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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : PKW mit abgelaufenem Tüv auf Privatgrundstück


BlacKi
2021-06-21, 11:25:32
bei meinem smart ist seit geraumer zeit der tüv abgelaufen. ich habe vor ihn zu verkaufen/verschrotten. ich bewege ihn auch nichtmehr und steht nur auf dem parkplatz vor meiner garage, nicht auf der straße/geweg, sondern auf dem privat grundstück vor der garage.


was erlauben sich die polizisten mir auf meinem grundstück für, ein mit tüv abgelaufenen pkw einen strafzettel zu geben?



dürfen die das? soll ich widerspruch einlegen oder hab ich da keine chance?


mfg BlacKi

schmalhans
2021-06-21, 11:34:06
bei meinem smart ist seit geraumer zeit der tüv abgelaufen. ich habe vor ihn zu verkaufen/verschrotten. ich bewege ihn auch nichtmehr und steht nur auf dem parkplatz vor meiner garage, nicht auf der straße/geweg, sondern auf dem privat grundstück vor der garage.


was erlauben sich die polizisten mir auf meinem grundstück für, ein mit tüv abgelaufenen pkw einen strafzettel zu geben?



dürfen die das? soll ich widerspruch einlegen oder hab ich da keine chance?


mfg BlacKi

Grundsätzlich ist das egal ob du deinen Pkw bewegst oder nicht. Wenn er zugelassen ist, also ein gültiges Kennzeichen hat und nicht abgemeldet ist, muss auch der TÜV den Anforderungen entsprechen, ob er auf Privatgelände steht oder nicht. Wenn er abgemeldet, ist das wurscht ob der auf dem Privatgelände steht, solange keine umweltbeeinträchtigenden Zustände herrschen (Verlust von Betriebsflüssigkeiten o. Ä.).

Das Betreten des Privatgrundstücks durch die Polizei muss man aus verschiedenen Seiten beleuchten. Wenn sie jetzt z. B. sich (überspitzt gesagt) 100m in dein Grundstück bewegen, und hierbei um 3 Ecken gehen müssen, um deinen Pkw zu erreichen, welcher hinter dem Haus steht, also durchaus im Bereich des privaten, befriedeten Besitztums (was rechtlich teilweise mit dem Wohnungsbegriff gleichzusetzen ist), ist das durchaus problematisch. Hier hätte die Polizei deine Einwilligung oder ein einen triftigen Grund zum Betreten/Durchsuchen nach dem Polizeigesetz oder der Strafprozessordnung gebraucht.

Wenn es aber so ist (wie ich vermute), dass dein Pkw einfach auf dem Hof steht, welcher unmittelbar bei der Straße liegt und einfach einsehbar ist durch die Polizisten, dürfen diese den Bereich betreten und hier auch Feststellungen treffen.

Dies ist natürlich keine rechtliche Beratung, sondern meine persönliche Auffassung als Polizist.

Edit: Wegen Chancen auf Widerspruch etc: Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid wegen des TÜV-Verstoßes macht aus meiner Sicht keinen Sinn, da dein Handeln letztendlich ordnungswidrig war. Problem hier ist einfach, dass die meisten Leute das nicht wissen, dass ein zugelassener Pkw auch immer einen gültigen TÜV braucht. Der einzige Ansatzpunkt könnte EVTL das Betreten durch die Polizei sein, aber wenn das wie in meiner o. g. 2. Variante aussieht, dann sehe ich hier auch schwarz, zumal es für dich ein gerenne und gemache ist, inkl. Anwalt etc.

Ergo: Das Bußgeld bezahlen, Karren abmelden. Wahlweise einfach Kennzeichen wegmachen, dann sieht es so aus als wäre er nicht zugelassen (ist aber natürlich rechtlich nicht richtig).

BlacKi
2021-06-21, 11:40:15
sollte ich die schilder einfach abnehmen und dann so auf dem privatgrundstück stehen lassen, und einfach online abmelden?

einfach strafe bezahlen und dann kann ich den so stehen lassen bis jemand das fahrzeug abholt?

danke für deine antwort.

schmalhans
2021-06-21, 11:48:31
sollte ich die schilder einfach abnehmen und dann so auf dem privatgrundstück stehen lassen, und einfach online abmelden?

einfach strafe bezahlen und dann kann ich den so stehen lassen bis jemand das fahrzeug abholt?

danke für deine antwort.

