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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 14-tägiger Kaufrücktritt ohne Originalkarton möglich?


joe kongo
2021-12-05, 15:16:45
Hallo,
hab ein neues Gerät um ca. 1700.- online gekauft und nach mehreren Wochen erhalten. Die Grundfunktionen hatten alle auf den ersten Blick funktioniert, jedoch steckte der Teufel im Detail und mich so für einen Kaufrücktritt entschieden. Im Grunde ist es für mich unbrauchbar. Mit sowas rechnete ganz und gar ich ncht, hatte leider zuvor schon den Herstellerkarton und 2 Styropor Formteile zerkleinert für die Entsorgung.....
Wie schaut das rein rechtlich aus, kann mir der Distributor die Rücknahme
verweigern? Natürlich wäre ich bereit für den fehlenden Originalkarton aufzukommen.

nalye
2021-12-05, 15:23:45
Den Distributor mal angeschrieben? In die Glaskugel schauen kann jeder, manch ein Haendler nimmt das ohne KArton zurueck und manch einer will dann Geld sehen.

joe kongo
2021-12-05, 15:34:26
Den Distributor mal angeschrieben? In die Glaskugel schauen kann jeder, manch ein Haendler nimmt das ohne KArton zurueck und manch einer will dann Geld sehen.

Frage ist ob er sich rechtlich gesehen weigern darf. Ich will vorbereitet sein,
soll das Gerät sowieso persönlich ins Geschäft vorbeibringen und nicht zurücksenden. Er will sich wahrscheinlich die Probleme vorführen lassen oder etwas anderes verkaufen. Wobei ich in seiner Produktpalette keine Alternative für mich finde da alles andere viel zu teuer. Es handelt sich um ein Messgerät.

nordic_pegasus
2021-12-05, 15:46:58
ich denke der Händler wird eine Wertminderung aufgrund der fehlenden Verpackung vom Erstattungsbetrag abziehen wollen. Dein gesetzliches Recht zur Rückgabe innerhalb 14 Tage bleibt davon unberührt. Wieviel die Wertminderung beträgt oder wie man diese objektiv ermittelt, steht natürlich auf einem anderen Blatt.

[dzp]Viper
2021-12-05, 16:14:26
Mir war mal als hätte ich gelesen, dass eine Verpackung nicht verpflichtend die originale sein muss. Du zahlst ja schließlich nicht gut für Verpackung sondern für das Produkt

nordic_pegasus
2021-12-05, 16:27:47
meinst Du den Versandkarton oder die Produktverpackung? Wie soll denn der Händler ein Produkt ohne originale Produktverpackung nochmal verkaufen ohne Abschlag? Bei PC-Komponenten wäre das ja bulk statt retail.

Bei Online-Kauf hast Du das Recht den Artikel während der 14 Tage zu testen, wie es Dir in einem Ladengeschäft möglich wäre. Darunter fällt sicherlich nicht das Recht, die Verpackung wegzuwerfen.

Lowkey
2021-12-05, 16:33:45
Den Händler anschreiben und mit dem Händler kommunizieren. Wie soll jemand hier im Forum mehr als eine persönliche Meinung zu dem Thema haben? Rechtlich ist das sicherlich ein Graubereich und die Kulanz des Händlers ist ausschlaggebend.

Grendizer
2021-12-05, 16:34:45
Ja doch eigentlich schon. Der Gesetzgeber hat tatsächlich wenig als notwendig erachtet für einen erfolgreichen Widerruf.

Mit dem Recht zum Widerruf soll Verbrauchern grundsätzlich die Möglichkeit geboten werden, das Gekaufte zu prüfen und sich bei Nichtgefallen vom Vertrag zu lösen. Ein solches Widerrufsrecht hängt von einem fristgerechten Widerruf innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware ab und darf darüber hinaus an keine weiteren als die gesetzlichen Bedingungen geknüpft oder eingeschränkt werden. Anders lautende Bedingungen eines Herstellers wie eben das Beharren auf die Originalverpackung, die mitunter z. B. in dessen AGB zu finden sein können, schränken die gesetzlichen Rechte der Kunden beim Widerruf eines Onlinekaufs ein und sind damit unwirksam. In der Praxis sind solche Einschränkungen, wenngleich verschiedentlich bereits erfolgreich abgemahnt, leider häufiger zu beobachten.

