei einer kompletten Dämmung gewisse Heizkosten entstehen (gehen wir mal von mind. 500€ aus). So würden wir uns max. 1000€, evtl. mit gestiegenem CO2 Preis 1500€ / Jahr sparen. Die Amortisation würde also bei gut und gerne 50 Jahren und mehr liegen.
Die Frage: Ist es unter diesen Umständen tatsächlich dennoch notwendig, das gesamte Haus „einzupacken“ oder wäre eine einfache Erneuerung der Holzverschalung möglich? Mein Stand ist, dass wenn sich Maßnahmen nicht innerhalb einer gewissen Frist amortisieren, eine Dämmung nicht erfolgen muss (z.B. https://www.hurra-wir-bauen.de/energie-sparen/waermedaemmung/daemmpflicht.html).
Alternativ: Was ist, wenn ich pro Jahr nur eben max. 10% der Holzfassade austausche - und so über z.B. 4 Jahre alles Stück für Stück austausche - wäre das noch im Sinne des Gesetzes?
Vielen Dank für Hilfe!