Ich hab die Online-Zulassung oder Abmeldung noch nie durchgeführt, aber wenn das so geht, dann aus meiner Sicht schon. Es muss halt theoretisch abgemeldet sein bei deiner Zulassungsstelle. Dann würde ich aber auch auf jeden Fall die Schilder wegmachen, damit es nicht den Anschein einer Zulassung erweckt (wobei die Polizisten dann bei einer Überprüfung im Zentralen Verkehrsinformationssystem feststellen können, dass es abgemeldet ist).

Genau, wenn du jetzt das Bußgeld bezahlst, ist die aktuelle Sache quasi erledigt. Es kann jedoch sein, dass du noch einen Mängelbericht zugeschickt bekommst, in welchem du aufgefordert wirst, den TÜV neu zu machen. Hier würde ich dann aber Rücksprache halten und vermerken, dass der Bock eh abgemeldet ist/wird und verkauft wird.

Aber zumindest können dir dann, wenn der Pkw abgemeldet ist, keine neuen Verstöße reingedrückt werden. Hier dann aber unbedingt auf dem Privatgelände belassen, da ein Abstellen im Bereich der Straße oder Gehweg einen erneuten Verstoß bedeuten würde (Sondernutzung). Welcome to Germany :D

BlacKi
2021-06-21, 11:58:54
ein stellplatz auf privatgelände reicht? also straße, gehweg, und dann kommt der private stellplatz?

schmalhans
2021-06-21, 12:25:52
ein stellplatz auf privatgelände reicht? also straße, gehweg, und dann kommt der private stellplatz?

Ja, das sollte kein Problem sein.

Tyrann
2021-06-21, 12:35:31
der Stellplatz darf nicht zum allgemeinen Verkehrsraum zählen, also muss da ein Zaun/Tor/Kette sein

ilPatrino
2021-06-21, 12:35:51
ein stellplatz auf privatgelände reicht? also straße, gehweg, und dann kommt der private stellplatz?
nicht eindeutig. die definition sagt imho nicht im öffentlichen raum...da könnte ein privater parkplatz neben der straße schon problematisch sein. ne hofeinfahrt wäre imho sicherer...

Kennung Eins
2021-06-21, 12:40:11
Ich hatte mal nen Strafzettel für mein im Carport geparktes Fahrzeug bekommen (TÜV Plakette war von Waschanlage abgewaschen worden) ... Da war ich auch überrascht. Aber nach Brief an die Bußgeldstelle wurde das zurückgezogen.

BlacKi
2021-06-21, 12:52:55
geil, ich muss das fahrzeug am 29. vorgeführt haben, kann aber wegen meinem perso (kein nfc)nicht online abmelden und einen termin bei zulassungsstelle bekomme ich erst am 29...

egal, was muss das muss...

Lowkey
2021-06-21, 13:55:57
Hier stehne die abgemeldeten Autos der Hobbybastler auf der Straße und auf den Grundstücken. Niemand bekommt deswegen einen Strafzettel.

Die Autos beim türkischen Gebrauchthändler stehen auch ohne Anmeldung herum, teils auf der Straße.

PacmanX100
2021-06-21, 14:28:55
Wie lang war er denn abgelaufen? Bis zu 8 Monate ist es nur eine Geldstrafe, danach gibt es Punkte im Register.
Unter 2 Monate ist laut Web sogar frei da es keine festgelegte Strafe gibt.

Ich denke mit abgemeldeter Karre wärst du sicherer dran gewesen, Schild runter dann hätte es vielleicht den Hinweis gegeben es nicht öffentlich zu parken aber mehr auch nicht.
Da unser Staat ohnehin überall spart, mache ich das auch... 7 Monate 28 Tage überziehen sind billig genug nicht zu reparieren. :biggrin:

Acid-Beatz
2021-06-21, 15:04:30
geil, ich muss das fahrzeug am 29. vorgeführt haben, kann aber wegen meinem perso (kein nfc)nicht online abmelden und einen termin bei zulassungsstelle bekomme ich erst am 29...

egal, was muss das muss...