Aber Achtung: Durch Entfernen der Originalverpackung kann das Widerrufsrecht bei manchen Warengruppen aber auch erlöschen - zum Beispiel bei versiegelten Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, bei versiegelten CDs, DVDs oder Ähnlichem. Die Verpackung muss aber auch als Siegel erkennbar sein, eine Klarsichtfolie genügt nicht!


https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/onlinehandel/muss-ich-online-bestellte-ware-in-der-originalverpackung-zurueckschicken-28096

Das Widerrufrisiko preist ein vernünftiger Händler bei jedem verkauften Produkt ein und somit bezahlen das alle Kuden.

joe kongo
2021-12-05, 16:47:30
meinst Du den Versandkarton oder die Produktverpackung?

Es gab einen Versandkarton, in dem passgenau nochmals ein brauner Karton mit Herstellerschriftzug und Typenaufkleber des Produkts war.
Klar trete ich dem Distributor damit (sehr ungern) auf die Füsse, abgelten wäre kein Problem für mich. Auf der anderen Seite ist das Produkt in gewisser Weise ein Blender gewesen, aber das trifft eher den Hersteller als den Distributor.

Blackpitty
2021-12-05, 21:52:31
ich denke es wird ein Prozentualer Betrag abgezogen. Was steht im Kleingedruckten des Shops? Oft steht das dabei das bei beschädigtem Karton(oder fehlendem) xyz % abgezogen werden.

joe kongo
2021-12-06, 00:08:17
ich denke es wird ein Prozentualer Betrag abgezogen. Was steht im Kleingedruckten des Shops? Oft steht das dabei das bei beschädigtem Karton(oder fehlendem) xyz % abgezogen werden.

Die sind mehr für gewerbliche Kunden ausgerichtet, so liest sich deren AGB.
Ich ruf nächste Woche mal an, mal sehen. Es gäbe IMO auch die Möglichkeit ein kleineres Gerät für 1/4 des Preises zu kaufen, die verwenden die selben Gehäuse und somit wahrscheinlich auch den Karton. Und das nacher irgendwo zu verticken. Mir gehts wirklich nicht um 100 oder 200 Euro, aber viel mehr möchte ich auch nicht verlieren weil ein anderes Gerät ist anderswo schon bestellt. Höchste Priorität ist das die Rücknahme klappt, danach der Verlust.

Heelix01
2021-12-06, 06:11:10
Du hast aber als Privatkunde gekauft? „Die sind mehr für gewerbliche Kunden ausgerichtet“ hört sich ja wie/ bestellen nur mit Gewerbeschein ….

ALTAY
2021-12-07, 17:20:17
Bei B2B hast du generell kein Widerrufsrecht, wir handlen das so, dass wir dem Kunden einen geringen Abschlag abziehen, zwischen 5 - 10% je nach Warenwert und Art.

Das stößt den Kunden meistens sauer auf, ist mir aber persönlich ziemlich schnuppe, weil genau der Kunde ist dann derjenige, der bei Lieferung sich schon über einen geöffnete Originalverpackung aufregen würde, geschweige denn von einem fehlenden Karton. :D

joe kongo
2021-12-11, 13:27:29
Bei B2B hast du generell kein Widerrufsrecht, wir handlen das so, dass wir dem Kunden einen geringen Abschlag abziehen, zwischen 5 - 10% je nach Warenwert und Art.

Das stößt den Kunden meistens sauer auf, ist mir aber persönlich ziemlich schnuppe, weil genau der Kunde ist dann derjenige, der bei Lieferung sich schon über einen geöffnete Originalverpackung aufregen würde, geschweige denn von einem fehlenden Karton. :D

Wie gesagt, wehre mich nicht gegen einen Abschlag, ist ja meine Blödheit gewesen so früh den Karton zu entsorgen.
Interessant aber dennoch, weil ich kein B bin sondern C.

Shaft
2021-12-11, 14:24:04
Es greift dann immer die kulanz.

Rücknahme kann verweigert werden, da original Verpackung nicht mehr vorhanden.

Der händler muss mit verlust verkaufen.

Einfach mal den Händler kontaktiere.

Weltraumeule
2021-12-11, 17:30:09
Irgendwann ca. 2007 habe ich von der Verpackung einer Grafikkarte das ATI Logo ausgeschnitten um es ans Gehäuse zu kleben :freak:
Später nach der Rücksendung samt dem Karton, wurde mir vom Kaufpreis (230-250 € glaube ich) 20 oder 25 € weniger zurück gebucht.

joe kongo
2021-12-13, 00:27:23
Es greift dann immer die kulanz.

Rücknahme kann verweigert werden, da original Verpackung nicht mehr vorhanden.

Der händler muss mit verlust verkaufen.

Einfach mal den Händler kontaktiere.

Naja, das Gerät hat messtechnische Fehlfunktionen, ich hab denen auf ihre Bitte hin ein detaillierte Beschreibung (eher schon Dokument, in meinem Englisch :ulol:) für den Hersteller erstellt, ganz sachlich (um das Geheimnis zu lüften, ein Oszilloskop, bei dem die Triggerung nicht korrekt arbeitet, und die Persitence in manchen Bereichen schlicht nicht angezeigt wird). Jedoch tippe ich eher auf Implementierung als auf einen HW Defekt, und gehe davon aus dass diese Mängel nicht behoben werden, der Hersteller bestens bescheid weis. Sollte die Rücknahme gänzlich verweigert werden, werde ich wohl meinen Rechtschutz kontaktieren müssen. Es ist nicht so dass die Fehler sofort ins Auge stechen, sondern wenn man sich mit dem Gerät näher beschäftigt.
Deshalb auch die Dummheit mit dem Karton.

Morgen weis ich mehr.

Stormtrooper
2021-12-13, 05:55:31
Das stößt den Kunden meistens sauer auf, ist mir aber persönlich ziemlich schnuppe, weil genau der Kunde ist dann derjenige, der bei Lieferung sich schon über einen geöffnete Originalverpackung aufregen würde, geschweige denn von einem fehlenden Karton. :D

Ist für mich auch ein Grund den Artikel erst gar nicht anzunehmen.

Es heißt ja, das 14 tägige Widerrufsrecht ist dafür da um zu Hause den Artikel so zu testen, als ob er ihn im Laden gekauft hätte.

Im Laden würde niemand auf die Idee gekommen, eine Verpackung aufzureisen, den Karton wegzuschmeißen um sich ein Gerät anzuschauen, geschweige denn, zB eine Grafikkarte in seinen mitgebrachten PC einzubauen.

Wenn ich einen Artikel bestelle, dann will ich eine ungeöffnete Orginalverpackung und bei hochpreisigeren Artikeln, unbeschädigte Orginalsiegel.


Jedoch tippe ich eher auf Implementierung als auf einen HW Defekt, und gehe davon aus dass diese Mängel nicht behoben werden, der Hersteller bestens bescheid weis. Sollte die Rücknahme gänzlich verweigert werden, werde ich wohl meinen Rechtschutz kontaktieren müssen. Es ist nicht so dass die Fehler sofort ins Auge stechen, sondern wenn man sich mit dem Gerät näher beschäftigt.

Dann würde hier aber eher die Sachmängelhaftung greifen.