Ggf. kannst Du das Auto auch über Deiner Versicherungsvertreter (m/w/d :tongue: ) abmelden lassen, die dürfen das irgendwie auch und müssen nicht vor Ort sein (Arbeit von paar Minuten).

rokko
2021-06-21, 15:56:42
Ne ne der Strafzettel ist niemals rechtens.
Ohne gültige HU auf Privatgelände? Kein Problem.

Eine gültige HU brauchste nur im öffentlichen Raum.

Argo Zero
2021-06-21, 16:00:18
Man stelle sich nur mal vor auf deinem Privatgrundstück hättest du eine Bärenfalle aufgestellt. Ist man dann auch "Schuld", wenn der Wachtmeister ohne Ankündigung das Grundstück betritt und rein latscht? :O

schmalhans
2021-06-21, 16:02:17
Ne ne der Strafzettel ist niemals rechtens.
Ohne gültige HU auf Privatgelände? Kein Problem.

Eine gültige HU brauchste nur im öffentlichen Raum.

Schlichtweg falsch. Siehe § 29 StVZO:

(1) Die Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen [...] haben ihre Fahrzeuge auf ihre Kosten nach Maßgabe der Anlage VIII in Verbindung mit Anlage VIIIa in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen. Ausgenommen sind [...]

Nirgendwo ist die Rede vom öffentlichen Verkehrsraum. Ein bisschen Google anschmeißen hilft hier auch schon weiter...

Edit: Siehe auch z. B. hier:

https://www.bussgeldkataloge.de/muss-ein-ungenutztes-auto-zur-hu/

Yggdrasill
2021-06-21, 16:11:40
Man stelle sich nur mal vor auf deinem Privatgrundstück hättest du eine Bärenfalle aufgestellt. Ist man dann auch "Schuld", wenn der Wachtmeister ohne Ankündigung das Grundstück betritt und rein latscht? :O
Das dürfte unter Sicherungspflichten fallen. Theoretisch kann dich ein Einbrecher verklagen wenn er stürzt weil deine Treppe kein Geländer hatte. Vermutlich liegt dem Fall mit dem Auto ein ähnlicher Grundgedanke zugrunde, so lange das Fahrzeug angemeldet ist und bewegt werden darf, so lange ist zum Schutz anderer die HU nötig.

Chrisch
2021-06-21, 16:24:41
Bzgl. TÜV und privater Stellplatz, da gab es vor nicht all zu langer Zeit mal nen Aufschrei bei einer Motorradwerkstatt.

Ein Kunde war lange Zeit nicht gefahren, TÜV auch schon entsprechend abgelaufen etc und hat das Mopped dann zum Service & TÜV aufm Hänger zum Händler gebracht. Paar pfiffige Beamte haben das Fahrzeug beim Händler aufm Hof stehen sehen mit abgelaufener Plakette, das gab auch für den Kunden/Besitzer eine Strafe. Schon traurig sowas, die haben wohl atm zu wenig Geld in den Kassen.

Und ja, das ist rechtens.

Rush
2021-06-21, 17:05:00
geil, ich muss das fahrzeug am 29. vorgeführt haben, kann aber wegen meinem perso (kein nfc)nicht online abmelden und einen termin bei zulassungsstelle bekomme ich erst am 29...

egal, was muss das muss...

Auf meiner Zulassungsstelle benötigt man fürs Abmelden keinen Termin (für alles andere schon). Check das mal bei deiner ZuLa.

x-force
2021-06-21, 17:40:04
(1) Die Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen [...]

Paar pfiffige Beamte haben das Fahrzeug beim Händler aufm Hof stehen sehen mit abgelaufener Plakette

einfache lösung:

schilder ab -> sportgerät, das nicht der personenbeförderung dient

rokko
2021-06-21, 21:07:57
Schlichtweg falsch. Siehe § 29 StVZO:

(1) Die Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen [...] haben ihre Fahrzeuge auf ihre Kosten nach Maßgabe der Anlage VIII in Verbindung mit Anlage VIIIa in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen. Ausgenommen sind [...]

Nirgendwo ist die Rede vom öffentlichen Verkehrsraum. Ein bisschen Google anschmeißen hilft hier auch schon weiter...