Andi_669
2021-12-13, 08:07:12
Naja, das Gerät hat messtechnische Fehlfunktionen, ich hab denen auf ihre Bitte hin ein detaillierte Beschreibung (eher schon Dokument, in meinem Englisch :ulol:) für den Hersteller erstellt, ganz sachlich (um das Geheimnis zu lüften, ein Oszilloskop, bei dem die Triggerung nicht korrekt arbeitet, und die Persitence in manchen Bereichen schlicht nicht angezeigt wird). Jedoch tippe ich eher auf Implementierung als auf einen HW Defekt, und gehe davon aus dass diese Mängel nicht behoben werden, der Hersteller bestens bescheid weis. Sollte die Rücknahme gänzlich verweigert werden, werde ich wohl meinen Rechtschutz kontaktieren müssen. Es ist nicht so dass die Fehler sofort ins Auge stechen, sondern wenn man sich mit dem Gerät näher beschäftigt.
Deshalb auch die Dummheit mit dem Karton.

Morgen weis ich mehr.
Das kann dir doch egal sein warum das Oszilloskop nicht korrekt arbeitet, u. da abzusehen ist das sich das wohl nicht einfach innerhalb einer angemessen Frist beheben lässt, würde ich auf Wandlung im Rahmen der Gewährleistung bestehen, da sollte dann die fehlende Verpackung auch raus sein. :freak:

MiamiNice
2021-12-13, 08:13:50
Hallo,
hab ein neues Gerät um ca. 1700.- online gekauft und nach mehreren Wochen erhalten. Die Grundfunktionen hatten alle auf den ersten Blick funktioniert, jedoch steckte der Teufel im Detail und mich so für einen Kaufrücktritt entschieden. Im Grunde ist es für mich unbrauchbar. Mit sowas rechnete ganz und gar ich ncht, hatte leider zuvor schon den Herstellerkarton und 2 Styropor Formteile zerkleinert für die Entsorgung.....
Wie schaut das rein rechtlich aus, kann mir der Distributor die Rücknahme
verweigern? Natürlich wäre ich bereit für den fehlenden Originalkarton aufzukommen.

Sorry, aber das meiste im Thread sind Falschinfos.
Du hast 14 Tage Rückgaberecht, ohne Angaben von Gründen und auch ohne OVP. Schlag Fernabsatzgesetz nach. Es reicht den Wiederruf auszufüllen.
Etwaige Gängelungen sind nicht rechtens und werden geahndet.
Es muss aber privat gekauft sein und innerhalb von zwei Wochen passieren (Kaufbeleg -> Wiederruf (nicht wann der Händler die Ware zurück erhält). Trifft ein Aspekt davon nicht zu, hast Du verloren und es geht nur über einen Defekt. Dann musst Du den Händler sein Recht auf Nachbesserung zugestehen. Bei B2B ist die Rückgabe generell ausgeschlossen - hier handeln zwei Kaufmänner und die Mündigkeit beider Parteien wird vorausgesetzt.

https://www.haendlerbund.de/de/news/aktuelles/rechtliches/2427-was-haendler-bewegt-originalverpackung-ein-muss#:~:text=Dem%20Verbraucher%20r%C3%A4umt%20das%20Gesetz,von%2014%20Tagen%20zu %20widerrufen.&text=Der%20Verbraucher%20muss%20die%20Ware%20dabei%20nur%20in%20einer%20geeignet en%20Verpackung%20zur%C3%BCcksenden.

Mit wie vielen Kunden wir schon deswegen gekämpft haben und wie oft mein Chef deswegen schon im Dreieck gesprungen ist XD
Ist so ziemlich das beste Verbrauchergesetz in Deutschland.

Korfox
2021-12-13, 10:15:02
Wie MiamiNice sagt:
Widerruf ist grundlos. Und ich würde mich hüten einen Grund anzugeben. Das Maximum, was man machen sollte, ist einen (explizit!) unverbindlichen Hinweis geben, dass das Gerät bestimmte Eigenschaften nicht erfüllt. Diesen Hinweis sollte man aber explizit(!) vom Widerruf gelöst geben. Sonst dreht dir der Händler einen Nachbesserungswunsch daraus.