Edit: Siehe auch z. B. hier:

https://www.bussgeldkataloge.de/muss-ein-ungenutztes-auto-zur-hu/
Nehme dies widerwillig zur Kenntnis.
Danke für die Aufklärung. :wink:

joe kongo
2021-06-21, 22:32:24
Schon traurig sowas, die haben wohl atm zu wenig Geld in den Kassen.

Sind eher vom Staat legalisierte Freibeuter.

schmalhans
2021-06-22, 08:36:08
einfache lösung:

schilder ab -> sportgerät, das nicht der personenbeförderung dient

Ebenfalls (leider) nicht möglich, ein Pkw bleibt zulassungspflichtig gemäß § 3 FZV, wenn dieser in Betrieb genommen wird (d. h. im ÖVR geführt wird):

https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__3.html

Wie gesagt, wenn der Karch auf dem Privatgelände steht und nicht zugelassen ist, sollte das kein Problem sein.

@ joe kongo: Problem ist, dass es gewisse Kollegen (sowohl bei der Polizei als auch bei den Gemeindevollzugsdiensten) gibt, die hier übergenau vorgehen und alles und jeden anzeigen, auch Grenzfälle. Man muss hier 2 Dinge festhalten.

1. Als Betroffener regt man sich hier natürlich auf und sieht den Feind im Staat, aber letztendlich hat man selbst den Fehler begangen und ist für die Ordnungswidrigkeit verantwortlich, da man hier nicht ordnungsgemäß gehandelt hat. So mal der rechtliche Stand. Man setzt selbst die Ursache.

2. Ich finde das immer schlimm, dass das manchmal so extrem (von beiden Seiten) verlaufen muss und möchte hier auf die überwiegende Mehrzahl der Kollegen hinweisen, die auch die Kirche im Dorf lassen. In so einem Fall wie beim Threadersteller haben die Kollegen, soweit man das hier beurteilen kann, rechtmäßig gehandelt. Jedoch hätte vlt. ein mündlicher Hinweis zunächst ausgereicht, man muss ja nicht gleich die Anzeigen rausballern (was bei Ordnungswidrigkeiten dieser Güte übrigens auch im Rahmen des Ermessens liegt). Leider vergrault man so oftmals den normalen Bürger. Anders sieht es aus, wenn es sich um wiederholte, vlt. auch schwerwiegendere Verstöße handelt oder der Betroffene sich hier völlig uneinsichtig, frech, etc zeigt. Dann kann man hier schon mal durchgreifen. In aller Regel wird ein (normaler, redlicher) Bürger jedoch einem solchen Hinweis folgen und sich freuen, dass die Polizei einem geholfen hat und ein Auge zugedrückt hat.

Will jetzt aber keine politische Diskussion bitte lostreten :D

BlacKi
2021-06-22, 11:32:41
naja, es wird soweit klappen. heute morgen alles rausgebaut was nicht drinn war, verwerter angerufen, er gibt mit 150€ + verwertungsnachweiß, dienstag termin auf der ZLS, im anschluss führe ich die abmeldung und den verwertungsnachweiß bei der polizei vorort vor.

ich denke dann ist alles gegessen. wenn ich dann keine strafe bekomme und keine punkte, dann bin ich nochmal glimpflich davon gekommen:biggrin:

DerKleineCrisu
2021-06-22, 11:55:49
Hier stehne die abgemeldeten Autos der Hobbybastler auf der Straße und auf den Grundstücken. Niemand bekommt deswegen einen Strafzettel.

Die Autos beim türkischen Gebrauchthändler stehen auch ohne Anmeldung herum, teils auf der Straße.

Nur weil keiner mal dem Ordnungsamt sagt heißt das noch lange nicht das, das auch in Ordnung ist.

Interessant würde es aber werden wenn jemand gegen solche abgestellten PKW´s ohne Zulassung fahren würde. Meiner Meinung nach müsste der Besitzer auf dem schaden sitzen bleiben da ja das Fahrzeug ohne Anmeldung nicht am Straßenverkehr teilnehmen dürfte. Vielleicht müsste er sogar aus der eigenen Tasche den schaden vom Unfallgegner zahlen

Blackpitty
2021-06-22, 12:39:24
ich kenne es so, abgemeldete/ohne Tüv Fahrzeuge müssen so stehen dass niemand dran kommt, sprich auf dem Stellplatz vor einer Garage ist dies nicht erlaubt oder in einer Tiefgarage.