Stormtrooper
2021-12-13, 11:10:07
Sorry, aber das meiste im Thread sind Falschinfos.

Stimmt, wie das hier.


Schlag Fernabsatzgesetz nach.

Es gibt kein Fernabsatzgesetz mehr und das schon seit zig Jahren.


Es reicht den Wiederruf auszufüllen.

Also das reicht definitiv nicht.
:cool:
Denn zusenden musst du sie dem Händler auf jedenfall. :rolleyes:

MiamiNice
2021-12-13, 11:19:47
Das Maximum, was man machen sollte, ist einen (explizit!) unverbindlichen Hinweis geben, dass das Gerät bestimmte Eigenschaften nicht erfüllt. Diesen Hinweis sollte man aber explizit(!) vom Widerruf gelöst geben. Sonst dreht dir der Händler einen Nachbesserungswunsch daraus.

Guter "Zusatztip" :up:

Stimmt, wie das hier.


Es gibt kein Fernabsatzgesetz mehr und das schon seit zig Jahren.



:cool:


Haarspalterei XD. Es wurde in das BGB übernommen wird aber landläufig unter Händlern noch immer als Fernabsatzgesetz bezeichnet.
Aber natürlich hast Du recht :up:

Also das reicht definitiv nicht.
Denn zusenden musst du sie dem Händler auf jedenfall. :rolleyes:

^^
Von Beruf Anwalt?

Stormtrooper
2021-12-13, 11:40:52
^^
Von Beruf Anwalt?
Ne, aber ich kann lesen.

Zitat:§ 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
(1) ... Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__355.html

Shaft
2021-12-13, 14:42:13
Wie MiamiNice sagt:
Widerruf ist grundlos. Und ich würde mich hüten einen Grund anzugeben. Das Maximum, was man machen sollte, ist einen (explizit!) unverbindlichen Hinweis geben, dass das Gerät bestimmte Eigenschaften nicht erfüllt. Diesen Hinweis sollte man aber explizit(!) vom Widerruf gelöst geben. Sonst dreht dir der Händler einen Nachbesserungswunsch daraus.

Ja, spätestens mit Rechtsbeistand, gewinnt der kd immer.

Also ist man wieder bei kulanz

Nach schilderung des thread starters, sehe ich auch keinen wirklichen anspruch.

Da bräucht nan nehr informationen.

joe kongo
2021-12-13, 16:44:21
Update: Gab keine Probleme, habe ihnen die Dinge vorgeführt und das Gerät dort gelassen. Ob Abschlag notwendig wird wegen dem Karton konnte mir der dortige Vertriebler (oder Techniker) nicht sagen, müssen erstmal klären wie mit dem Gerät weiter verfahren wird, genaueres erfahre ich in den nächsten Tagen.

demklon
2022-01-07, 17:36:14
Hallo,
hab ein neues Gerät um ca. 1700.- online gekauft und nach mehreren Wochen erhalten. Die Grundfunktionen hatten alle auf den ersten Blick funktioniert, jedoch steckte der Teufel im Detail und mich so für einen Kaufrücktritt entschieden. Im Grunde ist es für mich unbrauchbar. Mit sowas rechnete ganz und gar ich ncht, hatte leider zuvor schon den Herstellerkarton und 2 Styropor Formteile zerkleinert für die Entsorgung.....
Wie schaut das rein rechtlich aus, kann mir der Distributor die Rücknahme
verweigern? Natürlich wäre ich bereit für den fehlenden Originalkarton aufzukommen.


Natürlich, dieser Vorgang nennt sich Kulanz. :smile:
Wäre Ja totaler Irrsinn, wenn wegen des Fehlenden Originalkartons die Rücknahme scheiterte.

Deshalb ist Amazon mein Held, die monieren nicht viel umher.